Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes
Text
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes
[Bundesrat Drucksache 602/25
31.10.25
In
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ISSN 0720-2946
Gesetzesbeschluss
des Deutschen Bundestages
B
R
Fu
ss
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den
unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch
Vollzugsbeamte des Bundes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 34. Sitzung am 16. Oktober 2025
aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Innenausschusses
– Drucksache 21/2252 – den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den
unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch
Vollzugsbeamte des Bundes
– Drucksachen 21/1502, 21/1868 –
unverändert angenommen.
Fristablauf: 21.11.25
Erster Durchgang: Drs. 368/25]
Relationen
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