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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

dip / drucksache 22.09.2026 · WP 21 · zu466/26 · Berichtigung · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 466/26 22.09.26 Vk - Fz - In - U Berichtigung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Das Bundeskanzleramt teilte mit Schreiben vom 18. September 2026 Folgendes mit: In dem mit Schreiben des Bundeskanzlers an den Präsidenten des Bundesrates vom 14. August 2026 übersandten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (BR-Drs. 466/26) wurde durch ein Büroversehen der rechtsförmliche Titel des Gesetzentwurfs im Regelungsteil nicht korrekt wiedergegeben, dort sind die Worte „im Straßenverkehr“ zu streichen. Das Anschreiben des Bundeskanzlers und auch das Vorblatt enthält jeweils die richtige Fassung. Es wird gebeten, dies im Wege einer Berichtigungsdrucksache zu korrigieren, die zu ändernde Seite liegt als Anlage bei. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge sowie damit zusammenhängender straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Vom … Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: Inhaltsübersicht: Artikel 1: Änderung des Elektromobilitätsgesetzes Artikel 2: Änderung des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes Artikel 3: Änderung des Fernstraßen-Bundesamt-Errichtungsgesetzes Artikel 4: Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung Artikel 5: Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung Artikel 6: Inkrafttreten Artikel 1 Änderung des Elektromobilitätsgesetzes Das Elektromobilitätsgesetz vom 5. Juni 2015 (BGBl. I S. 898), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 34 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: (Austauschseite)

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