Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034
Text
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 333/25 (Beschluss) (2)*)
(Grunddrucksachen 333/25, 334/25,
335/25 und 460/25)
08.05.26
Beschluss
des Bundesrates
a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament,
den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der
Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der
Zukunft - der Mehrjährige Finanzrahmen 2028-2034
COM(2025) 570 final; Ratsdok. 11690/25
Drucksache: 333/25
in Verbindung mit
b) Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des
Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034
COM(2025) 571 final
Drucksache: 334/25
in Verbindung mit
c) Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das
Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des
Beschlusses (EU, Euratom) 2020/2053
COM(2025) 574 final; Ratsdok. 11705/25
Drucksache: 335/25 und zu 335/25
in Verbindung mit
*) Erster Beschluss des Bundesrates vom 21.11.2025, BR-Drucksache 333/25 (Beschluss)
Drucksache 333/25 (Beschluss) (2) - 2 -
d) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für
wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt,
Landwirtschaft und den ländlichen Raum, Fischerei und
Meere, Wohlstand und Sicherheit für den Zeitraum 2028-2034
sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 und der
Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509
COM(2025) 565 final
Drucksache: 460/25 und zu 460/25
Der Bundesrat hat in seiner 1065. Sitzung am 8. Mai 2026 gemäß
§§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
1. Der Bundesrat bekräftigt seine Ausführungen über die maßgebliche
Berücksichtigung aus den zentralen Beschlüssen vom 21. November 2025 (Ziffer 109
Buchstaben a und b der BR-Drucksache 333/25 (Beschluss) und Ziffer 133 der
BR-Drucksache 460/25 (Beschluss) (2)). Die Zuständigkeit der Länder umfasst
die operative Umsetzung der Europäischen Fonds für den Zeitraum 2028 bis
2034. Die Vorschläge der Kommission insbesondere zu den nationalen und
regionalen Partnerschaftsplänen (NRPP) greifen grundlegend in die Einrichtung
der Behörden der Länder und ihre Verwaltungsverfahren ein. In Anbetracht von
Artikel 23 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz in Verbindung mit Artikel 79 Absatz 3
Grundgesetz sowie Artikel 4 Absatz 2 Satz 1 EUV ist die Position der Länder
bei den Verhandlungen im Rat maßgeblich.
2. Der Bundesrat nimmt den neuen Stand der Verhandlungen zum Mehrjährigen
Finanzrahmen der Europäischen Union (MFR) für die Jahre 2028 bis 2034 mit
Vorlage der Verhandlungsbox des zyprischen Ratsvorsitzes vom 10. April 2026
zur Kenntnis und bekräftigt seine Beschlüsse vom 21. November 2025 in BR-
Drucksache 333/25 (Beschluss) und BR-Drucksache 460/25 (Beschluss) (2). Er
weist im Folgenden auf Anliegen hin, die aus seiner Sicht in den
Verhandlungen auf europäischer Ebene von der Bundesregierung bisher keine substantielle
- 3 - Drucksache 333/25 (Beschluss) (2)
Berücksichtigung gefunden haben, und bittet die Bundesregierung, diese Punkte
künftig deutlich stärker in die Verhandlungen auf EU-Ebene einzubringen.
3. Der Bundesrat verweist auf seine Kritik hinsichtlich des Konstrukts eines
NRPP. Er sieht Bedarf, bei der Ausgestaltung der NRPP-Verordnung
klarzustellen, dass in regionalen Kapiteln die bewährten landesspezifischen Strukturen
weiterhin möglich sind. Er fordert, dass die eigenverantwortlichen
Gestaltungsmöglichkeiten von Regionen bei Vorbereitung, Ausarbeitung,
Verhandlung und Umsetzung der Förderangebote im Rahmen der Kohäsionspolitik,
allen voran bei EFRE, ESF+ und den kofinanzierten Interventionen der GAP,
erhalten bleiben. Das schließt die Verhandlungsfreiheit der Länder gegenüber der
Kommission mit ein.
4. Der Bundesrat fordert, in den Verhandlungen die Möglichkeit
regionalsektoraler Kapitel sicherzustellen, sowie, dass die Regionen in ihren Kapiteln
eigenständige Maßnahmen einschließlich Zielen und Meilensteinen definieren
können, deren Erreichen Auszahlungen an die Regionen auslösen. Vorgaben
zur notwendigen Kohärenzsicherung zwischen den Einzelkapiteln innerhalb der
NRPP sind auf das absolut erforderliche Mindestmaß zu reduzieren. Ebenso
muss die Möglichkeit vorgesehen werden, vorab einzelne Kapitel gesondert bei
der Kommission einzureichen und genehmigen zu lassen, um mit der
Umsetzung zu beginnen.
5. Er bekräftigt weiterhin, dass die Förderfähigkeit aller Regionen gewährleistet
bleiben muss. Fördermittel dürfen nicht ausschließlich für strukturschwache
Regionen in der EU reserviert werden, da sowohl Übergangsregionen als auch
stärker entwickelte Regionen ebenfalls vor großen Herausforderungen stehen
und maßgeblich zur Stabilität und zur Wettbewerbsfähigkeit der EU beitragen.
6. Der Bundesrat lehnt die in den aktuellen Vorschlägen vorgesehenen
Kofinanzierungssätze ab und hält an seiner Forderung fest, die EU-
Kofinanzierungssätze auf mindestens 70 Prozent für Übergangsregionen und 50 Prozent für
stärker entwickelte Regionen anzuheben, um zu einer erfolgreichen EU-
Förderung beizutragen. In diesem Zusammenhang sind die besonderen
Kofinanzierungssätze für spezifische Interventionen beziehungsweise Ziele des
ehemaligen ELER, des AMIF und des ESF+ beizubehalten. Die neue Förderar-
Drucksache 333/25 (Beschluss) (2) - 4 -
chitektur darf die bestehenden Kofinanzierungssätze des AMIF nicht
beeinträchtigen.
7. Der Bundesrat fordert, dass der relative Anteil der Länder an Programmen der
Kohäsionsförderung und des bisherigen ELER gegenüber der bisherigen
Mittelausstattung nicht absinkt. Dabei ist es essenziell, dass der Umfang der
dezentralen Programme groß genug ist, um den finanziellen und administrativen
Aufwand zu rechtfertigen. Angesichts begrenzter öffentlicher Haushaltsmittel weist
er darauf hin, dass wegfallende EU-Mittel nicht durch zusätzliche Landesmittel
ausgeglichen werden können. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung
deshalb auf, darauf hinzuwirken, dass es bei der Ausgestaltung des zukünftigen
EU-Finanzrahmens nicht zu finanziellen Verschiebungen zu Lasten der
Länderhaushalte kommt. Anderenfalls sind diese durch den Bund innerstaatlich
auszugleichen. In Bezug auf den AMIF fordert der Bundesrat, dass Bund und Länder
gemeinsam über die Verteilung der Mittel entscheiden; dies betrifft die
grundsätzliche Mittelverteilung bei den spezifischen Zielen als auch die Verabredung
zu zentralen Maßnahmen.
8. Der Bundesrat begrüßt den Einsatz der Bundesregierung für die
Vereinfachungseffekte der Verwaltungs- und Kontrollsysteme. Es besteht jedoch die
Befürchtung umfänglicher Zusatzbelastungen, zum Beispiel durch den
leistungsbasierten Ansatz, wenn zusätzlich zur Überprüfung der erreichten Leistung die
bisherigen kosten- und auszahlungsbezogenen Kontrollpflichten bestehen
bleiben sowie wenn Haushaltsrisiken auf nationaler und regionaler Ebene nicht
auszuschließen sind.
9. Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass der Verwaltungs- und
Koordinierungsaufwand zur Umsetzung der vorgeschlagenen NRPP im Vergleich zur bisherigen
Praxis erheblich ansteigen wird. Er fordert die Bundesregierung daher auf,
einerseits Einfluss auf die EU-Ebene zu nehmen, um diesen drohenden
Mehraufwand noch deutlich zu reduzieren, und andererseits mit dem Aufbau
leistungsfähiger Arbeitsstrukturen und -prozesse dafür Sorge zu tragen, dass der
Verwaltungs- und Koordinierungsaufwand minimiert und Abläufe schlank,
zeiteffizient und gebündelt organisiert werden.
- 5 - Drucksache 333/25 (Beschluss) (2)
10. Aus Sicht des Bundesrates sollte für den NRPP insgesamt die n+3-Regelung
gelten, um Mittelverluste bei Verzögerungen zu vermeiden. Eine Verkürzung
des Zeitraums bis zum Verfall der Mittelbindung auf n+10 Monate und die
degressive Ausgestaltung der jährlichen Mittelplanung, bei gleichzeitig
erhöhtem Aufwand für die Programmplanung, werden entschieden abgelehnt.
Stattdessen bedarf es einer verlässlichen, ausgeglichenen und im Mittelumfang
ansteigenden Haushaltsplanung.
11. Der Bundesrat setzt sich für eine eigenständige GAP mit einer
eigenverantwortlichen Kompetenz für die kofinanzierten Interventionen (wie derzeit ELER) ein.
Er fordert, dass weiterhin eine Förderung der ländlichen Räume (Ländliche
Entwicklung einschließlich LEADER) durch die NRPP gewährleistet ist und
die Zuständigkeit hierfür bei den Ländern bestehen bleibt.
12. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission und
das Europäische Parlament.
Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und (Beschlussdrucksache)
- part_of_vorgang → Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union und zur Aufhebung des Beschlusses (EU, Euratom) 20 (Beschlussdrucksache)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Fonds für wirtschaftlichen, soziale (Beschlussdrucksache)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 KOM(2025) 571 endg.; Ratsd (Beschlussdrucksache)