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Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

dip / drucksache 09.01.2026 · WP 21 · 10/26 · Gesetzesbeschluss · Original ↗

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Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften [Bundesrat Drucksache 10/26 09.01.26 Vk Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages B R Fu ss Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Der Deutsche Bundestag hat in seiner 50. Sitzung am 18. Dezember 2025 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Verkehrsausschusses – Drucksache 21/3353 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrerquali ikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften – Drucksachen 21/1862, 21/2456 – mit beigefügten Maßgaben, im U brigen unverändert angenommen. Fristablauf: 30.01.26 Erster Durchgang: Drs. 442/25 Nach Artikel 1 Nummer 1 wird die folgende Nummer 1a eingefügt: ‚1a. Nach § 3 Absatz 7 Satz 1 wird der folgende Satz eingefügt: „Nach Abschluss der Ausbildung dient eine Kopie des Ausbildungsvertrags zusammen mit dem Nachweis über die bestandene Prüfung für längstens zwei Monate ab dem Tag, an dem die Prüfung bestanden wurde, als Nachweis über das Vorliegen einer Grundqualifikation oder einer beschleunigten Grundqualifikation.“ ‘ Drucksache 10/26 - 2 -]

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