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Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes

Vorgang 324826 Gesetzgebung · Verkündet · aktualisiert 09.01.2026 · DIP ↗

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Zeitachse

  1. 15.08.2025 drucksache Gesetzentwurf 368/25 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt du
  2. 08.09.2025 drucksache Gesetzentwurf 21/1502 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt du
  3. 12.09.2025 plenarprotokoll 1. Beratung 21/22 Protokoll der 22. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
  4. 26.09.2025 plenarprotokoll 1. Durchgang 1057 Protokoll der 1057. Sitzung des Bundesrates
  5. 26.09.2025 drucksache Beschlussdrucksache 368/25(B) Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt du
  6. 29.09.2025 drucksache Unterrichtung über Stellungnahme des BR 21/1868 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt du
  7. 09.10.2025 drucksache Nachträgliche Überweisung gemäß § 80 Geschäftsordnung BT 21/2146 über die gemäß § 80 Absatz 3 und § 92 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen (Eingangszeitraum: 2.
  8. 15.10.2025 drucksache Beschlussempfehlung und Bericht 21/2252 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt du
  9. 16.10.2025 plenarprotokoll 3. Beratung 21/34 Protokoll der 34. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
  10. 31.10.2025 drucksache Unterrichtung über Gesetzesbeschluss des BT 602/25 Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeam
  11. 21.11.2025 plenarprotokoll 2. Durchgang 1059 Protokoll der 1059. Sitzung des Bundesrates
  12. 21.11.2025 drucksache Beschlussdrucksache 602/25(B) Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeam

Abstimmungen

Keine namentlichen Abstimmungen (abgeordnetenwatch) verknüpft.