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Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Forschung

dip / drucksache 09.10.2025 · WP 21 · 572/25 · Mitteilung · Original ↗

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Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Forschung [Bundesrat Drucksache 572/25 09.10.25 EU - K Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Mitteilung der Präsidentin Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Forschung Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um ein Stellvertretermandat für die Ratsarbeitsgruppe Forschung ergänzt werden. Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine stellvertretende Bundesratsbeauftragte oder einen stellvertretenden Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.]

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