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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034

dip / drucksache 08.05.2026 · WP 21 · 333/25(B)(2) · Beschluss · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 333/25 (Beschluss) (2)*) (Grunddrucksachen 333/25, 334/25, 335/25 und 460/25) 08.05.26 Beschluss des Bundesrates a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034 COM(2025) 570 final; Ratsdok. 11690/25 Drucksache: 333/25 in Verbindung mit b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 COM(2025) 571 final Drucksache: 334/25 in Verbindung mit c) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053 COM(2025) 574 final; Ratsdok. 11705/25 Drucksache: 335/25 und zu 335/25 in Verbindung mit *) Erster Beschluss des Bundesrates vom 21.11.2025, BR-Drucksache 333/25 (Beschluss) Drucksache 333/25 (Beschluss) (2) - 2 - d) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034 sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 COM(2025) 565 final Drucksache: 460/25 und zu 460/25 Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen: 1. Der Bundesrat bekräftigt seine Ausführungen über die maßgebliche Berücksichtigung aus den zentralen Beschlüssen vom 21. November 2025 (Ziffer 109 Buchstaben a und b der BR-Drucksache 333/25 (Beschluss) und Ziffer 133 der BR-Drucksache 460/25 (Beschluss) (2)). Die Zuständigkeit der Länder umfasst die operative Umsetzung der Europäischen Fonds für den Zeitraum 2028 bis 2034. Die Vorschläge der Kommission insbesondere zu den nationalen und regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) greifen grundlegend in die Einrichtung der Behörden der Länder und ihre Verwaltungsverfahren ein. In Anbetracht von Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 3 Grundgesetz sowie Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 EUV ist die Position der Länder bei den Verhandlungen im Rat maßgeblich. 2. Der Bundesrat nimmt den neuen Stand der Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union (MFR) für die Jahre 2028 bis 2034 mit Vorlage der Verhandlungsbox des zyprischen Ratsvorsitzes vom 10. April 2026 zur Kenntnis und bekräftigt seine Beschlüsse vom 21. November 2025 in BR- Drucksache 333/25 (Beschluss) und BR-Drucksache 460/25 (Beschluss) (2). Er weist im Folgenden auf Anliegen hin, die aus seiner Sicht in den Verhandlungen auf europäischer Ebene von der Bundesregierung bisher keine substantielle - 3 - Drucksache 333/25 (Beschluss) (2) Berücksichtigung gefunden haben, und bittet die Bundesregierung, diese Punkte künftig deutlich stärker in die Verhandlungen auf EU-Ebene einzubringen. 3. Der Bundesrat verweist auf seine Kritik hinsichtlich des Konstrukts eines NRPP. Er sieht Bedarf, bei der Ausgestaltung der NRPP-Verordnung klarzustellen, dass in regionalen Kapiteln die bewährten landesspezifischen Strukturen weiterhin möglich sind. Er fordert, dass die eigenverantwortlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Regionen bei Vorbereitung, Ausarbeitung, Verhandlung und Umsetzung der Förderangebote im Rahmen der Kohäsionspolitik, allen voran bei EFRE, ESF+ und den kofinanzierten Interventionen der GAP, erhalten bleiben. Das schließt die Verhandlungsfreiheit der Länder gegenüber der Kommission mit ein. 4. Der Bundesrat fordert, in den Verhandlungen die Möglichkeit regionalsektoraler Kapitel sicherzustellen, sowie, dass die Regionen in ihren Kapiteln eigenständige Maßnahmen einschließlich Zielen und Meilensteinen definieren können, deren Erreichen Auszahlungen an die Regionen auslösen. Vorgaben zur notwendigen Kohärenzsicherung zwischen den Einzelkapiteln innerhalb der NRPP sind auf das absolut erforderliche Mindestmaß zu reduzieren. Ebenso muss die Möglichkeit vorgesehen werden, vorab einzelne Kapitel gesondert bei der Kommission einzureichen und genehmigen zu lassen, um mit der Umsetzung zu beginnen. 5. Er bekräftigt weiterhin, dass die Förderfähigkeit aller Regionen gewährleistet bleiben muss. Fördermittel dürfen nicht ausschließlich für strukturschwache Regionen in der EU reserviert werden, da sowohl Übergangsregionen als auch stärker entwickelte Regionen ebenfalls vor großen Herausforderungen stehen und maßgeblich zur Stabilität und zur Wettbewerbsfähigkeit der EU beitragen. 6. Der Bundesrat lehnt die in den aktuellen Vorschlägen vorgesehenen Kofinanzierungssätze ab und hält an seiner Forderung fest, die EU- Kofinanzierungssätze auf mindestens 70 Prozent für Übergangsregionen und 50 Prozent für stärker entwickelte Regionen anzuheben, um zu einer erfolgreichen EU- Förderung beizutragen. In diesem Zusammenhang sind die besonderen Kofinanzierungssätze für spezifische Interventionen beziehungsweise Ziele des ehemaligen ELER, des AMIF und des ESF+ beizubehalten. Die neue Förderar- Drucksache 333/25 (Beschluss) (2) - 4 - chitektur darf die bestehenden Kofinanzierungssätze des AMIF nicht beeinträchtigen. 7. Der Bundesrat fordert, dass der relative Anteil der Länder an Programmen der Kohäsionsförderung und des bisherigen ELER gegenüber der bisherigen Mittelausstattung nicht absinkt. Dabei ist es essenziell, dass der Umfang der dezentralen Programme groß genug ist, um den finanziellen und administrativen Aufwand zu rechtfertigen. Angesichts begrenzter öffentlicher Haushaltsmittel weist er darauf hin, dass wegfallende EU-Mittel nicht durch zusätzliche Landesmittel ausgeglichen werden können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung deshalb auf, darauf hinzuwirken, dass es bei der Ausgestaltung des zukünftigen EU-Finanzrahmens nicht zu finanziellen Verschiebungen zu Lasten der Länderhaushalte kommt. Anderenfalls sind diese durch den Bund innerstaatlich auszugleichen. In Bezug auf den AMIF fordert der Bundesrat, dass Bund und Länder gemeinsam über die Verteilung der Mittel entscheiden; dies betrifft die grundsätzliche Mittelverteilung bei den spezifischen Zielen als auch die Verabredung zu zentralen Maßnahmen. 8. Der Bundesrat begrüßt den Einsatz der Bundesregierung für die Vereinfachungseffekte der Verwaltungs- und Kontrollsysteme. Es besteht jedoch die Befürchtung umfänglicher Zusatzbelastungen, zum Beispiel durch den leistungsbasierten Ansatz, wenn zusätzlich zur Überprüfung der erreichten Leistung die bisherigen kosten- und auszahlungsbezogenen Kontrollpflichten bestehen bleiben sowie wenn Haushaltsrisiken auf nationaler und regionaler Ebene nicht auszuschließen sind. 9. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass der Verwaltungs- und Koordinierungsaufwand zur Umsetzung der vorgeschlagenen NRPP im Vergleich zur bisherigen Praxis erheblich ansteigen wird. Er fordert die Bundesregierung daher auf, einerseits Einfluss auf die EU-Ebene zu nehmen, um diesen drohenden Mehraufwand noch deutlich zu reduzieren, und andererseits mit dem Aufbau leistungsfähiger Arbeitsstrukturen und -prozesse dafür Sorge zu tragen, dass der Verwaltungs- und Koordinierungsaufwand minimiert und Abläufe schlank, zeiteffizient und gebündelt organisiert werden. - 5 - Drucksache 333/25 (Beschluss) (2) 10. Aus Sicht des Bundesrates sollte für den NRPP insgesamt die n+3-Regelung gelten, um Mittelverluste bei Verzögerungen zu vermeiden. Eine Verkürzung des Zeitraums bis zum Verfall der Mittelbindung auf n+10 Monate und die degressive Ausgestaltung der jährlichen Mittelplanung, bei gleichzeitig erhöhtem Aufwand für die Programmplanung, werden entschieden abgelehnt. Stattdessen bedarf es einer verlässlichen, ausgeglichenen und im Mittelumfang ansteigenden Haushaltsplanung. 11. Der Bundesrat setzt sich für eine eigenständige GAP mit einer eigenverantwortlichen Kompetenz für die kofinanzierten Interventionen (wie derzeit ELER) ein. Er fordert, dass weiterhin eine Förderung der ländlichen Räume (Ländliche Entwicklung einschließlich LEADER) durch die NRPP gewährleistet ist und die Zuständigkeit hierfür bei den Ländern bestehen bleibt. 12. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission und das Europäische Parlament.

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