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Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 - Prüfung und Bewertung der Emissionsdaten sowie der Projektionsdaten

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Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 - Prüfung und Bewertung der Emissionsdaten sowie der Projektionsdaten [Deutscher Bundestag Drucksache 21/810 21. Wahlperiode 01.07.2025 Unterrichtung durch den Expertenrat für Klimafragen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 – Prüfung und Bewertung der Emissionsdaten sowie der Projektionsdaten Zugeleitet mit Schreiben des Expertenrates für Klimafragen vom 15. Mai 2025 gemäß § 12 Absatz 1 des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Impressum Geschäftsstelle Expertenrat für Klimafragen (ERK) Seydelstr. 15, 10117 Berlin Tel.: +49 30 8903 5575 info@expertenrat-klima.de www.expertenrat-klima.de Erschienen am 15.05.2025 | Version vom 28.05.2025 Die Veröffentlichungen des ERK sind unter www.expertenrat-klima.de kostenlos verfügbar. Zur sprachlichen Gleichbehandlung: Als Mittel der sprachlichen Darstellung aller sozialen Geschlechter und Geschlechtsidentitäten wird in diesem Gutachten bei allen Bezeichnungen, die auf Personen bezogen sind, eine genderneutrale Bezeichnung oder der Genderstern (z. B. Wissenschaftler*innen) verwendet. Zitierweise für diese Publikation: Expertenrat für Klimafragen (2025): Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025. Prüfung und Bewertung der Emissionsdaten sowie der Projektionsdaten gemäß § 12 Abs. 1 Bundes- Klimaschutzgesetz. Online verfügbar unter: https://www.expertenrat-klima.de. © Expertenrat für Klimafragen Die Vervielfältigung und Verbreitung originären Text- und Bildmaterials des ERK ist, auch auszugsweise, mit Quellenangabe für nicht-kommerzielle Zwecke gestattet. Text- und Bildmaterial aus Quellen Dritter unterliegt den urheberrechtlichen Bedingungen der jeweiligen Quellen. Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – II – Expertenrat für Klimafragen Prof. Dr. Hans-Martin Henning (Vorsitzender) Dr. Brigitte Knopf (stellvertretende Vorsitzende) Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge Prof. Dr. Thomas Heimer Dr. Barbara Schlomann Die Ratsmitglieder bedanken sich für die sachkundige und engagierte Unterstützung durch die Mitarbeitenden des wissenschaftlichen Stabs und der Geschäftsstelle. Wissenschaftlicher Stab Dr. Charlotte Senkpiel (Projektleitung) • Dr. Franziska Schulz (Projektleitung) • Jessica Berneiser • Iska Brunzema • Hendrik Diers • Dr. Sarah Hackfort • Nicolai Hans • Dr. Alexander Hurley • Theresa Iglauer • Tim Jäger • Markus Kaiser • Dr. Katrin Kohnert • Leon Langerhans • Hannah Nolte • Dr. Niklas Reinfandt • Simon Schnier • Dr. Annette Steingrube • Marie-Louise Zeller Geschäftsstelle Dr. Jakob Peter (Generalsekretär) • Cynthia Schmitt • Stefania Smolkina Im Laufe der Erarbeitung dieses Berichts haben der Expertenrat für Klimafragen und der wissenschaftliche Stab zudem mit vielen Wissenschaftler*innen sowie Mitarbeitenden unterschiedlicher Institutionen zusammengearbeitet: Mitarbeitende des Umweltbundesamtes, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, Yvonne Abraham (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), Dr. Yvonne Beck (Fraunhofer ISI), Dennis Behrouzi (Verein Deutscher Zementwerke), Mathias Beilmann (Fraunhofer ISE), Malte Bei der Wieden (Öko-Institut), Robin Blömer (Fraunhofer ISI), Kerstin Borkowski (Öko-Institut), Clemens Brauer (Fraunhofer ISI), Dr. Sibylle Braungardt (Öko-Institut), Hans Georg Buttermann (Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen), Dr. Hannes Böttcher (Öko-Institut), Jana Deurer (IREES), Lukas Emele (Öko-Institut), Julian Emmerich (M-Five), Dr. Tobias Fleiter (Fraunhofer ISI), Dr. Roland Fuß (Thünen-Institut), Dr. Hannah Förster (Öko-Institut), Dr. Oliver Geden (SWP), Dr. Alexander Gocht (Thünen-Institut), Jakob Graichen (Öko-Institut), Wolf Görz (Öko-Institut), Dr. Markus Haller (Öko-Institut), Dr. Christoph Hank (Fraunhofer ISE), Ines Haug (M-Five), Philipp Hench (FfE), Dr. Klaus Hennenberg (Öko-Institut), Hauke Hermann (Öko-Institut), Franka Jäger (Fraunhofer ISE), Peter Kasten (Öko-Institut), Dr. Andreas Kemmler (Prognos), Dr. Matthias Koch (Öko-Institut), Dr. Michael Krail (Fraunhofer ISI), Jan Limbers (Prognos), Luna Lütz (Fraunhofer ISI), Dr. Tim Mandel (Fraunhofer ISI), Bernhard Osterburg (Thünen-Institut), Dr. Arndt Piayda (Thünen-Institut), Dr. Matthias Rehfeldt (Fraunhofer ISI), Julia Repenning (Öko-Institut), Dr. Jörg Rieger (Thünen-Institut), Dr. Joachim Rock (Thünen-Institut), Dr. Sebastian Rüter (Thünen-Institut), Dr. Wolfgang Schade (M-Five), Margarethe Scheffler (Öko-Institut), Dr. Felix Schenuit (SWP), Dr. Jan Steinbach (IREES), Marcel Streif (M-Five), Prof. Dr. Christoph Walther (M-Five) und Kirsten Wiegmann (Öko-Institut). Der Expertenrat für Klimafragen dankt für die wertvolle Zusammenarbeit. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– III – Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 1 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung ............................................................................................................................................................... 15 1 Auftrag und Herangehensweise ................................................................................................................................ 28 Abschnitt A, Teil I: Prüfung der Emissionsdaten ............................................................................................................ 32 2 Datengrundlage ............................................................................................................................................................. 32 3 Die Nationale Berichterstattung der Treibhausgasemissionen ......................................................................... 33 3.1 Grundlagen der Emissionsberichterstattung ............................................................................................. 33 3.2 Daten und Methoden zur Berechnung der Emissionsdaten des Vorjahres ....................................... 33 3.2.1 Übersicht der Berechnung der Emissionsdaten für das Jahr 2024 .......................................... 33 3.2.2 Frühschätzung und Energiebilanzprognosemodell der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) ....................................................................................................................... 36 3.2.3 Berechnung der Aktivitätsdaten und Treibhausgasemissionen beim Umweltbundesamt .............................................................................................................................................................. 41 3.2.4 Änderungen in Daten und Methoden der einzelnen Sektoren im Vergleich zum Vorjahr .............................................................................................................................................................. 42 4 Prüfung ............................................................................................................................................................................ 44 4.1 Analyse der Frühschätzung der Energiebilanz ........................................................................................... 44 4.1.1 Vergleich der Frühschätzung der Energiebilanz mit der endgültigen Energiebilanz für das Jahr 2023 ......................................................................................................................................... 44 4.1.2 Lagereffekte von leichtem Heizöl im Gebäudesektor................................................................... 47 4.2 Aufteilungsraten einzelner Energiebilanzzeilen der Frühschätzung auf Sektoren ............................ 50 4.3 Emissionsfaktoren ............................................................................................................................................. 51 4.3.1 Einordnung des Emissionsfaktors der Methanemissionen im Braunkohlebergbau ............. 51 4.3.2 Einfluss des Imports von Flüssigerdgas (LNG) auf den Emissionsfaktor von Erdgas ............ 53 5 Gütebetrachtung ........................................................................................................................................................... 56 5.1 Allgemeine Überlegungen ............................................................................................................................... 56 5.2 Korrekturbedarfe .............................................................................................................................................. 56 5.2.1 Mehrjähriger Vergleich historischer Korrekturbedarfe ................................................................ 57 5.2.2 Nachträglicher Korrekturbedarf für das Berichtsjahr 2023 ........................................................ 59 5.3 Unsicherheitsangaben des Umweltbundesamtes zur Berechnung der Emissionsdaten für das Jahr 2024 ............................................................................................................................................................. 60 5.4 Einordnung und Vergleich von Unsicherheiten und Korrekturbedarfen ............................................ 62 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 1 – 2 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 6 Feststellung zu den Emissionsdaten für das Jahr 2024 ....................................................................................... 64 6.1 Feststellungen zur Zielerreichung der Emissionen für das Jahr 2024 .................................................. 64 6.2 Einhaltung der Ziele der Europäischen Lastenteilung in den Jahren 2021 bis 2023 ........................ 71 Abschnitt A, Teil II: Weiterführende Betrachtungen zu den Emissionsdaten.......................................................... 72 7 Einordnung der Emissionsentwicklung im Jahr 2024 ........................................................................................... 72 7.1 Sektorenübergreifende Betrachtungen....................................................................................................... 72 7.2 Energiewirtschaft............................................................................................................................................... 76 7.3 Industrie .............................................................................................................................................................. 77 7.4 Gebäude .............................................................................................................................................................. 78 7.5 Verkehr ................................................................................................................................................................ 79 7.6 Landwirtschaft ................................................................................................................................................... 80 7.7 LULUCF ................................................................................................................................................................ 81 7.8 Gesamteinordnung........................................................................................................................................... 81 Abschnitt B, Teil I: Prüfung der Projektionsdaten .......................................................................................................... 82 8 Datengrundlage ............................................................................................................................................................. 82 9 Anforderungen und Prüfschema .............................................................................................................................. 84 10 Prüfung der Projektionsdaten 2025 (ohne LULUCF) für den Zeitraum 2021 bis 2030 ............................... 88 10.1 Darstellung und Einordnung der projizierten THG-Emissionen (ohne LULUCF) für den Zeitraum 2021 bis 2030 .................................................................................................................................. 88 10.1.1 Mit-Maßnahmen-Szenario (MMS) ...................................................................................................... 88 10.1.2 Sensitivitätsanalysen und Zweitmodellierung in den Sektoren Gebäude und Verkehr ....... 93 10.1.3 Vergleich zu historischen Daten durch Dekomposition ............................................................... 98 10.2 Einordnung des sektorenübergreifenden Vorgehens und der getroffenen Annahmen ............... 102 10.2.1 Einordnung des methodischen Vorgehens im Modellverbund ............................................... 102 10.2.2 Sektorenübergreifende Rahmendaten und Ergebnisse ............................................................ 104 10.3 Einordnung des sektorenspezifischen methodischen Vorgehens und der getroffenen Annahmen ........................................................................................................................................................ 115 10.3.1 Industrie ................................................................................................................................................ 115 10.3.2 Gebäude ................................................................................................................................................ 122 10.3.3 Verkehr .................................................................................................................................................. 130 10.3.4 Landwirtschaft...................................................................................................................................... 137 10.3.5 Abfallwirtschaft und Sonstiges ......................................................................................................... 144 Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 2 – Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 3 10.3.6 Energiewirtschaft ................................................................................................................................. 145 10.4 Experteneinschätzung und Feststellung zur Zielerreichung ................................................................ 154 10.5 Einordnung der Feststellung unter Berücksichtigung der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag ................................................................................................................................................................. 157 Abschnitt B, Teil II: Weiterführende Betrachtungen .................................................................................................... 162 11 Einhaltung weiterer Klimaschutzziele gemäß Projektionsdaten 2025 ........................................................... 162 11.1 Einhaltung der Klimaschutzziele (ohne LULUCF) bis 2040 (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 KSG) .......... 164 11.2 Ziele unter der Europäischen Lastenteilung und Wechselwirkungen mit dem EU-ETS 2 ............. 166 11.3 Beitrag des Sektors LULUCF und Zieleinhaltung (§ 3a Abs. 1 KSG) .................................................... 168 11.4 Treibhausgasneutralität unter Berücksichtigung der Entwicklung von LULUCF (§ 3 Abs. 2 KSG) ................................................................................................................................................................. 172 12 Perspektive Zielerreichung Treibhausgasneutralität .......................................................................................... 174 12.1 Treibhausgasquellen (ohne LULUCF) ......................................................................................................... 174 12.2 LULUCF .............................................................................................................................................................. 175 12.3 Technische Senken ......................................................................................................................................... 177 12.4 Zielarchitektur .................................................................................................................................................. 179 13 Wichtige Handlungsfelder für das Klimaschutzprogramm und Abgleich mit dem Koalitionsvertrag ..... 185 14 Anhang .......................................................................................................................................................................... 192 A.1 Datengrundlage der Emissionsberichtserstattung ............................................................................................. 192 A.1.1 Daten für die Berechnung der Emissionsdaten durch das Umweltbundesamt .............................. 192 A.1.2 Daten für die Erstellung der Frühschätzung der Energiebilanz ........................................................... 195 A.2 Prüfung Emissionsdaten ........................................................................................................................................... 197 A.2.1 Abbildungen Prüfung ..................................................................................................................................... 197 A.2.2 Prüftabellen Emissionsdaten ........................................................................................................................ 199 A.3 Prüfung der Projektionsdaten ohne LULUCF für den Zeitraum von 2021 bis 2030 .................................. 206 A.3.1 Mit-Maßnahmen-Szenario ............................................................................................................................ 206 A.3.2 Sensitivitäten .................................................................................................................................................... 207 A.4 Prüftabellen Projektionsdaten 2025 ...................................................................................................................... 208 A.4.1 Sektorenübergreifende Rahmendaten ...................................................................................................... 208 A.4.2 Industrie ............................................................................................................................................................ 215 A.4.3 Gebäude ............................................................................................................................................................ 222 A.4.4 Verkehr .............................................................................................................................................................. 226 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 3 – 4 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 A.4.5 Landwirtschaft ................................................................................................................................................. 232 A.4.6 Energiewirtschaft............................................................................................................................................. 233 A.5 Entwicklung ausgewählter Indikatoren (ex-post und ex-ante) ......................................................................... 242 A.5.1 Sektorenübergreifend .................................................................................................................................... 242 A.5.2 Energiewirtschaft............................................................................................................................................. 244 A.5.3 Industrie ............................................................................................................................................................ 255 A.5.4 Gebäude ............................................................................................................................................................ 262 A.5.5 Verkehr .............................................................................................................................................................. 265 A.5.6 Landwirtschaft ................................................................................................................................................. 271 15 Literaturverzeichnis .................................................................................................................................................... 272 Abbildungen Abbildung Z 1: Vergleich der Emissionswerte für das Jahr 2024 mit den sektorenspezifischen Jahresemissionsmengen des Bundes-Klimaschutzgesetzes ...................................................... 16 Abbildung Z 2: Abweichungen zu der Summe der Jahresemissionsmengen im Zeitraum 2021 bis 2030 gemäß den Projektionsdaten 2025 nach Sektoren und in Summe (ohne LULUCF) ............. 20 Abbildung Z 3: Historische und projizierte Entwicklung der THG-Emissionen (ohne LULUCF) im Vergleich zu den Jahresemissionsgesamtmengen (Anlage 2 KSG) und den jährlichen Minderungszielen (Anlage 3 KSG) ...................................................................................................... 22 Abbildung 1: Zeitliche Abfolge der Emissions- und Projektionsdatenprüfung entsprechend Bundes- Klimaschutzgesetz ................................................................................................................................. 30 Abbildung 2: Nomenklatur der CRT-Kategorien nach Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes .......... 34 Abbildung 3: Schematische Darstellung der Emissionsdatenerstellung .......................................................... 35 Abbildung 4: Schematische Darstellung des Energiebilanzprognosemodells der AGEB zur Berechnung der Frühschätzung der Energiebilanz ...................................................................... 40 Abbildung 5: Vorgehen des Umweltbundesamts zur Ermittlung der Emissionsdaten des Vorjahres für energiebedingte THG-Emissionen .............................................................................................. 42 Abbildung 6: Vergleich Frühschätzung der Energiebilanz mit endgültiger Energiebilanz nach Verbrauch und Lagerhaltung von leichtem Heizöl im Jahr 2023 und 2024 für die Subsektoren „Haushalte“ und „Gewerbe, Handel und Dienstleistungen“ ............................... 49 Abbildung 7: Einordnung des Punktschätzers der Emissionsdaten des Gebäudesektors unter Berücksichtigung von Unsicherheiten und Korrekturen der Energiebilanz ............................ 50 Abbildung 8: Emissionsintensitäten im Erdgasnetz ............................................................................................... 55 Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 4 – Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 5 Abbildung 9: Schematische Darstellung von der zeitlichen Aufeinanderfolge diverser Veröffentlichungen ............................................................................................................................... 57 Abbildung 10: Relative Korrekturbedarfe der Emissionsdaten gegenüber der jeweils vorangegangenen Emissionsschätzung der Berichtsjahre 2010 bis 2023 .............................. 58 Abbildung 11: Absolute und relative Korrektur der Emissionsdaten zwischen der Berechnung der Treibhausgasemissionsdaten (BJ+1) und dem nachfolgenden Treibhausgasinventar (BJ+2) für das Berichtsjahr 2023 ........................................................................................................ 59 Abbildung 12: Gegenüberstellung der Unsicherheiten des Umweltbundesamtes mit den relativen Korrekturbedarfen im zweiten Inventarbericht gegenüber der jeweiligen Berechnung der Emissionsdaten für das Vorjahr ................................................................................................. 63 Abbildung 13: Vergleich der Emissionswerte für das Jahr 2024 mit den sektorenspezifischen Jahresemissionsmengen des Bundes-Klimaschutzgesetzes ...................................................... 68 Abbildung 14: Übersicht über die Veränderung der THG-Emissionen nach KSG-Sektoren zwischen 2023 und 2024 ...................................................................................................................................... 73 Abbildung 15: Ex-post Dekomposition der sektorenübergreifenden THG-Emissionen zwischen den Jahren 2020 und 2024 ......................................................................................................................... 74 Abbildung 16: Abgrenzung zwischen Feststellung zur Zieleinhaltung und weiterer Einordnung der Projektionsdaten 2025 ......................................................................................................................... 85 Abbildung 17: Beitrag der einzelnen Sektoren zur projizierten THG-Minderung zwischen den Jahren 2024 und 2030 gemäß den historischen Daten für das Jahr 2024 (Emissionsdaten) und den Projektionsdaten 2025 für das Jahr 2030 ............................................................................... 89 Abbildung 18: Historische und projizierte Entwicklung der THG-Emissionen gemäß der Emissionsdaten für das Jahr 2024 und der Projektionsdaten 2025 im Vergleich zur Summe der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis 2030 ................................... 90 Abbildung 19: Abweichungen zu der Summe der Jahresemissions(gesamt)mengen im Zeitraum 2021 bis 2030 gemäß den Projektionsdaten 2025 nach Sektoren und in Summe (ohne LULUCF) ................................................................................................................................................... 91 Abbildung 20: Unter- und Überschreitungen der Ziele Deutschlands gemäß der Europäischen Lastenteilung 2021 bis 2030 gemäß den Projektionsdaten 2025 ............................................. 93 Abbildung 21: Abweichungen der Ergebnisse der Sensitivitätsanalysen und der Zweitmodellierung zu den Projektionsdaten 2025, kumuliert über den Zeitraum 2025 bis 2030 ............................. 95 Abbildung 22: Dekomposition der sektorenübergreifenden historischen und projizierten THG- Emissionen .............................................................................................................................................. 99 Abbildung 23: Vergleich des projizierten Wirtschaftswachstums der Projektionsdaten 2025 mit aktuellen Projektionen ....................................................................................................................... 107 Abbildung 24: Vergleich des EU-ETS 1-Preispfads in den Projektionsdaten 2025 mit Projektionen aus der Literatur und aktuellen Future-Preisen .................................................................................. 109 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 5 – 6 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 Abbildung 25: Vergleich der ex-ante und ex-post Großhandelsstrompreise der Projektionsdaten 2025 mit Future-Preisen und einer alternativen Projektion ................................................................ 111 Abbildung 26: Entwicklung der historischen und projizierten THG-Emissionen im Sektor Industrie ........ 116 Abbildung 27: Historische und prognostizierte Entwicklung des Elektrifizierungsgrads einzelner Branchen ............................................................................................................................................... 119 Abbildung 28: Entwicklung der historischen und projizierten THG-Emissionen im Sektor Gebäude ....... 123 Abbildung 29: Entwicklung des historischen und projizierten Absatzes von Wärmepumpen .................... 126 Abbildung 30: Historische und projizierte Entwicklung des Nettozubaus von Wärmenetzanschlüssen .. 127 Abbildung 31: Entwicklung der historischen und projizierten THG-Emissionen im Sektor Verkehr .......... 130 Abbildung 32: Historische und projizierte Entwicklung der Neuzulassungen von BEV ................................. 133 Abbildung 33: Historische und projizierte Entwicklung des gesamten Endenergieverbrauchs im Verkehr .................................................................................................................................................. 135 Abbildung 34: Entwicklung der historischen und projizierten THG-Emissionen im Sektor Landwirtschaft...................................................................................................................................... 138 Abbildung 35: Düngemittelabsatz (bis 2023/24) und Projektion des Düngemitteeinsatzes (ab 2025) ..... 140 Abbildung 36: Entwicklung des Rinderbestandes in der Vergangenheit und Projektion bis 2050 ............ 141 Abbildung 37: Entwicklung des Endenergieverbrauchs in der Landwirtschaft und Projektion bis 2050 .. 142 Abbildung 38: Entwicklung der historischen und projizierten THG-Emissionen im Sektor Abfallwirtschaft und Sonstiges ......................................................................................................... 144 Abbildung 39: Entwicklung der historischen und projizierten THG-Emissionen im Sektor Energiewirtschaft ................................................................................................................................. 146 Abbildung 40: Vergleich der Entwicklung des Gas-Kohle-Spreads basierend auf den Annahmen der Projektionsdaten 2025 mit der Entwicklung des Gas-Kohle-Spreads basierend auf aktualisierten Future-Preisen für Steinkohle, Erdgas und EU-ETS 1 Zertifikaten ................. 149 Abbildung 41: Ergebnis der Einschätzung des Expertenrats des THG-Emissionspfads der Projektionsdaten 2025 gegenüber einem 50/50-Emissionspfad auf einer Likert-Skala .... 157 Abbildung 42: Historische und projizierte Entwicklung der THG-Emissionen (ohne LULUCF) im Vergleich zu den Jahresemissionsgesamtmengen (Anlage 2 KSG) und den jährlichen Minderungszielen (Anlage 3 KSG) .................................................................................................... 163 Abbildung 43: Anteil der EU-ETS 2 Emissionen der EU-Mitgliedsländer im Jahr 2019 in Prozent .............. 168 Abbildung 44: Historische und projizierte THG-Emissionen im Sektor LULUCF sowie politische Ziele des Bundes-Klimaschutzgesetz und der LULUCF-Verordnung ................................................ 170 Abbildung 45: Entwicklung der THG-Emissionen des Sektors LULUCF im Zeitraum 1990 - 2024 ............. 175 Abbildung 46: Zeitreihen der THG-Emissionen des LULUCF-Sektors in aufeinander folgenden nationalen THG-Inventaren von 2015 bis 2025 ........................................................................... 176 Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 6 – Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 7 Abbildung A 1: Absolute und relative Abweichungen zwischen der Frühschätzung der Energiebilanz und der endgültigen Energiebilanz für das Jahr 2023 ................................................................ 197 Abbildung A 2: Studienvergleich der Vorkettenemissionen von Gasimporten ................................................ 198 Abbildung A 3: Aufteilung der THG-Emissionen für das Jahr 2023 in den KSG-Sektoren, die unter den Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) und die Europäische Lastenteilung (ESR) fallen ................................................................................................................................................................. 206 Abbildung A 4: Vergleich der projizierten Großhandelspreise für Erdgas mit aktuellen Future-Preisen und anderen Projektionen ................................................................................................................ 242 Abbildung A 5: Vergleich der projizierten Großhandelspreise für Steinkohle mit aktuellen Future- Preisen und anderen Projektionen ................................................................................................. 243 Abbildung A 6: Vergleich der projizierten Großhandelspreise für Rohöl mit aktuellen Future-Preisen ..... 243 Abbildung A 7: Bruttostromverbrauch, Stromerzeugungsmix und Emissionsfaktor der Stromerzeugung im Zeitverlauf ....................................................................................................... 244 Abbildung A 8: Entwicklung des Verhältnisses der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zum Bruttostromverbrauch und die projizierte Entwicklung in den Projektionsdaten 2025........................................................................................................................................................ 245 Abbildung A 9: Historische und projizierte Entwicklung des Stromhandelssaldos im Zeitverlauf ............... 246 Abbildung A 10: Entwicklung der installierten Leistung von Braun- und Steinkohlekraftwerken, die gesetzliche Zielsetzung und die projizierte Entwicklung in den Projektionsdaten 2025 ... 247 Abbildung A 11: Entwicklung der installierten Leistung von Erdgaskraftwerken, die politische Zielsetzung und die projizierte Entwicklung in den Projektionsdaten 2025 ............................................... 248 Abbildung A 12: Entwicklung der bezuschlagten Leistung von Windenergie an Land und das politische Ziel (Ausschreibungen) ....................................................................................................................... 249 Abbildung A 13: Historische und projizierte Entwicklung der installierten Leistung von Wind an Land und die gesetzliche Zielsetzung ............................................................................................................... 250 Abbildung A 14: Historische und projizierte Entwicklung der installierten Leistung von Wind auf See und die gesetzliche Zielsetzung ............................................................................................................... 251 Abbildung A 15: Historische und projizierte Entwicklung der installierten Leistung der Photovoltaik und die gesetzliche Zielsetzung ............................................................................................................... 252 Abbildung A 16: Veränderung der Nettostromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr .......................................................................................................... 253 Abbildung A 17: Historische Abregelung von erneuerbaren Energieträgern von 2017 bis 2024 .................. 254 Abbildung A 18: Produktionsindizes des produzierenden Gewerbes und der energieintensiven Industrie ................................................................................................................................................ 255 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 7 – 8 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 Abbildung A 19: Vergleich der absoluten Veränderung des Endenergieverbrauchs im Industriesektor in den Jahren 2023 und 2024 und die anteilige Veränderung im Energiemix in Prozentpunkten ................................................................................................................................... 257 Abbildung A 20: Entwicklung der Erzeugerpreise für Erdgas und Strom bei Abgabe an Industrie und Gewerbe von 2019 bis 2024 ............................................................................................................ 258 Abbildung A 21: Übergreifende Korridorrechnung Industrie.................................................................................. 258 Abbildung A 22: Produktionsmengen für die energieintensiven Produkte Rohstahl, Zement, Ethylen, Papier, Ammoniak, Kalk und Glas .................................................................................................... 259 Abbildung A 23: Hochlauf Wasserstoffbedarf in der Industrie ............................................................................... 259 Abbildung A 24: Entwicklung der Projektpipeline für Stahlproduktion über Wasserstoff-Direktreduktion . 260 Abbildung A 25: Produktionsmengen CO2-arme/-freie Technologien Ammoniak, Ethylen und Kalksteinreduzierte Bindemittel ....................................................................................................... 260 Abbildung A 26: Produktionsmengen CO2-arme/-freie Technologien Eisenschwamm und elektrische Glasschmelze ....................................................................................................................................... 261 Abbildung A 27: Minderungswirkungen einzelner Energieträger im Gebäudesektor ....................................... 262 Abbildung A 28: Verbraucherpreise fossiler Energieträger ..................................................................................... 263 Abbildung A 29: Änderungen des Endenergieverbrauchs im Gebäudesektor gegenüber 2022 ................... 263 Abbildung A 30: Historische und projizierte Entwicklung des Wärmepumpenbestands in Gebäuden ........ 264 Abbildung A 31: Nutzung fossiler Heizträger (Erdgas, Kohle, Heizöl) .................................................................... 264 Abbildung A 32: Historischer Bestand fossiler Pkw und die projizierte Entwicklung in den Projektionsdaten 2025 ....................................................................................................................... 265 Abbildung A 33: Historischer Bestand batterieelektrischer Pkw (BEV) und die projizierte Entwicklung in den Projektionsdaten 2025 .............................................................................................................. 266 Abbildung A 34: Historischer Bestand batterieelektrischer Lkw und die projizierte Entwicklung in den Projektionsdaten 2025 ....................................................................................................................... 267 Abbildung A 35: Historische Neuzulassungen batterieelektrischer Lkw und die projizierte Entwicklung in den Projektionsdaten 2025 .............................................................................................................. 268 Abbildung A 36: Historische Neuzulassungen fossiler Lkw und die projizierte Entwicklung in den Projektionsdaten 2025 ....................................................................................................................... 269 Abbildung A 37: Historischer Bestand fossiler Lkw und die projizierte Entwicklung in den Projektionsdaten 2025 ....................................................................................................................... 270 Abbildung A 38: Entwicklung des Schweinebestandes in der Vergangenheit und Projektion bis 2050 ....... 271 Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 8 – Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 9 Tabellen Tabelle Z 1: Zielerreichungen (grün) und Zielverfehlungen (rot) für den Zeitraum von 2021 bis 2045 ................................................................................................................................................................... 25 Tabelle Z 2: Klimaschutzpolitischer Handlungsbedarf für die Bundesregierung aus Sicht des Expertenrats ........................................................................................................................................... 26 Tabelle 1: Änderungen in den Daten und Methoden der Berechnung der Emissionsdaten für das Jahr 2024 gegenüber 2023 ................................................................................................................. 42 Tabelle 2: Fünf größte absolute Abweichungen mit dazugehörigen relativen Abweichungen und Emissionswerten zwischen der Frühschätzung der Energiebilanz und der endgültigen Energiebilanz für die Jahre 2022 und 2023. ................................................................................... 45 Tabelle 3: Absolute und relative Korrektur zwischen den Emissionsdaten des Vorjahres (BJ+1) und den Emissionsdaten (BJ+2) für das Berichtsjahr 2023 ................................................................. 60 Tabelle 4: Unsicherheiten der sektoralen und aggregierten Emissionsschätzungen 2024 nach Angaben des Umweltbundesamtes .................................................................................................. 61 Tabelle 5: Angepasste Jahresemissions(gesamt)mengen für die Jahre 2021 bis 2030 (in kt CO2-Äq.) ................................................................................................................................................................... 65 Tabelle 6: Vergleich der Emissionsdaten des Umweltbundesamtes für das Jahr 2024 mit den angepassten Jahresemissionsmengen des Bundes-Klimaschutzgesetzes .............................. 66 Tabelle 7: THG-Emissionen in der Europäischen Lastenteilung (ESR) für die Jahre 2021 bis 2023, sowie die Zielwerte für Deutschland ................................................................................................ 71 Tabelle 8: Jährliche Wachstumsraten von Bruttoinlandsprodukt, Endenergieverbrauch und Endenergieproduktivität .................................................................................................................... 108 Tabelle 9: Zusammenfassende Einordnung der sektorenübergreifenden Rahmendaten ................... 114 Tabelle 10: Zusammenfassende Einordnung des Emissionspfades im Sektor Industrie........................ 121 Tabelle 11: Zusammenfassende Einordnung des Emissionspfades im Sektor Gebäude ....................... 129 Tabelle 12: Zusammenfassende Einordnung des Emissionspfades im Sektor Verkehr ......................... 136 Tabelle 13: Zusammenfassende Einordnung des Emissionspfades im Sektor Landwirtschaft ............. 143 Tabelle 14: Zusammenfassende Einordnung des Emissionspfades im Sektor Energiewirtschaft ........ 154 Tabelle 15: Zielerreichung im Jahr 2045 und 2050 .......................................................................................... 172 Tabelle 16: Zielarchitektur im Bundes-Klimaschutzgesetz für den Zeitraum 2021-2045 mit offenen Zuständigkeiten der Bundesregierung .......................................................................................... 180 Tabelle 17: Zielerreichungen (grün) und Zielverfehlungen (rot) für den Zeitraum 2021–2045 ............. 186 Tabelle A 1: Zusammenfassung aller wesentlichen vom Umweltbundesamtverwendeten Datensätze für die Berichterstattung der Treibhausgasemissionsdaten in den Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes ................................................................................................... 192 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 9 – 10 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 Tabelle A 2: Definition der Prüfkriterien ............................................................................................................... 199 Tabelle A 3: Zusammenfassung der Prüfung des Vergleichs der Frühschätzung der Energiebilanz mit der endgültigen Energiebilanz des Jahres 2023 ................................................................... 200 Tabelle A 4: Zusammenfassung der Prüfung der Lagereffekte von leichtem Heizöl im Gebäudesektor .................................................................................................................................... 202 Tabelle A 5: Zusammenfassung der Prüfung der Aufteilungsraten der EBZ 12 der Frühschätzung der Energiebilanz auf die Sektoren Energiewirtschaft und Industrie ..................................... 203 Tabelle A 6: Zusammenfassung der Prüfung der Emissionsfaktoren ........................................................... 204 Tabelle A 7: Annahmen in den Sensitivitätsanalysen im Vergleich zum Mit-Maßnahmen-Szenario ...... 207 Tabelle A 8: Einschätzung der Annahmen zu zentralen sektorenübergreifenden Rahmendaten ......... 208 Tabelle A 9: Einordnung wesentlicher Annahmen und Ergebnisse der Projektionsdaten 2025 im Sektor Industrie ................................................................................................................................... 215 Tabelle A 10: Einordnung wesentlicher Annahmen und Ergebnisse der Projektionsdaten 2025 im Sektor Gebäude ................................................................................................................................... 222 Tabelle A 11: Einordnung wesentlicher Annahmen und Ergebnisse der Projektionsdaten 2025 im Sektor Verkehr ..................................................................................................................................... 226 Tabelle A 12: Einordnung wesentlicher Annahmen und Ergebnisse der Projektionsdaten 2025 im Sektor Landwirtschaft ........................................................................................................................ 232 Tabelle A 13: Einordnung wesentlicher Annahmen und Ergebnisse der Projektionsdaten 2025 im Sektor Energiewirtschaft .................................................................................................................... 233 Tabelle A 14: Veränderung von Endenergieverbrauch, Brennstoffeinsatz, Erdgaseinsatz und Produktion im Industriesektor im Jahr 2024 im Vergleich zum Vorjahr ................................. 256 Infokästen Infokasten 1: Vorkettenemissionen von Erdgasimporten .................................................................................... 54 Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 10 – Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 11 Abkürzungen AGEB Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen ANK Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BECCS Bioenergie mit CO₂-Abscheidung und -Speicherung (Bioenergy with Carbon Capture and Storage) BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude BEHG Brennstoffemissionshandelsgesetz (Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen) BEV batterieelektische Pkw (Battery Electric Verhicle) BEW Bundesförderung für effiziente Wärmenetze BIK Bundesförderung Industrie und Klimaschutz BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz BIP Bruttoinlandsprodukt BJ Berichtsjahr BMWK Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BVE Berechnung der Vorjahresemissionsdaten BWS Bruttowertschöpfung CBAM CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism) CCS CO2-Abscheidung und -Speicherung (Carbon Capture and Storage) CCU CO2-Abscheidung und -Nutzung (Carbon Capture and Utilization) CH4 Methan CO2 Kohlenstoffdioxid CO2-Äq. Kohlenstoffdioxid-Äquivalente CRT Common Reporting Tables der Europäischen Klimaberichtserstattung DACCS Direkte CO2-Abscheidung und -Speicherung aus der Luft (Direct Air Carbon Capture and Storage) DEBRIV Deutscher Braunkohlen-Industrie-Verein e. V. DEHSt Deutsche Emissionshandelsstelle EBZ Energiebilanzzeile EE Erneuerbare Energieträger EED EU-Energieeffizienzrichtlinie Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 11 – 12 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz EEP Endenergieproduktivität EEV Endenergieverbrauch EEW Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft EnEfG Energieeffizienzgesetz ENTSO-E European Network of Transmission System Operators for Electricity EPBD EU-Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive) ERK Expertenrat für Klimafragen ESR Lastenteilungsverordnung (Effort Sharing Regulation) EU Europäische Union EUA Europäisches Emissionszertifikat (European Union Allowance oder Carbon Credits) EU-ETS Europäisches Emissionshandelssystem/Handelssystem Emissionszertifikate (European Emissions Trading System) EuGH Europäischer Gerichtshof F-Gase fluorierte Treibhausgase FKWs Fluorkohlenwasserstoffe GEG Gebäudeenergiegesetz GHD Gewerbe, Handel, Dienstleistung GWh Gigawattstunde HEV Hybridfahrzeug (Hybrid Electric Vehicle) IPCC Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change) KFZ Kraftfahrzeug KSG Bundes-Klimaschutzgesetz KSpG Kohlendioxid-Speicherungsgesetz kt Kilotonne KTF Klima- und Transformationsfonds KVBG Kohleverstromungsbeendigungsgesetz Lkw Lastkraftwagen LNG Flüssigerdgas (Liquified Natural Gas) LULUCF Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Land Use, Land Use Change and Forestry) MJ Megajoule Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 12 – Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 13 MMS Mit-Maßnahmen-Szenario Mrd. Milliarden Mt Megatonne MWh Megawattstunde MWMS Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario MWSt. Mehrwertsteuer N2O Lachgas NEP Netzentwicklungsplan NF3 Stickstofffluorid NID Nationales Inventardokument NWS Nationale Wasserstoffstrategie ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr OVG Oberverwaltungsgericht PEV Primärenergieverbrauch PFC Perfluorcarbone PHEV Plug-in Hybrid (Plug-in Hybrid Electric Vehicle) Pkw Personenkraftwagen PPA Power Purchase Agreement PV Photovoltaik RZ Randziffer SF6 Schwefelhexafluorid SNF schwere Nutzfahrzeuge SUV Sport Utility Vehicle THG Treibhausgas TJ Terajoule TWh Terawattstunde UBA Umweltbundesamt UN Vereinte Nationen UNFCCC Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change) WEO World Energy Outlook Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 13 – Zusammenfassung Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 15 Zusammenfassung Mit diesem gemäß Bundes-Klimaschutzbericht (KSG) erstellten Gutachten legt der Expertenrat für Klimafragen seine Prüfung der bis zum 15. März durch das Umweltbundesamt vorzulegenden Emissionsdaten für das Jahr 2024 und Projektionsdaten 2025 vor. Grundlage für das vorliegende Gutachten ist die Fassung des Bundes-Klimaschutzgesetzes vom 15. Juli 2024. Abschnitt A, Teil I: Prüfung der Emissionsdaten Abschnitt A, Teil I des Gutachtens enthält die Prüfung der am 14.03.2025 veröffentlichten Emissionsdaten durch den Expertenrat entsprechend § 12 Abs. 1 KSG. Insgesamt sind die vom Umweltbundesamt berichteten THG-Emissionen im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr um 23 Mt CO2-Äq. auf 649 Mt CO2-Äq. gesunken. Dies entspricht einem Rückgang um 3,4 %. Das Jahr 2024 ordnet sich damit in den Trend der sinkenden THG-Emissionen der vorangegangenen Jahre ein. Gleichzeitig ist der Emissionsrückgang deutlich niedriger ausgefallen als vom Jahr 2022 auf das Jahr 2023 (−77 Mt CO2-Äq.). Der Rückgang der THG-Emissionen wird durch einen weiterhin starken Rückgang in der Energiewirtschaft (−17,6 Mt CO2-Äq.) dominiert. Geringere Rückgänge sind in den Sektoren Gebäude (−2,4 Mt CO2-Äq.), Verkehr (−2,1 Mt CO2-Äq.), Landwirtschaft (−0,8 Mt CO2-Äq.) sowie Abfallwirtschaft (−0,1 Mt CO2-Äq.) zu verzeichnen. Im Vergleich hierzu blieben die THG-Emissionen im Industriesektor nahezu konstant (+0,084 Mt CO2-Äq.). Im Vergleich zur Prüfung im Vorjahr gab es einige methodische Änderungen. Die relevantesten Änderungen finden sich beim Vorgehen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) bei der Erstellung der Frühschätzung der Energiebilanz und in einem teilweise veränderten Vorgehen des Umweltbundesamtes (UBA) bei der Berechnung der Aufteilungsraten, also der Aufteilung von Ergebnissen der Energiebilanz auf verschiedene Kategorien innerhalb der Emissionsberichterstattung. Ob diese Änderungen zu einer Verbesserung der Güte führen, kann aktuell noch nicht beurteilt werden. Im Rückblick waren die Schätzfehler in der Frühschätzung der Energiebilanz im Vergleich zur endgültigen Energiebilanz für das Jahr 2023 insbesondere in den Sektoren Industrie und Gebäude weiterhin ausgeprägt. Sollten für 2024 Schätzfehler in der Frühschätzung in ähnlicher Größenordnung vorliegen, so kann dies für das Zutreffen des Prüfergebnisses durchaus relevant sein. Einen besonders großen Unsicherheitsfaktor im Gebäudesektor stellt der Lagereffekt von leichtem Heizöl dar, der im Jahr 2024 laut Frühschätzung der Energiebilanz rund 7,1 Mt CO2-Äq. ausmachte. Die Größenordnung des möglichen Fehlers ist somit nennenswert mit Blick auf die Frage einer möglichen Zielüberschreitung im Sektor Gebäude. In Summe hat die Prüfung der Emissionsdaten für das Jahr 2024 ergeben, dass das Umweltbundesamt bei der Berechnung der Emissionsdaten für das Jahr 2024 zu keinem anderen Ergebnis hätte kommen müssen, aber können. Somit wurde das Jahresziel der Emissionen in Summe über die sechs Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges) im Jahr 2024 eingehalten. Auch die Ziele der Europäischen Lastenteilung (ESR) wurden in den Jahren von 2021 bis 2023 laut den berichteten Emissionsdaten eingehalten. Der Expertenrat weist erneut auf die hohe Unsicherheit aufgrund der vorläufigen Datenbasis hin, die sich aus dem frühen Berechnungszeitpunkt ergibt. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 15 – Zusammenfassung 16 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 Abbildung Z 1: Vergleich der Emissionswerte für das Jahr 2024 mit den sektorenspezifischen Jahresemissionsmengen des Bundes-Klimaschutzgesetzes Eigene Darstellung basierend auf der Berechnung der Emissionsdaten des Vorjahres für das Jahr 2024 des Umweltbundesamtes und den ausgewiesenen Unsicherheiten und den angepassten Jahresemissionsmengen für das Jahr 2024 des Bundes- Klimaschutzgesetzes. *Für den Sektor Energiewirtschaft wird im Jahr 2024 keine Jahresemissionsmenge im Bundes- Klimaschutzgesetz angegeben, diese wurde jedoch implizit aus der Jahresemissionsgesamtmenge berechnet. Gemäß der Berechnung der Emissionsdaten des Umweltbundesamtes überschreiten der Gebäudesektor und der Verkehrssektor im Jahr 2024 zum wiederholten Mal die Jahresemissionsmengen. In beiden Sektoren ist die Überschreitung nochmals höher als im Vorjahr. Gemäß der vom Umweltbundesamt angegebenen Konfidenzintervalle kann die Überschreitung im Sektor Verkehr als praktisch sicher gelten und die Überschreitung im Gebäudesektor als wahrscheinlich, obwohl in diesem Sektor sowohl wegen des möglichen 185 153 101 143 62 5 51 228 170 96 125 66 8 -50 0 50 100 150 200 250 300 T re ib h a u sg a se m is si o n e n [M t C O 2 -Ä q .] Berechnung der Vorjahresemissionen 2024 Zielwert KSG 2024 95%-Konfidenzintervall Korrektur Früh- zu endgültiger Energiebilanz 2023 (Heizöl leicht) Größenordnung Schätzung Lagerbestände Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 16 – Zusammenfassung Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 17 Schätzfehlers aufgrund des frühen Datums der verwendeten Energiebilanz sowie aufgrund des Lagereffekts bei Heizöl eine größere Unsicherheit gegeben ist. Zugleich hat im Gebäudesektor die milde Witterung erneut zu geringeren THG-Emissionen geführt, als sie für ein durchschnittliches Jahr zu erwarten wären. Der Industriesektor, die Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges haben gemäß der Berechnung der Emissionsdaten die angepassten Jahresemissionsmengen unterschritten (siehe Abbildung Z 1). Für den Sektor Energiewirtschaft ist keine Jahresemissionsmenge für das Jahr 2024 im Bundes-Klimaschutzgesetz angegeben. Die implizite Jahresemissionsmenge hat der Sektor Energiewirtschaft unterschritten. Abschnitt A, Teil II: Weiterführende Betrachtungen zu den Emissionsdaten Im Kontext der Einordnung der Emissionsdaten des Jahres 2024 hat sich gezeigt, dass ein relevanter Teil der Emissionsreduktion durch strukturelle Entwicklungen erreicht wurde, die auf klimaschutzpolitische Maßnahmen zurückgehen. Dazu gehört vor allem der Ausbau der Kapazitäten zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und der Rückbau von Kohlekraftwerken in der Energiewirtschaft. Diese strukturellen Entwicklungen können auch langfristig zu Emissionsminderungen führen. Daneben gab es emissionsmindernde Effekte, die nicht notwendigerweise anhaltend sind. Dazu gehört im Gebäudesektor die milde Witterung und im Sektor Verkehr eine reduzierte Güterverkehrsleistung als Folge der weiterhin schwächelnden Wirtschaft. Im Sektor Industrie wirkte sich die wirtschaftliche Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich aus, so dass die THG-Emissionen dort insgesamt stagnierten. Abschnitt B, Teil I: Prüfung Projektionsdaten Darstellung und Einordnung der projizierten THG-Emissionen (ohne LULUCF) für den Zeitraum 2021 bis 2030 Abschnitt B, Teil I des Gutachtens beinhaltet die Prüfung der am 14.03.2025 durch das Umweltbundesamt veröffentlichten Projektionsdaten 2025 durch den Expertenrat entsprechend § 12 Abs. 1 KSG. Das in Bezug auf eine notwendige Nachsteuerung maßgebliche Ziel des Bundes-Klimaschutzgesetzes besagt, dass das Gesamtbudget als Summe der Jahresemissionsgesamtmengen für alle Sektoren ohne Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) im Zeitraum von 2021 bis 2030 in Höhe von 6 199 Mt CO2-Äq. in der Projektion nicht überschritten wird (§ 4 Abs. 1 Satz 3 KSG i. V. m. Anlage 2 KSG). Gemäß der Projektionsdaten 2025 würde dieser Wert mit einem Puffer von 81 Mt CO2-Äq. unterschritten werden (siehe Abbildung Z 2). Die ausgewiesene Unterschreitung der KSG-Vorgabe kann als Saldo von zwei Bestandteilen verstanden werden: Eine tatsächlich bereits erfolgte Unterschreitung der KSG-Zielemissionen in den Jahren 2021 bis 2024 um 113 Mt CO2-Äq. sowie eine projizierte summarische Überschreitung der KSG-Ziele aus Anlage 2 KSG für die Jahre von 2025 bis 2030 um 32 Mt CO2-Äq. Dabei weisen die Sektoren Verkehr und Gebäude gemäß den Projektionsdaten 2025 in den Gesamtemissionsmengen der Jahre 2021 bis 2030 eine Zielverfehlung gegenüber den in Anlage 2a KSG hinterlegten Werten auf, die durch Übererfüllungen der anderen Sektoren, insbesondere der Energiewirtschaft und der Industrie, ausgeglichen werden. Das ebenfalls im Bundes-Klimaschutzgesetz formulierte Ziel einer Minderung der jährlichen THG-Emissionen (ohne LULUCF) im Jahr 2030 um 65 % gegenüber dem Jahr 1990 (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 KSG), würde einer Reduktion auf 438 Mt CO2-Äq. im Jahr 2030 entsprechen. Dieses Ziel würde gemäß den Projektionsdaten 2025 mit Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 17 – Zusammenfassung 18 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 463 Mt CO2-Äq. im Jahr 2030 nicht erreicht, sondern um 35 Mt CO2-Äq. bzw. 5,7 % überschritten werden. Die projizierte Minderung entspricht einer Verringerung um 63 % gegenüber dem Jahr 1990. Die nationalen Verpflichtungen unter der Europäischen Lastenteilung, unter die vor allem die Sektoren Verkehr und Gebäude fallen, würden gemäß den Projektionsdaten 2025 ab dem Jahr 2024 verfehlt werden. Zu verschiedenen Rahmendaten und Entwicklungen wurden ergänzend Sensitivitätsanalysen durchgeführt. Höhere Produktionsmengen in der Industrie, ein höherer Industriestrompreis, ein verzögerter Infrastrukturausbau (Wasserstoffkernnetz, Ladeinfrastruktur und Schieneninfrastruktur) sowie niedrigere Fördergelder in der Industrie und im Gebäudesektor würden in den Projektionsdaten zu höheren THG- Emissionen führen. Niedrigere THG-Emissionen würden durch höhere Fördermittel im Verkehrssektor, einen niedrigeren Industriestrompreis sowie einen niedrigeren Wärmepumpenstrompreis erreicht werden. Insgesamt spannen die ermittelten Sensitivitäten unter anderem aufgrund der begrenzten Anzahl an variierten Einflussfaktoren nicht den Raum der möglichen Entwicklungspfade auf. Zusätzlich zu den Sensitivitätsanalysen wurde für die Sektoren Gebäude und Verkehr jeweils eine Zweitmodellierung durchgeführt, die für beide Sektoren geringfügig niedrigere THG-Emissionen für den Zeitraum 2025 bis 2030 projizieren. Prüfung der Projektionsdaten 2025 (ohne LULUCF) für den Zeitraum 2021 bis 2030 Die Projektion zukünftiger Emissionen ist naturgemäß mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Aus der Zielsetzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes folgert der Expertenrat, dass die von ihm im Sinne von § 12 Abs. 1 Satz 2 KSG zu treffende Feststellung einer „Über- oder Unterschreitung“ mindestens anhand eines Emissionspfads zu treffen ist, der ebenso wahrscheinlich über- wie unterschritten wird (im Weiteren als 50/50-Emissionspfad bezeichnet). In den Projektionsdaten 2025 werden keine Angaben zur Wahrscheinlichkeit des dort ausgewiesenen Emissionspfads gemacht. Auf der Grundlage der Ergebnisse seiner Prüfung formuliert der Expertenrat daher eine Einschätzung, ob der von ihm vermutete 50/50- Emissionspfad oberhalb oder unterhalb des Emissionspfads der Projektionsdaten 2025 liegen würde. Der Expertenrat wendet dafür ein mehrgliedriges Prüfschema an: i) Beschreibende Darstellung der Projektionsdaten 2025 und Abgleich mit den Vorgaben des Bundes- Klimaschutzgesetzes ii) Prüfung des methodischen Vorgehens bei der Ermittlung und Begründung der Projektionsdaten 2025 einschließlich der Bewertung der Konsistenz und Transparenz des Vorgehens anhand der Kriterien Modellinteraktion, Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Modellrestriktionen iii) Einordnung der Projektionsdaten 2025, insbesondere in Bezug auf deren Eintrittswahrscheinlichkeit unter besonderer Berücksichtigung der Aktualität, Plausibilität und Unsicherheit der zugrunde gelegten Annahmen. Die Aktualität, Plausibilität und Unsicherheit der Annahmen werden jeweils entlang der folgenden Kriterien beurteilt: Modellexogene Rahmendaten und sonstige Parameter; Modellendogene Rahmendaten und sonstige Parameter; Instrumentenausgestaltung und -finanzierung; Implizite Annahmen und Umsetzungsvoraussetzungen Die Projektionsdaten 2025 wurden in einem Modellverbund ermittelt, der auf separaten, teils sehr detaillierten Modellen für die einzelnen Sektoren aufbaut. Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Modellverbund zur Erstellung der Projektionsdaten 2025 erweitert. Die Modelle und Datenflüsse sind in einer umfassenden Modelldokumentation öffentlich dokumentiert. Der Expertenrat begrüßt, dass die Transparenz dadurch im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöht wurde. Die vielfältigen Wechselwirkungen zwischen den Sektoren sind komplex und können in einem Modell naturgemäß nur näherungsweise abgebildet werden. Zwar wurden im verwendeten Modellverbund einige wichtige Wechselwirkungen berücksichtigt, es gibt aber Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 18 – Zusammenfassung Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 19 auch relevante Wechselwirkungen und Zusammenhänge, die nicht oder nur eingeschränkt erfasst werden. Eine relevante Limitierung des Modellverbunds ist, dass sowohl der Preispfad für den ersten Europäischen Emissionshandel EU-ETS 1 als auch der Preispfad für den zweiten Europäischen Emissionshandel EU-ETS 2 exogen vorgegeben werden. Dadurch werden zum einen Rückkopplungen, die von den Aktivitäten ausgehen, nicht berücksichtigt. Zum anderen können dynamische Veränderungen der Zertifikatsnachfrage in der gesamten Europäischen Union (EU) im Modell keine Wirkung auf den Preispfad des EU-ETS 1 bzw. EU-ETS 2 entfalten. Die Ergebnisse der Projektionsdaten über die künftige Emissionsentwicklung hängen von zahlreichen Annahmen zu sektorenübergreifenden und sektorenspezifischen Rahmendaten ab. Diese werden bis Ende November 2024 festgelegt. Aufgrund von aktuellen wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen, die sich in der Zwischenzeit ergeben haben, haben sich teilweise Einschätzungen zu den Rahmendaten und Annahmen geändert. So wurde beispielsweise die Erwartung an das Wirtschaftswachstum für das aktuelle und kommende Jahr nach unten korrigiert. Die den Projektionsdaten 2025 zugrundeliegenden impliziten Annahmen, wie ein zielorientierter Aus- bzw. Umbau von Infrastruktur (Ladeinfrastruktur, Strom-, Fernwärme- und Gasnetze), das Erreichen der Ausbauziele gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie die ausreichende Verfügbarkeit von für den Aufbau eines neuen, klimaschonenden Kapitalstocks notwendiger Finanzmittel und Ressourcen werden vom Expertenrat als optimistisch eingeordnet. Expertenschätzung und Feststellung zur Zielerreichung im Sinne von § 12 Abs. 2 KSG Die Einschätzung des Expertenrats zum 50/50-Emissionspfad in den einzelnen Sektoren ist mit Unsicherheiten behaftet. Besonders hoch schätzt der Expertenrat die Unsicherheit in den Sektoren Energiewirtschaft und Industrie ein. Ein wesentlicher Grund dafür sind erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der künftigen Entwicklung relevanter Rahmendaten. Darüber hinaus unterliegen auch zahlreiche weitere Annahmen und Modell-Inputs Unsicherheiten, die allerdings im Rahmen dieses Gutachtens nicht quantifiziert werden können. Nach detaillierter Analyse aller Sektoren sowie übergreifender Aspekte gelangt der Expertenrat zum Ergebnis, dass der 50/50-Emissionspfad die in den Projektionsdaten 2025 angegebenen Emissionsmengen für die Jahre von 2021 bis 2030 leicht überschreiten würde. Das Maß der vom Expertenrat vermuteten Überschreitung liegt nach seiner Einschätzung etwa in der Größenordnung des in den Projektionsdaten 2025 ausgewiesenen Puffers. Die mit dieser Einschätzung verbundene Unsicherheit erlaubt dem Expertenrat keine eindeutige Festlegung, ob der 50/50-Emissionspfad oberhalb oder unterhalb der Zielvorgabe des Bundes-Klimaschutzgesetzes für das THG-Budget für die Jahre 2021 bis 2030 liegt. Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KSG hat der Expertenrat den Auftrag, „für alle Sektoren aggregiert [festzustellen], inwieweit die Summe der THG-Emissionen gemäß den Projektionsdaten die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen nach Anlage 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 in den Jahren 2021 bis einschließlich 2030 über- oder unterschreitet.“ Vor dem Hintergrund der gegebenen Unsicherheit stellt der Expertenrat im Sinne seines Auftrags fest, dass die Summe der THG-Emissionen gemäß der durch den Expertenrat erfolgten Prüfung und Bewertung der Projektionsdaten 2025 die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen nach Anlage 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 KSG in den Jahren 2021 bis einschließlich 2030 weder über- noch unterschreitet. Das bedeutet, dass der Expertenrat keine Überschreitung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen für diese Jahre im Sinne von § 8 Abs. 1 KSG feststellt. Auf Basis dieser Feststellung kommt der Auslösemechanismus gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KSG nicht zur Anwendung. Die Bundesregierung ist mithin nicht gemäß § 8 Abs. 2 KSG verpflichtet, bis zum Ende des Jahres 2025 zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen zu beschließen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 19 – Zusammenfassung 20 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 Weiterhin stellt der Expertenrat fest, dass das übergeordnete Ziel aus § 3 Abs. 1, nämlich die jährlichen THG- Emissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 65 % im Vergleich zum Jahr 1990 zu mindern, auf Basis der erfolgten Prüfung und Bewertung weder vom 50/50-Emissionspfad noch von den Projektionsdaten 2025 eingehalten würde. Gemäß den Projektionsdaten würde eine Minderung um 63 % erreicht. Abbildung Z 2: Abweichungen zu der Summe der Jahresemissionsmengen im Zeitraum 2021 bis 2030 gemäß den Projektionsdaten 2025 nach Sektoren und in Summe (ohne LULUCF) Eigene Darstellung. Basierend auf dem Bundes-Klimaschutzgesetz, auf den historischen Emissionsdaten (UBA 2025h) und den Projektionsdaten 2025 (UBA 2025g). Negative Werte beschreiben die Unterschreitung der Summe der Jahresemissions- (gesamt)mengen in den Jahren 2021 bis 2030, positive Werte eine Überschreitung, nach Anlage 2 und Anlage 2a KSG. *Die durch den Expertenrat berechneten sektoralen Über- und Unterschreitungen bis 2030 weichen von den Werten des Umweltbundesamts in UBA (2025p) ab. Das liegt darin begründet, dass das Umweltbundesamt bei der Anwendung des Ausgleichsmechanismus nicht die aktuellen Daten verwendet, sondern nur bis zum ersten Inventarbericht die Daten für die Berechnung mit einbezieht. Insbesondere beim Industriesektor liegen die Werte des Umweltbundesamts 6 Mt CO2-Äq. niedriger (73 Mt CO2-Äq.). Bei Landwirtschaft ist die durch den Expertenrat berechnete Unterschreitung bis 2030 um 5 Mt CO2-Äq. geringer als beim Umweltbundesamt (21 Mt CO2-Äq.). Die Summe der kumulierten Unter- und Überschreitungen beträgt nach beiden Berechnungen 81 Mt CO2-Äq. In Bezug auf die einzelnen Sektoren und deren Entwicklung im Vergleich zu den Jahresemissionsmengen stellt der Expertenrat fest, dass laut den Projektionsdaten die Sektoren Gebäude und Verkehr die Summe der Jahresemissionsmengen nach Anlage 2a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 KSG in den Jahren 2021 bis einschließlich 2030 überschreiten (siehe Abbildung Z 2). Unter Anwendung eines 50/50-Emissionspfads sieht der Expertenrat in seiner Prüfung und Bewertung beim Gebäudesektor Anzeichen für eine noch deutlichere Überschreitung als in den Projektionsdaten 2025 ausgewiesen. Die anderen Sektoren (Energiewirtschaft, Industrie, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges) würden die Jahresemissionsmengen nach Anlage -81 -250 -79 -16 -14 111 167 -300 -250 -200 -150 -100 -50 0 50 100 150 200 Summe (ohne LULUCF) Energiewirtschaft Industrie Landwirtschaft Abfallwirtschaft u. Sonstiges Gebäude Verkehr Über- oder Unterschreitung der Summe der Jahresemissions(gesamt)mengen nach Anlage 2 und 2a KSG 2021-2030, THG-Emissionen [Mt CO2-Äq.]* Unterschreitung Überschreitung Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 20 – Zusammenfassung Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 21 2a in Verbindung mit § 4 Abs. 2 KSG in den Jahren 2021 bis einschließlich 2030 unterschreiten, wobei der Expertenrat beim Sektor Energiewirtschaft die in den Projektionsdaten 2025 ausgewiesenen Emissionen für eher unterschätzt und beim Sektor Industrie in der Tendenz ebenfalls für eher unterschätzt hält. Zudem stellt der Expertenrat fest, dass gemäß den Emissions- und Projektionsdaten 2025 die Summe der Emissionsanteile der Sektoren, die der Europäischen Lastenteilung unterliegen, die für die Jahre 2021 bis 2030 in der Europäischen Lastenteilung für Deutschland festgelegten Zuweisungen in Summe um 224 Mt CO2-Äq. überschreitet. Unter dem vom Expertenrat unterstellten 50/50-Emissionspfad würde die entsprechende Verfehlung vermutlich noch höher ausfallen. Einordnung der Feststellung unter Berücksichtigung der Vereinbarungen im Koalitionsvertrag Der Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ der Koalitionspartner der neuen Bundesregierung kündigt eine Vielzahl von klimaschutzpolitisch relevanten Maßnahmen an. Teilweise würde die Umsetzung dieser Maßnahmen die projizierten Emissionen gegenüber den Projektionsdaten 2025 senken, teilweise erhöhen, wobei die Maßnahmen komplexen Wechselwirkungen unterliegen. Diese Ambivalenz gilt auch für diejenigen dieser Maßnahmen, die sich unmittelbar auf die Nutzung der durch die Grundgesetzänderung erhöhten Verschuldungsspielräume (Sondervermögen) beziehen. In vielen Fällen ist die Wirkung der möglichen Veränderung auf die Emissionsentwicklung aufgrund der noch unklaren Ausgestaltung der jeweiligen Maßnahme offen, so beispielsweise bei der geplanten Änderung des Gebäudeenergiegesetz (GEG). Gleiches gilt für die mit dem Sondervermögen geplanten Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur. In der Summe geht der Expertenrat davon aus, dass von den Ankündigungen im Koalitionsvertrag je nach Ausgestaltung kein signifikanter bis leicht emissionssteigernd wirkender Effekt auf die hier getroffene Feststellung zu den Projektionsdaten 2025 ausgeht. Damit ist die Feststellung verbunden, dass vom Koalitionsvertrag kein nennenswerter positiver Impuls für die Zielerreichung im Jahr 2030 ausgeht. Abschnitt B, Teil II: Weiterführende Betrachtungen Einhaltung weiterer Klimaschutzziele gemäß Projektionsdaten 2025 Der Pfad des Mit-Maßnahmen-Szenario (MMS) der Projektionsdaten 2025 zeigt eine deutliche Verfehlung der nationalen Klimaziele nach § 3 Abs. 1 KSG im Jahr 2040 sowie der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 gemäß Anlage 3 KSG (siehe Abbildung Z 3). In der Periode von 2031 bis zum Jahr 2040 führt die Summe der THG-Emissionen der Projektionsdaten 2025 (ohne LULUCF) von 2 793 Mt CO2-Äq. zu einer Überschreitung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen gemäß Anlage 3 KSG um 554 Mt CO2-Äq. (20 %). Gemäß der Projektionsdaten 2025 emittieren die Sektoren (ohne LULUCF) im Jahr 2040 253 Mt CO2-Äq. Dies entspricht einer Reduktion der THG-Emissionen im Jahr 2040 um 80 % im Vergleich zum Jahr 1990. Der KSG-Zielwert für das Jahr 2040 von −88 % (150 Mt CO2-Äq.) im Vergleich zu 1990 wird laut der Projektionsdaten 2025 somit um ca. 8 Prozentpunkte (bzw. ca. 102 Mt CO2-Äq.) verfehlt. Da die Prüfung der Projektionsdaten 2025 bis zum Jahr 2030 durch den Expertenrat Hinweise auf eine Unterschätzung der Emissionen im Jahr 2030 geliefert hat und sich gezeigt hat, dass ohne den in den Jahren von 2021 bis 2024 aufgrund von u. a. der Covid-19-Pandemie und schwacher Wirtschaft aufgebauten Puffer eine merkliche Verfehlung im Budget der Jahre 2021 bis 2030 mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten wäre, liegt die Vermutung nahe, dass die Projektionsdaten 2025 auch nach dem Jahre 2030 eher unter- als überschätzt sind. Das Problem der Zielverfehlungen nach dem Jahr 2030 würde sich in diesem Sinne verschärfen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Emissionsobergrenze der beiden Europäischen Emissionshandelssysteme EU-ETS 1 und EU-ETS 2 durch die exogene Annahme der jeweiligen Preise im Rahmen der Modellierung nicht angemessen berücksichtigt ist. Unter deren Berücksichtigung könnten THG- Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 21 – Zusammenfassung 22 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 Emissionen, die unter den EU-ETS 1 fallen im Jahr 2039, und diejenigen des EU-ETS 2 im Jahr 2043 nur noch in Höhe von zuvor ungenutzten Zertifikaten verbleiben. Allerdings ist dabei einzubeziehen, dass die EU-Kommission derzeit prüft, wie sich negative Emissionen in den EU-ETS 1 einbinden lassen könnten, was sich auf die Menge der verbleibenden Restemissionen auswirken würde. Abbildung Z 3: Historische und projizierte Entwicklung der THG-Emissionen (ohne LULUCF) im Vergleich zu den Jahresemissionsgesamtmengen (Anlage 2 KSG) und den jährlichen Minderungszielen (Anlage 3 KSG) Eigene Darstellung. Basierend auf dem Bundes-Klimaschutzgesetz, auf den historischen Emissionsdaten (UBA 2025h) und den Projektionsdaten 2025 (UBA 2025g). -100 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 2 0 2 1 2 0 2 2 2 0 2 3 2 0 2 4 2 0 2 5 2 0 2 6 2 0 2 7 2 0 2 8 2 0 2 9 2 0 3 0 2 0 3 1 2 0 3 2 2 0 3 3 2 0 3 4 2 0 3 5 2 0 3 6 2 0 3 7 2 0 3 8 2 0 3 9 2 0 4 0 2 0 4 1 2 0 4 2 2 0 4 3 2 0 4 4 2 0 4 5 2 0 4 6 2 0 4 7 2 0 4 8 2 0 4 9 2 0 5 0 E n tw ic kl u n g d e r T H G -E m is si o n e n [M t C O 2 -Ä q .] Abfallwirtschaft & Sonstiges Landwirtschaft Verkehr Gebäude Industrie Energiewirtschaft Angepasste Jahresemissionsge 2021 - 2030: 81 Mt CO2-Äq. Puffer nach § 4 Abs. 1 KSG 2031 - 2040: 554 Mt CO2-Äq. Überschreitung nach § 4 Abs. 1 KSG -100 0 100 700 800 900 2 0 2 1 2 0 2 2 2 0 2 3 2 0 2 4 2 0 2 5 2 0 2 6 2 0 2 7 2 0 2 8 2 0 2 9 2 0 3 0 2 0 3 1 2 0 3 2 2 0 3 3 2 0 3 4 2 0 4 9 2 0 5 0 2 -Ä q .] Abfallwirtschaft & Sonstiges Verkehr Gebäude Industrie Energiewirtschaft Angepasste Jahresemissionsgesamtmen KSG (ohne LULUC) Jahresemissionsgesamtmenge (Anl 2021 - 2030: 81 Mt CO2-Äq. Puffer nach § 4 Abs. 1 KSG 2031 - 2040: 554 Mt CO2-Äq. Überschreitung nach § 4 Abs. 1 KSG -100 0 100 200 300 400 500 600 700 800 900 2 0 2 1 2 0 2 2 2 0 2 3 2 0 2 4 2 0 2 5 2 0 2 6 2 0 2 7 2 0 2 8 2 0 2 9 2 0 3 0 2 0 3 1 2 0 3 2 2 0 3 3 2 0 3 4 2 0 3 5 2 0 3 6 2 0 3 7 2 0 3 8 2 0 3 9 2 0 4 0 2 0 4 1 2 0 4 2 2 0 4 3 2 0 4 4 2 0 4 5 2 0 4 6 2 0 4 7 2 0 4 8 2 0 4 9 2 0 5 0 E n tw ic kl u n g d e r T H G -E m is si o n e n [M t C O 2 -Ä q .] Abfallwirtschaft & Sonstiges Verkehr Gebäude Industrie Energiew Angepasste Jahresemissionsgesamtmengen/ jährliche Minderungsziel nach § 4 Abs. 2 KSG (ohne LULUCF) Jahresemissionsgesamtmenge (Anlage 2 KSG)/ Minderungsziele (Anlage 3 KSG) (ohne LULUCF) Nationale Klimaschutzziele § 3 Abs. 1 KSG Beitrag LULUCF 2045 § 3a KSG 2021 - 2030: 81 Mt CO2-Äq. Puffer nach § 4 Abs. 1 KSG 2031 - 2040: 554 Mt CO2-Äq. Überschreitung nach § 4 Abs. 1 KSG Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 22 – Zusammenfassung Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 23 Die Projektionsdaten 2025 projizieren eine Lücke von 224 Mt CO2-Äq. unter der Europäischen Lastenteilung für den Zeitraum 2021 bis 2030. Ab dem Jahr 2024 werden die jährlichen Ziele gemäß den Projektionsdaten 2025 verfehlt. Deutschland hat mit knapp 24 % den größten Anteil an den EU-ETS 2-Emissionen in der EU. Über 50 % der Emissionen im EU-ETS 2 fallen in Deutschland, Frankreich und Italien an. Damit hat jede weitere emissionsmindernde Klimaschutzpolitik in den ESR-Sektoren in diesen Ländern einen großen Einfluss auf die europaweite Höhe des Preises im EU-ETS 2. Eine Verfehlung der nationalen ESR-Ziele in Deutschland würde somit den europaweiten Preis erhöhen. Die Europäische Kommission bewertet jährlich die nationale Zieleinhaltung unter der Europäischen Lastenteilung. Kommt ein Mitgliedsstaat seinen jährlichen Verpflichtungen nicht nach, muss der Staat innerhalb von drei Monaten einen Maßnahmenplan, Corrective Action Plan, vorlegen (Europäische Kommission 2023e, Artikel 8). Dies könnte für Deutschland das erste Mal im Herbst 2025 der Fall sein. Für den Sektor LULUCF ergibt sich aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz eine Sonderstellung (§ 2 Abs. 8 KSG). Das KSG sieht für den Sektor kein Budget und keine Jahresemissionsmengen vor, sondern einen Anstieg der Senkenleistung, um im Jahr 2045 unvermeidbare Restemissionen, insbesondere aus den Sektoren Industrie, Landwirtschaft und Energiewirtschaft, auszugleichen und so THG-Neutralität und nachfolgend bis 2050 netto-negative THG-Emissionen zu erreichen. Die Senkenleistung des Sektors soll gemäß § 3a KSG von −25 Mt CO2-Äq. im Jahr 2030, über −35 Mt CO2-Äq. im Jahr 2040, auf −40 Mt CO2-Äq. im Jahr 2045 wachsen. Gemäß der Projektionsdaten 2025 würden die THG-Emissionen dagegen von 63 Mt CO2-Äq. im Jahr 2021 auf 32,3 Mt CO2-Äq. im Jahr 2030 sinken, wären aber durchgängig positiv. Laut den Projektionsdaten 2025 würden die Zielwerte damit weit verfehlt werden. Auch für die weiteren Zieljahre weisen die Projektionsdaten Zielverfehlungen aus, nämlich 36,9 Mt CO2-Äq. statt −35 Mt CO2-Äq. für das Jahr 2040 und 34,9 Mt CO2-Äq. statt −40 Mt CO2-Äq. für das Jahr 2045. Der LULUCF Sektor wäre laut den Projektionsdaten 2025 somit bis zum Jahr 2045 durchgängig eine THG-Quelle anstatt, wie vorgesehen, eine Senke. Auch zur Mitte des Jahrhunderts, wenn negative THG-Emissionen erreicht werden sollen, würde der Sektor immer noch eine THG-Quelle darstellen. Somit könnte der Sektor dann auch keinen Beitrag zum Ausgleich der Restemissionen leisten, sondern würde im Gegenteil die Restemissionen noch erhöhen. Perspektive Zielerreichung THG-Neutralität Der Weltklimarat IPCC definiert THG-Neutralität als einen Zustand, in dem die Gesamtmenge der THG- Emissionen (Quellen) durch die Gesamtmenge der THG-Entnahmen (Senken) innerhalb eines bestimmten Zeitraums – in der Regel eines Jahres – ausgeglichen ist. Entsprechend umfasst nach Bundes- Klimaschutzgesetz das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 sowie negativer Treibhausgasemissionen nach 2050 alle Sektoren, einschließlich LULUCF (§ 3 Abs. 2 KSG i. V. m. § 2 Nr. 8 und Nr. 9 KSG). Laut den Projektionsdaten 2025 (UBA 2025g) verbleiben in den Sektoren (ohne LULUCF) noch 204,7 Mt CO2-Äq im Jahr 2045, mit LULUCF 240,7 Mt CO2-Äq. Auch im Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario (MWMS) der Projektionsdaten 2025 verbleiben gemäß Projektionsbericht 2025 Restemissionen in Höhe von 184,2 Mt CO2-Äq. Um das Ziel der THG-Neutralität im Jahr 2045 zu erreichen, müssten, je nachdem in welcher Höhe die THG-Quellen in Zukunft verbleiben, die Restemissionen durch die natürliche Senkenleistung des Sektors LULUCF und technische Senken kompensiert werden. Der Beitrag technischer Senken ist in § 3b KSG geregelt. Diese sollen zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele nach § 3 Abs. 2 Satz 2 KSG für die Jahre 2035, 2040 und 2045 unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung des Beitrags des Sektors LULUCF von der Bundesregierung festgelegt werden. Zudem „gibt sich [die Bundesregierung] eine Langfriststrategie zum Umgang mit unvermeidbaren Restemissionen, die Grundlage für die Festlegung (...) ist” (§ 3b Satz 5 KSG). Diese Langfriststrategie befindet Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 23 – Zusammenfassung 24 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 sich derzeit in Bearbeitung; der Beteiligungsprozess wurde im März 2025 abgeschlossen. Ziele gemäß § 3b Satz 1 KSG wurden bislang noch nicht festgelegt. Zudem sind wichtige Fragen für die Bilanzierung von Negativemissionen durch technische Senken noch ungeklärt. Technische Senken nutzen negative Emissionstechnologien, also Technologien, die zu einer Entnahme von CO2 aus der Atmosphäre und dauerhaften Speicherung führen. Der Entwicklungsstatus der einzelnen negativen Emissionstechnologien hängt von der konkreten technologischen Umsetzung ab. Neben dem technologischen Entwicklungsstand sind weitere Herausforderungen für den Markteintritt der Technologien der geltende Rechtsrahmen, die fehlende CO2-Infrastruktur und die Kosten für die CO2-Entnahme und dessen dauerhafte Speicherung bzw. Bindung. Bezüglich einer Weiterentwicklung des klimaschutzpolitischen Rahmens weist der Expertenrat auf ausstehende Zielfestlegungen für den Zeitraum von 2031 bis 2040 sowie für die technischen Senken gemäß § 3b KSG hin. Zudem regt der Expertenrat Klarstellungen mit Blick auf die Begriffe Restemissionen und technische Senken sowie für die schlüssige Einbindung von Negativemissionen in die Ziel-Architektur des KSG an. Aufgrund der Unsicherheit bei der Erreichung von Negativemissionen und den erheblichen, klimabedingten Quell-Risiken im Sektor LULUCF regt der Expertenrat an, nach Möglichkeit nur eine anteilige Anrechnung von Negativemissionen auf die Erreichung des THG-Neutralitätsziels vorzunehmen. Darüber hinaus empfiehlt der Expertenrat die konsequente Anwendung des Budgetprinzips bei der Zielfestlegung. Offen ist in diesem Zusammenhang unter anderem das Budget für die Sektoren ohne LULUCF für die Jahre 2041 bis 2045 und für den Sektor LULUCF für den Zeitraum von 2020 bis 2045, jeweils unter Berücksichtigung und Ausweis des Beitrags von Negativemissionen sowie die Verrechnung von Über- oder Unterschreitungen am Ende eines Referenzzeitraums in den nächsten, also von 2021 bis 2030 auf 2031 bis 2040 und von 2031 bis 2040 auf 2041 bis 2045. Der Expertenrat empfiehlt der Bundesregierung, diese Übergänge im Einklang mit den entsprechenden Regelungen in der EU-Governance-Verordnung zu präzisieren. Ferner empfiehlt der Expertenrat die erweiterte Nutzung von Auslösemechanismen für unmittelbare Nachsteuerung jenseits der zu Beginn jeder Legislaturperiode ohnehin erforderlichen Klimaschutzprogramme. Dies betrifft die Ergänzung neuer Auslösemechanismen für Zielverfehlungen bei LULUCF und technischen Senken, das Vorziehen der Sperrfrist für die Pflicht zur Nachsteuerung bei Zielverfehlung für die Periode von 2031 bis 2040 beispielsweise von dem Jahr 2030 auf das Jahr 2025, sowie die Einführung eines neuen Auslösemechanismus mit Bezug zum Ziel der THG-Neutralität im Jahr 2045 mit Wirksamkeit beispielsweise ab dem Jahr 2030. Anforderungen an das Klimaschutzprogramm und Abgleich mit dem Koalitionsvertrag Aus der Prüfung der Projektionsdaten leitet sich ab, dass kein Maßnahmenprogramm bis Ende des Jahres nach § 8 Abs. 2 KSG vorgelegt werden muss. Dennoch ist die Bundesregierung nach § 9 Abs. 1 KSG verpflichtet, spätestens zwölf Monate nach Beginn einer Legislatur, also bis Ende März 2026, ein Klimaschutzprogramm zu beschließen. Gemäß Gesetz müssen im Klimaschutzprogramm die festgestellten Zielverfehlungen bis 2040 (siehe Tabelle Z 1) vollständig adressiert werden. Zusätzlich sollte aus Sicht des Expertenrates auch die Zielverfehlung der Klimaneutralität bis 2045 in den Blick genommen werden, auch wenn letztere nicht ausdrücklicher Bestandteil eines Klimaschutzprogramms sein muss. Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 24 – Zusammenfassung Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 25 Tabelle Z 1: Zielerreichungen (grün) und Zielverfehlungen (rot) für den Zeitraum von 2021 bis 2045 Jahresscharfe Ziele Budgetziele Zeitpunkt/-raum 2030 2040 2045 2021–2030 2031–2040 2041–2045 Sektoren (ohne LULUCF) nicht definiert nicht definiert Energiewirtschaft nicht definiert nicht definiert nicht definiert* nicht definiert nicht definiert Industrie nicht definiert nicht definiert nicht definiert nicht definiert Gebäude nicht definiert nicht definiert nicht definiert nicht definiert Verkehr nicht definiert nicht definiert nicht definiert nicht definiert Landwirtschaft nicht definiert nicht definiert nicht definiert nicht definiert Abfallwirtschaft und Sonstige nicht definiert nicht definiert nicht definiert nicht definiert ESR Zielverfehlung ab 2024 nicht definiert nicht definiert nicht definiert nicht definiert LULUCF nicht definiert nicht definiert nicht definiert Gesamtemissionen (inkl. LULUCF) nicht definiert nicht definiert nicht definiert nicht definiert nicht definiert Eigene Darstellung basierend auf den Projektionsdaten 2025 (UBA 2025g), den Zielen des Bundes-Klimaschutzgesetzes sowie den Zielen der Europäischen Lastenteilung (ESR). *Für den Sektor Energiewirtschaft definiert das KSG keine jährlichen Jahresemissionsmengen. Für die Aussage in der Tabelle wurden die Jahresemissionsmengen implizit als Differenz zwischen den Jahresemissionsmengen der übrigen Sektoren (Anlage 2a KSG) und den Jahresemissionsgesamtmengen (Anlage 2 KSG) berechnet. Der Expertenrat identifiziert eine Reihe von Handlungsfeldern, die eine besondere Aufmerksamkeit im Klimaschutzprogramm verdienen, unter anderem Maßnahmen im Verkehrs- und Gebäudesektor, die Umsetzung des zweiten Europäischen Emissionshandels EU-ETS 2, sowie eine schlüssige Strategie für die natürlichen Quellen im Sektor LULUCF und eine ambitionierte Langfriststrategie für die Negativemissionen einschließlich technischer Senken. Der Koalitionsvertrag bekennt sich zwar zu den bisherigen klimaschutzpolitischen Zielen, die Herausforderungen in Bezug auf die Verfehlung der ESR-Ziele, die deutliche Verfehlung des 2040-Ziels und der THG-Neutralität werden allerdings weder explizit adressiert noch mit ausreichenden Maßnahmen hinterlegt. Zudem fehlt bei den Maßnahmen häufig eine hinreichende Konkretisierung. Insofern geht vom Koalitionsvertrag auch kein nennenswerter positiver Impuls für die Zielerreichung im Jahr 2030 aus. Damit besteht die Gefahr, dass sowohl die Ziele 2030 nicht erreicht werden als auch das Ziel der Klimaneutralität 2045 außer Reichweite gelangt. Der Expertenrat empfiehlt daher, das anstehende Klimaschutzprogramm neben der Sicherstellung der Zielerreichung für das Jahr 2030 auch explizit auf die hier identifizierten Problembereiche und die langfristige Erreichbarkeit der THG-Neutralität auszurichten. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 25 – Zusammenfassung 26 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 Tabelle Z 2 fasst den klimapolitischen Handlungsbedarf für die Bundesregierung aus Sicht des Expertenrats zusammen. Tabelle Z 2: Klimaschutzpolitischer Handlungsbedarf für die Bundesregierung aus Sicht des Expertenrats Grundlage Maßnahme Bericht Gesetzlich Erstellung Klimaschutzprogramm (KSP) bis Ende März 2026 gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 KSG. Kapitel 13 Unterrichtung des Deutschen Bundestags bis zum 15. Juni 2025 über Verfehlung ESR-Ziele gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 KSG, mit Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen. Kapitel 11.2 und 12.4 Überführung der Jahresziele aus Anlage 3 KSG in Jahresemissionsmengen gemäß § 4 Abs. 4 KSG (fällig gewesen 2024). Kapitel 12.4 Festlegung von Jahreszielen für die Sektoren aus Anlage 1 Nr. 1-6 KSG für die Jahre 2031 bis 2040 gemäß § 4 Abs. 8 KSG (fällig gewesen 2024). Kapitel 12.4 Festlegung von Jahreszielen für technische Senken gemäß § 3b KSG (angekündigt für 2024). Kapitel 12.4 Beschluss von Maßnahmen zur Verwirklichung des Ziels einer klimaneutralen Bundesverwaltung bis zum Jahr 2030 gemäß § 15 Abs. 1 KSG (fällig gewesen 2024). Nicht Gegenstand des Berichts Evaluierung des Kohleausstiegs gemäß § 54 KVBG (fällig gewesen 2022). Nicht Gegenstand des Berichts Empfehlung Expertenrat Ergreifung zusätzlicher Klimaschutzmaßnahmen aufgrund der hohen Unsicherheit in Bezug auf die Einhaltung des Budgetziels bis 2030. Kapitel 10.4 Zielverfehlung ESR im Klimaschutzprogramm adressieren, mit zusätzlichen Maßnahmen insbesondere für Gebäude und Verkehr. Kapitel 11.2 und 12.4 Übergang BEHG auf EU-ETS 2 in nationaler Umsetzung von EU-ETS 2 zur Erreichung Klimaziele nutzen, beispielsweise durch nationalen Mindestpreis. Kapitel 13 Soziale und industriepolitische Flankierung im Klimaschutzprogramm ausdrücklich adressieren. Kapitel 13 Behandlung der Zielverfehlung der THG-Neutralität 2045 im Klimaschutzprogramm. Kapitel 11.4 und 12.4 Entwicklung LULUCF-Strategie und Integration in das Klimaschutzprogramm. Kapitel 11.3 und 12.4 Finalisierung Langfriststrategie Negativemissionen und Integration in das Klimaschutzprogramm. Kapitel 11.4 und 12.4 Festlegung eines Ziels für die Sektoren aus Anlage 1 Nr. 1-6 KSG im Rahmen des Klimaschutzprogramms, also deutlich vor dem in § 4 Abs. 4 Satz 1 KSG gesetzlich vorgeschriebenen Zeitpunkt 2034. Kapitel 12.4 Konsequente Einführung Budget-Ansatz, bis 2045 und einschließlich LULUCF, mit Klärung der Anrechnung von Über- und Unterschreitung zwischen den Perioden 2021 bis 2030, 2031 bis 2040 und 2041 bis 2045. Kapitel 12.4 Erweiterung der Auslösetatbestände für vorausschauende Steuerung. Kapitel 12.4 Wiedereinführung eines Klimakabinetts zur besseren Integration verschiedener Politikfelder. Kapitel 13 Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 26 – Zusammenfassung Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 27 Grundlage Maßnahme Bericht Anregung Expertenrat Klarstellung des Begriffs technische Senken in § 3b KSG. Kapitel 12.4 Klarstellung des Gesamtziels über alle Quellen und Senken für die Jahre 2030 und 2040. Kapitel 12.4 Klarstellung des Begriffs Restemissionen aus der Begründung für die §§ 3a und 3b KSG. Kapitel 12.4 Aufteilung der Ziele mindestens für 2045 nach Quellen für jeden Sektor aus Anlage 1 Nr. 1–7 KSG und Senken summarisch für die Sektoren aus Anlage 1 Nr. 1–6 KSG sowie für LULUCF. Kapitel 12.4 Eigene Darstellung. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 27 – Auftrag und Herangehensweise 28 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 1 Auftrag und Herangehensweise 1 Am 12. Dezember 2019 hat der Deutsche Bundestag das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) beschlossen (siehe KSG 2019). Es ist am 18. Dezember 2019 in Kraft getreten und wurde am 15. Juli 2024 zum zweiten Mal novelliert. 2 Zweck des Bundes-Klimaschutzgesetz ist es, „zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. Die ökologischen, sozialen und ökonomischen Folgen werden berücksichtigt. Grundlage bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (United Nations Framework Convention on Climate Change, im Folgenden UNFCCC), wonach der Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen ist, um die Auswirkungen des weltweiten Klimawandels so gering wie möglich zu halten“ (§ 1 KSG). 3 Auf Grundlage des Übereinkommens von Paris und zur Begrenzung der Auswirkungen des weltweiten Klimawandels (§ 1 KSG) definiert das Bundes-Klimaschutzgesetz nationale Klimaschutzziele (§ 3 KSG) und schafft einen gesetzlichen Rahmen, der das Erreichen dieser Ziele sicherstellen soll. Als Zwischenziel sieht das Bundes-Klimaschutzgesetz für das Jahr 2030 eine THG-Minderung von insgesamt 65 % gegenüber dem Jahr 1990 vor und legt hierfür verbindliche, jährliche Emissionsmengen bis zum Jahr 2030 für die Sektoren fest. Anlage 1 KSG definiert die folgenden Sektoren: Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstige sowie Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Land Use, Land Use Change and Forestry, im Folgenden LULUCF). Anlage 2 definiert Jahresemissionsgesamtmengen für die Jahre 2020 bis 2030. In Anlage 2a werden für alle Sektoren außer LULUCF jeweils sektorale Jahresemissionsmengen für die Jahre 2020 bis 2030 ausgewiesen. Anlage 3 KSG legt für die Summe der THG-Emissionen ohne LULUCF jährliche Minderungsziele bis zum Jahr 2040 fest, für das eine Reduktion der THG-Emissionen um 88 % gegenüber dem Jahr 1990 vorgesehen ist. 4 Der Beitrag des Sektors LULUCF soll bis zum Jahr 2030 mindestens −25 Mt CO2-Äq. betragen, bis zum Jahr 2040 mindestens −35 Mt CO2-Äq. und bis zum Jahr 2045 mindestens −40 Mt CO2-Äq. Hierbei wird jeweils der Mittelwert der jährlichen Emissionsbilanzen des jeweiligen Zieljahres und der drei vorhergehenden Kalenderjahre betrachtet (§ 3a KSG). Zudem ist die Bundesregierung ermächtigt, die Ziele für technische Senken unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutung des Beitrags des Sektors LULUCF nach § 3a durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, festzulegen (§ 3b KSG). Im Jahr 2045 soll Netto-THG-Neutralität erreicht werden und nach dem Jahr 2050 sollen negative THG-Emissionen erreicht werden (§ 3 KSG). 5 Für die Jahre 2045 und 2050 definiert das Bundes-Klimaschutzgesetz Gesamtziele über alle Sektoren einschließlich LULUCF. So soll im Saldo über alle Quellen und Senken bis zum Jahr 2045 Klimaneutralität erreicht werden (§ 3 Abs. 2 Satz 1 KSG), also ein „Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken“ (§ 2 Nr. 9 KSG). Nach dem Jahr 2050 sollen die THG-Emissionen negativ sein (§ 3 Abs. 2 Satz 2 KSG), d. h. dass ab diesem Jahr die Senkenleistung größer als die Quellen ausfallen soll. Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 28 – Auftrag und Herangehensweise Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 29 6 Das Bundes-Klimaschutzgesetz definiert des Weiteren die Aufgaben des unabhängigen Expertenrates für Klimafragen. Unter anderem prüft der Expertenrat die Emissionsdaten1 und die Projektionsdaten, die jährlich durch das Umweltbundesamt berichtetet werden (§ 12 Abs. 1 KSG). Die Prüfung der Emissionsdaten erfolgt im vorliegenden Gutachten zum fünften Mal. Die Prüfung der Projektionsdaten wurde zum ersten Mal im letzten Jahr in Form eines Sondergutachtens durchgeführt (ERK 2024a). Für die Prüfung ist ein Mechanismus mit einer genauen zeitlichen Abfolge definiert (siehe Abbildung 1): i) Bis zum 15. März eines Jahres veröffentlicht das Umweltbundesamt die Emissionsdaten für das zurückliegende Kalenderjahr und übersendet sie an den Expertenrat (§ 5 Abs. 1 KSG). Zusätzlich werden i) das Über- oder Unterschreiten der Jahresemissionsgesamtmenge aggregiert für alle Sektoren nach Anlage 2 KSG sowie das Über- oder Unterschreiten der Jahresemissionsgesamtmenge für jeden Sektor nach Anlage 2a, ii) die aktualisierten Jahresemissionsgesamtmengen sowie iii) Quellen und Senken des Sektors LULUCF dargestellt. Zudem enthält der Datensatz seit dem Berichtsjahr (BJ)2 2021 zusätzlich eine Auflistung der Emissionsanteile, die der Europäischen Lastenteilung unterliegen (§ 5 Abs. 2 KSG). ii) Zeitgleich übersendet das Umweltbundesamt dem Expertenrat Projektionsdaten, die den Vorgaben der Europäischen Governance-Verordnung über die künftige Emissionsentwicklung insgesamt und in den Sektoren nach § 5 Abs. 1 KSG entsprechen. Diese Daten betreffen sämtliche nachfolgenden Jahre bis einschließlich 2030 sowie mindestens die Jahre 2035, 2040 und 2045. Hierzu beauftragt das Umweltbundesamt ein Forschungskonsortium (§ 5a KSG). iii) Innerhalb von zwei Monaten nach Übersendung der Emissions- und Projektionsdaten durch das Umweltbundesamt prüft der Expertenrat „... die Emissionsdaten nach § 5 Abs. 1 und 2 sowie die Projektionsdaten nach § 5a und legt der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag [...] eine Bewertung der übersandten Daten vor. Dabei stellt er für alle Sektoren aggregiert fest, inwieweit die Summe der THG-Emissionen gemäß den Projektionsdaten die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen nach Anlage 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 in den Jahren 2021 bis einschließlich 2030 überoder unterschreitet [...]. Er stellt dabei unter Berücksichtigung von Anlage 2a sowie von § 5 Abs. 8 auch die Projektionsdaten für die einzelnen Sektoren und deren Entwicklung im Vergleich zu den Jahresemissionsmengen dar. Zudem stellt er fest, inwieweit die Summe der Emissionsanteile der Sektoren, die der Europäischen Lastenteilung unterliegen, gemäß den Emissions- und Projektionsdaten die für die Jahre 2021 bis 2030 in der Europäischen Lastenteilung für Deutschland festgelegten Zuweisungen in Summe über- oder unterschreitet“ (§ 12 Abs. 1 KSG). iv) Stellt der Expertenrat in zwei aufeinanderfolgenden Jahren eine Überschreitung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen in den Jahren 2021 bis einschließlich 2030 über alle Sektoren nach Anlage 2 fest, muss die Bundesregierung gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 KSG Maßnahmen beschließen, „die die Einhaltung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen für diese Jahre sicherstellen“. § 8 Abs. 2 KSG regelt die Mitwirkungspflicht der zuständigen Bundesministerien bei der Erarbeitung der entsprechenden Maßnahmen und legt fest, dass die Bundesregierung ihren Beschluss bis zum Ende des Kalenderjahres der zweiten Feststellung treffen muss. 1 Im vorliegenden Gutachten beziehen sich die Emissionsdaten auf das Jahr 2024. 2 Berichtsjahr meint das Jahr, aus dem die berichteten Emissionsdaten stammen; in dem vorliegenden Bericht demnach aus dem Jahr 2024. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 29 – Auftrag und Herangehensweise 30 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 Abbildung 1: Zeitliche Abfolge der Emissions- und Projektionsdatenprüfung entsprechend Bundes- Klimaschutzgesetz Eigene Darstellung. 7 Das Umweltbundesamt hat dem Expertenrat fristgerecht die Emissionsdaten für das Jahr 2024 sowie die Projektionsdaten 20253 übermittelt, deren Prüfung ebenso Gegenstand dieses Gutachtens ist wie die Feststellung zur Über- oder Unterschreitung der Jahresemissions(gesamt)mengen. Abschnitt A, Teil I des Gutachtens hat die Prüfung und Feststellung der Emissionsdaten für das Jahr 2024 zum Inhalt, Abschnitt B, Teil I die Prüfung und Feststellung der Projektionsdaten 2025.4 8 In Abschnitt A, Teil I Prüfung der Emissionsdaten werden zunächst in Kapitel 2 die zugrundeliegenden Daten dargestellt. Kapitel 3 beschreibt die Grundlagen der Emissionsberichterstattung sowie die Daten und Methoden. In Kapitel 4 werden stichprobenartig einzelne Aspekte der Erstellung der Emissionsdaten für das Jahr 2024 vertieft geprüft. Kapitel 5 betrachtet die Güte der Emissionsdaten und Kapitel 6 stellt das Über- oder Unterschreiten der Emissionsdaten für das Jahr 2024 gegenüber den Jahresemissionsgesamtmengen nach Anlage 2 und 2a KSG fest. In Abschnitt A, Teil II Weiterführende Betrachtungen zu den Emissionsdaten werden in Kapitel 7 sektorenübergreifend sowie sektoral die wesentlichen strukturellen Entwicklungen, Besonderheiten sowie politischen Entwicklungen mit Einfluss auf das Emissionsgeschehen im Jahr 2024 dargestellt. 3 In diesem Dokument sind mit „Projektionsdaten 2025“ die dem Expertenrat zugegangenen und im Folgenden beschriebenen Daten samt der begleitenden Dokumentation zum methodischen Vorgehen der Erstellung und einschließlich aller zugegangenen Annahmen zu übergreifenden und sektoralen Rahmendaten gemeint. 4 Teilweise wurden Textpassagen aus früheren Gutachten des Expertenrats übernommen. Dies betrifft insbesondere die Beschreibung von Methodiken, die gegenüber früheren Berichten unverändert geblieben sind, deren erneute Darstellung jedoch für das Verständnis weiterhin wesentlich ist. Bis zum 15. März Veröffentlichung und Übermittlung der Emissionsdaten an den ERK durch das Umweltbundesamt Bundesregierung berät und beschließt Maßnahmen, die die Zieleinhaltung sicherstellen Zuständige Bundesministerien* legen Maßnahmenvorschläge vor Expertenrat prüft Annahmen, die den Maßnahmen zugrunde liegen Prüfung der Emissions- und Projektionsdaten; Feststellung der Über– oder Unterschreitung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen (2021-2030) durch den ERK Im Fall der Überschreitung der Jahresemissionsgesamtmengen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren Bis zum Ablauf 15. März Übermittlung der Projektionsdaten an den ERK durch das Umweltbundesamt 2 Monate 3 Monate *insbesondere diejenigen, in deren Zuständigkeitsbereich die Sektoren liegen, die zur Überschreitung beitragen Schnellstmöglich/ spätestens bis Ende des Kalenderjahres Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 30 – Auftrag und Herangehensweise Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 31 9 Abschnitt B, Teil I Prüfung der Projektionsdaten wird in Kapitel 8 die Datengrundlage der Projektionsdaten dargestellt. In Kapitel 9 werden zunächst die Anforderungen an die Projektionsdaten im Hinblick auf die Zielsetzung des Bundes-Klimaschutzgesetzes diskutiert und daraus ein mehrstufiges Prüfschema abgeleitet. Danach wird die Prüfung der Projektionsdaten 2025 (ohne den Sektor LULUCF) für den Zeitraum 2021 bis 2030 durchgeführt und mit einer zusammenfassenden Einschätzung des Expertenrats zur Zielerreichung abgeschlossen (Kapitel 10). Anschließend werden in Kapitel 10.5 wichtige klimaschutzrelevante Elemente des Koalitionsvertrags eingeordnet. Ergänzend werden in Abschnitt B, Teil II die Einhaltung weiterer Klimaschutzziele des Bundes-Klimaschutzgesetzes nach dem Jahr 2030 sowie der Europäischen Lastenteilung (Effort-Sharing-Regulation (Europäische Kommission 2023e), im Folgenden ESR) gemäß den Projektionsdaten 2025 im Zeitraum nach 2030 dargestellt und eingeordnet (Kapitel 11). Zudem werden die projizierten Emissionsdaten des Sektors LULUCF geprüft (siehe Kapitel 11.3). Kapitel 12 diskutiert unter Berücksichtigung der Restemissionen in den Sektoren (ohne LULUCF), des Beitrags des Sektors LULUCF sowie technischer Senken die Perspektive zur Zielerreichung der THG-Neutralität bis zum Jahr 2045. Anschließend zeigt Kapitel 12.4 die derzeitige Verrechnungslogik zwischen deren Sektoren im Bundes-Klimaschutzgesetz auf und diskutiert diese. In Kapitel 13 werden die Handlungsfelder zur Zielerreichung der THG-Neutralität mit Blick auf die im Koalitionsvertrag adressierten Aspekte aufgegriffen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 31 – Datengrundlage 32 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 Abschnitt A, Teil I: Prüfung der Emissionsdaten 2 Datengrundlage 10 In Abschnitt A, Teil I dieses Gutachtens bewertet der Expertenrat für Klimafragen die Emissionsdaten für das Jahr 2024 (UBA 2025h). Dem Expertenrat wurden am 13. März 2025 die folgenden Unterlagen durch das Umweltbundesamt übermittelt: • Zeitreihen der Emissionsdaten von 1990 bis 2024, aufgeschlüsselt nach den Sektoren und Sub- Sektoren entsprechend den Quellkategorien des gemeinsamen Berichtsformats nach der Europäischen Klimaberichterstattungsverordnung oder entsprechend einer auf der Grundlage von Artikel 26 Abs. 7 der Europäischen Governance-Verordnung erlassenen Nachfolgeregelung. Zusätzlich enthält diese Tabelle gemäß § 5 Abs. 2 KSG eine Auflistung der Emissionsanteile, die der Europäischen Lastenteilung unterliegen (UBA 2025h). • Ein begleitender Bericht mit dem Titel „Berechnung der bundesdeutschen THG-Emissionen für das Jahr 2024 gemäß Bundesklimaschutzgesetz” (nicht veröffentlicht) (UBA 2025a). • Das Nationale Inventardokument zum deutschen Treibhausgasinventar 1990 – 2023 (UBA 2025b). • Die Frühschätzung der Energiebilanz für das Jahr 2024 (AGEB 2025d). • Weitere sektorenspezifische Informationen, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wurden und zur Prüfung und Plausibilisierung genutzt wurden. Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 32 – Die Nationale Berichterstattung der Treibhausgasemissionen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 33 3 Die Nationale Berichterstattung der Treibhausgasemissionen 3.1 Grundlagen der Emissionsberichterstattung 11 Deutschland ist Vertragspartner der UNFCCC und damit verpflichtet, jährliche Inventare zu nationalen THG-Emissionen zu erstellen und zu veröffentlichen. In Deutschland ist das Umweltbundesamt für die Erstellung der Treibhausgasinventare zuständig. Die Treibhausgasinventare werden jeweils im zweiten Jahr nach dem Emissionsjahr am 15. Januar veröffentlicht. So wurde das Treibhausgasinventar für das Jahr 2023 am 15. Januar 2025 veröffentlicht. Die vom Umweltbundesamt beschriebene Methodik zur Berechnung der Nationalen Treibhausgasinventare (UBA 2025b) stellt auch die Grundlage für die Berechnung der Emissionsdaten des Vorjahres dar. Die Emissionsdaten des Vorjahres werden spätestens am 15. März veröffentlicht und im Rahmen dieses Gutachtens geprüft (siehe Kapitel 4). 12 Die Berichterstattung umfasst die Emissionen der folgenden Treibhausgase: Kohlenstoffdioxid (CO2), Lachgas (N2O), Methan (CH4) sowie die fluorierten Treibhausgase (F-Gase), Perfluorcarbone (PFCs), Fluorkohlenwasserstoffe (FKWs), Schwefelhexafluorid (SF6) und Stickstofftrifluorid (NF3). Die THG- Emissionen werden in sogenannten Quellgruppen berichtet, die sich aus den Common Reporting Tables (CRT) ergeben.5 Die Berechnung der THG-Emissionen erfolgt für jede CRT-Kategorie nach dem Grundprinzip Aktivitätsdaten x Emissionsfaktor = THG-Emissionen. Dabei bezeichnen Aktivitätsdaten einen Wert, der proportional zu den damit verbundenen THG-Emissionen ist, z. B. Kraftstoff-Absatz in Litern zu Brennstoff-Emissionen. Der Emissionsfaktor wiederum ist ein Proportionalitätsfaktor. Er drückt aus, welche Menge Treibhausgas pro emissionserzeugende Größe (Aktivitätsdaten) in die Atmosphäre freigesetzt wird, also z. B. die ausgestoßene Menge an CO2 pro Liter Kraftstoff. Dabei können in ein und demselben Prozess unterschiedliche THG-Emissionen freigesetzt werden. Somit sind die Emissionsfaktoren für spezifische Prozesse und Treibhausgase unterschiedlich. Zur Vergleichbarkeit werden abschließend die verschiedenen THG-Emissionen zu Kohlenstoffdioxid-Äquivalenten (CO2-Äq.) umgerechnet. Die in den Treibhausgasinventaren ausgewiesenen THG-Emissionen sind also grundsätzlich keine gemessenen Größen, sondern Hochrechnungen auf Basis der Aktivitätsdaten und der zugehörigen Emissionsfaktoren. 3.2 Daten und Methoden zur Berechnung der Emissionsdaten des Vorjahres 3.2.1 Übersicht der Berechnung der Emissionsdaten für das Jahr 2024 13 Das Bundes-Klimaschutzgesetz definiert sieben Sektoren, die THG-Emissionen verursachen. Diese sind über CRT-Kategorien definiert (siehe Abbildung 2). Prinzipiell lässt sich zwischen THG-Emissionen aus dem Verbrauch fossiler Brennstoffe (verbrennungs- und prozessbedingte THG-Emissionen) und THG- Emissionen aus biologischen Prozessen unterscheiden. Die verbrennungs- und prozessbedingten THG- 5 Die Umstellung vom Common Reporting Format (CRF) zu Common Reporting Tables (CRT) ergibt sich laut Umweltbundesamt aus der verpflichtenden Umstellung der internationalen Berichterstattung auf den erweiterten Transparenzrahmen des Übereinkommens von Paris. Für die Berechnung der THG-Emissionen des Vorjahres geht es nur um eine semantische Angleichung. Die Definition der KSG-Sektoren und die diesen unterliegenden Quellkategorien bleiben gleich. In den Inventaren gibt es, in Kopplung mit der UN-Software, jedoch diverse technische Anpassungen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 33 – Die Nationale Berichterstattung der Treibhausgasemissionen 34 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 Emissionen fallen vornehmlich in den Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, im Verkehr und zu geringen Anteilen in der Landwirtschaft an. THG-Emissionen aus biologischen Prozessen entstehen überwiegend in den Sektoren Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges sowie LULUCF, zum Beispiel bei der Zersetzung organischen Materials aus Moorböden. Im Sektor LULUCF ist aufgrund der Absorption von CO2 bei Pflanzenwachstum auch eine Netto-Reduktion von Treibhausgasen möglich. Abbildung 2: Nomenklatur der CRT-Kategorien nach Sektoren des Bundes-Klimaschutzgesetzes Eigene Darstellung (LULUCF = Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft; GHD = Gewerbe, Handel, Dienstleistung). 14 Die Berechnung der THG-Emissionen erfolgt wie zuvor beschrieben für jede CRT-Kategorie auf Grundlage von Emissionsfaktoren und Aktivitätsdaten. Das Umweltbundesamt entnimmt die entsprechenden Angaben zu Aktivitätsdaten und Emissionsfaktoren vorauslaufenden Erhebungen und Berechnungen verschiedener Institutionen (siehe Abbildung 3). Energiewirtschaft Energiewirtschaft1.A.1 Pipelinetransport1.A.3.e Diffuse Emissionen aus Gewinnung und Verteilung fossiler Brennstoffe 1.B Gebäude Stationäre Verbraucher in Haushalten und GHD 1.A.4.a/b i Mobile Verbraucher in Haushalten und GHD 1.A.4 a/b ii Militär 1.A.5 Verkehr Flugverkehr1.A.3.a Straßenverkehr1.A.3.b Schienenverkehr1.A.3.c Schiffsverkehr1.A.3.dIndustrie Verarbeitendes Gewerbe/ Industrielle Feuerungen 1.A.2 Mineralische Industrie2.A Chemische Industrie2.B Metallindustrie2.C Emissionen aus Produktverwendungen 2.D Emissionen fluorierter Treibhausgase 2.E/F Emissionen fluorierter Treibhausgase und Lachgas 2.G LULUCF Wald4.A Ackerland4.B Grünland4.C Feuchtgebiete4.D Siedlungen4.E Holzprodukte4.G Abfallwirtschaft und Sonstiges Abfalldeponierung5.A Biologische Abfallbehandlung5.B Abwasserbehandlung kommunal und industriell 5.D Mechanisch-biologische Abfallbehandlung 5.E.1 Landwirtschaft Stationäre und mobile Feuerungsanlagen in der Landwirtschaft 1.A.4.c Landwirtschaft3 Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 34 – Die Nationale Berichterstattung der Treibhausgasemissionen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 35 Abbildung 3: Schematische Darstellung der Emissionsdatenerstellung Eigene Darstellung. Die Abbildung veranschaulicht, welche Institutionen die Daten zur Emissionsdatenerstellung grundlegend bereitstellen. 15 Die Aktivitätsdaten der CRT-Kategorien in den sieben Sektoren werden durch diverse methodische Ansätze bestimmt. Der Großteil der energiebedingten THG-Emissionen wird auf Grundlage der Frühschätzung der Energiebilanz berechnet, die von der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) erstellt wird. Dazu gehören die Aktivitätsdaten einzelner oder aller CRT-Kategorien der Sektoren Energiewirtschaft (CRT-Kategorie 1.A.1, 1.A.3.e), Industrie (CRT-Kategorie 1.A.2), Gebäude (CRT-Kategorie 1.A.4.a/b i sowie 1.A.5) und Landwirtschaft (CRT-Kategorie 1.A.4.c). Die übrigen CRT-Kategorien werden nicht von der Frühschätzung der Energiebilanz abgedeckt. Die prozessbedingten THG-Emissionen der Industrie werden mittels Verbandsdaten, Bundesstatistiken, Expertenschätzungen oder Fortschreibung vorjähriger Werte vom Umweltbundesamt ermittelt. In den Sektoren Verkehr (Modell TREMOD) und Abfall und Sonstiges werden vom Umweltbundesamt dieselben Methoden wie bei der nationalen Inventarberichterstattung genutzt. Die Aktivitätsdaten der Sektoren Landwirtschaft und LULUCF werden auf Basis des Modellinstrumentariums des Thünen-Instituts berechnet (Py-Gas-EM, Landnutzungsmatrix für Flächenaufteilung und das Landnutzungsmodell für Flächenveränderung); dieses Vorgehen deckt sich ebenfalls mit der Inventarberichterstattung. Eine detaillierte Beschreibung der angewandten Methodik findet sich für jeden Sektor im Technischen Begleitdokument des Prüfberichtes vom letzten Jahr (ERK 2024c, Kapitel A.1.2.3). Veränderungen in der Methodik in Bezug auf das Vorjahr werden hingegen sektorenweise in Kapitel 3.2.4 dargestellt. Die vom Umweltbundesamt verwendeten Daten für die Vorjahresschätzung der Emissionsdaten für das Jahr 2024 werden in Tabelle A 1 aufgeführt. 16 Die Daten für die Emissionsfaktoren werden für die Berechnung der Emissionsdaten des Vorjahres grundsätzlich dem Zentralen System Emissionen (ZSE) entnommen und jährlich mit Veröffentlichung des Nationalen Treibhausgasinventars auf der Seite des Umweltbundesamts publiziert. Das bedeutet, Berechnung Aktivitätsdaten AGEB UBA Berechnung Emissionsfaktoren Energiebilanzprognosemodell für die Frühschätzung IPCC Berechnung Emissionsdaten UBA Energiewirtschaft GebäudeIndustrie Landwirtschaft Deutsche Emissionshandelsstelle Diverse Studien Thünen Institut Py-Gas EM Modell Fortschreibung öffentlicher und Verbandsstatistik Industrie Abfall und Sonstiges TREMOD Modell und Fortschreibung Verkehr Landwirt -schaft Modell und Fortschreibung LULUCF Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 35 – Die Nationale Berichterstattung der Treibhausgasemissionen 36 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 dass die Emissionsfaktoren, welche für die Berechnung der Emissionsdaten verwendet werden, denen des letzten veröffentlichten Inventars entsprechen. Die Veränderungen der spezifischen Emissionsfaktoren sind zwischen den Jahren gering. Deswegen ist die Übernahme der Emissionsfaktoren aus dem aktuellen Inventar prinzipiell nachvollziehbar und unkritisch. Es kann allerdings auch zwischen zwei Jahren zu größeren Änderungen in einzelnen Emissionsfaktoren kommen, wie es dieses Jahr im Sektor Landwirtschaft aufgetreten ist (siehe dazu Kapitel 3.2.4). Dies führt zu nachträglichen Korrekturen der vergangenen Jahre, wie sie in Kapitel 5.2 beschrieben werden. 17 Die Datenquellen für die Emissionsfaktoren sind vielfältig. Beispielsweise wird auf Daten der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) zurückgegriffen. Ebenfalls werden Emissionsfaktoren aus zahlreichen Forschungsberichten entnommen (Deichnik 2019; Rentz et al. 2002; Mathivanan et al. 2021). Die Methodik zur Ermittlung der Emissionsfaktoren ist im Nationalen Inventardokument ausführlich und nachvollziehbar dokumentiert. Wo keine Daten vorliegen, werden vom Weltklimarat (Intergovernmental Panel on Climate Change, im Folgenden IPCC) festgelegte Default-Werte verwendet (beispielsweise für Rohöl, Rohbenzin, Flugbenzin und Schmierstoffe). 3.2.2 Frühschätzung und Energiebilanzprognosemodell der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) 18 Die Frühschätzung der Energiebilanz enthält die energiebedingten Brennstoffeinsätze der Sektoren Energiewirtschaft, Industrie und Gebäude, welche beim Umweltbundesamt genutzt werden, um die THG-Emissionen der CRT-Kategorien 1.A.1 (Energiewirtschaft) 1.A.2 (Industrie), sowie 1.A.4 a/b und 1.A.5 (beides Gebäude) zu bestimmen. Diese CRT-Kategorien machen insgesamt ca. 60 % der THG- Emissionen des Jahres 2024 aus. 19 Die Energiebilanz der AGEB ist als Matrix konzipiert, wobei in den Spalten die verschiedenen Energieträger gelistet sind und in den Zeilen die Aufkommensseite (Energiebilanzzeilen EBZ 1 – 8), der Umwandlungssektor (EBZ 9 – 40) sowie die Endverbrauchssektoren (EBZ 45 – 68). Die Aufkommensseite umfasst die inländische Gewinnung, Einfuhr, Ausfuhr und Bestandsveränderungen. Im Umwandlungssektor werden Umwandlungseinsatz und -ausstoß von Kraftwerken, Kokereien, Mineralölverarbeitung usw. erfasst. Im unteren Teil der Energiebilanz wird der Endenergieverbrauch (EEV) der Sektoren Industrie, private Haushalte und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen (GHD) erfasst. 20 Das Energiebilanzprognosemodell wird genutzt, um die Frühschätzung der Energiebilanz zu erstellen. Es ist als Hybridansatz aufgebaut und besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen (siehe Abbildung 4). In dem einen Teil des Modells werden die Teile der Bilanz geschätzt, für die Monatsdaten vorliegen. Dies betrifft zum Beispiel den überwiegenden Teil des Aufkommens (EBZ 1 – 8) sowie die Kraftwerke der Allgemeinen Versorgung (EBZ 11, 15, 23, 27). Dies geschieht auf Basis statistischer monatlicher Daten und der Fortschreibung einzelner Monate des Vorjahres (Nov/Dez). Statistische Daten, die hier genutzt werden, sind zum Beispiel die amtliche Mineralölstatistik oder die Monatsstatistik zur Elektrizitäts- und Wärmeerzeugung. 21 In dem anderen Teil des Modells wird der Endenergieverbrauch der einzelnen Sektoren bestimmt. Für den Endenergieverbrauch in den Sektoren sind keine Monatsdaten verfügbar, sodass hier eine ganzjährige Schätzung erfolgen muss. Dies geschieht je nach Sektor mit verschiedenen Ansätzen. Für die Energiebilanzzeilen „Haushalte” (EBZ 66) und „Gewerbe, Handel und Dienstleistungen” (EBZ 67), die für den Energieverbrauch im Gebäudesektor maßgeblich sind, erfolgt jeweils eine Fortschreibung. Für die Berechnung des Energieverbrauchs in der Energiebilanzzeile „Haushalte” wird der Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 36 – Die Nationale Berichterstattung der Treibhausgasemissionen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 37 temperaturabhängige Teil des Vorjahreswertes zunächst an die veränderte Witterung angepasst. Dann erfolgt eine Anpassung über den Zu- und Abgang der Wohnfläche. Für die Berechnung des Brennstoffeinsatzes in der Energiebilanzzeile „Gewerbe, Handel und Dienstleistungen” wird der Energieverbrauch des Vorjahres aufgespalten. Zum einen in einen Anteil für Raumwärme, welcher mit der veränderten Witterung fortgeschrieben wird. Zum zweiten in den Anteil des Verbrauchs, welcher nicht für Raumwärme, sondern für Prozesswärme bzw. -kälte, Antriebszwecke oder Beleuchtung u. a. erforderlich ist, und mit Hilfe des Aktivitätsindikators Bruttowertschöpfung angepasst wird. Zur Prognose des Endenergieverbrauchs der Industrie kommt ein zweistufiges Modellverfahren zum Einsatz, welches für jede Energiebilanzzeile aller Wirtschaftszweige der Industrie (EBZ 46 bis 59) oder tiefer disaggregierter Produktionsstufen verwendet wird.6 Beide Modellstufen beruhen im Kern auf ökonometrischen Regressionsmodellen, welche mit dem Verfahren der kleinsten Quadrate geschätzt werden. Auf der ersten Modellstufe wird der gesamte Wärme-/Brennstoffeinsatz aggregiert über alle fossilen und erneuerbaren Brennstoffe sowie Fernwärme für jeden Wirtschaftszweig oder jede Produktionsstufe geschätzt. Als erklärende Variablen gehen je nach Wirtschaftszweig oder Produkt der Bruttoproduktionswert, die Gradtagzahlen, der mit den Verbräuchen des Vorjahres gewichtete, aggregierte Brennstoffpreis des Sektors, der Verbrauch des Vorjahres, Dummy- und Trendvariablen7 und gegebenenfalls produktionsspezifische Parameter (wie z. B. die Altpapiereinsatzquote usw.) in den Erklärungsansatz ein. Der gesamte Brennstoffeinsatz wird anschließend auf der zweiten Modellstufe genutzt, um den Einsatz der einzelnen Brennstoffe (von der AGEB Fuel Switch genannt) abzuschätzen. Zusätzliche erklärende Variablen auf dieser Stufe sind die relativen Preise der Energieträger (je nach Substitutionsverhältnis), technische Parameter, ggf. Dummy-Variablen und schließlich der Verbrauch des betrachteten Energieträgers im Vorjahr. 22 Die Ergebnisse der Prognose mit den skizzierten Modellen werden im Anschluss einer Plausibilitätsprüfung durch die AGEB unterzogen. Gegebenenfalls werden die Schätzungen angepasst, wenn die berechneten Verbräuche z. B. die Entwicklungen der letzten Jahre oder die aktuellen Ereignisse im Betrachtungsjahr nicht adäquat widerspiegeln. Der Abgleich zwischen Endenergiebedarf und Aufkommensseite erfolgt entweder über eine Restrechnung für ein bestimmtes Bilanzfeld (in diesen Fällen entsteht keine statistische Differenz in der Bilanz) oder durch die bilanzielle Ermittlung einer statistischen Differenz in der EBZ 44. Eine rechnerische Angleichung zwischen Endenergiebedarf und Aufkommensseite findet somit nicht statt. In der Berechnung der Emissionsdaten des Vorjahres für die Jahre 2020 und 2021, die noch auf einer anderen Berechnungsmethodik ohne Frühschätzung der Energiebilanz basierten, sind die aktuellen Statistiken des Primärenergieverbrauchs hingegen noch 6 Für die Energiebilanzzeilen der Wirtschaftszweige „Papiergewerbe“ (EBZ 48), „Verarbeitung von Steinen und Erden“ (EBZ 53) sowie „Metallerzeugung“ (EBZ 54) wird zwecks einer höheren Prognosegenauigkeit seit diesem Jahr nicht auf Ebene der Energiebilanzzeilen, sondern auf Ebene tiefer disaggregierter Produktionsstufen das zweistufige Modellverfahren angewandt (siehe RZ 23). 7 Mit Hilfe von Trendvariablen wird in den hier genutzten Prognosemodellen u. a. der Einfluss des allgemeinen technischen Fortschritts auf die Entwicklung des Energieverbrauchs erfasst. Dummy-Variablen werden fallweise in den Regressionsgleichungen genutzt, um Ausreißer in den genutzten, teilweise tief disaggregierten Statistikdaten zu eliminieren, die ansonsten die Schätzresultate verzerren würden. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 37 – Die Nationale Berichterstattung der Treibhausgasemissionen 38 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 direkt in die Emissionsentwicklung eingeflossen (siehe ERK (2021) und ERK (2022)).8 Für die Energiebilanzzeilen „Haushalte” und „Gewerbe, Handel und Dienstleistungen” werden in der Energiebilanz bei lagerfähigen Energieträgern Absätze berichtet und nicht Verbräuche, sodass insbesondere für Heizöl leicht die Lagerbestandsänderungen, welche durch die AGEB mit einem anderen Modell berechnet werden, final zu den Verbräuchen addiert bzw. abgezogen werden (siehe Kapitel 4.1.2) für eine Einschätzung zu der Berechnung der Lagerbestände). 23 Am skizzierten Modellrahmen zur Erstellung der Frühschätzung der Energiebilanz gab es gegenüber dem letzten Jahr an mehreren Stellen Weiterentwicklungen der Methodik, die in Buttermann et al. (2024) dargestellt werden. Diese Weiterentwicklungen werden von der AGEB damit begründet, dass felderscharfe Vergleiche der Frühschätzungen der Energiebilanzen für die Jahre 2020, 2021 und 2022 mit den späteren Datenständen der endgültigen Energiebilanzen für ausgewählte Bilanzbereiche größere Abweichungen aufgezeigt haben. An folgenden Stellen wurden daher Veränderungen vorgenommen: i) Eine tiefere Disaggregation bei der Schätzung des zweistufigen Modells in den Energiebilanzzeilen der Wirtschaftszweige „Papiergewerbe” (EBZ 48), „Verarbeitung von Steinen und Erden” (EBZ 53) sowie „Metallerzeugung” (EBZ 54).9 Diese feine Untergliederung in Produktionsstufen soll das Niveau und die Struktur des Energieverbrauchs sachgerechter erfassen als dies in der vorherigen aggregierten Vorgehensweise möglich war. Eine wichtige Begründung hierfür ist, dass produktspezifische Einflussgrößen im Rahmen der Weiterentwicklung adäquat in den Prognosen berücksichtigt werden können. ii) Die Fortschreibung für den Energieverbrauch im Umwandlungsbereich (EBZ 33 – 39) wurde von einem Indikatoren-Ansatz auf ein Regressionsverfahren umgestellt. Das Schätzverfahren folgt dabei dem in RZ 21 beschrieben zweistufigen Vorgehen der Industrie. Nicht-schätzbare Bilanzfelder werden weiterhin nach dem alten Verfahren prognostiziert (Für weitere Details siehe Kapitel 4 Buttermann et al. 2024). iii) Die Schätzung zur Vervollständigung des Brennstoffeinsatzes der Fernwärmeerzeugung (EBZ 16) wird durch die Produktionsentwicklung wärmeintensiver Wirtschaftszweige als zusätzliche Erklärungsgröße im Rahmen eines Regressionsansatzes erweitert. Zuvor wurde eine einfache Fortschreibung dieser Daten mit Hilfe der Gradtagzahlen verwendet. iv) Darüber hinaus wurden neue Datensätze zur Verbesserung der Prognosegenauigkeit des Energiebilanzprognosemodells von der AGEB untersucht. Dazu gehören insbesondere Datensätze von Trading Hub Europe zur Fortschreibung des gesamten Erdgasverbrauchs, Daten zur 8 Ein empirischer Abgleich hinsichtlich der Güte der beiden Berechnungsmethoden (mit und ohne Frühschätzung der Energiebilanz) wurde vom Umweltbundesamt bei der Methodenumstellung im Berichtsjahr 2022 und auch in den Folgejahren nicht vorgenommen. Somit ist dem Expertenrat eine abschließende Bewertung der Methodenumstellung im Hinblick auf die Güte nicht möglich. Es kann einerseits sein, dass sich die Güte aufgrund eines umfangreicheren Modellierungsrahmens und der damit einhergehenden Angleichung an die Inventarberichterstattung verbessert hat. Andererseits kann es aber auch zu einer Verschlechterung der Güte gekommen sein, da die aktuellen Statistiken des Primärenergieverbrauchs nicht mehr direkt in die Berechnung einfließen. 9 „Papiergewerbe“ wird dabei in die Produktionsstufen „Herstellung von Holzschliff, Zellstoff, Papier und Pappe“ und „Herstellung von Waren aus Papier und Pappe“ disaggregiert. „Verarbeitung von Steinen und Erden“ wird in die Produktionsstufen „Herstellung von Zement“, „Herstellung von Kalk“ und „Herstellung sonstiger Erzeugnisse der Steine- und Erdenindustrie“ disaggregiert. Und der Wirtschaftszweig „Metallerzeugung“ wird in die Produktionsstufen „Frischdampfkesselhaus“, „Sintererzeugung“, „Roheisenerzeugung (Hochofen)“, „Oxygenstahlerzeugung“, „Elektrostahlerzeugung“, „Walzstahlerzeugung“ und „Weiterverarbeitung“ untergliedert. Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 38 – Die Nationale Berichterstattung der Treibhausgasemissionen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 39 Stromerzeugung der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (European Network of Transmission System Operators for Electricity (ENTSO-E)) und Frühindikatoren des Statistischen Bundesamts. Für eine ausführliche Diskussion der Eignung im Rahmen der Frühschätzung der Energiebilanz wird auf Kapitel 5 Buttermann et al. (2024) verwiesen. 24 Die zugrundeliegenden Daten, die in die Prognose der Frühschätzung der Energiebilanz Deutschlands eingeflossen sind, sind in Kapitel A.1.2 dargestellt. Im Rahmen der Modellerweiterung sind insbesondere in den Energiebilanzzeilen der Industrie zahlreiche zusätzliche Datenquellen verwendet worden. Die Amtliche Mineralölstatistik lag für das Jahr 2024 zwar bereits bis November vor, jedoch entschied die AGEB die November-Daten nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht zu nutzen, da diese als sehr unsicher eingestuft wurden. Stattdessen nahm die AGEB eine Schätzung für die Monate November und Dezember des Jahres 2024 vor. Die Schätzung erfolgte, indem die Veränderungsrate der bereits vorliegenden kumulierten Berichtsmonate des Jahres 2024 zu den gleichen Monaten des Jahres 2023 ermittelt und als geschätzte Veränderungsrate für das Gesamtjahr verwendet wurde. Sofern sich also für die zu schätzenden Berichtsmonate (November/Dezember) im Vergleich zum Vorjahr ein anderer Absatz als im Rest des Jahres ergibt, so kann dies durch die gewählte Extrapolation nicht erfasst werden. 25 Zusätzlich weist der Expertenrat darauf hin, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Mineralölstatistik auf seiner Internetseite nicht mehr in dem gleichen Format veröffentlicht, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Zum einen stehen keine Excel-Dateien mehr zur Verfügung, sondern lediglich eine PDF, was die Nutzung der Daten erschwert. Zum anderen werden nicht mehr alle Tabellen veröffentlicht, welche in der Vergangenheit öffentlich zugänglich waren. Unter anderem fehlt die Tabelle, in welcher die Absätze der Mineralölprodukte an verschiedene Nutzer*innengruppen dargestellt war. In der Vergangenheit wurden diese Daten vom Expertenrat für die Plausibilisierung der Absätze an die Sektoren Verkehr, Industrie und Gebäude genutzt. Auf Nachfrage wurden dem Expertenrat diese Daten zwar zur Verfügung gestellt. Jedoch hat der Expertenrat in den letzten Jahren bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass die Datenlage über die Verwendung bestimmter Energieträger insbesondere auf der Nutzungsseite unzureichend ist, wodurch sich Unsicherheiten in der Emissionsberechnung ergeben. Vor diesem Hintergrund wird diese weitere Einschränkung der Datenverfügbarkeit vom Expertenrat als kritisch angesehen. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 39 – D ie N a ti o n a le B e ri ch te rs ta tt u n g d e r T re ib h a u sg a se m is si o n e n 4 0 P rü fb e ri ch t zu r B e re ch n u n g d e r d e u ts ch e n T re ib h a u sg a se m is si o n e n f ü r d a s Ja h r 2 0 2 4 u n d z u d e n P ro je kt io n sd a te n 2 0 2 5 A b b ild u n g 4 : S c h e m a ti sc h e D a rs te llu n g d e s E n e rg ie b ila n zp ro g n o se m o d e lls d e r A G E B z u r B e re ch n u n g d e r F rü h sc h ä tz u n g d e r E n e rg ie b ila n z E ig e n e D a rs te ll u n g b a si e re n d a u f U B A ( 2 0 2 3 c) . G H D i st „ G e w e rb e , H a n d e l u n d D ie n st le is tu n g e n ” (E B Z 6 7 ). 1 . M o d e lls tu fe : S ch ä tz u n g d e s g e sa m te n B re n n st o ff e in sa tz e s in d e r je w e ili g e n E B Z 2 . S tu fe : S ch ä tz u n g d e s E in sa tz e s e in ze ln e r B re n n st o ff e fü r je w e ili g e E B Z o d e r P ro d u k te ;E rd g a s in d e r R e g e l R e st re ch n u n g A n p a ss u n g ü b e r W o h n u n g sm o d e ll In d u st ri e V e rk e h r S ch ä tz u n g v o n P ri m ä re n e rg ie ve rb ra u ch so w ie E B Z 9 -1 9 u n d 2 1 -3 1 a u f B a si s vo n st a ti st is ch e n D a te n u n d S ch ä tz u n g d e r fe h le n d e n M o n a te (N o v/ D e z) R e st re ch n u n g f ü r e in e E B Z o d e r st a ti st is ch e D if fe re n z (E B Z 5 1 ) E n e rg ie b ila n zp ro g n o se m o d e ll H a u sh a lt e u n d G H D : A b sa tz = V e rb ra u ch + /- V e rä n d e ru n g L a g e rb e st ä n d e a u s L a g e rb e st a n d sm o d e ll V e rk e h rs m o d e ll: h ie r n ic h t n ä h e r b e tr a ch te t B ru tt o p ro d u k ti o n sw e rt G ra d ta g sz a h le n G e w ic h te te r M it te lw e rt d e s B re n n st o ff p re is e s a u f B a si s d e r V o rj a h re sv e rb rä u ch e D u m m y u n d T re n d va ri a b le n G g fs . B ra n ch e n sp e zi fi sc h e P a ra m e te r (E in sa tz H o ch o fe n sa n d R e la ti ve E n e rg ie tr ä g e rp re is e V e rb ra u ch V o rj a h r … H a u sh a lt e W it te ru n g W o h n fl ä ch e E n e rg ie ve rb ra u ch V o rj a h r A n p a ss u n g ü b e r W it te ru n g se in fl u ss G e sa m tv e rb ra u ch B re n n st o ff e V o rj a h r B re n n st o ff - ei n sa tz ge sa m t P la u si b ili tä ts - ch e ck G e sa m te n d e n e rg ie - ve rb ra u ch p ro B re n n st o ff G H D E n e rg ie ve rb ra u ch V o rj a h r A n p a ss u n g ü b e r W it te ru n g se in fl u ss fü r R a u m w ä rm e a n te il d e s V e rb ra u ch s W it te ru n g A n p a ss u n g ü b e r B ru tt o w e rt sc h ö p fu n g fü r re st lic h e n T e il d e s V e rb ra u ch s B ru tt o w e rt sc h ö p fu n g Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 40 – Die Nationale Berichterstattung der Treibhausgasemissionen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 41 3.2.3 Berechnung der Aktivitätsdaten und Treibhausgasemissionen beim Umweltbundesamt 26 Methodisch erfolgt die Berechnung der verbrennungsbedingten THG-Emissionen unter Nutzung der Frühschätzung der Energiebilanz gemäß der in der schematischen Abbildung 5 dargelegten Vorgehensweise laut UBA (2024a) wie folgt: 27 In einem ersten Schritt werden die Aufteilungsraten für die Energiebilanzzeilen aus der Frühschätzung der Energiebilanz berechnet, welche die Aktivitätsdaten mehrerer Sektoren enthalten.10 Dadurch können die Brennstoffeinsätze aus der Frühschätzung der Energiebilanz disaggregiert und den geeigneten spezifischen Emissionsfaktoren zugeordnet werden. Diese disaggregierten Strukturelemente werden auf verschiedene CRT-Kategorien aufgeteilt. Die Aufteilungsraten werden methodengleich zum Vorgehen im Nationalen Inventardokument (NID) auf der Basis der endgültigen Statistiken für das Jahr t−211 (in diesem Fall also das Jahr 2023) aktualisiert. 28 In einem zweiten Schritt werden die Aktivitätsdaten berechnet. Das geschätzte Aktivitätsdatum für das Jahr t−1 ergibt sich durch die Multiplikation der Aufteilungsrate aus t−2 mit den Energiebilanzfeldern der Frühschätzung. Implizit wird damit unterstellt, dass sich der Verbrauch eines Brennstoffs in t−1 in gleicher Weise auf die Strukturelemente der Energiebilanz-Disaggregation des Umweltbundesamtes verteilt hat, wie in t−2. Dies stellt naturgemäß eine Annahme dar und ist gerade bei Strukturbrüchen fehleranfällig. 29 Für einige Energiebilanzzeilen werden nicht die Aufteilungsraten aus t−2 übernommen, sondern zusätzliche Modelldaten der AGEB genutzt. Für Energiebilanzzeile „Gewerbe, Handel, Dienstleistungen“ (EBZ 67), welche auf die Sektoren Gebäude und Landwirtschaft aufgeteilt werden muss, werden Berechnungsergebnisse der AGEB herangezogen, welche Aktivitätsdaten der Landwirtschaft explizit angeben. Für die Energieträger Mineralölprodukte und Erdgas der Energiebilanzzeile „Industriewärmekraftwerke (nur für Strom)“ (EBZ 12), welche auf die Sektoren Industrie und Energiewirtschaft aufgeteilt werden muss, werden die Energieträgereinätze für das Jahr 2024 basierend auf Daten der AGEB zu den Energieträgereinsätzen im Jahr 2023 und Daten zur Produktionsentwicklung abgeschätzt. Vertiefende Informationen dazu sind in Kapitel 4.2 dargestellt. 30 In einem dritten Schritt werden die Emissionsdaten berechnet, indem analog zur Inventarberichterstellung die Aktivitätsdaten mit den Emissionsfaktoren des Jahres t−2 multipliziert werden. Endgültige Emissionsfaktoren für das Jahr t−1 liegen zum Zeitpunkt der Erstellung der Emissionsdaten des Vorjahres noch nicht vor, wodurch eine weitere Unsicherheit besteht. Durch Aggregation der Emissionswerte der CRT-Kategorien werden anschließend die THG-Emissionen nach KSG-Sektoren ermittelt. 10 Hiervon betroffen sind die EBZ 11,12,14,15,16, 40, 41, 60, 66 und 67. 11 Im Rahmen dieses Gutachtens wird das aktuelle Jahr der Veröffentlichung (2025) als „t“ definiert. Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 41 – Die Nationale Berichterstattung der Treibhausgasemissionen 42 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 Abbildung 5: Vorgehen des Umweltbundesamts zur Ermittlung der Emissionsdaten des Vorjahres für energiebedingte THG-Emissionen Eigene Darstellung auf Basis von UBA (2024a). EBZ = Energiebilanzzeile. * Für die Aktivitätsdaten einiger Brennstoffe der EBZ 12 und 67 werden nicht die Aufteilungsraten aus t−2 übernommen, sondern zusätzliche Modelldaten der AGEB genutzt. Für eine ausführliche Beschreibung siehe RZ 29. 3.2.4 Änderungen in Daten und Methoden der einzelnen Sektoren im Vergleich zum Vorjahr 31 Alle Änderungen der Methoden und Daten in den einzelnen Sektoren im Vergleich zum Vorjahr sind in untenstehender Tabelle dargestellt. Die Auflistung wurde vom Umweltbundesamt erstellt und in einem Termin mit dem Expertenrat erörtert. Eine umfassende Beschreibung der Methodik zur letztjährigen Berechnung der THG-Emissionen des Vorjahres wurde in Kapitel A.1.2.3 ERK (2024c) dargelegt. Tabelle 1: Änderungen in den Daten und Methoden der Berechnung der Emissionsdaten für das Jahr 2024 gegenüber 2023 Sektor Änderungen in Methodik und Daten der Berechnung der Emissionsdaten für das Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 Übergreifend • Änderungen an Frühschätzung der Energiebilanz durch die AGEB (siehe RZ 23). • Mineralölstatistik geschätzt für November und Dezember durch die AGEB, da Novemberdaten unsicher (siehe RZ 24). Energiewirtschaft • Berechnung der Energieeinsätze Mineralölprodukte/Erdgas für stationäre Feuerungsanlagen im Sektor Energiewirtschaft erfolgt auf Basis einer aktuellen Zusatztabelle der AGEB zur Aufteilung der EBZ 12 (Wechsel von Fortschreibung der Aufteilungsfaktoren zur Berechnung auf Basis der Zusatztabelle). Energiebilanzfeld (t-2) CRT- Kategorie CRT- Kategorie CRT- Kategorie 1. Aufteilungsraten (t-2) 2. Aktivitätsdaten (t-1) 3. Emissionsdaten (t-1) Endgültige Statistiken (t-2); NID (t-2) Aufteilungs -rate (t-2) EBZ (t-1) Aktivität (t-1) = x Emissionen (t-1) Aktivität (t-1) Emissionsfaktor (t-2) = x Aufteilungs raten (t-2) Nutzung Modelldaten der AGEB* oder Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 42 – Die Nationale Berichterstattung der Treibhausgasemissionen Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 43 Sektor Änderungen in Methodik und Daten der Berechnung der Emissionsdaten für das Jahr 2024 im Vergleich zu 2023 Industrie • Berechnung der Energieeinsätze Mineralölprodukte/Erdgas für stationäre Feuerungsanlagen im Sektor Industrie erfolgt auf Basis einer aktuellen Zusatztabelle der AGEB zur Aufteilung der EBZ 12 (Wechsel von Fortschreibung der Aufteilungsfaktoren zur Berechnung auf Basis der Zusatztabelle). • Statistik zu Bautenfarben, Industrielacken und Druckfarben verwendet. • Produktionsmengen von Blei und Zink wurden in der diesjährigen Berechnung vom Verband bereitgestellt, anstatt die Vorjahreswerte zu verwenden. • Produktionsmenge für Primäraluminium basiert dieses Jahr auf einer Expertenschätzung auf Grundlage von Informationen aus der Branche, anstatt auf Angaben vom Verband. Gebäude • Keine Änderungen. Verkehr • Keine Änderungen. Landwirtschaft Änderungen im Inventar (Submission 2025): • Konsistente Verwendung von biogenen und fossilen Anteilen für die Sektoren Landwirtschaft, GHD und Verkehr auf einheitlicher Datenbasis (UBA 2025a). • Erstmalige Verwendung von Emissionsfaktoren aus dem IPCC-Refinement (2019) statt aus den IPCC- Guidelines (2006), wodurch insgesamt insbesondere höhere Lachgas-Emissionen berechnet werden, sowie Anpassungen bei der Berechnung der Lachgas-Emissionen aus Ernterückständen und Korrektur der Pferdezahlen. Abfallwirtschaft und Sonstiges • Keine Änderungen. LULUCF • Methodische Änderungen im Inventar (Submission 2025): • Einführung einer neuen Karte für organische Böden. • Implementierung eines neuen hydrologischen Modells zur Bestimmung der Wasserstände in organischen Böden. • Berechnung der Kohlenstoff- und Stickstoffvorratsänderungen bzw. der CO2- und Lachgas- Emissionen aus. den Verbleibkategorien Ackerland und Grünland infolge Bewirtschaftung mittels des Prozessmodells Roth-C. • Erneute Anpassung der Inputfaktoren und Fitting des Modells YASSO 15; regionalisierte Berechnung der Bodenkohlenstoffvorratsänderungen und der Streu in Wäldern. • Neue Modelle zur Berechnung des Kohlenstoffvorrates der Biomasse von Hecken und Feldgehölzen. • Neue Modelle zur Berechnung des Kohlenstoffvorrates der Biomasse in Terrestrischen Feuchtgebieten und Siedlungsflächen. • Neue regionalisierte Emissionsfaktoren für die Waldbiomasse, abgeleitet aus den Ergebnissen der aktuellen Bundeswaldinventur. • Neue regionalisierte Emissionsfaktoren für Totholz, abgeleitet aus den Ergebnissen der aktuellen Bundeswaldinventur. • Berechnung der THG-Emissionen für die Landnutzungskategorie Schifffahrtsgewässer. • Korrektur des Emissionsfaktors für Entwässerungsgräben und -kanäle (wet5, wet6). • Thematische, räumliche und zeitliche Aktualisierung der Kartengrundlage zur Ermittlung von Aktivitätsdaten zur Ausweisung von Landnutzungen und Landnutzungsänderungen sowie Anpassung der Landnutzungsmatrix im Zeitverlauf. • Neue Aktivitätsdatenbasis für Hecken. Auflistung der Änderungen in Daten und Methoden gegeben durch UBA (2024a). Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode Drucksache 21/810– 43 – Prüfung 44 Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 4 Prüfung 32 In diesem Jahr hat der Expertenrat für Klimafragen drei verschiedene Prüfungen im Hinblick auf die Berechnung der Emissionsdaten durchgeführt. Der erste Prüfgegenstand umfasst Untersuchungen zur Frühschätzung der Energiebilanz, die von der AGEB erstellt wird. Dabei wird zuerst ein Vergleich der Frühschätzung der Energiebilanz für das Jahr 2023 mit der endgültigen Energiebilanz des Jahres 2023 durchgeführt. Zudem wird der Lagereffekt von leichtem Heizöl im Gebäudesektor untersucht, der eine erhebliche Unsicherheit in der Emissionsdatenberechnung für diesen Sektor darstellt. Der zweite Prüfgegenstand stellt eine Auswertung des Fehlers dar, welcher sich durch die Übernahme der Aufteilungsraten aus den Vorjahren für einzelne Energieträger der EBZ 12 ergibt. In einem dritten Prüfgegenstand werden die Emissionsfaktoren der Methanemissionen aus dem Braunkohlebergbau und von Flüssigerdgas (LNG) diskutiert. Die zu den Prüfgegenständen zugehörigen Prüftabellen finden sich im Anhang in Kapitel A.2.2.12 4.1 Analyse der Frühschätzung der Energiebilanz 4.1.1 Vergleich der Frühschätzung der Energiebilanz mit der endgültigen Energiebilanz für das Jahr 2023 33 Der Vergleich der Frühschätzung der Energiebilanz für das Jahr 2023 mit der endgültigen Energiebilanz des Jahres 2023 verfolgt zwei Ziele. Erstens ermöglicht der Vergleich weitere Erkenntnisse über die Güte der von der AGEB verwendeten Schätzung. Damit erweitert diese Analyse die Diskussion zu dem letztjährigen Vergleich der Frühschätzung der Energiebilanz für das Jahr 2022 mit der endgültigen Energiebilanz des Jahres 2022 (siehe Kapitel 3.1.1 ERK 2024b). Zweitens wird der Vergleich dazu verwendet, die von der AGEB angegebenen Begründungen zu Weiterentwicklungen der Methodik der Frühschätzung zu plausibilisieren (siehe RZ 23). Die Einschätzung zur Güte kann aus zwei Gründen nicht vollumfänglich auf die jetzige Frühschätzung der Energiebilanz für das Jahr 2024 übertragen werden. Erstens hat sich die Methodik der AGEB weiterentwickelt und historische Fehler sind somit nicht auf die davon betroffenen Teile der Energiebilanz übertragbar. Dies trifft insbesondere auf die Energiebilanzzeilen der Industrie zu. Zweitens liegen der Gütebetrachtung bisher nur die Jahre 2022 und 2023 zugrunde, was eine begrenzte Datenbasis darstellt. Analyse der Güte der Frühschätzung der Energiebilanz für das Jahr 2023 34 In Tabelle 2 finden sich die fünf größten absoluten Abweichungen und die dazugehörigen relativen Abweichungen sowie eine Umrechnung in Emissionswerte für das Jahr 2023 und als Vergleich für das Jahr 2022. Zudem stellt Abbildung A 1 für die Gütebetrachtung des Jahres 2023 die relativen und 12 Die Deutsche Umwelthilfe hat in aktuellen Messungen bei einzelnen Anlagen festgestellt, dass aus Leckagen an Biogasanlagen und Klärwerken hohe Mengen an Methan unkontrolliert austreten (DUH 2025b). Dem Expertenrat erscheint es relevant, dass diese Emissionen bei der Emissionsberichterstattung adäquat berücksichtigt werden. Auf Nachfrage hat das Umweltbundesamtdarauf hingewiesen, dass Emissionen aus dem Methanschlupf und aus Kläranlagen im nationalen THG- Inventar enthalten seien. Es hat allerdings keine weiteren Informationen zum Umfang und zum Anteil der Anlagen zur Verfügung gestellt. Damit ist aus Sicht des Expertenrats ungeklärt, wie und in welchem Umfang diese Emissionen berücksichtigt werden. Aus zeitlichen Gründen war dem Expertenrat eine tiefere Prüfung des Vorgehens des Umweltbundesamtes nicht möglich. Dies behält sich der Expertenrat für das nächste Jahr vor. Drucksache 21/810 Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 44 – Prüfung Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025 45 absoluten Abweichungen für alle unterschiedlichen fossilen Brennstoffe der für die Emissionsberechnung relevanten Energiebilanzzeilen dar. Tabelle 2: Fünf größte absolute Abweichungen mit dazugehörigen relativen Abweichungen und Emissionswerten zwischen der Frühschätzung der Energiebilanz und der endgültigen Energiebilanz für die Jahre 2022 und 2023. Jahr Energiebilanzzeile/Brennstoff Zugeordneter Sektor Absolute Abweichung [TJ] Relative Abweichung [%] Emissionswert [Mt CO2-Äq.] 2023 EBZ 11 – „Wärmekraftwerke der allgemeinen Versorgung“/„Steinkohlen – Kohle“ Energiewirtschaft 16 782 5,4 1,6 EBZ 54 – „Metallerzeugung“/ „Gase – Naturgase – Erdgas Erdölgas“ Industrie −42 379 −75,3 −2,4 EBZ 54 – „Metallerzeugung“/ „Gase – Gichtgas Konvertergas“ Industrie −15 704 −20,9 −4 EBZ 66 – „Haushalte“/ „Mineralöle – Heizöl leicht“ Gebäude −15 632 −4 −1,2 EBZ 67 – „Gewerbe, Handel, Dienstleistungen“/ „Gase – Naturgase – Erdgas Erdölgas“ Gebäude, Landwirtschaft 23 115 6,91 1.3 2022 EBZ 38 – „Mineralölverarbeitung“/ „Gase – Naturgase – Erdgas Erdölgas“ Energiewirtschaft 29 345 134,5 1,6 EBZ 54 – „Metallerzeugung“/ „Steinkohlen – Kohle” Industrie 58 178 39,2 5,5 EBZ 54 – „Metallerzeugung“/ „Gase – Naturgase – Erdgas Erdölgas“ Industrie −43 762 −76,4 −2,5 EBZ 66 – „Haushalte“/ „Mineralöle – Heizöl leicht“ Gebäude −58 327 −14,6 −4,3 EBZ 67 – „Gewerbe, Handel, Dienstleistungen“/ „Mineralöle – Heizöl leicht“ Gebäude, Landwirtschaft 78 762 137,5 5,8 Eigene Darstellung. Bei der Umrechnung in Emissionswerte wird aus Gründen der einfachen Umsetzbarkeit nur CO2 als Treibhausgas berücksichtigt. UBA (2025a) zeigt diesbezüglich, dass die übrigen Treibhausgase bei den energiebedingten THG- Emissionen ohnehin nur einen geringen Anteil haben. Zudem wird bei „Gase – Naturgase – Erdgas Erdölgas“ nur der Emissionsfaktor von Erdgas verwendet, da Erdölgas laut Umweltbundesamt nur in kleinen Mengen anfällt. Die absoluten Abweichungen werden durch folgende Gleichung berechnet: Absolute Abweichung = (Frühschätzung der Energiebilanz - endgültige Energiebilanz). 35 Insbesondere fällt auf, dass die fünf größten Werte der absoluten Abweichung für das Jahr 2023 deutlich kleiner sind als für das Jahr 2022 (Tabelle 2). Auch die Summe des quadratischen Fehlers über alle für die Emissionsberechnung relevanten Energiebilanzzeilen und Brennstoffe ist für das Jahr 2022 ca. vier Mal größer als für das Jahr 2023. Die Hauptursache dafür liegt laut AGEB in der Revision der Energiebilanz

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