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Mitteilung der freiwilligen Löschung von Zertifikaten nach Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union im Jahr 2024

dip / drucksache 21.05.2026 · WP 21 · 21/6210 · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der freiwilligen Löschung von Zertifikaten nach Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union im Jahr 2024 Deutscher Bundestag Drucksache 21/6210 21. Wahlperiode 21.05.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der freiwilligen Löschung von Zertifikaten nach Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union im Jahr 2024 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 20. Mai 2026. Mitteilung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission vom 21. Mai 2026 Mitteilung der freiwilligen Löschung von Zertifikaten nach Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union im Jahr 2024 Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der Europäischen Kommission entsprechend Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG und Artikel 25 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2830 der Kommission vom 17. Oktober 2023 die genaue Anzahl der Zertifikate mitzuteilen, die für Emissionsminderungen im Jahr 2024 für in den Vorjahren stillgelegte und der Europäischen Kommission nach Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 2023/2830 notifizierte Stromerzeugungsanlagen gelöscht werden sollen. Die Menge der zu löschenden Zertifikate, wurde entsprechend des in den Absichtsnotifizierungen beschriebenen Verfahrens ermittelt: Die Menge beträgt demnach insgesamt 687.000 Zertifikate, sofern die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate im Jahr 2025 1.096.000.000 Zertifikaten nicht unterschreitet. Liegt die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate zwischen 833.000.000 und 1.096.000.000 Zertifikaten, so beträgt die Menge null. Anlagen: 1. Industriekraftwerk Frechen 2. Kraftwerk Neurath Mitteilung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG / Artikel 25 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Delegierten Verordnung 2023/2830 für Emissionsminderungen im Jahr 2024 1. Mitgliedstaat und Behörde, die die Mitteilung vorlegen: Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Referat AG NK I 3 Stresemannstraße 128 – 130 10117 Berlin Deutschland 2. Datum der Mitteilung: 21. Mai 2026 3. Angaben zu der stillgelegten Anlage für die Stromerzeugung (im Folgenden „Anlage“) im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats im Einklang mit den Daten, die im Unionsregister erfasst sind, unter anderem Folgendes: a) Name der Anlage: Industriekraftwerk Frechen (Wachtberg Brikettierung – BNA0292) b) Anlagenkennung im Unionsregister: DE000000000001603 c) Name des Anlagenbetreibers: RWE Power AG 4. Datum der teilweisen/vollständigen Stilllegung der Anlage und des Entzugs/der Änderung der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen: 31. Dezember 2022 5. Datum der Absichtsnotifizierung: 23. Dezember2023 6. Gesamthöchstmenge der zu löschenden Zertifikate: 1,25 Mio. t CO2 7. Zeitraum, über den die Löschung der Zertifikate verteilt werden soll: 2024 bis 2030 8. Anzahl der bisher gelöschten Zertifikate in Mio. im Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Gesamt 0,121 0,121 9. Beschreibung der Ermittlung der zu löschenden Zertifikate 1) Strommarktmodellierung: Die Strommarktmodellierung hat ergeben, dass durch die Stilllegung der Stromerzeugungsanlage im Jahr 2023 0,26 Mio. t. CO2 eingespart wurden. 2) Berücksichtigung der MSR-Löschungen basierend auf veröffentlichter TNAC des Jahres: 2024: ⎯ 0,062 Mio. Zertifikate werden durch die MSR gelöscht. 2025: ⎯ Sofern TNAC oberhalb des Glättungsbereichs: 0,047 Mio. Zertifikate werden durch die MSR gelöscht. Die national zu löschende Menge beträgt 0,150 Mio. Zertifikate. ⎯ Sofern TNAC im Glättungsbereich: alle Zertifikate werden durch die MSR gelöscht. Die national zu löschende Menge beträgt null Zertifikate. 10. Anzahl der im Jahr 2026/2027 zu löschenden Zertifikate: ⎯ Die Menge beträgt 150.000 Zertifikate, sofern die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate im Jahr 2025 1.096.000.000 Zertifikaten nicht unterschreitet. ⎯ Die Menge beträgt 0 Zertifikate, sofern die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate im Jahr 2025 zwischen 833.000.000 und 1.096.000.000 Zertifikaten beträgt. Mitteilung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG / Artikel 25 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Delegierten Verordnung 2023/2830 für Emissionsminderungen im Jahr 2024 1. Mitgliedstaat und Behörde, die die Mitteilung vorlegen: Bundesrepublik Deutschland Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Referat AG NK I 3 Stresemannstraße 128 – 130 10117 Berlin Deutschland 2. Datum der Mitteilung: 21. Mai 2026 3. Angaben zu der stillgelegten Anlage für die Stromerzeugung (im Folgenden „Anlage“) im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats im Einklang mit den Daten, die im Unionsregister erfasst sind, unter anderem Folgendes: a) Name der Anlage: Kraftwerk Neurath (A – BNA0696) b) Anlagenkennung im Unionsregister: DE000000000001606 c) Name des Anlagenbetreibers: RWE Power AG 4. Datum der teilweisen/vollständigen Stilllegung der Anlage und des Entzugs/der Änderung der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen: 1. April 2022 5. Datum der Absichtsnotifizierung: 22. Dezember 2023 6. Gesamthöchstmenge der zu löschenden Zertifikate: 11 Mio. t CO2 7. Zeitraum, über den die Löschung der Zertifikate verteilt werden soll: 2024 bis 2030 8. Anzahl der bisher gelöschten Zertifikate in Mio. im Jahr 2024 2025 2026 2027 2028 2029 Gesamt 0,393 9. Beschreibung der Ermittlung der zu löschenden Zertifikate 1) Strommarktmodellierung: Die Strommarktmodellierung hat ergeben, dass durch die Stilllegung der Stromerzeugungsanlage im Jahr 2024 0,93 Mio. t. CO2 eingespart wurden. 2) Berücksichtigung der MSR-Löschungen basierend auf veröffentlichter TNAC des Jahres: 2024: ⎯ 0,223 Mio. Zertifikate werden durch die MSR gelöscht. 2025: ⎯ Sofern TNAC oberhalb des Glättungsbereichs: 0,170 Mio. Zertifikate werden durch die MSR gelöscht. Die national zu löschende Menge beträgt 0,537 Mio. Zertifikate. ⎯ Sofern TNAC im Glättungsbereich: alle Zertifikate werden durch die MSR gelöscht. Die national zu löschende Menge beträgt null Zertifikate. 10. Anzahl der im Jahr 2026/2027 zu löschenden Zertifikate: ⎯ Die Menge beträgt 537.000 Zertifikate, sofern die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate im Jahr 2025 1.096.000.000 Zertifikaten nicht unterschreitet. ⎯ Die Menge beträgt 0 Zertifikate, sofern die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate im Jahr 2025 zwischen 833.000.000 und 1.096.000.000 Zertifikaten beträgt. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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