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Bestimmung eines Mitglieds des Konjunkturrates für die öffentliche Hand

dip / drucksache 23.10.2025 · WP 21 · 597/25 · Vorschlag · Original ↗

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Bestimmung eines Mitglieds des Konjunkturrates für die öffentliche Hand [Bundesrat Drucksache 597/25 23.10.25 Wi Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Vorschlag an den Bundesrat Bestimmung eines Mitglieds des Konjunkturrates für die öffentliche Hand Bundesvereinigung Berlin, 22. Oktober 2025 der kommunalen Spitzenverbände An die Präsidentin des Bundesrates Frau Ministerpräsidentin Anke Rehlinger Sehr geehrte Frau Präsidentin, nach § 18 Absatz 1 Nr. 3 StabG gehören dem Konjunkturrat für die öffentliche Hand vier Vertreter der Gemeinden und der Gemeindeverbände an, die vom Bundesrat auf Vorschlag der kommunalen Spitzenverbände bestimmt werden. Durch Beschluss des Bundesrates vom 01.02.2002, BR-Drs. 1028/01, wurde Herr Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, amtierendes Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, zum Mitglied des Konjunkturrats für die öffentliche Hand bestimmt. Herr Prof. Dr. Henneke scheidet zum Ablauf des Jahres 2025 in den Ruhestand aus. Die kommunalen Spitzenverbände schlagen gemäß § 18 Absatz l Nr. 3 StabG vor, in der Nachfolge für Prof. Dr. Henneke als neues Mitglied im Konjunkturrat für die öffentliche Hand durch Beschluss des Bundesrates zu bestimmen: Herrn Stellvertretenden Geschäftsführer Dr. Kay Ruge (ab 01.01.2026 amtierendes Geschäftsführendes Präsidialmitglied) des Deutschen Landkreistages. Mit freundlichen Grüßen Christian Schuchardt]

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