Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe "Arzneimittel und Medizinprodukte"
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Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe "Arzneimittel und Medizinprodukte"
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 556/26
23.09.26
EU - G
Mitteilung
des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in
Beratungsgremien der Europäischen Union für die Ratsarbeitsgruppe
"Arzneimittel und Medizinprodukte"
Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat
(Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um ein Stellvertreter-
Mandat für die
Ratsarbeitsgruppe „Arzneimittel und Medizinprodukte“
ergänzt werden.
Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I
der Bund-Länder-Vereinbarung für dieses Gremium eine stellvertretende
Bundesratsbeauftragte oder einen stellvertretenden Bundesratsbeauftragten zur
ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.
Relationen
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