Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Text
Erstes Gesetz zur Änderung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
[Bundesrat Drucksache 10/26
09.01.26
Vk
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ISSN 0720-2946
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
B
R
Fu
ss
Erstes Gesetz zur Änderung des
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 50. Sitzung am 18. Dezember 2025
aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des
Verkehrsausschusses – Drucksache 21/3353 – den von der Bundesregierung
eingebrachten
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Berufskraftfahrerquali ikationsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften
– Drucksachen 21/1862, 21/2456 –
mit beigefügten Maßgaben, im U brigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 30.01.26
Erster Durchgang: Drs. 442/25
Nach Artikel 1 Nummer 1 wird die folgende Nummer 1a eingefügt:
‚1a. Nach § 3 Absatz 7 Satz 1 wird der folgende Satz eingefügt:
„Nach Abschluss der Ausbildung dient eine Kopie des Ausbildungsvertrags zusammen mit
dem Nachweis über die bestandene Prüfung für längstens zwei Monate ab dem Tag, an dem
die Prüfung bestanden wurde, als Nachweis über das Vorliegen einer Grundqualifikation oder
einer beschleunigten Grundqualifikation.“ ‘
Drucksache 10/26 - 2 -]
Relationen
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