Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Forschung
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Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe Forschung
[Bundesrat Drucksache 572/25
09.10.25
EU - K
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ISSN 0720-2946
Mitteilung
der Präsidentin
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union für die
Ratsarbeitsgruppe Forschung
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat
(Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um ein
Stellvertretermandat für die
Ratsarbeitsgruppe Forschung
ergänzt werden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I
der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine stellvertretende
Bundesratsbeauftragte oder einen stellvertretenden Bundesratsbeauftragten zur
ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.]
Relationen
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