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Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und weiterer Vorschriften

dip / drucksache 16.12.2025 · WP 21 · 622/2/25 · Antrag · Original ↗

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Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und weiterer Vorschriften [Bundesrat Drucksache 622/2/25 16.12.25 Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und weiterer Vorschriften Punkt 75 der 1060. Sitzung des Bundesrates am 19. Dezember 2025 Der Bundesrat möge anstelle der Ziffer 8 der Empfehlungsdrucksache 622/1/25 die folgende Maßgabe beschließen: Zu Artikel 1 Nummer 29 (Anlage 12 FZV, Abschnitt A Nummer 2 Option 1 Buchstabe b, Abschnitt B Nummer 2 Option 1 Buchstabe b und Option 3 Buchstabe b)* In Artikel 1 Nummer 29 Anlage 12 Abschnitt A Nummer 2 Option 1 Buchstabe b und Abschnitt B Nummer 2 Option 1 Buchstabe b und Option 3 Buchstabe b ist jeweils die Angabe „wähle“ durch die Angabe „beantrage“ zu ersetzen. Begründung: Folgeänderung zur Streichung von Artikel 1 Nummer 16. Die Formulierung „wähle“ suggeriert der antragstellenden Person, dass sie die bindende Auswahl zum weiteren Vorgehen hat. Da jedoch ein Ermessen in der zuständigen Zulassungsstelle ausgeübt werden kann, ob eine Abholung der Zulassungspapiere erfolgen kann, oder ob diese postalisch versandt werden, macht der Begriff „beantrage“ deutlich, dass die Zulassungsstelle die endgültige Ermessensentscheidung zum Vorgehen trifft. * setzt Annahme von Ziffer 6 der Empfehlungsdrucksache voraus]

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