Bestimmung eines Mitglieds des Konjunkturrates für die öffentliche Hand
Text
Bestimmung eines Mitglieds des Konjunkturrates für die öffentliche Hand
[Bundesrat Drucksache 597/25
23.10.25
Wi
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ISSN 0720-2946
Vorschlag
an den Bundesrat
Bestimmung eines Mitglieds des Konjunkturrates für die
öffentliche Hand
Bundesvereinigung Berlin, 22. Oktober 2025
der kommunalen Spitzenverbände
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
nach § 18 Absatz 1 Nr. 3 StabG gehören dem Konjunkturrat für die öffentliche
Hand vier Vertreter der Gemeinden und der Gemeindeverbände an, die vom
Bundesrat auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände bestimmt werden.
Durch Beschluss des Bundesrates vom 01.02.2002, BR-Drs. 1028/01, wurde Herr
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, amtierendes Geschäftsführendes
Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, zum Mitglied des Konjunkturrats für die
öffentliche Hand bestimmt. Herr Prof. Dr. Henneke scheidet zum Ablauf des
Jahres 2025 in den Ruhestand aus.
Die kommunalen Spitzenverbände schlagen gemäß § 18 Absatz l Nr. 3 StabG
vor, in der Nachfolge für Prof. Dr. Henneke als neues Mitglied im Konjunkturrat
für die öffentliche Hand durch Beschluss des Bundesrates zu bestimmen:
Herrn Stellvertretenden Geschäftsführer Dr. Kay Ruge (ab 01.01.2026
amtierendes Geschäftsführendes Präsidialmitglied) des Deutschen Landkreistages.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schuchardt]
Relationen
- part_of_vorgang → Bestimmung eines Mitglieds des Konjunkturrates für die öffentliche Hand (Vorschlag / Vorlage / Mitteilung)