Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und weiterer Vorschriften
Text
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und weiterer Vorschriften
[Bundesrat Drucksache 622/2/25
16.12.25
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ISSN 0720-2946
Antrag
der Freien und Hansestadt Hamburg
Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
und weiterer Vorschriften
Punkt 75 der 1060. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025
Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 8 der Empfehlungsdrucksache 622/1/25 die
folgende Maßgabe beschließen:
Zu Artikel 1 Nummer 29 (Anlage 12 FZV, Abschnitt A Nummer 2 Option 1
Buchstabe b, Abschnitt B Nummer 2 Option 1 Buchstabe b und Option 3 Buchstabe b)*
In Artikel 1 Nummer 29 Anlage 12 Abschnitt A Nummer 2 Option 1 Buchstabe b
und Abschnitt B Nummer 2 Option 1 Buchstabe b und Option 3 Buchstabe b ist
jeweils die Angabe „wähle“ durch die Angabe „beantrage“ zu ersetzen.
Begründung:
Folgeänderung zur Streichung von Artikel 1 Nummer 16. Die Formulierung
„wähle“ suggeriert der antragstellenden Person, dass sie die bindende Auswahl
zum weiteren Vorgehen hat. Da jedoch ein Ermessen in der zuständigen
Zulassungsstelle ausgeübt werden kann, ob eine Abholung der Zulassungspapiere
erfolgen kann, oder ob diese postalisch versandt werden, macht der Begriff
„beantrage“ deutlich, dass die Zulassungsstelle die endgültige
Ermessensentscheidung zum Vorgehen trifft.
* setzt Annahme von Ziffer 6 der Empfehlungsdrucksache voraus]
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