Mitteilung der freiwilligen Löschung von Zertifikaten nach Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union
Text
Mitteilung der freiwilligen Löschung von Zertifikaten nach Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 308/26
21.05.26
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Mitteilung der freiwilligen Löschung von Zertifikaten nach Artikel
12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System
für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der
Union
Bundesministerium Berlin, 20. Mai 2026
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz
und nukleare Sicherheit
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
zur Unterrichtung des Bundesrates übersende ich Ihnen die Mitteilung der
freiwilligen Löschung von Zertifikaten nach Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie
2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003
über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union
für Emissionsminderungen im Jahr 2024. Die Bundesregierung hat das Vorhaben in
der Kabinettsitzung am 20. Mai 2026 beschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Schneider
Mitteilung
der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
an die Europäische Kommission
vom XX. Mai 2026
Mitteilung der freiwilligen Löschung von Zertifikaten nach Artikel 12 Absatz 4 der
Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003
über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Union für
Emissionsminderungen im Jahr 2024
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland beehrt sich, der Europäischen Kommission
entsprechend Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG und Artikel 25 Absatz 1
Unterabsatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2830 der Kommission vom 17. Oktober
2023 die genaue Anzahl der Zertifikate mitzuteilen, die für Emissionsminderungen im Jahr
2024 für in den Vorjahren stillgelegte und der Europäischen Kommission nach Artikel 25 der
Verordnung (EU) Nr. 2023/2830 notifizierte Stromerzeugungsanlagen gelöscht werden sollen.
Die Menge der zu löschenden Zertifikate, wurde entsprechend des in den
Absichtsnotifizierungen beschriebenen Verfahrens ermittelt: Die Menge beträgt demnach
insgesamt 687.000 Zertifikate, sofern die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen
Zertifikate im Jahr 2025 1.096.000.000 Zertifikaten nicht unterschreitet. Liegt die
Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen Zertifikate zwischen 833.000.000 und
1.096.000.000 Zertifikaten, so beträgt die Menge null.
Anlagen:
Mitteilung zum Industriekraftwerk Frechen
Mitteilung zum Kraftwerk Neurath
Mitteilung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG /
Artikel 25 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Delegierten Verordnung
2023/2830 für Emissionsminderungen im Jahr 2024
1. Mitgliedstaat und Behörde, die die Mitteilung vorlegen:
Bundesrepublik Deutschland
Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Referat AG NK I 3
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Deutschland
2. Datum der Mitteilung:
XX. Mai 2026
3. Angaben zu der stillgelegten Anlage für die Stromerzeugung (im Folgenden
„Anlage“) im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats im Einklang mit den Daten, die im
Unionsregister erfasst sind, unter anderem Folgendes:
a) Name der Anlage:
Industriekraftwerk Frechen (Wachtberg Brikettierung - BNA0292)
b) Anlagenkennung im Unionsregister:
DE000000000001603
c) Name des Anlagenbetreibers:
RWE Power AG
4. Datum der teilweisen/vollständigen Stilllegung der Anlage und des Entzugs/der
Änderung der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen:
31. Dezember 2022
5.
Datum der Absichtsnotifizierung:
23.12.2023
6. Gesamthöchstmenge der zu löschenden Zertifikate:
1,25 Mio. t CO2
7. Zeitraum, über den die Löschung der Zertifikate verteilt werden soll:
2024-2030
8. Anzahl der bisher gelöschten Zertifikate in Mio. im Jahr
2024 2025 2026 2027 2028 2029 Gesamt
0,121 0,121
9 Beschreibung der Ermittlung der zu löschenden Zertifikate
1) Strommarktmodellierung:
Die Strommarktmodellierung hat ergeben, dass durch die Stilllegung der
Stromerzeugungsanlage im Jahr 2023 0,26 Mio. t. CO2 eingespart wurden.
2) Berücksichtigung der MSR-Löschungen basierend auf veröffentlichter TNAC
des Jahres:
2024:
0,062 Mio. Zertifikate werden durch die MSR gelöscht.
2025:
Sofern TNAC oberhalb des Glättungsbereichs: 0,047 Mio. Zertifikate werden durch die
MSR gelöscht.
Die national zu löschende Menge beträgt 0,150 Mio. Zertifikate.
Sofern TNAC im Glättungsbereich: alle Zertifikate werden durch die MSR gelöscht.
Die national zu löschende Menge beträgt null Zertifikate.
10. Anzahl der im Jahr 2026/2027 zu löschenden Zertifikate:
Die Menge beträgt 150.000 Zertifikate, sofern die Gesamtmenge der in Umlauf
befindlichen Zertifikate im Jahr 2025 1.096.000.000 Zertifikaten nicht unterschreitet.
Die Menge beträgt 0 Zertifikate, sofern die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen
Zertifikate im Jahr 2025 zwischen 833.000.000 und 1.096.000.000 Zertifikaten beträgt.
Mitteilung gemäß Artikel 12 Absatz 4 der Richtlinie 2003/87/EG /
Artikel 25 Absatz 1 Unterabsatz 2 der Delegierten Verordnung
2023/2830 für Emissionsminderungen im Jahr 2024
1. Mitgliedstaat und Behörde, die die Mitteilung vorlegen:
Bundesrepublik Deutschland
Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Referat AG NK I 3
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Deutschland
2. Datum der Mitteilung:
XX. Mai 2026
3. Angaben zu der stillgelegten Anlage für die Stromerzeugung (im Folgenden
„Anlage“) im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats im Einklang mit den Daten, die im
Unionsregister erfasst sind, unter anderem Folgendes:
a) Name der Anlage:
Kraftwerk Neurath (A - BNA0696)
b) Anlagenkennung im Unionsregister:
DE000000000001606
c) Name des Anlagenbetreibers:
RWE Power AG
4. Datum der teilweisen/vollständigen Stilllegung der Anlage und des Entzugs/der
Änderung der Genehmigung zur Emission von Treibhausgasen:
01. April 2022
5. Datum der Absichtsnotifizierung:
22. Dezember 2023
6. Gesamthöchstmenge der zu löschenden Zertifikate:
11 Mio. t CO2
7. Zeitraum, über den die Löschung der Zertifikate verteilt werden soll:
2024-2030
8. Anzahl der bisher gelöschten Zertifikate in Mio. im Jahr
2024 2025 2026 2027 2028 2029 Gesamt
0,393
9 Beschreibung der Ermittlung der zu löschenden Zertifikate
1) Strommarktmodellierung:
Die Strommarktmodellierung hat ergeben, dass durch die Stilllegung der
Stromerzeugungsanlage im Jahr 2024 0,93 Mio. t. CO2 eingespart wurden.
2) Berücksichtigung der MSR-Löschungen basierend auf veröffentlichter TNAC
des Jahres:
2024:
0,223 Mio. Zertifikate werden durch die MSR gelöscht.
2025:
Sofern TNAC oberhalb des Glättungsbereichs: 0,170 Mio. Zertifikate werden durch die
MSR gelöscht.
Die national zu löschende Menge beträgt 0,537 Mio. Zertifikate.
Sofern TNAC im Glättungsbereich: alle Zertifikate werden durch die MSR gelöscht.
Die national zu löschende Menge beträgt null Zertifikate.
10. Anzahl der im Jahr 2026/2027 zu löschenden Zertifikate:
Die Menge beträgt 537.000 Zertifikate, sofern die Gesamtmenge der in Umlauf
befindlichen Zertifikate im Jahr 2025 1.096.000.000 Zertifikaten nicht unterschreitet.
Die Menge beträgt 0 Zertifikate, sofern die Gesamtmenge der in Umlauf befindlichen
Zertifikate im Jahr 2025 zwischen 833.000.000 und 1.096.000.000 Zertifikaten beträgt.
Drucksache 308/26- 5 -
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