Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 333/25 (Beschluss)
(Grunddrucksachen 333/25, 334/25 und
335/25)
06.03.26
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Mitteilung der Bundesregierung zu dem Beschluss des
Bundesrates zur
a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament,
den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der
Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034
COM(2025) 570 final; Ratsdok. 11690/25
in Verbindung mit
b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des
Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034
COM(2025) 571 final
in Verbindung mit
c) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das
Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur
Aufhebung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053
COM(2025) 571 final
Auswärtiges Amt Berlin, 4. März 2026
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Betreff: Positionierung der Bundesregierung in den Verhandlungen zum
Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 -2034
Bezug: Beschlüsse des Bundesrates 333/25 (B) und 460/25 (B) (2) vom
21. November 2025
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
am 21. November 2025 hat der Bundesrat die maßgebliche Berücksichtigung von
Teilen seiner Stellungnahmen zum Vorschlag der Kommission für den
Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028 bis 2034 gefordert.
Im Sinne der engen Zusammenarbeit zwischen dem Bund und den Ländern haben
die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten bereits mehrfach im letzten Jahr und
zuletzt im Rahmen der MPK vom 4. Dezember 2025 auf höchster politischer
Ebene mit dem Bundeskanzler über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen
beraten. Bereits im Juni 2025 haben sich die Länder zur Notwendigkeit einer
Reform des MFR bekannt: Dieser müsse den historischen Herausforderungen für
Europa und dem Anspruch an eine geopolitisch handlungsfähige Union Rechnung
tragen. Innerhalb des MFR solle die Kohäsionspolitik noch stärker Anreize zur
Umsetzung von innerstaatlichen Reformen liefern. Ein gegebenenfalls angepasster
Steuerungsrahmen müsse dabei sicherstellen, dass diese in föderalen Systemen
wie Deutschland umsetzbar sind. Im Rahmen der Protokollerklärung zur MPK im
Dezember 2025 hat sich die Bundesregierung zu einer Reihe von Prinzipien
bekannt, die für die Länder bei der Umsetzung der NRPPs zentral sind. Dazu
gehört u.a., dass die Länder ihre jeweiligen Regionalkapitel wie bisher direkt und
bilateral mit der KOM verhandeln können. Ebenso soll die Verknüpfung von
Reformen und Investitionen ebenengerecht erfolgen. Entlang dieser Linien hat
sich die Bundesregierung in den vergangenen Monaten mit Nachdruck für eine
stärkere Verankerung der Rolle der Länder in der Umsetzung der NRPPs
eingesetzt und konnte bereits einige Erfolge erzielen. Dazu zählen beispielsweise
die Umsetzung des Partnerschaftsprinzips und des Mehrebenen-Systems für eine
Stärkung der Rolle der Regionen, die Wahrung des
Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Umsetzung der Ziele des NRPP sowie die Beachtung des
Mehrebenen-Systems in der Koordinierung des NRPP. Die Bundesregierung setzt
sich für weitere Nachbesserungen in den Rechtstexten ein und vertritt die
Interessen der Länder nach bestem Wissen und Gewissen. In wenigen anderen
Punkten weicht die Position der Bundesregierung von derjenigen der
Bundesländer ab. Diese Positionierung berücksichtigt die Verhandlungsdynamik
im Kreise der Mitgliedsstaaten der EU sowie die deutsche Position als größter
Nettozahler. Die Bundesregierung handelt dabei im Sinne ihrer gesamtstaatlichen
Verantwortung im Interesse einer sachgerechten Nutzung von Haushalts- und
Finanzmitteln - auch dies liegt letztlich im Interesse der Länder. Der deutsche
Beitrag zum EU-Haushalt wird darüber hinaus alleine vom Bund getragen.
Wie bisher wird sich die Bundesregierung in bewährter Weise auch zukünftig mit
den Vertretern der Länder bezüglich der deutschen Positionen zum MFR eng und
regelmäßig abstimmen. Ein Austausch von Bund und Ländern zum MFR findet
laufend, sowohl in Berlin als auch in Brüssel, statt. So unterrichtet die
Bundesregierung von Beginn an die Länder auf verschiedenen Ebenen regelmäßig
über die Verhandlungen und tauscht sich über die jeweiligen Positionierungen aus.
Ein zentrales Format hierfür ist die Bund-Länder-AG zu horizontalen Fragen der
MFR-Verhandlungen. Bislang haben unter Federführung des Auswärtigen Amtes
sechs reguläre Sitzungen stattgefunden in deren Rahmen die Länder die
Möglichkeit haben, zu für sie relevanten Themen umfassend Fragen an die
Bundesregierung zu richten. Zudem wurden bereits zweimal Vertreterinnen der
EU-Kommission in die Sitzungen eingeladen um auch hier einen direkten
Austausch zu ermöglichen. Parallel steht die Ständige Vertretung in Brüssel
(StäV) in regem Austausch mit den Ländern, auch unter Beteiligung der dortigen
Vertreter in den MFR-Ratsarbeitsgruppen. Seit September 2025 haben 19
Gesprächsformate unter Beteiligung der StäV stattgefunden. Zudem tauscht sich
das Auswärtige Amt regelmäßig mit der Ständigen Arbeitsgemeinschaft der
Europaministerkonferenz der Länder aus.
Auch das BMWE als Federführer für die Europäische Kohäsions- und
Strukturpolitik sowie das BMAS als zuständiges Ressort für die Umsetzung des
Europäischen Sozialfonds Plus binden die Verwaltungsbehörden der Länder zur
Zukunft der Kohäsionspolitik fortlaufend in die Abstimmungen zur Positionierung
der Bundesregierung ein. Zum deutschen Nationalen und Regionalen
Partnerschaftsplan hat das BMWE die Chefinnen und Chefs der Staats- und
Senatskanzleien der Länder im Namen der Bundesregierung und der beteiligten
Ressorts zu einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe am 13. März 2026 eingeladen. Der
Austausch mit den Ländern wird auf Arbeitsebene regelmäßig in Treffen mit den
Verwaltungsbehörden der Länder und den Begleitausschüssen zu den
Europäischen Strukturfonds fortgesetzt.
Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen versichern, dass die Bundesregierung die
Positionen des Bundesrates in der Sache ganz überwiegend teilt, obgleich die
Bundesregierung prozedural nach sorgfältiger Abwägung zum Schluss kommt,
dass die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 EUZBLG für eine maßgebliche
Berücksichtigung nicht gegeben sind.
Gerne stehe ich Ihnen oder den Bevollmächtigten der Länder für ein zeitnahes
Gespräch über die Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen sowie die
Berücksichtigung der Länder in diesen Verhandlungen zur Verfügung.
Ich hoffe, dass wir auf dieser Basis eine Verständigung erzielen können und
unsere kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit fortsetzen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gunther Krichbaum
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