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Klimaschutzbericht 2025

dip / drucksache 07.08.2025 · WP 21 · 21/1250 · Unterrichtung · Original ↗

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Klimaschutzbericht 2025 [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1250 21. Wahlperiode 07.08.2025 Unterrichtung durch die Bundesregierung Klimaschutzbericht 2025 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 6. August 2025 gemäß § 10 des Bundes-Klimaschutzgesetzes. Executive Summary – Kurz-Zusammenfassung Die Bundesregierung legt gemäß § 10 des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) dem Bundestag jährlich einen Klimaschutzbericht vor. Der Bericht stellt die Entwicklung der Treibhausgasemissionen insgesamt und in den verschiedenen Sektoren als auch den Umsetzungsstand der verschiedenen Klimaschutzprogramme und der darin enthaltenen Klimaschutzmaßnahmen dar. Darüber hinaus enthält er eine Einschätzung der damit zu erwartenden Treibhausgasminderungswirkungen sowie zur Klimazielerreichung nach §3 KSG. Wesentliche Datengrundlage sind die Treibhausgasinventardaten sowie die Emissionsdaten 2024 des Umweltbundesamtes sowie der aktuelle Projektionsbericht 2025, auf denen wesentliche Teile des Klimaschutzberichts beruhen. Neben der Klimaberichterstattung in den Sektoren im Sinne des KSG wird auch über die Umsetzung von sektorübergreifenden Maßnahmen und die sozioökonomischen Auswirkungen von (ausbleibendem) Klimaschutz berichtet. Werden die bisher beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen umgesetzt, können die im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Jahresemissionsgesamtmengen 2021 bis 2030 eingehalten werden. Dies hat der Expertenrat für Klimafragen in seinem Prüfbericht zu den Projektionsdaten 2025 festgestellt. Er betont gleichzeitig, dass die Zielvorgaben der Europäischen Klimaschutzverordnung für Deutschland im selben Zeitraum sehr deutlich verfehlt werden. Auch das 65 Prozent Minderungsziel im Jahr 2030 wird knapp nicht erreicht. Es besteht also weiter Handlungsbedarf, den die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2025 aufgreifen wird. Dafür werden die Ressorts gemäß § 9 Absatz 2 KSG bis sechs Monate nach Beginn der Legislaturperiode Klimaschutzmaßnahmen vorlegen, die den Anforderungen des KSG für ein Klimaschutzprogramm entsprechen. Die Indikatoren zur Beschreibung der Transformation in den einzelnen Sektoren waren im letzten Klimaschutzbericht erstmals enthalten und wurden mit dem aktuellen Bericht weiterentwickelt. Für eine systematischere Darstellung des Transformationsstandes werden jetzt in einigen Sektoren zunächst wenige wesentliche Handlungsfelder für das Erreichen von Treibhausgasneutralität benannt, die dann jeweils mit wenigen ausgewählten Indikatoren unterlegt werden. Darüber hinaus setzt der Klimaschutzbericht auch die Berichterstattung im Bereich der staatlichen Begünstigungen mit klimaschädlicher Wirkung fort, die im Klimaschutzbericht 2023 eingeführt wurde. Inhal tsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis ........................................................................................ 3 Abbildungsverzeichnis ................................................................................. 6 Tabellenverzeichnis ...................................................................................... 9 Abkürzungsverzeichnis ............................................................................... 10 Executive Summary – Kurz-Zusammenfassung ....................................... 2 1. Einleitung ........................................................................................ 13 1.1. Aktuelle Entwicklung und Risiken des Klimawandels ..................... 13 1.2. Aktuelle Herausforderungen und Schwerpunkte der Klimapolitik ...................................................................................... 13 1.3. Kernpunkte aus dem Zweijahresgutachten des Expertenrats für Klimafragen ................................................................................ 14 1.3.1. Bisherige Entwicklungen und Trends ............................................... 15 1.3.2. Wirksamkeit von Maßnahmen .......................................................... 15 1.3.3. Investitionsbedarfe............................................................................ 16 1.3.4. Empfehlungen aus dem Zweijahresgutachten des ERK zur Klima-Governance............................................................................ 16 1.4. Überblick Klimaschutzbericht 2025 ................................................. 16 2. Treibhausgasemissionen 2024........................................................ 18 2.1. Gesamtentwicklung der Treibhausgasemissionen im Jahr 2024 .................................................................................................. 18 2.2. Emissionen in den einzelnen Sektoren im Jahr 2024 ....................... 20 2.3. Anpassung der Jahresemissionsgesamtmengen ................................ 20 2.3.1. Anpassung der Jahresemissionsgesamtmenge .................................. 20 3. Bisher beschlossene Klimaschutzprogramme der Bundesregierung im Überblick ..................................................... 22 3.1. Klimaschutzprogramme nach § 9 KSG ............................................ 22 3.1.1. Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung .......................... 22 3.1.2. Sofortprogramm zur KSG-Novelle 2021 („Klimapakt 2021“) ......... 22 3.1.3. Klimaschutzprogramm 2023 (KSPr 2023) ....................................... 22 3.2. Klimaschutzsofortprogramme nach § 8 KSG gemäß KSG 2021.............................................................................. 22 3.2.1. Sofortprogramm Gebäude 2021 ....................................................... 22 4. Wirkung der Klimaschutzmaßnahmen, Projektionen ............... 23 4.1. Allgemeine Erläuterungen ................................................................ 23 4.2. Zentrale Ergebnisse der Projektionsdaten 2025 ................................ 23 4.2.1. Projektion der Jahresemissionsgesamtmengen ................................. 24 Seite 4.2.2. Projektion der Jahresemissionsmengen der Sektoren nach Anlage 2a KSG ........................................................................ 24 4.2.3. Effort Sharing Regulation (ESR) ...................................................... 25 4.2.4. Wesentliche Ergebnisse der Prüfung der Projektionsdaten 2025 durch den Expertenrat für Klimafragen ................................... 26 4.2.5. Fazit .................................................................................................. 26 5. Klimaschutzberichterstattung in den Sektoren ........................... 27 5.1. Energiewirtschaft .............................................................................. 27 5.1.1. Aktuelle Entwicklung der Treibhausgasemissionen ......................... 27 5.1.2. Projizierte weitere Entwicklung der THG-Emissionen ................... 28 5.1.3. Zentrale Klimaschutzmaßnahmen im Energiesektor ........................ 30 5.1.4. Transformation des Energiesektors zur Treibhausgasneutralität: wichtige Handlungsfelder ......................... 32 5.1.5. Indikatorik ........................................................................................ 33 5.1.6. Nächste Schritte ................................................................................ 42 5.2. Gebäude ............................................................................................ 43 5.2.1. Aktuelle Entwicklung der Treibhausgasemissionen ......................... 43 5.2.2. Projizierte weitere Entwicklung der THG-Emissionen .................... 44 5.2.3. Zentrale Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor ...................... 47 5.2.4. Transformation des Gebäudesektors zur Treibhausgasneutralität: wichtige Handlungsfelder ......................... 49 5.2.5. Indikatorik ........................................................................................ 50 5.2.6. Nächste Schritte ................................................................................ 55 5.3. Verkehr ............................................................................................. 56 5.3.1. Aktuelle Entwicklung der Treibhausgasemissionen ......................... 56 5.3.2. Projizierte weitere Entwicklung der THG-Emissionen ................... 57 5.3.3. Zentrale Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor ...................... 59 5.3.4. Transformation des Verkehrssektors zur Treibhausgasneutralität: wichtige Handlungsfelder ......................... 60 5.3.5. Indikatorik ........................................................................................ 61 5.3.6. Nächste Schritte ................................................................................ 64 5.4. Industrie ............................................................................................ 64 5.4.1. Aktuelle Entwicklung der Treibhausgasemissionen ......................... 64 5.4.2. Projizierte weitere Entwicklung der THG-Emissionen ................... 66 5.4.3. Zentrale Klimaschutzmaßnahmen im Industriesektor ...................... 67 5.4.4. Transformation des Industriesektors zur Treibhausgasneutralität ..................................................................... 68 5.4.5. Indikatorik ........................................................................................ 69 5.4.6. Nächste Schritte ................................................................................ 72 5.5. Landwirtschaft .................................................................................. 73 5.5.1. Aktuelle Entwicklung der Treibhausgasemissionen ......................... 73 5.5.2. Projizierte weitere Entwicklung der THG-Emissionen ................... 74 5.5.3. Zentrale Klimaschutzmaßnahmen in der Landwirtschaft ................. 76 Seite 5.5.4. Transformation zu einer klimaverträglichen Landwirtschaft: wichtige Handlungsfelder ................................................................. 77 5.5.5. Indikatorik ........................................................................................ 77 5.5.6. Nächste Schritte ................................................................................ 80 5.6. Abfallwirtschaft und Sonstiges ......................................................... 80 5.6.1. Aktuelle Entwicklung der Treibhausgasemissionen ......................... 81 5.6.2. Projizierte weitere Entwicklung der THG-Emissionen ................... 82 5.7. Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) ........................................................................................ 83 5.7.1. Aktuelle Entwicklung der Treibhausgasemissionen ......................... 83 5.7.2. Projizierte weitere Entwicklung der THG-Emissionen ................... 83 5.7.3. Wesentliche Maßnahmen ................................................................. 85 5.7.4. Transformation des LULUCF-Sektors: wichtige Handlungsfelder ................................................................. 86 5.7.5. Indikatorik ........................................................................................ 86 5.7.6. Nächste Schritte ................................................................................ 90 6. Übergreifende Themen und Maßnahmen .................................... 91 6.1. Langfriststrategie Negativemissionen (LNe) .................................... 91 6.2. Klimaneutrale Bundesverwaltung bis 2030 ...................................... 91 6.3. Finanzmittelflüsse klimafreundlich gestalten ................................... 91 6.4. Forschung und Innovation ................................................................ 92 6.5. Sozioökonomische Auswirkungen ................................................... 94 6.6. Kommunaler Klimaschutz ................................................................ 96 6.7. Vermeidung und Verringerung von Lebensmittelabfällen ............... 97 7. Klimawirkung staatlicher Begünstigungen in Deutschland ....... 98 7.1. Politischer Rahmen ........................................................................... 98 7.2. Begriffliche Abgrenzung und Grundlagen für den Fortschritt beim Abbau staatlicher Begünstigungen mit klimaschädlicher Wirkung ............................................................................................ 98 8. Anhang zum Klimaschutzbericht 2025 ......................................... 100 8.1. Energiewirtschaft .............................................................................. 101 8.2. Gebäude ............................................................................................ 109 8.3. Industrie ............................................................................................ 128 8.4. Verkehr ............................................................................................. 158 8.5. Landwirtschaft .................................................................................. 242 8.6. Abfallwirtschaft ................................................................................ 271 8.7. Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) ............................................................... 273 8.8. Sektorübergreifende Maßnahmen ..................................................... 307 Abbildungsverzeichnis Seite Abbildung 1: Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland ......................................................................... 19 Abbildung 2: Entwicklung der gesamten Treibhausgasemissionen (2021 bis 2045) ................................................................... 24 Abbildung 3: Zielerreichung/Zielverfehlung der KSG-Sektoren und gesamt nach Projektionsdaten 2025 (2021 bis 2030) .......... 25 Abbildung 4: ESR-Emissionen Deutschlands zwischen 2021 und 2030 sowie Gesamtlücke nach Projektionsdaten 2025 ....... 26 Abbildung 5: Entwicklung und Zielerreichung der Treibhausgasemissionen in Deutschland im Sektor Energiewirtschaft des Klimaschutzgesetzes ....................... 28 Abbildung 6: Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Sektor Energiewirtschaft ..................................................... 30 Abbildung 7: Bruttostromerzeugung und installierte Leistung Photovoltaik ........................................................................ 34 Abbildung 8: Bruttostromerzeugung und installierte Leistung Wind an Land ................................................................................ 35 Abbildung 9: Bruttostromerzeugung und installierte Leistung Wind auf See ................................................................................. 36 Abbildung 10: Entwicklung der Bruttostromerzeugung und installierten Leistung von Biomasseanlagen in Deutschland ..................................................................... 37 Abbildung 11: Entwicklung des Endenergieverbrauchs für Strom ............. 38 Abbildung 12: Entwicklung der installierten elektrischen Leistung von Kraftwerken ab 10 Megawatt aus fossilen Energien ........... 39 Abbildung 13: Stand Netzausbau nach Verfahrensschritten insgesamt ...... 40 Abbildung 14: Entwicklung der steuerbaren Kraftwerksleistung ............... 40 Abbildung 15: Installierte Batterieleistung und Gesamtkapazität gemäß Marktstammdatenregister ........................................ 41 Abbildung 16: Entwicklung der installierten Leistung von Elektrolyseuren ................................................................... 42 Abbildung 17: Entwicklung und Zielerreichung der Treibhausgasemissionen in Deutschland im Sektor Gebäude des Klimaschutzgesetzes (KSG) * ....................... 44 Abbildung 18: Entwicklung der projizierten Treibhausgasemissionen im Sektor Gebäude .............................................................. 46 Abbildung 19: Netto-Minderungswirkung der Instrumente des MWMS im Jahr 2030 im Vergleich zum MMS (Bilanzraum Gebäude: Raumwärme und Warmwasser) ..... 47 Abbildung 20: Entwicklung des Wärmepumpenbestandes in Deutschland ..................................................................... 51 Abbildung 21: Entwicklung des Endenergieverbrauchs von oberflächennaher Geothermie und Umweltwärme .............. 52 Abbildung 22: Gesamtzahl der Feuerungsanlagen in Deutschland ............. 53 Seite Abbildung 23: Anteil erneuerbarer Energien an der Fernwärmeerzeugung .......................................................... 54 Abbildung 24: Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte im Gebäudesektor (nach KSG, ohne Sekundärenergieträger Strom und Fernwärme) .......... 55 Abbildung 25: Entwicklung und Zielerreichung der Treibhausgasemissionen in Deutschland im Sektor Verkehr des Klimaschutzgesetzes (KSG) * ............. 57 Abbildung 26: Entwicklung der projizierten Treibhausgasemissionen im Sektor Verkehr ............................................................... 59 Abbildung 27: Bestand an Personenkraftwagen nach Kraftstoffarten in den Jahren 2016 bis 2025 ................................................ 61 Abbildung 28: Personenkilometer in tausend im öffentlichen Nahverkehr .......................................................................... 62 Abbildung 29: Güterverkehrsleistung nach Verkehrsträgern in Deutschland ..................................................................... 63 Abbildung 30: Endwicklung des Endenergieverbrauchs erneuerbarer Energien im Verkehrssektor ................................................ 64 Abbildung 31: Entwicklung und Zielerreichung der Treibhausgasemissionen in Deutschland im Sektor Industrie des Klimaschutzgesetzes (KSG) .......................... 65 Abbildung 32: Entwicklung der projizierten Treibhausgasemissionen im Sektor Industrie .............................................................. 67 Abbildung 34: Endenergiemix und energiebedingte CO2-Emissionen der Industrie ........................................................................ 69 Abbildung 35: Endenergieverbrauch und -produktivität im Industriesektor ..................................................................... 70 Abbildung 36: Endenergieverbrauch und -produktivität der energieintensiven Industrie: ................................................ 71 Abbildung 37: Endenergieverbrauch und -produktivität der nichtenergieintensiven Industrie ................................................. 72 Abbildung 38: Entwicklung und Zielerreichung der Treibhausgasemissionen in Deutschland im Sektor Landwirtschaft des Klimaschutzgesetzes (KSG) ................ 74 Abbildung 39: Entwicklung der projizierten Treibhausgasemissionen im Sektor Landwirtschaft .................................................... 76 Abbildung 40: Wirtschaftsdüngervergärung, Entwicklung bei Rinder- und Schweinegülle .............................................................. 78 Abbildung 41: Stickstoff-Gesamtbilanz landwirtschaftlich genutzter Flächen ................................................................ 79 Abbildung 42: Düngemitteleinsatz in Deutschland ..................................... 80 Abbildung 43: Entwicklung und Zielerreichung der Treibhausgasemissionen in Deutschland im Sektor Abfallwirtschaft und Sonstiges des Klimaschutzgesetzes (KSG) ......................................... 81 Seite Abbildung 44: Entwicklung der projizierten Treibhausgasemissionen im Sektor Abfallwirtschaft und Sonstiges ........................... 82 Abbildung 45: Entwicklung der projizierten Treibhausgasemissionen im Sektor LULUCF............................................................. 84 Abbildung 46: Flächennutzung in Deutschland .......................................... 87 Abbildung 47: Verwendung Holzernte ....................................................... 88 Abbildung 48: Entwicklung der Schadstufen seit 2010, alle Baumarten .... 89 Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1: Entwicklung der Emissionen in den Sektoren ..................... 18 Tabelle 2: Entwicklung der Treibhausemissionen (ohne LULUCF) seit 2015 in Prozent ........................................... 18 Tabelle 3: Anpassung der Jahresemissionsgesamtmengen an die Unterschreitung 2024 in Kilotonnen CO2-Äquivalenten .... 20 Tabelle 4: Angepasste Jahresemissionsgesamtmenge 2025 bis 2030, in Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten ................... 21 Tabelle 5: Bestand an Lkw am 1. Januar 2025 nach Kraftstoffart ....... 62 Tabelle 7: Entwicklung der Nutztierbestände in Deutschland 2010 bis 2023, in tausend Stück .......................................... 78 Abkürzungsverzeichnis AEA annual emission allowance, jährliche Emissionszuweisung unter der EU-Klimaschutzverordnung AFIR Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (Alternative Fuels Infrastructure Regulation) BbergG Bundesberggesetz BDI Bundesverband der Industrie BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG EM Bundesförderung für effiziente Gebäude– Einzelmaßnahmen BEHG Brennstoffemissionshandelsgesetz BEW Bundesförderung für effiziente Wärmenetze BIK Bundesförderung Industrie und Klimaschutz BMFTR Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt BMLEH Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat BMUKN Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit BMWSB Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen BMWE Bundesministerium für Wirtschaft und Energie CAPEX Investitionskosten (capital expenditures, capital expenses) CBAM CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism) CCfD Klimaschutzverträge (Carbon Contracts for Difference) CCS carbon capture and storage CCU carbon capture and utilisation EED Europäische Energieeffizienz-Richtlinie EEFB Energieeffizienzfestlegungen Bundesgebäude EEG Erneuerbare-Energien-Gesetz EnergieStG Energiesteuergesetz EnFG Energiefinanzierungsgesetz EnWG Energiewirtschaftsgesetz EPBD Europäischen Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive) ESPR Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (Ecodesign for Sustainable Products Regulation) ERK Expertenrat für Klimafragen ESR EU-Klimaschutzverordnung (Effort-Sharing Regulation) EU-ETS EU-Emissionshandelssystem FONA Forschung für Nachhaltigkeit FSAAKV Verordnung über die Erhebung von Kosten für die Inanspruchnahme von Diensten und Einrichtungen der Flugsicherung beim An- und Abflug FuI-Programm Forschungs- und Innovationsprogramm „Klimaschutz in der Landwirtschaft“ GEG Gebäudeenergiegesetz HGÜ Hochspannungsgleichstromübertragungstechnik IGF Industrielle Gemeinschaftsforschung JAZ Jahresarbeitszahl einer Wärmepumpe KAV Konzessionsabgabenverordnung KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau KKB Koordinierungsstelle Klimaneutrale Bundesverwaltung KSF Klimasozialfonds KTF Klima- und Transformationsfonds KSG Bundes-Klimaschutzgesetz KSPr Klimaschutzprogramm KsNI Förderprogramm für klimaschonende Nutzfahrzeuge und Infrastruktur kto Kilotonne KWKG Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz LNe Langfriststrategie Negativemissionen LULUCF Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft MMS Mit-Maßnahmen-Szenario MP NHK Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit MWMS Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario MSR Marktstabilitätsreserve nEHS nationales Emissionshandelssystem NID DIN-Normenausschuss Information und Dokumentation NKI Nationale Klimaschutzinitiative OPEX Betriebskosten (operating expenditures, operating expenses) ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr PIK Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung PKNS Plattform Klimaneutrales Stromsystem PV Photovoltaik RED EU-Erneuerbare-Energien-Richtlinie SAF Sustainable Aviation Fuels, nachhaltige Flugkraftstoffe SAF-Zertifikate Teilweise Deckung des Preisunterschieds zwischen der Verwendung von fossilem Kerosin und nachhaltiger Flugkraftstoffe SDG Sustainable Development Goals (Ziele für nachhaltige Entwicklung) SPr 2021 Sofortprogramm zur KSG-Novelle 2021 StabG Stabilitäts- und Wachstumsgesetz StromNEV Stromnetzentgeltverordnung StromStG Stromsteuergesetz UBA Umweltbundesamt UStG Umsatzsteuergesetz UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung WindBG Windenergieflächenbedarfsgesetz WindSeeG Windenergie-auf-See-Gesetz WMO Weltwetterorganisation (World Meteorological Organisation) WPG Wärmeplanungsgesetz WTO Welthandelsorganisation ZIM Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand zwoH ziel- und wirkungsorientierte Haushaltsführung 1. Einleitung 1.1. Aktuelle Entwicklung und Risiken des Klimawandels Die Folgen des Klimawandels in Deutschland sind spürbar und messbar. In den Jahren 2023 und 2024 verzeichnete der Deutsche Wetterdienst (DWD) in Deutschland Allzeitrekorde in der Jahresmitteltemperatur. Das Temperaturmittel lag im Jahr 2024 mit 10,9 Grad Celsius (°C) um 2,7 Grad über dem Wert der international gültigen Referenzperiode 1961 bis 1990 (8,2 °C). Mit der zunehmenden Erwärmung verstärken sich auch die Auswirkungen für Mensch, Umwelt, Wirtschaft und Infrastrukturen. Deutschland hat in den letzten Jahren, insbesondere im Jahr 2021 und auch jüngst im Jahr 2024, katastrophale Folgen von Starkregen- und Hochwasserereignissen erlebt. Die regelmäßigen Monitoringberichte zur deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel zeigen anhand von gemessenen Daten die Entwicklung in den vergangenen Jahrzehnten1. Die Schäden durch extreme Wetterereignisse in Deutschland in den Jahren 2000 bis 2021 werden auf mindestens 145 Milliarden Euro geschätzt. Bis zur Mitte des Jahrhunderts werden – je nach Ausmaß der Erderwärmung – kumulierte volkswirtschaftliche Schäden in Höhe von 280 bis 900 Milliarden Euro erwartet. Zu den finanziell messbaren Schäden kommen zahlreiche gesundheitliche Beeinträchtigungen, Todesfälle durch Hitze und Überflutungen, die Belastung von Ökosystemen, der Verlust von Artenvielfalt sowie die Minderung von Lebensqualität2. Schreitet der Klimawandel ungebremst voran, gehen damit zudem erhebliche soziale Risiken einher, die insbesondere einkommensschwache und vulnerable Gruppen vor existenzielle Probleme stellen, da ihnen kaum Mittel zur Anpassung an die veränderten Klimabedingungen zur Verfügung stehen. Der Klimawandel verstärkt soziale Ungleichheiten. Die Bundesregierung hat daher in der 20. Legislaturperiode – neben einem ambitionierten Klimaschutz – die Anpassung an die Folgen des Klimawandels als eine zentrale Herausforderung aufgegriffen und hierfür neue, verbindliche Grundlagen geschaffen. Im Juli 2024 ist das erste Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft getreten, das einen verbindlichen Rahmen für die Klimaanpassung des Bundes sowie der Länder und Kommunen vorgibt. Im Dezember 2024 hat das Kabinett entsprechend einer zentralen Vorgabe des Gesetzes die Deutsche Klimaanpassungsstrategie an den Klimawandel 2024 (DAS 2024) verabschiedet. Übergreifendes Ziel ist es, Gesellschaft und Wirtschaft, Natur und Infrastruktur in Deutschland klimafest zu gestalten. Insgesamt besteht eine enge wechselseitige Abhängigkeit von Erfolgen beim Klimaschutz und den Fortschritten bei der Klimaanpassung. Nur wenn die Anstrengungen zum Klimaschutz intensiviert werden, sind die Auswirkungen der Erderwärmung zu begrenzen und zu beherrschen. Gleichzeitig sind die vorsorgenden Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel wichtig und dringend, um den schon heute unvermeidbaren Auswirkungen entgegenzuwirken und die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Schäden effektiv zu mindern. 1.2. Aktuelle Herausforderungen und Schwerpunkte der Klimapolitik Die Aufgaben für die nationale Klimapolitik bleiben auch in der neuen Legislaturperiode anspruchsvoll. Der Expertenrat für Klimafragen hat anhand der Projektionsdaten festgestellt, dass das Erreichen der Ziele im Bundes- Klimaschutzgesetz für den Zeitraum 2021 bis 2030 mit den beschlossenen Maßnahmen grundsätzlich möglich ist. Voraussetzung dafür sei aber, dass die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden. Die derzeit größte klimapolitische Herausforderung besteht darin, die Zielvorgaben der EU-Effort-Sharing- Richtlinie (ESR) bestmöglich einzuhalten. Mit der ESR haben sich die Mitgliedstaaten das gemeinsame Ziel gesetzt, ihre nicht durch das Europäische Emissionshandelssystem (ETS 1) regulierten Treibhausgasemissionen bis 2030 um 40 Prozent gegenüber Stand 2005 zu reduzieren. Dazu werden jedem Mitgliedstaat einzuhaltende Emissionsmengen zugewiesen (sog. Annual Emissions Allocations, oder AEA), die auf den jeweiligen Zielwert in 2030 absinken. In 2023 machten die der ESR unterliegenden THG-Emissionen 62 Prozent aller THG-Emissionen der EU 27 aus, insb. aus Verkehr, Gebäudebetrieb und Landwirtschaft. Den Mitgliedstaaten wurden unter Berück- 1 https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/monitoringbericht-2023 2 BMWK (2023): Kosten durch Klimawandelfolgen in Deutschland. Abrufbar unter https://www.ioew.de/projekt/kosten_durch_klima- wandelfolgen_in_deutschland sichtigung des relativen Pro-Kopf-Bruttoinlandsproduktes unterschiedliche Zielbeiträge zugewiesen. Deutschland gehört zur Gruppe der Mitgliedstaaten mit dem höchsten Zielbeitrag und ist verpflichtet, seine ESR- Treibhausgasemissionen um 50 Prozent gegenüber dem Jahr 2005 zu reduzieren. Neben Deutschland gehören auch Schweden, Finnland, Luxemburg und Dänemark zu dieser Spitzengruppe. Die aktuell projizierte, kumulierte Überschreitung der jährlichen ESR-Emissionsbudgets Deutschlands im Zeitraum 2021 bis 2030 von 224 Millionen Tonnen CO2-Äquvalente hätte Auswirkungen auf der nationalen und auf der EU-Ebene: Deutschland wäre verpflichtet, zum Ausgleich AEA-Zertifikate aus anderen EU-Staaten zu kaufen. Da Deutschland einen großen Anteil an den ESR-Gesamtemissionen hat, die zukünftig weitgehend über den ETS 2 mit einem CO2-Preis belegt werden, trägt eine deutliche Überschreitung der ESR-Budgets in Deutschland zu einem EU-weiten Anstieg der ETS 2-Preise bei. Dies zieht sowohl im nationalen als auch im europäischen Kontext soziale Herausforderungen nach sich, da einkommensarme Bevölkerungsgruppen besonders unter hohen CO2-Preisen leiden. Nicht zuletzt trüge eine erhebliche Zielverfehlung durch Deutschland dazu bei, dass das Europäische Gesamtziel in der ESR unter Umständen nicht erreicht werden kann. Noch besteht ein Zeitfenster, mit zusätzlichen Minderungsmaßnahmen auf eine deutlich geringere Zielüberschreitung hinzuarbeiten. Dazu ist schnelles Handeln angezeigt. Neu eingeführte THG-Minderungsmaßnahmen schlagen sich erst mit Monaten oder Jahren Verzögerung allmählich in der THG-Bilanz nieder. Der Expertenrat für Klimafragen führt in seinem Prüfgutachten vom 15. Mai 2025 aus, dass die bisher beschlossenen Maßnahmen voraussichtlich nicht ausreichen, um die Klimaziele für 2040 und 2045 zu erreichen. Die Bundesregierung wird dies bei der Erstellung ihres Klimaschutzprogramms berücksichtigen. Die im KSG definierten Sektoren sind in ihrem Transformationsprozess unterschiedlich weit vorangeschritten. Der Energiesektor mindert seine THG-Emissionen kontinuierlich, so die aktuellen Projektionsdaten. Allerdings müssten zur Einhaltung des KSG-Minderungsziels 2040 die energiebedingten THG-Emissionen bis dahin bei nahezu null liegen. Diese Trajektorie wird mit den bisherigen Klimaschutzmaßnahmen weder im Energiesektor noch in den energieverbrauchenden Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie eingehalten. Im Industriesektor zeigen die Projektionsdaten, dass sich die THG-Minderung ab 2030 im Vergleich zum Zeitraum 2021 bis 2030 verlangsamt; ab 2045 verbleibt ein THG-Sockel in Höhe von rund 70 Millionen Tonnen pro Jahr. Quellen dieser Sockelemissionen sind überwiegend die Prozesswärmeerzeugung, Industriekraftwerke und prozessbedingte THG-Emissionen. Dem Verkehrssektor bescheinigen die Projektionsdaten einen kontinuierlichen Rückgang der THG-Emissionen. Um aber die Jahresemissionsmengen des Sektors im Zeitraum 2021 bis 2030 einzuhalten, ist eine deutliche Steigerung der jährlichen Minderungsrate erforderlich. Auch der Gebäudesektor mindert infolge der bestehenden Klimaschutzmaßnahmen seine THG-Emissionen kontinuierlich, hält aber die bis 2030 vorgegebenen indikativen Jahresemissionsmengen nicht ein und trägt damit – neben dem Verkehr – maßgeblich zur ESR-Zielverfehlung bei. Die Landwirtschaft hat bisher ihre Jahresemissionsmengen eingehalten und wird auch die kumulierten Jahresemissionsmengen 2021 bis 2030 unterschreiten. Im LULUCF-Sektor haben sich die Ausgangsbedingungen für einen Senkenausbau, wie in §3a KSG vorgegeben, durch die klimawandelbedingten Störungen im Zeitraum 2018 - 2022 deutlich verschlechtert. Langjährige Dürre und Käferbefall haben dem Wald zugesetzt, weshalb der Wald im Berichtszeitraum 2017 bis 2022 von einer CO2- Senke zu einer CO2-Quelle geworden ist. Eine große Herausforderung wird darin bestehen, die eingetretenen Schäden insbesondere an der wichtigen Waldsenke zu beheben, um den Trend wieder umzukehren und die Ziele des LULUCF-Sektors zu erreichen. 1.3. Kernpunkte aus dem Zweijahresgutachten des Expertenrats für Klimafragen Der ERK legte am 5. Februar 2025 sein Gutachten nach §12 Absatz 4 des Bundes-Klimaschutzgesetzes dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung sein aktuelles sogenanntes Zwei-Jahres-Gutachten vor zu ⎯ bisherigen Entwicklungen der Treibhausgasemissionen, ⎯ Trends bezüglich der Jahresemissionsgesamtmengen und Jahresemissionsmengen sowie ⎯ Wirksamkeit von Maßnahmen mit Blick auf die Zielerreichung nach dem KSG. Darüber hinaus ging der ERK in diesem Zweijahresgutachten vor allem auf die Investitionen ein, die für das Erreichen zukünftiger Klimaziele erforderlich sind. Auch die Governance der nationalen Klimapolitik hat der ERK vor dem Hintergrund der KSG-Novelle 2024 analysiert. 1.3.1. Bisherige Entwicklungen und Trends Der Treibhausgasausstoß geht in Deutschland kontinuierlich zurück. Zuletzt sind die Klimagasemissionen von 2023 auf 2024 um 3,4 Prozent gesunken. Die Analysen des ERK verdeutlichen, dass die THG-Emissionen im Zeitraum 2014 bis 2023 stärker gesunken sind als noch im Zeitraum 2010 bis 2019. Die Emissionen sind in allen Sektoren zurückgegangen. Die im KSG vorgegebenen Jahresemissionsgesamtmengen wurden in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils eingehalten. Die klimapolitischen Anstrengungen insbesondere der Jahre 2022 und 2023 hebt der ERK positiv hervor. Im Klimaschutzprogramm 2023 wurden neue Maßnahmen beschlossen bzw. vorhandene Maßnahmen substanziell novelliert. Kritisch merkt der ERK unzureichende Transformationsfortschritte in den Sektoren Gebäude und Verkehr an, die auch die Einhaltung der EU-Klimaschutzverordnung (ESR) gefährden. Bislang finden Energieträger- und Technologiewechsel nach Einschätzung des ERK nur unzureichend statt. Dazu trage auch die derzeitige Investitionszurückhaltung aufgrund der schwierigen Wirtschaftslage in Deutschland bei. Der Aufbau eines nicht-fossilen Kapitalstocks, z. B. in den Sektoren Gebäude und Verkehr, komme auch deshalb bisher nur schleppend voran. Vor großen Herausforderungen stehe auch der LULUCF-Sektor, der isoliert betrachtet derzeit infolge von Waldschäden in den letzten Jahren mehr Treibhausgasemissionen freisetzt als bindet und temporär zur Quelle klimaschädlicher Emissionen geworden ist. 1.3.2. Wirksamkeit von Maßnahmen Der ERK bestätigt, dass die beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen deutlich zum Rückgang der THG- Emissionen beitragen würden. Dabei hebt der ERK neben der Ausweitung der CO2-Bepreisung u.a. die Bundesförderung effiziente Gebäude für den Gebäudesektor und die Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz für den Industriesektor hervor. Trotz der Verbesserungen müsse die Transformationsgeschwindigkeit (jährliche THG-Minderung) laut ERK steigen. Der Rückbau des sog. fossilen Kapitalstocks, wie z. B. der Austausch von Ölheizungen oder Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, verlaufe nach Einschätzung des ERK zu langsam, ebenso wie der Aufbau eines nicht- fossilen Kapitalstocks, der den fossilen ersetzt. So sei z. B. der Absatz von Wärmepumpen zuletzt rückläufig gewesen. Obgleich zwischenzeitlich ein Positivtrend festzustellen war, sei auch der Absatz von batterieelektrischen Fahrzeugen zwischen 2021 und 2024 rückläufig gewesen. Positive Ausnahme sei der Energiesektor mit wachsender Dynamik beim Ausbau von Photovoltaik und Windenergie an Land. Bei den Förderprogrammen der Bundesregierung sieht der ERK eine Reihe von Verbesserungspotentialen z. B. bei der Fördereffizienz, der unsicheren mittel- und langfristigen Haushaltsausstattung von Maßnahmen im Bundeshaushalt und auch im KTF, den Förderbedingungen, die nicht immer auf die bestmögliche Klimaschutzwirkung zielen, sowie die Auswirkungen auf die soziale Verteilungsgerechtigkeit und die teilweise regressive Wirkung (zum Beispiel der Umweltbonus). Der ERK hebt gleichzeitig die geänderten Förderbedingungen in der BEG 2023 (Bonus für Haushalte mit mittleren und unteren Einkommen) in dieser Hinsicht positiv hervor. Damit sei laut ERK ein Einstieg in sozial differenzierte Förderung vorgenommen worden. Den sozialen Auswirkungen der Klimapolitik misst der ERK große Bedeutung bei: Es bestünde die Gefahr, Teile der Gesellschaft von wichtigen Entwicklungen abzuhängen, wenn die Transformation nicht für die gesamte Bevölkerung ermöglicht werde. Ein sozial gerechter Instrumentenmix ist nach Einschätzung des ERK auch von entscheidender Bedeutung für die Akzeptanz der Klimaschutzmaßnahmen. Deshalb seien z. B. auch der Ausbau von und die Investitionen in Infrastruktur wie z. B. Wärmenetze oder ein gutes ÖPNV-Angebot wichtig. Ein positives Beispiel für eine bewusste, sozial ausgewogene Gestaltung klimapolitischer Anreize sei das CO2-Kostenaufteilungsgesetz, das die Aufteilung von CO2-Kosten im Brennstoffemissionshandel zwischen Mieter und Vermieter in Abhängigkeit von der Höhe des CO2-Ausstoßes je Quadratmeter und Jahr und damit abhängig von der Art der Heizungsanlage und dem Energieeffizienzstandard der Wohnung regelt und so das Mieter-Vermieter-Dilemma adressiert. 1.3.3. Investitionsbedarfe Der ERK wertet eine Reihe aktueller Studien zu den Investitionsbedarfen der Transformation aus. Über alle Sektoren hinweg wiesen diese Studien einen Gesamtinvestitionsbedarf zwischen 135 bis 255 Milliarden Euro pro Jahr bis zum Jahr 2030 aus. Das entspreche 3,2 bis 6 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2023 und sei damit eine volkswirtschaftlich relevante Größe. Diese Investitionskosten beinhalteten reine Ersatzinvestitionen und Investitionen, die ohnehin erfolgt wären, ebenso wie Mehrkosten für die Transformation zur Klimaneutralität. Besonders hohe Investitionen seien im Energie-, Gebäude- und Verkehrssektor notwendig. Die reinen Mehrinvestitionen für die Transformation – die zusätzlich zu den ohnehin Investitionen getätigt werden müssen, um die Klimaziele zu erreichen – beziffert der ERK auf 51 bis 150 Milliarden Euro pro Jahr bis 2030 (1,2 bis 3,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im Jahr 2023). Die höchsten Mehrinvestitionen würden im Energiesektor anfallen; im Gebäudesektor und auch im Verkehrssektor machten dagegen die zusätzlichen Kosten einen eher geringen Anteil aus. Der Expertenrat argumentiert, dass die Höhe der Investitionskosten in jedem Fall volkswirtschaftlich relevant sei, und empfiehlt der Bundesregierung, diese in ihrer mehrjährigen Wirtschafts- und Finanzplanung ausdrücklich zu berücksichtigen. Dabei sollten sowohl die zu erwartenden Wachstumsimpulse, als auch mögliche Klimawandelfolgekosten in den Blick genommen werden. Auch die staatliche Finanzierungslücke – ein mittlerer bis hoher zweistelliger Milliardenbetrag pro Jahr - thematisiert der ERK. Abgeschmolzene Rücklagen im Klima- und Transformationsfonds sowie steigende Finanzierungsbedarfe in anderen Politikfeldern, z. B. für Klimaanpassung, Bildung oder Verteidigung, machten das Schließen dieser Finanzierungslücke zu einer Herausforderung. Der ERK sieht damit eine Notwendigkeit sowohl für eine Priorisierung der Finanzierungsbedarfe als auch eine Erhöhung der öffentlichen Finanzmittel. Die Mobilisierung dieser Investitionen – sowohl der öffentlichen Hand als auch privater Akteure – wird angesichts der aktuellen Finanzlage eine große Herausforderung in den nächsten Jahren. Gleichzeitig verdeutlichen die Analysen des ERK, dass diese Investitionen auch maßgeblich zur Verbesserung der wirtschaftlichen Situation in Deutschland beitragen, indem sie in neue Infrastrukturen und andere Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit fließen. Mit dem Beschluss eines Sondervermögens für Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro würde der neuen Bundesregierung mehr staatliche Investitionstätigkeit ermöglicht. Ausschlaggebend für das Erreichen der Klimaziele sei, dass ein möglichst großer Teil dieser Mittel in Maßnahmen fließt, die auch den Umbau in Richtung Treibhausgasneutralität voranbringen. 1.3.4. Empfehlungen aus dem Zweijahresgutachten des ERK zur Klima-Governance Schließlich gibt der ERK eine Reihe von Anregungen, um die Klimapolitik in Deutschland weiterzuentwickeln: Er schätzt, dass die Berücksichtigung sozialer Auswirkungen im Instrumentenmix der Klima- und Energiepolitik selbst (im Vergleich zur Adressierung über sozialpolitische Maßnahmen) vorteilhaft sei. Daher sollten die sozialen Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch einen breiten Instrumentenmix ausgeglichen werden, der z. B. den Ausbau klimaneutraler Infrastrukturen und Angebote der Daseinsvorsorge, sozial differenzierte Förderprogramme und direkte Kompensation beinhalten könnte. Ebenso empfiehlt der ERK, in den Klimaschutzprogrammen die Wechselwirkungen mit anderen Politikfeldern (wie z. B. der Wirtschafts-, Finanz-, Sozial- und Umweltpolitik) stärker zu berücksichtigen und Zielkonflikte der Klimaschutzmaßnahmen mit Zielen und Maßnahmen anderer Politikfelder gezielt zu adressieren. Der ERK schlägt die Wiedereinführung eines Klimakabinetts, d. h. eines Kabinett-Ausschusses der mit Fragen des Klimaschutzes befassten Ministerien vor, in dem u.a. diese Zielkonflikte offengelegt und ausgehandelt werden könnten. 1.4. Überblick Klimaschutzbericht 2025 Mit der Vorlage des Klimaschutzberichtes 2025 kommt die Bundesregierung der gesetzlich gesetzten Pflicht des KSG gemäß § 10 Satz 1 nach. Nach dieser soll die Bundesregierung jährlich einen Klimaschutzbericht beschließen, der die Entwicklung der Treibhausgasemissionen in den verschiedenen Sektoren, den Stand der Umsetzung der Klimaschutzprogramme nach § 9 und Maßnahmen nach § 8 sowie eine Prognose der zu erwartenden Treibhausgasminderungswirkungen enthält. Der Klimaschutzbericht 2025 führt die bisherige Struktur der Klimaschutzberichterstattung fort. Kapitel 2 schildert die Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Jahr 2024 und benennt die sich daraus ergebenden Über- und Unterschreitungen der Jahresemissionsmengen bzw. Jahresemissionsgesamtmengen, und berechnet die angepassten Jahresemissionsmengen (rechnerischer Vorschlag des UBA) und der Jahresemissionsgesamtmengen. Kapitel 3 gibt einen kurzen Überblick über die bisher beschlossenen Klimaschutzprogramme und Klimaschutzsofortprogramme der Bundesregierung. Kapitel 4 fasst die wesentlichen Aussagen zur zukünftigen Entwicklung der Treibhausgasemissionen auf Grundlage der Projektionsdaten 2025 zusammen und beschreibt dabei die Wirkung der bisher beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen. Kapitel 5 gibt einen Überblick über die Transformation in den Sektoren nach Anlage 1 des Bundes-Klimaschutzgesetztes. Kapitel 6 stellt die Entwicklungen ausgewählter sektorübergreifender Maßnahmen vor. Auf die Klimawirkung staatlicher Begünstigungen wird in Kapitel 7 eingegangen. Der Anhang enthält ein Faktenblatt für jede in den Klimaschutzprogrammen bisher beschlossene Maßnahme (mit Ausnahme der Maßnahmen, die bereits in einem vergangenen Klimaschutzbericht als abgeschlossen berichtet wurden). 2. Treibhausgasemissionen 20243 2.1. Gesamtentwicklung der Treibhausgasemissionen im Jahr 2024 Die Gesamtemissionen 2024 sanken im Vergleich zum Vorjahr um rund 23 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (-3,4 Prozent) auf 649 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Damit unterschreiten die Jahresgesamtemissionen die erlaubte angepasste Jahresemissionsgesamtmenge von 693,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten für 2024 deutlich. Tabel le 1: Entwicklung der Emissionen in den Sektoren Im Vergleich zu 1990 sind die Treibhausgase um 48,2 Prozent gesunken. Die prozentuale Minderung gegenüber dem Vorjahr liegt dabei im Durchschnitt der jährlichen Minderungen der letzten 10 Jahre. Tabel le 2: Entwicklung der Treibhausemissionen (ohne LULUCF) seit 2015 in Prozent Die Reduzierung der Treibhausgase in 2024 ist insbesondere auf einen starken Rückgang der Emissionen aus der fossilen Energiewirtschaft um rund 17,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zurückzuführen, maßgeblich bedingt durch den steigenden Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung sowie durch einen Netto- Stromimportüberschuss. 3 Texte und Abbildungen basieren auf den durch das Umweltbundesamt am 15.03.2025 veröffentlichten Emissionsdaten 2024: Abrufbar unter https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/klimaziele-bis-2030-erreichbar (Pressemitteilung, zuletzt aufgerufen am 30.05.2025) und https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11867/dokumente/emissionsdaten_2024_-_pres- sehintergrundinformationen.pdf (Pressehintergrundinformationen, zuletzt aufgerufen am 30.05.2025). Der ERK hat die Vorjahresemissionsdaten 2024 des UBA geprüft und diese im am 15. Mai 2025 veröffentlichten Prüfgutachten4 grundlegend bestätigt. Er stellt fest, dass der Industriesektor, die Landwirtschaft sowie Abfallwirtschaft und Sonstiges die angepasste Jahresemissionsmenge unterschritten, also die KSG-Vorgaben eingehalten haben. Für die Sektoren Energiewirtschaft und LULUCF sind im Bundes-Klimaschutzgesetz für das Jahr 2024 keine Jahresemissionsmengen angegeben. Die implizite Jahresemissionsmenge - berechnet aus dem linearen Verlauf der Zielvorgabe für die Jahre 2022 und 2030 - hat der Sektor Energiewirtschaft unterschritten. Der Gebäude- und Verkehrssektor haben anhand der vorliegenden Daten die Jahresemissionsmenge 2024 erneut nicht eingehalten. Für den Gebäudesektor ist anhand der berechneten Überschreitung und vorhandener Unsicherheiten die Einhaltung der Jahresemissionsmenge unwahrscheinlich, im Verkehrssektor mit einer deutlich höheren Überschreitung der Jahresemissionsmenge sogar sehr unwahrscheinlich. Die Jahresemissionsgesamtmenge 2024 wurde eingehalten. Diese Einhaltung wird durch den ERK als praktisch sicher eingeschätzt. Abbildung 1: Entwicklung der Treibhausgasemissionen in Deutschland 4 Expertenrat für Klimafragen (2025): Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025. Prüfung und Bewertung der Emissionsdaten sowie der Projektionsdaten gemäß § 12 Abs. 1 Bundes- Klimaschutzgesetz. Abrufbar unter: https://www.expertenrat-klima.de. 2.2. Emissionen in den einzelnen Sektoren im Jahr 2024 In fast allen Sektoren des KSG wurden die Emissionen in 2024 reduziert. Ausnahme ist der Industriesektor mit einem geringfügigen Anstieg der Emissionen. Der Umfang der Reduktion in den Sektoren fällt sehr unterschiedlich aus und ist auf sehr verschiedene Ursachen zurückzuführen. Alle folgenden Angaben zu Über- bzw. Unterschreitungen der Jahresemissionsmengen basieren auf den für 2024 letztmalig gemäß Klimaschutzgesetz in der Fassung aus dem Jahr 2021 (KSG2021) angepassten Jahresemissionsmengen. Ab dem Jahr 2025 wird die Anpassung nach § 5 Absatz 5 KSG per Rechtsverordnung der Bundesregierung erfolgen. 5 Im Sektor Energiewirtschaft wurden in 2024 rund 185 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente an Treibhausgasen ausgestoßen. Mit einer Reduktion von 8,7 Prozent trug der Sektor damit abermals den größten Anteil zur Emissionsreduktion bei. Im Industriesektor sind die Emissionen in 2024 mit einer Zunahme von 0,1 Prozent auf 153 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente nahezu konstant geblieben. Wie schon im Vorjahr bleibt der Sektor deutlich unterhalb der festgelegten Jahresemissionsmenge von 168,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente für 2024. Im Gebäudesektor sinken die Emissionen 2024 nur leicht um rund 2,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente oder 2,3 Prozent gegenüber 2023 auf 100,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Damit überschreitet der Sektor gemäß KSG2021 erneut seine Jahresemissionsmenge von 95,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Der Sektor Verkehr trägt rund 143,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu den Gesamtemissionen des Jahres 2024 bei. Damit sind die Emissionen des Sektors gegenüber 2023 um rund 1,4 Prozent bzw. knapp 2,0 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gesunken. Im Jahr 2024 sind die Emissionen der Landwirtschaft im Vergleich zu 2023 um 1,3 Prozent auf rund 62,1 Millionen Tonnen CO2- Äquivalente gesunken. Die Landwirtschaft bleibt daher auch in 2024 unterhalb ihrer festgelegten Jahresemissionsmenge von 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Im Abfallsektor sinken die Emissionen im Vergleich zum Vorjahr um rund 2,5 Prozent (0,13 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente). Im Jahr 2024 war der LULUCF-Sektor mit Nettoemissionen in Höhe von rund 51 Millionen Tonnen CO2- Äquivalenten eine bedeutende Nettoquelle für Treibhausgase. Weitere Details zur Emissionsentwicklung in den Sektoren im Jahr 2024 sind in Kapitel 5 in den jeweiligen Sektorabschnitten ausgeführt. 2.3. Anpassung der Jahresemissionsgesamtmengen 2.3.1. Anpassung der Jahresemissionsgesamtmenge Nach § 4 Absatz 2 KSG wird bei Über- oder Unterschreiten der Jahresemissionsgesamtmenge die Differenzmenge auf die verbleibenden Jahresemissionsgesamtmengen bis zum nächsten Zieljahr (derzeit das Jahr 2030) gleichmäßig angerechnet. Die Anpassung erfolgt qua Gesetz durch Veröffentlichung der angepassten Jahresemissionsgesamtmengen durch das Umweltbundesamt. Für das Jahr 2024 ergibt sich aus den Emissionsdaten 2024 eine Unterschreitung der Jahres- emissionsgesamtmenge von rund 44,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Bei Anwendung der Vorgaben des § 4 Absatz 2 einer gleichmäßigen Verteilung der Unterschreitung auf die Jahre 2025 bis 2030 ergeben sich jährliche Anpassungen der Jahresemissionsgesamtmengen wie folgt: Tabel le 3: Anpassung der Jahresemissionsgesamtmengen an die Unterschreitung 2024 in Kilotonnen CO2-Äquivalenten 5 Grundlage für die Feststellung der Über- bzw. Unterschreitung der Jahresemissionsmengen sind neben den o.g. Emissionsdaten 2024 des Umweltbundesamtes die gemäß § 4 Absatz 3 des Bundes-Klimaschutzgesetzes in der Fassung aus dem Jahr 2021 angepassten Jahresemissionsmengen. Für das Jahr 2024 wurden die Jahresemissionsmengen letztmalig auf dieser gesetzlichen Grundlage angepasst. Ab dem Jahr 2025 wird die Anpassung nach § 5 Abs. 5 KSG per Rechtsverordnung der Bundesregierung erfolgen. Daraus ergeben sich für die Jahresemissionsgesamtmengen 2025 bis 2030 folgende neue Werte: Tabel le 4: Angepasste Jahresemissionsgesamtmenge 2025 bis 2030, in Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten 3. Bisher beschlossene Klimaschutzprogramme der Bundesregierung im Überblick Der Klimaschutzbericht gibt Auskunft über die Umsetzung der folgenden Klimaschutzprogramme und der darin enthaltenen Maßnahmen. Insgesamt werden die Programme und Maßnahmen im Rahmen der geltenden Haushalts- und Finanzplanungsansätze der Ressorts (einschließlich Stellen und Planstellen) unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der notwendigen Haushaltsmittel umgesetzt. Der Anhang enthält eine Übersicht über den Stand der Umsetzung (vergleiche Kapitel 9). 3.1. Klimaschutzprogramme nach § 9 KSG 3.1.1. Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung Am 9. Oktober 2019 verabschiedete die Bundesregierung das alle Sektoren umfassende Klimaschutzprogramm 2030 (KSPr 2030). Die Maßnahmen wurden bereits umgesetzt, befinden sich in Umsetzung oder sind in konkreter Planung. Über die Maßnahmen im Einzelnen und den Stand der Umsetzung wird in Kapitel 9 berichtet. Maßnahmen, die bereits im letzten Klimaschutzbericht als abgeschlossen aufgeführt wurden, werden in diesem Bericht nicht mehr behandelt. 3.1.2. Sofortprogramm zur KSG-Novelle 2021 („Klimapakt 2021“) Als Reaktion auf die erste Novellierung des KSG und die daraus resultierenden ambitionierteren Treibhausgasminderungsziele hatte die Bundesregierung am 23. Juni 2021 den Klimapakt 2021 beschlossen. Die Maßnahmen dieses Sofortprogramms stellten eine erste Grundlage dar, um Voraussetzungen für die Zielerreichung der verschärften Klimaziele 2030, 2040 und 2045 des novellierten KSG zu schaffen. 3.1.3. Klimaschutzprogramm 2023 (KSPr 2023) Das Programm wurde am 4. Oktober 2023 vom Bundeskabinett beschlossen. Das KSPr 2023 bündelt die für die Umsetzung der mittel- und langfristigen Klimaziele Deutschlands notwendigen Maßnahmen in allen Sektoren. Das KSPr 2023 enthält auch die Maßnahmen für die Sektoren Gebäude und Verkehr, die die zuständigen Ressorts am 13. Juli 2022 aufgrund der Überschreitungen der Jahresemissionsmengen 2021 vorgelegt hatten, sowie eine Aktualisierung der Maßnahmen im Gebäudesektor aufgrund der Überschreitung der Jahresemissionsmenge im Jahr 2022. Dabei wurde der Prüfbericht des ERK vom 22. August 2022 berücksichtigt. 3.2. Klimaschutzsofortprogramme nach § 8 KSG gemäß KSG 2021 Mitte Juli 2022 wurden Sofortprogramme für die Zielverfehlungen im Gebäude- und Verkehrssektor für das Jahr 2021 von den zuständigen Ressorts vorgelegt und in das KSPr 2023 integriert (siehe 3.1.3). Für die Zielverfehlungen beider Sektoren in 2022 ist die inhaltliche Aktualisierung und Weiterentwicklung der Maßnahmen ebenfalls im KSPr 2023 erfolgt. 3.2.1. Sofortprogramm Gebäude 2021 Am 14. Juli 2021 legten die für den Gebäudesektor zuständigen Ressorts nach § 8 KSG 2021 das Sofortprogramm Gebäude 2020 vor (vergleiche im Einzelnen hierzu den Klimaschutzbericht 2022). 4. Wirkung der Klimaschutzmaßnahmen, Projektionen6 7 4.1. Allgemeine Erläuterungen Projektionsdaten werden im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) definiert als „quantitative Abschätzungen zu künftigen anthropogenen Treibhausgasemissionen aus Quellen und zum Abbau solcher Gase durch Senken, bei denen die Auswirkungen von verabschiedeten und in Kraft gesetzten Politiken und Maßnahmen berücksichtigt werden.“ Nach § 5a erstellt das „Umweltbundesamt [...] jährlich auf Grundlage aktuell verfügbarer Emissionsdaten und entsprechend der Vorgaben der EU Governance-Verordnung Projektionsdaten über die künftige Emissionsentwicklung insgesamt und in den Sektoren [...]“8 Das Umweltbundesamt beauftragte dafür ein breit aufgestelltes unabhängiges Forschungskonsortium, welches in Zusammenarbeit mit dem Thünen-Institut die Projektionsdaten modelliert. Die Projektionsdaten entsprechen den EU-Berichterstattungstabellen zum Mit-Maßnahmen-Szenario 2025 (MMS 2025) gemäß der EU-Governance-Verordnung. Dieses Szenario enthält nach der Definition der EU- Governance-Verordnung und des Bundes-Klimaschutzgesetzes beschlossenen und umgesetzten Klimaschutzinstrumente (Förster et al., 2024). Die Modellierung erstreckt sich auf den Zeitraum von 2025 bis 2050. Die Modellierungen der Projektionsdaten 2025 basieren auf einer Vielzahl von Daten und mathematischen Beschreibungen gesamtsystemischer Zusammenhänge. Datengrundlage sind einerseits aktuelle statistische (also historische) Daten zu Treibhausgasemissionen und zu den Treibhausgasemissionen verursachenden menschlichen Aktivitäten und natürlichen Prozessen. Von zentraler Bedeutung sind darüber hinaus Annahmen über die zukünftige Entwicklung zentraler ökonomischer, technischer und demografischer Einflussfaktoren sowie Annahmen zum künftigen energie- und klimapolitischen Instrumentenmix (Stand: viertes Quartal 2024). Die Projektionsdaten sowie die sukzessive veröffentlichten ergänzenden Berichte und Tabellen sowie erstmalig eine interaktive Daten- und Modelldokumentation9 bieten detaillierte Hintergrundinformationen, um die Berechnungen der Projektionsdaten 2025 transparenter und nachvollziehbarer zu machen. Im Vergleich zu den Projektionsdaten 2024 wurde die Modellierung in einzelnen Sektoren und hinsichtlich sektorübergreifender Wechselwirkungen weiterentwickelt. Erstmals wurde die ökonomische Entwicklung der wirtschaftlichen Rahmendaten modelliert und damit ihre Konsistenz erhöht, anstelle der bisherigen exogenen Vorgabe. Sektorübergreifende Entwicklungen wurden stärker im Modellverbund abgebildet, beispielsweise die Abhängigkeiten zwischen Verkehrsaufkommen und den wirtschaftlichen Rahmenentwicklungen. In einzelnen Sektoren wurden gleichfalls Weiterentwicklungen vorgenommen, beispielsweise die Nutzung aktuellerer Daten und eine höhere Auflösung der Fernwärme bei der Modellierung des Gebäudesektors. Nach § 5a KSG werden die Projektionsdaten vom Umweltbundesamt an den Expertenrat für Klimafragen und an den Bundestag übersendet. Gleichzeitig werden die Daten im Rahmen der Berichterstattung gemäß Artikel 18 der EU-Governance-Verordnung berichtet. In der Berechnung der Zielerreichung durch das Umweltbundesamt werden einerseits historische Emissionsdaten (einschließlich der Emissionsdaten des Vorjahres), andererseits modellierte Emissionsschätzungen, die Projektionsdaten, berücksichtigt. 4.2. Zentrale Ergebnisse der Projektionsdaten 2025 Die Treibhausgas-Projektionen 2025 weisen für das Jahr 2030 einen Rückgang der THG-Emissionen um 63 Prozent aus. Damit ist das Ziel von 65 Prozent grundsätzlich erreichbar. 6 Umweltbundesamt (2025): Treibhausgas-Projektionen 2025. Ergebnisse kompakt. Abrufbar unter https://www.umweltbundes- amt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-ergebnisse-kompakt, zuletzt aufgerufen am 06.05.2025. 7 Umweltbundesamt (2025): Treibhausgas-Projektionen 2025 für Deutschland (Projektionsbericht 2025). Abrufbar unter https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-fuer-deutschland, zuletzt aufgerufen am 11.06.2025 8 Siehe KSG (https://www.gesetze-im-internet.de/ksg/index.html ) 9 https://datacube.uba.de/ 4.2.1. Projektion der Jahresemissionsgesamtmengen Die sektorübergreifende Jahresemissionsgesamtmenge zwischen 2021 und 2030 kann gemäß der Modellierung eingehalten werden. Die Emissionsdaten 2024 und die im jeweiligen Berichtsjahr Die Emissionsdaten 2024 und die im jeweiligen Berichtsjahr veröffentlichten Emissionen der Jahre 2021 bis 2023 (UBA, 2025) sowie die Projektionsdaten 2025 für die projizierten Jahre 2025 bis 2030 ergeben insgesamt im Zeitraum 2021 bis 2030 eine Übererfüllung von 81 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Die vom ERK bestätigten Projektionsdaten 2025 zeigen weiter, dass das Ziel einer THG-Minderung bis 2040 um 88 Prozent gegenüber 1990 mit bisher implementierten klimapolitischen Instrumenten nicht erreicht wird. Es wird eine Minderung von ca. 80 Prozent erreicht. Das Ziel der Netto-Treibhausneutralität im Jahr 2045 droht weiter verfehlt zu werden. Mit den derzeitigen klimapolitischen Instrumenten und den angenommenen Rahmenbedingungen ist es nicht absehbar, dass in allen Sektoren die Transformationen zur Treibhausgasneutralität gelingt. In 2045 verbleiben nach den Projektionsdaten 2025 Restemissionen in Höhe von 204 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten (ohne LULUCF). Abbildung 2: Entwicklung der gesamten Treibhausgasemissionen (2021 bis 2045) 4.2.2. Projektion der Jahresemissionsmengen der Sektoren nach Anlage 2a KSG Die Entwicklung in den Sektoren ist nach wie vor sehr unterschiedlich. Die Energiewirtschaft erzielt gemäß Projektionen eine kumulierte Übererfüllung von über 250 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten im Zeitraum 2021 bis 2030. Auch der Industriesektor verzeichnet eine Übererfüllung von rund 73 Millionen Tonnen CO₂- Äquivalenten. Die Landwirtschaft übererfüllt mit etwa 21 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten, und der Sektor Abfallwirtschaft und Sonstiges erreicht eine Zielübererfüllung von rund 16 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten. Im Gegensatz dazu verfehlen weiterhin die Sektoren Verkehr und Gebäude die kumulierten sektoralen Jahresemissionsmengen bis 2030 deutlich. Im Verkehr beträgt die Überschreitung 169 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente und im Sektor Gebäude rund 110 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalente.10 Für eine ausführliche Darstellung der projizierten Emissionsentwicklung der einzelnen Sektoren siehe Kapitel 5. Abbildung 3: Zielerreichung/Zielverfehlung der KSG-Sektoren und gesamt nach Projektionsdaten 2025 (2021 bis 2030) 4.2.3. Effort Sharing Regulation (ESR) Die absehbare Verfehlung der deutschen Klimaziele im Rahmen der EU-Klimaschutzverordnung (Effort Sharing Regulation, ESR) für den Zeitraum 2021 bis 2030 hat sich gegenüber den Projektionsdaten 2024 weiter verschärft. Unter die ESR fallen zwar auch Emissionen aus Landwirtschaft, Abfall, Industrie und Energiewirtschaft, aber die Sektoren Gebäude und Verkehr bleiben die Hauptverursacher der Zielabweichung. Sie tragen maßgeblich zu einer kumulierten Überschreitung von 224 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten bei (siehe Abbildung 8). Im Vergleich zu den Projektionsdaten 2024 steigt die ESR Zielverfehlung damit um 100 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Hauptursache sind die in den Projektionen 2025 gestiegenen Emissionen im Gebäudesektor, was insbesondere auf eine Methodenkorrektur bei der Witterungsbereinigung der Energieverbräuche sowie auf eine angepasste Modellierung des Verhaltens beim Heizungstausch zurückzuführen ist. 10 Zur besseren Vergleichbarkeit mit den angepassten Jahresemissionsmengen wurde zur Berechnung der sektoralen Übererfüllung oder Verfehlung die fixierten veröffentlichen Emissionen aus den Berichtsjahren für die Jahre 2021 bis 2023 und für 2024 die Emissionsdaten des Vorjahres genutzt. Werden stattdessen für alle zurückliegenden historischen Werte die aktualisierten Emissionsdaten des Vorjahres genutzt, so bleibt die Gesamtübererfüllung bei 81 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten. und die sektoralen Differenzen verändern sich leicht. Es ergäben sich folgende sektorale Gesamtübererfüllungen und -verfehlungen: Energiewirtschaft: 250 Millionen Tonnen CO₂- Äquivalenten, Industrie: -79 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten, Gebäude: 111 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten, Verkehr: 167 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten; Landwirtschaft: -16 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten, Abfallwirtschaft und Sonstiges: -14 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Damit sind die Ergebnisse, unabhängig von der Methode, auch in Bezug auf die einzelnen Sektoren sehr ähnlich und in jedem Falle richtungssicher. Abbildung 4: ESR-Emissionen Deutschlands zwischen 2021 und 2030 sowie Gesamtlücke nach Projektionsdaten 2025 Quelle: Umweltbundesamt 202511 4.2.4. Wesentliche Ergebnisse der Prüfung der Projektionsdaten 2025 durch den Expertenrat für Klimafragen12 Nach Prüfung der Projektionsdaten hat der ERK seinem gesetzlichen Auftrag gemäß festgestellt, dass die Summe der THG-Emissionen die Summe der Jahresemissionsgesamtmengen in den Jahren von 2021 bis einschließlich 2030 wahrscheinlich weder über- noch unterschreitet. Der Expertenrat hat damit keine Überschreitung der Summe der Jahresemissionsgesamtmengen für diese Jahre im Sinne von § 8 Absatz 1 KSG feststellt. Das übergeordnete Ziel aus § 3 Absatz 1 der Minderung der THG-Emissionen im Jahr 2030 um mindestens 65 Prozent im Vergleich zum Jahr 1990 wird nach Einschätzung des Expertenrates wahrscheinlich eher nicht erreicht. Auch die Vorgaben der Europäischen Klimaschutzverordnung werden nicht eingehalten: Die für die Jahre von 2021 bis 2030 in der Europäischen Lastenteilung für Deutschland festgelegten Zuweisungen werden ausweislich der Berechnungen in den Projektionsdaten 2025 überschritten. Der Expertenrat geht davon aus, dass die Überschreitung noch höher ausfällt als in den Projektionen 2025 ausgewiesen. Insbesondere im Gebäudesektor sieht der ERK Anzeichen für eine noch deutlichere Überschreitung der Jahresemissionsmengen als in den Projektionsdaten 2025 ausgewiesen – was sich unmittelbar auch auf die Höhe der Überschreitung der Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung auswirkt. 4.2.5. Fazit Die Projektionsdaten 2025 bestätigen die in den vergangenen Jahren erzielten klimapolitischen Fortschritte. So stellt der ERK fest, dass die Jahresemissionsgesamtmengen 2021-2030 ausweislich der Projektionsdaten 2025 in Summe eingehalten werden. Zugleich betont der ERK den weiteren Handlungsbedarf. Die ESR-Ziele werden deutlich verfehlt. Damit steigt die Notwendigkeit für Handlungen in den betreffenden Sektoren. Auch mit Blick auf das Verfehlen der Langfristziele 2040 und 2045 zeigt sich, dass die derzeitige Klimapolitik noch konsequenter hin zur Treibhausgasneutralität weiterentwickelt werden muss, um die festgelegten Ziele zu erreichen. 11 Umweltbundesamt (2025): Treibhausgas-Projektionen 2025 für Deutschland (Projektionsbericht 2025). Abrufbar unter https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-fuer-deutschland, zuletzt aufgerufen am 11.06.2025 12 Expertenrat für Klimafragen (2025): Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2024 und zu den Projektionsdaten 2025. Prüfung und Bewertung der Emissionsdaten sowie der Projektionsdaten gemäß § 12 Abs. 1 Bundes- Klimaschutzgesetz. Abrufbar unter: https://www.expertenrat-klima.de. 5. Klimaschutzberichterstattung in den Sektoren Die inhaltlichen Schwerpunkte der Berichterstattung zur Entwicklung in den Sektoren der bisherigen Klimaschutzberichte werden beibehalten. Die im letzten Jahr neu eingeführten Indikatoren, die den Entwicklungsfortschritt in den Sektoren veranschaulichen sollen, werden mit diesem Klimaschutzbericht weiterentwickelt: Für jeden Sektor werden zentrale Handlungsfelder identifiziert, die für den Transformationsprozess des Sektors in Richtung Treibhausgasneutralität als entscheidend angesehen werden. Jedem Handlungsfeld werden wenige Indikatoren zugeordnet, die den bisherigen Transformationsfortschritt beschreiben. Der Zeitraum der Berichterstattung in diesem Bericht erstreckt sich auf die Zeit bis Ende Mai 2025. 5.1. Energiewirtschaft 5.1.1. Aktuelle Entwicklung der Treibhausgasemissionen13 Im Sektor Energiewirtschaft wurden im Jahr 2024 rund 185 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente an Treibhausgasen ausgestoßen. Mit einer Reduktion von 8,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr leistete der Sektor damit abermals den größten Anteil bei der Emissionsreduktion. Maßgeblich für die gesunkenen Emissionen 2024 ist ein Rückgang der Strom- und Wärmeerzeugung aus emissionsintensiver Verbrennung von Stein- und Braunkohle. Neben einem generellen Rückgang der inländischen Stromerzeugung wurde die geringere Stromerzeugung aus fossilen Quellen in erster Linie durch den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien ausgeglichen, insbesondere im Bereich Photovoltaik. Dadurch sind die erneuerbaren Energien mit einem Anteil von rund 57 Prozent der wichtigste Energieträger für die Stromerzeugung in Deutschland. Auch ein gestiegener Stromimportüberschuss in Höhe von 24,4 Terawattstunden trug zum Rückgang der Emissionen bei, da die Emissionen für diese Stromerzeugung gemäß des Inlandprinzips nicht in Deutschland anfallen. Die auf diese Weise eingesparten Emissionen belaufen sich auf rund 9 Millionen Tonnen CO2- Äquivalente. Die Stromnachfrage selbst blieb gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. 13 Umweltbundesamt (2025): Pressehintergrundinformation Emissionsdaten 2024, abrufbar unter https://www.umweltbundes- amt.de/sites/default/files/medien/11867/dokumente/emissionsdaten_2024_-_pressehintergrundinformationen.pdf Abbildung 5: Entwicklung und Zielerreichung der Treibhausgasemissionen in Deutschland im Sektor Energiewirtschaft des Klimaschutzgesetzes (KSG) * 5.1.2. Projizierte weitere Entwicklung der THG-Emissionen14 15 Gemäß Treibhausgas-Projektionen 2025 des Umweltbundesamts leistet der Sektor Energiewirtschaft insbesondere bis 2030 im Vergleich zu den weiteren im Klimaschutzgesetz aufgeführten Sektoren einen überproportionalen Beitrag zur Treibhausgasminderung. Werden die Ziele zwischen den Stützjahren 2022 bis 2030 interpoliert, übererfüllt die Energiewirtschaft ihre sektoralen kumulierten Jahresemissionsmengen um 250 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Für das Jahr 2025 werden aktuell 168 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente projiziert, ca. 33 Millionen Tonnen unterhalb der (gedanklichen) Ziellinie im KSG, wenn man die Zielwerte zwischen 2022 und 2030 interpoliert. In 2030 liegen die Emissionen demnach bei 93 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. Die Emissionsminderungen werden durch einen starken Rückgang der Stromerzeugung aus Braun- und Steinkohlekraftwerken getrieben. Durch die steigenden CO2-Preise bei einem Rückgang der Erdgaspreise findet ein Wechsel in der Merit-Order statt und die Auslastung der Kohlekraftwerke sinkt stark. Der Ausbau der erneuerbaren Energien begrenzt den entsprechenden Ausgleich durch Erdgaskraftwerke. Im Vergleich zu den Projektionsdaten 14 Umweltbundesamt (2025): Treibhausgas-Projektionen 2025. Ergebnisse kompakt, abrufbar unter https://www.umweltbundes- amt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-ergebnisse-kompakt 15 Umweltbundesamt (2025): Treibhausgas-Projektionen 2025 für Deutschland (Projektionsbericht 2025). Abrufbar unter https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-fuer-deutschland, zuletzt aufgerufen am 11.06.2025 2024 wird keine vorzeitige Stilllegung der Kohlekraftwerke mehr angenommen. In der Modellierung ergibt sich im Jahr 2030 noch eine geringe Stromerzeugung von weniger als 10 Terawattstunden aus Kohlekraftwerken. Die Hälfte davon entfällt auf den Einsatz von Reservekraftwerken. In der Periode nach 2030 äußert sich diese Änderung neben einer langsameren Emissionsminderung von Erdgaskraftwerken im Vergleich zu den Projektionsdaten 2024 in höheren Emissionen. Zentral ist zudem der anhaltende starke Zubau von Erneuerbare-Energien-Anlagen, der langfristig die Ausbauziele gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erreicht. Der Erneuerbaren-Anteil am Bruttostromverbrauch steigt 2030 auf rund 78 Prozent von rund 650 Terawattstunden, womit die Zielvorgabe von 80 Prozent fast erfüllt wird. Im Jahr 2045 ist die Einspeisung elektrischer Energie aus Erneuerbaren gegenüber den Projektionsdaten 2024 um 110 Terawattstunden geringer. Hintergrund sind die aktuell beobachtbaren und zukünftig erwartbaren geringeren Vollbenutzungsstunden. Grund sind u.a. die zu beobachtende Zunahme von systemoptimierten Anlagenauslegungen, z. B. durch Überbauung von Netzverknüpfungspunkten um knappe Netzanschlusskapazitäten effizienter zu nutzen und ein Anstieg von Ost-West-Anlagenausrichtungen bei Photovoltaik-Anlagen, Abschaltauflagen aus Lärm- und Naturschutzgründen, die regulatorisch gewünschte zunehmende Abregelung bei negativen Preisen, und die kurzfristig erwartbaren Abregelungen weil Netzausbau verzögert ist sowie die langfristig gewünschte Abregelung um Netzausbau auf das kosteneffiziente Maß begrenzen zu können („Spitzenkappung“)“). Veränderungen bei den Flexibilitäten in den Nachfragesektoren tragen ebenfalls zur Minderung der aus Erneuerbaren-Anlagen eingespeisten Energie bei, dies betrifft beispielsweise das Laden von Elektrofahrzeugen. Die Stromnachfrage steigt kontinuierlich an. Allerdings ist sie im Vergleich zu den Projektionsdaten 2024 in allen Verbrauchssektoren niedriger. Zum einen schreitet die Elektrifizierung insbesondere in den Sektoren Verkehr und Industrie langsamer voran. Zum anderen wird im Vergleich zu den Projektionen 2024 sowohl ein zeitlich verzögerter als auch ein geringerer konjunktureller Aufschwung angenommen (Kemmler et al., 2025). Der EU-Emissionshandel (EU-ETS) bleibt als sektorübergreifendes Instrument auch in der Energiewirtschaft von großer Bedeutung (Minderung von 58,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten 2030). Die wichtigsten sektorspezifischen Instrumente im Jahr 2030 sind gemäß Projektionsbericht mit 16,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten der Ausbau der erneuerbaren Energien entsprechend den realen Ausbauzahlen und den Ausschreibungen im EEG, gefolgt von der Maßnahmenkombination aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) mit zusammen 13,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten und schließlich der Kohleausstieg 2038 mit beschleunigtem Braunkohleausstieg im Rheinischen Revier mit knapp 6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten.16 16 Umweltbundesamt (2025): Treibhausgas-Projektionen 2025 für Deutschland. Projektionsbericht 2025, abrufbar unter https://www.um- weltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/projektionsbericht_2025.pdf. Abbildung 6: Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Sektor Energiewirtschaft Neben den bisher dargestellten Entwicklungen unter Berücksichtigung der final beschlossenen Klimaschutzinstrumente wird in den Projektionen auch ein Szenario erstellt, das die Auswirkungen geplanter, aber noch nicht verabschiedeter Klimaschutzmaßnahmen beinhaltet (sogenanntes Mit-weiteren-Maßnahmen-Szenario, MWMS). Im Energiesektor wird als zusätzliche Maßnahme die geplante Kraftwerksstrategie der Bundesregierung berücksichtigt, unter der zusätzliche Gaskraftwerke gebaut werden wollen. Diese Maßnahme verursacht in der bisher geplanten Form gegenüber dem MMS zwischen 2030 und 2050 Mehremissionen in Höhe von 9 Millionen Tonnen im Jahr 2030 und wirkt sich bis in das Jahr 2050 mit Mehremissionen in Höhe von 3,8 Millionen Tonnen aus. Dies führt im nationalen Bilanzraum zu Mehremissionen, europaweit aber zu einer Emissionsminderung. Mit der schrittweisen Umrüstung der Kraftwerke auf Wasserstoff gehen auch diese Mehremissionen im nationalen Bilanzraum zurück.17 5.1.3. Zentrale Klimaschutzmaßnahmen im Energiesektor Zwischen Juni 2024 und Mai 2025 hat die Bundesregierung zahlreiche Beschlüsse gefasst und es traten mehrere Maßnahmen und Gesetze in Kraft, die den Klimaschutz im Energiesektor mittel- oder unmittelbar voranbringen. Es wurden Änderungen beim Messstellenbetriebsgesetz vorgenommen, mit denen der Smart-Meter-Rollout weiter beschleunigt und noch stärker auf die systemkritischen Einbaufälle ausgerichtet wurde. Außerdem wurden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Smart-Meter-Rollout in Deutschland erheblich verbessert. Die novellierten Regelungen umfassen insbesondere eine Anpassung der Entgelte für den Einbau von Stromzählern und Smart-Metern. Seit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende im Jahr 2023 hat sich der Rollout von Smart-Metern deutlich beschleunigt. Ende 2022 waren rund 270.000 Smart-Meter verbaut, zum 31.03.2025 bereits rund 1,53 Millionen. 17 Umweltbundesamt (2025): Treibhausgasprojektionen 2025 für Deutschland (Projektionsbericht 2025), abrufbar unter https://www.um- weltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/projektionsbericht_2025.pdf Es wurden Änderungen im EEG 2023 zur Biomasse vorgenommen. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, effektivere Anreize zur weiteren Flexibilisierung von Biogasanlagen zu setzen und die Zukunftsperspektive insbesondere für Biogasanlagen mit Anschluss an eine Wärmeversorgung wesentlich zu verbessern. Zusätzlich wurde das Ausschreibungsvolumen deutlich angehoben, sodass nun mehr Anlagen berücksichtigt werden können. Das Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde novelliert. Das Klima wurde als Schutzgut in das Gesetz aufgenommen. Ferner wurden Regelungen zur Beschleunigung und Entbürokratisierung der Genehmigungserteilung für nach BImSchG genehmigungspflichtige Anlagen, beispielsweise Windenergie an Land und Elektrolyseure für grünen Wasserstoff. Beschlossen wurde zudem das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen. Durch das Gesetz tragen Erneuerbare-Energien-Anlagen zunehmend mehr Verantwortung und werden stärker in den Strommarkt integriert. Die dafür vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere die Vermarktung von Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen, die Steuerbarkeit von Erneuerbare- Energien-Anlagen und die damit korrespondierende Steuerungsfähigkeit der Netzbetreiber sowie die Abregelung bei negativen Preisen. Die gesetzlichen Änderungen zielen darauf ab, die zuverlässige Versorgung mit Strom auch bei steigendem Anteil erneuerbarer Energien sicherzustellen und dienen daher auch dem Klimaschutz. Mit dem Gesetz für mehr Steuerung und Akzeptanz beim Windenergieausbau und zur Beschleunigung des Wohnungsbaus wurde die erleichterte Beantragung eines Vorbescheids für Windenergieanlagen im Bundes- Immissionsschutzgesetz angepasst. Dies soll verhindern, dass mittels eines Vorbescheids Flächen gesichert werden, die langfristig für Windenergieanlagen nicht mehr zur Verfügung stehen. Mit dem Gesetz zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, welches der Bundesrat in seiner Sitzung am 11. Juli 2025 beschlossen hat, werden wesentliche Teile der 2023 überarbeiteten Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien in nationales Recht überführen und dafür unter anderem Änderungen am Immissionsschutzgesetz und am Wasserhaushaltsgesetz vorgenommen. Wichtiges Element ist die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten für Windenergieanlagen an Land einschließlich zugehöriger Energiespeicher am selben Standort, die im Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz geregelt wird. Damit können Vorhaben innerhalb dieser Gebiete in einem vereinfachten und beschleunigten Verfahren nach den neuen Bestimmungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz genehmigt werden – digital, bürokratiearm und pragmatisch. Dadurch wird zugleich eine Anschlussregelung für Windenergieanlagen an Land an die EU-Notfall-Verordnung geschaffen, deren Genehmigungserleichterungen zum 30. Juni 2025 ausgelaufen sind. Von der Richtlinie vorgesehene Beschleunigungsmaßnahmen für alle Erneuerbare-Energien-Vorhaben, zum Beispiel Windenergie, Solarenergie, Geothermie und Wärmepumpen, auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten, werden durch Änderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes ebenfalls umgesetzt. Das BMWE (damals BMWK) veröffentlichte Ende 2024 die Systementwicklungsstrategie. Als sektorübergreifendes Leitbild stellt sie eine Strategie für die Transformation des Energiesystems dar. Sie soll gesamtsystemisch kohärente Orientierung für sektor- und energieträgerspezifische Prozesse bieten und ist im Energiewirtschaftsgesetz als Grundlage für die Netzentwicklungspläne für Strom und Gas/Wasserstoff verankert. Die Umsetzung der Roadmap Systemstabilität schreitet weiter voran. Mit der Roadmap Systemstabilität wurde erstmals der Handlungsbedarf im Bereich Systemstabilität systematisch strukturiert. Sie zeigt auf, wie sich ein robuster und sicherer Systembetrieb mit 100 Prozent erneuerbaren Energien erreichen lässt. Das für die Koordinierung der Umsetzung einberufene übergeordnete Steuerungsgremium unter Leitung des BMWE (damals BMWK), das Forum Systemstabilität, tagte im Berichtszeitraum dreimal: im Juni und im Oktober 2024 sowie im Februar 2025. Für alle in der Roadmap Systemstabilität identifizierten 51 Umsetzungsprozesse wurden Prozesskoordinatoren benannt, die die Umsetzung des jeweiligen Prozesses vorantreiben. Die Umsetzung der Prozesse wird durch ein engmaschiges Monitoring des BMWE begleitet. Mit dem Solarpaket I wurde ein regelmäßiger Systemstabilitätsbericht durch die Übertragungsnetzbetreiber eingeführt. Der Systemstabilitätsbericht wird erstmalig Mitte 2025 und darauffolgend alle zwei Jahre veröffentlicht gemeinsam mit einer Bewertung durch die Bundesnetzagentur. Er bündelt die bisherigen Berichtspflichten der Übertragungsnetzbetreiber zum sicheren und robusten Stromnetzbetrieb. Die Bundesnetzagentur erhält den Bericht von den Übertragungsnetzbetreibern, prüft ihn und legt dann dem BMWE eine Bewertung des Berichtes, Handlungsempfehlungen sowie die Ergebnisse des Monitorings zur Umsetzung der Systemstabilitätsmaßnahmen vor und veröffentlicht die Ergebnisse und den Bericht. Neben dem Stromnetz braucht es in Zukunft auch ein Wasserstoff-Transportnetz, mit dem Erzeugungs- und Verbrauchszentren, wie Industriezentren und Kraftwerke, sowie Speicher und Importpunkte angebunden werden können. Das von den Fernleitungsnetzbetreibern eingereichte Wasserstoff-Kernnetz wurde mit gewissen Änderungen im Oktober 2024 von der Bundesnetzagentur genehmigt. Es umfasst Maßnahmen mit einer Leitungslänge von 9.040 Kilometern, die zu rund 60% auf Umstellungen bestehender Erdgasleitungen basieren. Die zu erwartenden Investitionskosten betragen 18,9 Milliarden Euro. Alle Bundesländer werden durch das Kernnetz angebunden. Erste Leitungen gehen bereits im Jahr 2025 planerisch in Betrieb – der Aufbau soll gemäß genehmigtem Kernnetz sukzessive erfolgen. Im Rahmen der turnusmäßigen Netzentwicklungsplanung (NEP) soll der Aufbau der Kernnetzes bedarfsorientiert und kosteneffizient erfolgen. Der Prozess zur Erstellung des ersten integrierten Netzentwicklungsplans Gas und Wasserstoff läuft seit dem Jahr 2024. Auf Grundlage des von der Bundesnetzagentur am 30. April 2025 genehmigten Szenariorahmens erstellt die Koordinierungsstelle der Netzbetreiber (KO.NEP) gemäß EnWG einen ersten Entwurf zum integrierten Netzentwicklungsplan. Dieser soll nach Konsultation, Prüfung und Überarbeitung bis Juni 2026 erstmalig von der Bundesnetzagentur bestätigt werden. BMWE flankiert und unterstützt H2-Pipelineprojekte, die über Importkorridore Anschluss an das Kernnetz haben, von EU-Kommission und -Mitgliedsstaaten durch IPCEI (Important Project of Common European Interest)- bzw. PCI/PMI (Project of Common Interest/Project of Mutual Interest)-Status prioritär behandelt werden und an außereuropäische H2-Produktions- und Wertschöpfungsketten anknüpfen. Um den beschleunigten Ausbau einer Wasserstoff-Infrastruktur einschließlich Import-Infrastruktur sowie der inländischen Elektrolyse- und Speicherkapazität zu stärken, beschloss die Bundesregierung am 29. Mai 2024 das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz. Das Gesetz ist der Diskontinuität unterfallen. Eine überarbeitete Fassung liegt seit dem 7. Juli den Ländern und Verbänden zu Anhörung vor und soll durch die Bundesregierung im September 2025 beschlossen werden. Um den künftig erwarteten Wasserstoff-Importbedarf (circa 50 bis 70 Prozent des nationalen Bedarfs) adäquat adressieren zu können, beschloss die Bundesregierung am 24. Juli 2024 eine Wasserstoff-Importstrategie. Ein Kerninstrument der bilateralen Wasserstoffzusammenarbeit der Bundesregierung stellen die Klima- und Energie- (KEP) sowie die Wasserstoffpartnerschaften dar. Sie setzen einen politischen Rahmen für Dialog und Kooperation mit Partnerländern zur Förderung der lokalen Energiewende sowie des Aufbaus von nachhaltigen Wasserstoffproduktions- und Exportkapazitäten. In ihrer Einigung zur Kraftwerksstrategie vom Februar 2024 hatte sich die Bundesregierung auf die Einführung eines technologieneutralen und marktwirtschaftlich ausgestalteten Kapazitätsmechanismus verständigt, der 2028 operativ sein soll, und dieses Ziel in der sogenannten Wachstumsinitiative vom Juli 2024 bekräftigt. Das Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) zur Umsetzung der Kraftwerksstrategie konnte in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr im Bundestag beschlossen werden. Die aktuelle Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Bau von bis zu 20 GW an Gaskraftwerksleistung im Rahmen einer überarbeiteten Kraftwerksstrategie anzureizen. 5.1.4. Transformation des Energiesektors zur Treibhausgasneutralität: wichtige Handlungsfelder Ziel der Transformation des Energiesektors ist eine vollständig treibhausgasneutrale, vollständig auf erneuerbaren Energien beruhende Energieversorgung. Zum Erreichen dieses Ziels sind vier Handlungsfelder entscheidend: ⎯ Ausbau erneuerbarer Energien Mit Erneuerbaren-Energien-Anlagen kann die Energieversorgung zukünftig treibhausgasneutral erfolgen. ⎯ Ausstieg aus fossiler Energienutzung Im Gegenzug ist der Einsatz fossiler Energieträger zu reduzieren, bis zum kompletten Ausstieg. ⎯ Energieeffizienz Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz tragen dazu bei, das Anwachsen des Energiebedarfs – und im zukünftigen Energiesystem insbesondere des Strombedarfs – zu begrenzen. Damit wird auch der Ausbaubedarf für erneuerbare Energien begrenzt, und die Erneuerbaren-Ausbauziele sind einfacher erreichbar. ⎯ Stabilität der Stromversorgung Ein wachsender Anteil von auf Leistungselektronik basierenden Anlagen, wie Wind und Sonne, Batteriespeicher, Elektromobilität und Wärmepumpen, mit potenziell schnellen Leistungsänderungen erfordert umfangreiche Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren Systembetriebs. Dazu gehört neben Anpassungen bei Netzbetrieb, Marktregeln und Anlagenverhalten auch der Ausbau von flexiblen Kapazitäten für Zeiten mit wenig oder besonders viel Einspeisung aus erneuerbaren Energien sowie der Netzausbau. 5.1.5. Indikatorik 5.1.5.1. Handlungsfeld Ausbau erneuerbarer Energien 2024 ist der Erneuerbaren-Zubau weiter stark vorangeschritten: Die installierte Leistung der Anlagen stieg um knapp 20 Gigawatt auf eine Gesamtleistung von knapp 190 Gigawatt. Dies entspricht einer Steigerung um 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der starke Ausbau der Photovoltaik setzte sich fort, die Zubau-Leistung 2024 lag mit 16,7 Gigawatt über dem bisherigen Rekordjahr 2023. Die installierte Gesamtleistung betrug 99,8 Gigawatt. Allerdings veränderte sich zuletzt die Dynamik in den Segmenten: Das Zubautempo von Dachanlagen, insbesondere kleinerer Anlagen war in den letzten Monaten rückläufig, nachdem zuvor mehrere Jahre die Ziele in diesem Bereich übererfüllt wurden. Die Bedeutung des Zubaus von Freiflächenanlagen nimmt hingegen in Übereinstimmung mit den Zielen des EEG schrittweise zu. Bei Wind an Land wurde eine Leistung von 2,6 Gigawatt zugebaut, die installierte Gesamtleistung belief sich damit auf 63,6 Gigawatt. Ein Rekord wurde 2024 bei den Genehmigungen erzielt – mit knapp 15 Gigawatt lagen diese fast 90 Prozent über dem Wert von 2023. Bei Wind auf See wurde 2024 mit 0,7 Gigawatt doppelt so viel Leistung zugebaut wie im Vorjahr. Insgesamt installiert waren 9,2 Gigawatt. Bei der Biomasse lag der Zubau bei 110 Megawatt, insgesamt waren damit circa 9 Gigawatt Biomasseleistung in Betrieb. Bruttostromerzeugung und installierte Leistung im Bereich Photovoltaik Der Indikator zeigt auf, wie sich die Bruttostromerzeugung sowie die installierte Leistung im Bereich Photovoltaik zwischen 2005 und 2024 entwickelt hat. Seit 2022 ist wieder ein deutlicher jährlicher Zuwachs der installierten Leistung zu verzeichnen, die Bruttostromerzeugung aus Photovoltaik wächst stetig und erreichte 2024 einen neuen Rekordwert. Abbildung 7: Bruttostromerzeugung und installierte Leistung Photovoltaik Bruttostromerzeugung und installierte Leistung im Bereich Wind an Land: Der Indikator veranschaulicht, wie sich die Bruttostromerzeugung und die installierte Leistung im Bereich Wind an Land zwischen den Jahren 2005 und 2024 entwickelt hat. Die installierte Leistung stieg 2024 weiter an, die Bruttostromerzeugung erzielte 2024 den zweithöchsten Wert der Zeitreihe, nach dem Rekordjahr 2023. Abbildung 8: Bruttostromerzeugung und installierte Leistung Wind an Land Bruttostromerzeugung und installierte Leistung im Bereich Wind auf See Der Indikator veranschaulicht die Entwicklung der Bruttostromerzeugung sowie der installierten Leistung von Windkraftanlagen auf See. Im Vergleich zu 2023 stieg sowohl die installierte Leistung als auch die Bruttostromerzeugung der Windenergie auf See leicht an. Abbildung 9: Bruttostromerzeugung und installierte Leistung Wind auf See Bruttostromerzeugung und installierte Leistung im Bereich Biomasse Der Indikator zeigt auf, wie sich die Bruttostromerzeugung sowie die installierte Leistung im Bereich Biomasse zwischen 2005 und 2024 entwickelt hat. Die installierte Leistung von Biomasseanlagen zur Stromerzeugung stieg 2024, entsprechend dem Trend der Vorjahre, weiter leicht an. Die Bruttostromerzeugung ging dagegen leicht zurück. Rückläufig war insbesondere die Stromerzeugung aus Biogas. Abbildung 10: Entwicklung der Bruttostromerzeugung und installierten Leistung von Biomasseanlagen in Deutschland 5.1.5.2. Handlungsfeld Energieeffizienz Der Endenergieverbrauch des Stroms ist in den letzten 10 Jahren tendenziell leicht rückläufig. Der sehr niedrige Wert der letzten zwei Jahre ist neben Energieeffizienzmaßnahmen aber auch durch die konjunkturbedingt geringe Stromnachfrage bedingt. Entwicklung Endenergieverbrauch Der Indikator Entwicklung des Endenergieverbrauchs spiegelt den Bedarf an Strom in den Jahren 2005 bis 2024 wider. Im Jahr 2024 lag der Endenergieverbrauch nur geringfügig über dem Endenergieverbrauch des Vorjahres; in beiden Jahren wurde der niedrigste Verbrauch seit dem Jahr 2000 verzeichnet. Abbildung 11: Entwicklung des Endenergieverbrauchs für Strom 5.1.5.3. Handlungsfeld Ausstieg aus fossiler Energienutzung Die konventionelle Kraftwerkskapazität in Deutschland geht seit 20216 langsam aber stetig zurück. Seit dem Jahr 2010 wurde der Rückgang konventioneller Kraftwerkskapazität vor allem durch nach dem Atomausstiegsgesetz vom Netz gehende Kernkraftwerksleistung geprägt. Das letzte Atomkraftwerk ging im Jahr 2023 vom Netz. In den letzten Jahren ist die Entwicklung durch den allmählichen Rückbau von Braun- und Steinkohlekraftwerkskapazität bei gleichzeitiger Zunahme erdgasbetriebener Kraftwerksleistung geprägt. Fossile Leistung Bei den Kapazitäten für die Stromerzeugung hatten 2024 erdgasbetriebene Kraftwerke den größten Anteil. Mit Abstand folgen Stein- und Braunkohlekraftwerke. Abbildung 12: Entwicklung der installierten elektrischen Leistung von Kraftwerken ab 10 Megawatt aus fossilen Energien 5.1.5.4. Handlungsfeld Anpassung des Energiesystems an steigende Anteile erneuerbarer Energien Netzausbau Um die Fortschritte beim Stromnetzausbau messbar zu machen, wird u. a. untersucht, wie viele Kilometer der Vorhaben sich in welchem Verfahrensstand befinden. Diese Daten werden im Rahmen des BMWE-Netzausbau- Controllings für die Übertragungsnetze im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG) und Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) quartalsweise erfasst. Von insgesamt 16.600 Kilometern geplanter Netzausbauvorhaben im BBPlG und EnLAG sind zum Stand 1. Quartal 2025 ⎯ 2.276 Kilometer vor dem Genehmigungsverfahren, ⎯ 6.265 Kilometer im Genehmigungsverfahren, ⎯ 5.604 Kilometer im Bau ⎯ und 2.557 Kilometer bereits in Betrieb. Abbildung 13: Stand Netzausbau nach Verfahrensschritten insgesamt Steuerbare Kraftwerksleistung Die steuerbare Kraftwerksleistung ging in den letzten Jahren wegen der Schließung von Atom- und Kohlekraftwerken leicht zurück. Abbildung 14: Entwicklung der steuerbaren Kraftwerksleistung Flexibilitäten: Speicherzubau Seit 2020 hat sich der Zubau von Speicherkapazität sowohl bei den Heimspeichern als auch bei Großspeichern dynamisch entwickelt. Die Kapazität der Heimspeicher hat sich in den letzten drei Jahren vervielfacht. Abbildung 15: Installierte Batterieleistung und Gesamtkapazität gemäß Marktstammdatenregister Flexibilitäten: Elektrolyseure Die Elektrolyseurkapazität ist im Jahr 2024 gestiegen, für die nächsten Jahre haben die Unternehmen einen deutlichen Ausbau der Kapazitäten geplant. Abbildung 16: Entwicklung der installierten Leistung von Elektrolyseuren 5.1.6. Nächste Schritte Es wurde ein Monitoring in Auftrag gegeben, um den zu erwartenden Strombedarf sowie den Stand der Versorgungssicherheit, des Netzausbaus, des Ausbaus der erneuerbaren Energien, der Digitalisierung und des Wasserstoffhochlaufs zu überprüfen. Bei der Energiewende müssen Wirtschaft, Beschäftigte und Verbraucher stärker zu Mitgestaltern werden, etwa im Rahmen von Bürgerenergie und Energy Sharing, aber auch durch betriebliche Mitbestimmung in betroffenen Betrieben; dies sind Instrumente der Teilhabe, die die Akzeptanz fördern können. Entscheidend für den Erfolg der Energiewende sind außerdem Entbürokratisierung sowie schnellere und bessere Planungs- und Genehmigungsverfahren. Dazu wird der Bund-Länder-Prozess zur Umsetzung des Pakts für Planungs-, Umsetzungs-, und Genehmigungsbeschleunigung fortgesetzt und weiterentwickelt. Für den weiteren Hochlauf von Erneuerbaren und Speichern braucht es einen gesicherten Investitionsrahmen bei zugleich verstärkter Einbindung marktwirtschaftlicher Instrumente. Der Investitionsrahmen wird hierfür in Einklang mit europäischen Vorgaben angepasst und dabei die Strommarktintegration der Erneuerbaren optimiert. Die Gewährleistung der Systemstabilität des Stromsystems stellt eine zwingende Voraussetzung für die Erreichung der Klimaziele dar. Mit der Roadmap Systemstabilität wurde gemeinsam mit der Branche ein Fahrplan für einen sicheren und robusten Netzbetrieb mit 100 Prozent erneuerbaren Energien erarbeitet. Diesen gilt es nun - wieder gemeinsam mit der Branche - umzusetzen. Alle Akteure des Stromsystems müssen einen Beitrag zur Systemstabilität leisten. Die Förderung der Solarenergie in Verbindung mit Speichern soll systemdienlich ausgestaltet werden. Private Haushalte sollen zu Akteuren der eigenen Energieversorgung gemacht werden, Betreibern von Bestandsanlagen werden Anreize für eine netz- und systemdienliche Einspeisung gesetzt. Anmeldeverfahren werden durch Digitalisierung und Standardisierung vereinfacht. Im Offshore-Bereich gilt es, die Abschattungsproblematik zu adressieren. Ziel ist zudem die weitere Kooperation mit anderen Nordseeanrainerstaaten, um erzeugungsoptimale Flächenkulissen zu entwickeln und einen ersten hybriden Offshore-Netzanschluss/Interkonnektor zu realisieren. Außerdem soll im Windenergie-auf-See-Gesetz die kombinierte Anbindung von Offshore-Windparks und Wasserstoff-Elektrolyseuren ermöglicht werden. Bei der Biomasse sollen das Flexibilitätspotenzial gehoben und Reststoffe besser genutzt werden. Auch vor allem bei der großen Wasserkraft müssen bestehende Potenziale geprüft werden. Die Bundesregierung hat am 4. September 2024 ein Gesetz zur Beschleunigung für Geothermie und Wärmepumpen beschlossen. Das Gesetz ist der Diskontinuität unterfallen. Ein verbessertes Geothermie- Beschleunigungsgesetz wird aktuell in der Bundesregierung abgestimmt und hierzu Länder und Verbände angehört. Das Gesetz soll im August im Kabinett beschlossen werden. Das Gesetz setzt die Vorgaben der Erneuerbare-Energien- Richtlinie III im Berg- und Wasserrecht um. Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie III wird zügig umgesetzt. Es gilt, alle Bereiche auf Bezahlbarkeit, Kosteneffizienz und Versorgungssicherheit auszurichten. Ziel sind dauerhaft niedrige und planbare, international wettbewerbsfähige Energiekosten. Um Kosteneffizienz zu erreichen, braucht es einen systemischen Ansatz durch das Zusammenspiel aus dem Ausbau der erneuerbaren Energien, einer Kraftwerksstrategie, dem gezielten und systemdienlichen Netz- und Speicherausbau, mehr Flexibilitäten und einem effizienten Netzbetrieb. Der Koalitionsvertrag sieht kurzfristige Entlastungen von Unternehmen und Verbrauchern bei den Energiepreisen vor. Hierzu gehört insbesondere die dauerhafte Absenkung der Stromsteuer für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft auf das europäische Mindestmaß, die Reduzierung von Umlagen und Netzentgelten, die Fortführung und Ausweitung der Strompreiskompensation sowie die Einführung eines Industriestrompreises. Der Ausbau und die Modernisierung der Netze müssen kosteneffizient vorangebracht und mit dem Erneuerbaren- Ausbau synchronisiert werden, dazu gehört ein regelmäßiges Monitoring. Übertragungs- und Verteilnetze werden gestärkt. Effizienzpotenziale im Netz sollen u.a. durch freiere Gestaltung sowie Überbauung am Netzverknüpfungspunkt und durch Digitalisierung der Netze gehoben werden. Der Rollout von Smart Metern im Verteilnetz wird beschleunigt und vereinfacht, dynamische Stromtarife werden gestärkt. Neu zu planende Hochspannungs- Gleichstrom-Übertragungsnetze (HGÜ) sollen, wo möglich, als Freileitungen umgesetzt werden. Der nach einer Bestandsaufnahme notwendige verbleibende Ausbau der Stromnetze soll weiter beschleunigt werden. 5.2. Gebäude 5.2.1. Aktuelle Entwicklung der Treibhausgasemissionen18 Im Gebäudesektor sinken die Emissionen 2024 nur leicht um rund 2,4 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente oder 2,3 Prozent gegenüber 2023 auf 100,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Der durch die Bundesregierung beschlossene Instrumentenmix für den Gebäudesektor aus Ordnungsrecht, Förderung, CO2-Bepreisung und Information und Beratung war ein entscheidender Faktor, der zur rückläufigen Emissionsentwicklung in 2024 beigetragen hat (detaillierter: siehe 5.2.2). Die milde Witterung führte zu einem im Vergleich zu einen mittleren Wetterjahr geringeren Heizbedarf). Weitere Einspareffekte sind aus den vorliegenden Statistiken nicht erkennbar, sodass von einer Normalisierung des Heizverhaltens ausgegangen werden kann. Potenziell verbrauchssteigende Entwicklungen (u. a. auch Zunahme des Wohnflächenverbrauches) wie der leichte Bevölkerungszuwachs und eine teilweise Entspannung der Energiepreise hatten keine signifikanten Effekte auf die Energieverbräuche im Gebäudesektor. 18 Umweltbundesamt (2025): Pressehintergrundinformation Emissionsdaten 2024, abrufbar unter https://www.umweltbundes- amt.de/sites/default/files/medien/11867/dokumente/emissionsdaten_2024_-_pressehintergrundinformationen.pdf Abbildung 17: Entwicklung und Zielerreichung der Treibhausgasemissionen in Deutschland im Sektor Gebäude des Klimaschutzgesetzes (KSG) * 5.2.2. Projizierte weitere Entwicklung der THG-Emissionen Der Sektor Gebäude verfehlt die kumulierten Jahresemissionsmengen zwischen 2021 und 2030 gemäß Projektion um 110 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Damit steigt die Lücke gegenüber den letztjährigen Projektionsdaten um 78 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente an. Zwar wird bis zum Jahr 2045 weiterhin eine deutliche Emissionsminderung erreicht, insbesondere in der kurzen Frist bis 2030 sind die Emissionen jedoch deutlich höher und die Minderungen somit geringer als in den Projektionsdaten 2024 angenommen. Im Vergleich zu den Projektionsdaten 2024 wurden für den Gebäudesektor im Projektionsbericht 2025 methodische Anpassungen gegenüber 2024 vorgenommen, aktualisierte Datensätze verwendet und die Parametrisierung der Instrumente mittels neuer empirischer Erkenntnisse aktualisiert. Insofern haben nicht nur die konkreten politischen Instrumente, sondern vor allem die beschriebenen methodischen Änderungen einen wesentlichen Einfluss auf die Ergebnisse und sind ursächlich für die deutliche Vergrößerung der kumulierten Emissionslücke. Neben der Hauptmodellierung wurden für wesentliche Annahmen Sensitivitäten untersucht, so zu verzögertem Infrastrukturausbau, Fördermittelvolumen und Wärmepumpenstrompreisen. Als methodische Sensitivität wurde eine Zweitmodellierung mit identischen Rahmendaten und Annahmen wie in der Hauptmodellierung erstellt. Diese Zweitmodellierung kam zu ähnlichen Ergebnissen wie die Hauptmodellierung und bestätigt damit die Robustheit der Ergebnisse. Eine wesentliche methodische Änderung stellt die Witterungsbereinigung der Energieverbrauchsdaten dar. In den ersten modellierten Jahren führt dies zu deutlich höheren Emissionsprognosen im niedrigen zweistelligen Millionen-Tonnen-CO2-Äquivalente-Bereich (circa 13 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente in 2025) im Vergleich zu den Projektionsdaten 2024. In den Projektionen wurden die Energieverbräuche erstmals witterungsbereinigt, weshalb das MMS und MWMS ab 2025 über den historischen Werten der Emissionsberichtserstattung liegen, da die letzten Jahre wärmer als das langjährige Mittel und die Energiestatistiken nicht witterungsbereinigt sind. Weiterhin erfolgte die Aktualisierung der Modellannahmen zum Baualter auf Basis des Zensus 2022. Dies führt dazu, dass das modellierte Alter der Heizungssysteme höher ist und im Vergleich zu den Annahmen im Modell mehr Heizungen vor 2030 getauscht werden. Es wird außerdem angenommen, dass dies auch die Zahl der neu verbauten Gasheizungen erhöht und dass diese Heizungen dann auch lange im Bestand bleiben. Darüber hinaus wurde die Modellierung der derzeit noch bestehenden Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Heizungstausch angepasst. In der Modellierung werden die aktuellen Anforderungen entlang des Zeitplans zur Erstellung der kommunalen Wärmepläne (2026 bis 2028) realisiert. Die Entwicklung der Absatzzahlen in 2024 aufgrund der Vorzieheffekte aus dem Jahr 2023 wurde berücksichtigt. Mit Blick auf 2045 geht gemäß Modellierungen im Projektionsbericht neben den Emissionen auch der Endenergiebedarf inklusive erneuerbarer Energien für Raumwärme und Warmwasser deutlich zurück – von 2023 bis 2045 um circa 35 Prozent. Der Großteil der Minderung wird in den Modellen durch Effizienzgewinne erreicht. Etwa ein Sechstel der Minderung ist auf die Klimaerwärmung zurückzuführen. Bis 2045 sind gemäß Modellierung über 11 Millionen Gebäude durch Wärmepumpen versorgt und circa 3,5 Millionen Gebäude sind an Wärmenetze angeschlossen. Aber auch fossile oder biomassebefeuerte Kessel haben mit etwa einem Drittel der Endenergie weiterhin einen relevanten Anteil an der Raumwärme- und Warmwasserversorgung von Gebäuden. Unter der Voraussetzung, dass die in der Projektion angenommene Entwicklung bei den verbleibenden Kesseln bis hin zur kompletten Umstellung auf erneuerbare Brennstoffe eintritt, geht der langfristige Trend der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor hin zur Treibhausgasneutralität. Jedoch hat der eingetretene Investitionsattentismus bei Heizungsanlagen und Wärmewendetechnologien die Entwicklung zeitweise verlangsamt. Es gilt daher, das Vertrauen in die Wärmewendepolitik zu stärken und bestehende Unsicherheiten zu überwinden, damit Treibhausgasneutralität rechtzeitig erreicht werden kann. Positiv zu nennen ist, dass die Absatzzahlen von Wärmepumpen im ersten Quartal 2025 um 35% über den Absatzzahlen des ersten Quartals im Vorjahr lagen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in seiner gegenwärtigen Fassung trägt 12,2 Millionen Tonnen CO2- Äquivalenten zur Emissionsminderung im Jahr 2030 bei. Die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) trägt im Jahr 2030 11,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zur Emissionsminderung bei. Die CO2-Bepreisung im BEHG ist eine wichtige Rahmenbedingung für die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von emissionsarmen Heizungen und ein wirksames Instrument zur Emissionsminderung. Berechnet wird die Minderungswirkung des jeweiligen Instruments gegenüber einer Referenzentwicklung mit hypothethischen Annahmen zu abgeschwächten Anforderungen im Vergleich zum zu bewertenden Instrument.19 Darüber hinaus haben laut Projektionsbericht sogenannte „Sowieso-Sanierungen“ eine Minderungswirkung von 9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten. 19 Für Details zur Maßnahmenausgestaltung sowie den Annahmen für die jeweilige Referenzentwicklung siehe Umweltbundesamt (2025): Treibhausgas-Projektionen 2025 für Deutschland (Projektionsbericht 2025), im Internet abrufbar unter https://www.umweltbundes- amt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-fuer-deutschland. Abbildung 18: Entwicklung der projizierten Treibhausgasemissionen im Sektor Gebäude Der Politikmix im Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario der Projektionsdaten 2025 umfasst weitere Instrumente, deren Einführung aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben vor Beginn der Modellierungsarbeiten im Herbst 2024 zu erwarten war.20 20 Für Details zur Maßnahmenausgestaltung sowie den Annahmen für die jeweilige Referenzentwicklung siehe Umweltbundesamt (2025): Treibhausgas-Projektionen 2025 für Deutschland (Projektionsbericht 2025), im Internet abrufbar unter https://www.umweltbundes- amt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-fuer-deutschland. Abhängig von der konkreten Ausgestaltung können die Maßnahmen zusätzliche Minderungswirkungen erbringen: Abbildung 19: Netto-Minderungswirkung der Instrumente des MWMS im Jahr 2030 im Vergleich zum MMS (Bilanzraum Gebäude: Raumwärme und Warmwasser) Quelle: Umweltbundesamt (2025): Treibhausgas-Projektionen 2025 für Deutschland, erscheint demnächst Bei der Interpretation der Minderungswirkung ist zu beachten, dass viele Maßnahmen im Gebäudesektor aufgrund der langen Investitionszyklen erst über längere Zeiträume hinweg ihre volle Wirkung entfalten. So steigt die Wirkung dieser drei Maßnahmen in der Modellierung auf 1,9 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente vermiedene Emissionen im Jahr 2040. 5.2.3. Zentrale Klimaschutzmaßnahmen im Gebäudesektor Die wesentlichen nationalen Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors umfassen CO2-bepreisende, ordnungsrechtliche und förderpolitische sowie weitere Instrumente im Bereich der Information und Beratung. Auch die Bereitstellung von Infrastruktur (z. B. klimafreundliche Wärmenetze oder klimaneutrale Sozialwohnungen) kann ein wichtiger Beitrag sein und insbesondere Haushalte mit niedrigen Einkommen entlasten. Für die Erreichung der Klimaziele ist der Gebäudesektor zentral. Ein wesentliches Instrument für die Wärmewende ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind Ziele für die Modernisierung der Wärmeversorgung. In diesem Sinne soll das GEG künftig technologieoffener, flexibler und einfacher gestaltet werden. Ein weitere, wesentliche Maßnahme zur Dekarbonisierung sind die verbesserten Konditionen in der BEG. Sie helfen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen bei der Umsetzung. Die Neubauförderung wird seit März 2023 durch das BMWSB als BEG-Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ („KFN“) und im Rahmen des Förderprogramms „Wohneigentum für Familien“ („WEF“) administriert. Letzteres fördert Familien mit niedrigen bis mittleren Einkommen beim Bau eines klimafreundlichen Neubaus. Der Neubaustandard liegt oberhalb des gesetzlichen Mindeststandards nach dem Gebäudeenergiegesetz; förderfähige Neubauten müssen als Effizienzhaus 40 (EH 40) errichtet werden und spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten. Eine noch größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich über eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfügen.) Im Oktober 2024 wurde mit der Einführung des „Klimafreundlichen Neubaus im Niedrigpreissegment“ (KNN) ein weiteres Förderangebot, welches sich durch verringerte Treibhausgasemissionen sowie einer effizienten Flächennutzung und einer Baukostenobergrenze auszeichnet, umgesetzt. Ziel der Förderung ist die Schaffung von klimafreundlichen und bezahlbaren Wohnraum. Seit September 2024 wird die Wohneigentumsförderung im Neubaubereich durch die Wohneigentumsförderung im Bestand „Jung kauft Alt“ ergänzt. Familien mit niedrigen bis mittleren Einkommen werden beim Erwerb eines sanierungsbedürftigen Gebäudes (Energieeffizienzklasse F, G oder H) unterstützt. Das Gebäude muss innerhalb von 4,5 Jahren auf ein Effizienzhaus 70 EE saniert werden. Die vom BMWE administrierten Programmteile der BEG wurden ab Anfang 2023 endgültig auf die Förderung energetischer Sanierungen von Bestandsgebäuden ausgerichtet. Die BEG fördert energetische Komplettsanierungen sowie Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik. Für den Einbau von Wärmepumpen und weiteren klimafreundlichen Heizungstechnologien wird ein Fördersatz von bis zu 70 Prozent gewährt. Sowohl die energetische Sanierung der energetisch schlechtesten Gebäude („worst performing buildings“) als auch die energetische Sanierung mittels serieller Sanierungen werden durch zusätzliche Förderboni innerhalb der Bundesförderung für effiziente Gebäude in Höhe von 10 Prozent bzw. 15 Prozent besonders angereizt. Zum 1. Januar 2024 ist die reformierte Förderung für den Heizungstausch in Kraft getreten. Die Förderrichtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude–Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist am 29. Dezember 2023 veröffentlicht worden. Die Grundförderung von 30 Prozent und die verfügbaren Boni lassen sich bis zu einem Fördersatz von maximal 70 Prozent kombinieren. Neu ist eine einkommensabhängige Komponente der Förderung, also ein höherer Fördersatz für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen. Zusätzlich zur Zuschussförderung kann auch ein neuer zinsgünstiger Ergänzungskredit für den Heizungstausch sowie für weitere energetische Einzelmaßnahmen (beispielsweise Dämmung) genutzt werden. Außerdem hat sich die Bundesregierung auf ein Aufbauprogramm Wärmepumpe geeinigt, mit dem die Qualifikation und die derzeit angespannten Kapazitäten im Bereich des Sanitär-, Heizungs- und Klima-Handwerks vorangebracht werden sollen. Die Wärmeplanung ist ein entscheidender Schlüssel zur strategischen Planung und Steuerung der Dekarbonisierung der Wärmeversorgung auf lokaler Ebene unter Einbeziehung der relevanten Akteure vor Ort. Gleichzeitig bietet die Wärmeplanung die Chance, Baublöcke oder Quartiere mit besonders hohen Einsparpotenzialen zu identifizieren und anschließend gezielt zu adressieren (bspw. über flankierende Effizienzmaßnahmen an den Gebäuden). Das zum 1. Januar 2024 in Kraft getretene Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) schafft die gesetzlichen Grundlagen für eine flächendeckende Durchführung einer systematischen Wärmeplanung. Die gesetzliche Verpflichtung richtet sich an die Länder, die ihrerseits die Kommunen zur Umsetzung verpflichten können. Das WPG stellt außerdem gesetzliche Anforderungen an die Dekarbonisierung von Wärmenetzen. Grundsätzlich muss jedes bestehende Wärmenetz ab 2030 zu mindestens 30 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist werden (ab 2040 zu 80 Prozent). Im bundesweiten Mittel soll der Anteil erneuerbarer Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus in Wärmenetzen ab 2030 50 Prozent betragen. Jedes neue Wärmenetz muss ab dem 1. März 2025 zu einem Anteil von mindestens 65 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist werden. Bis Ende 2044 muss jedes Wärmenetz in Deutschland vollständig mit Wärme aus erneuerbaren Energien, aus unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist werden. Die Bundesregierung hat am 4. September 2024 ein Gesetz zur Beschleunigung für Geothermie und Wärmepumpen beschlossen. Ziel war es die Zulassungsverfahren für Geothermieanlagen und Wärmepumpen zu vereinfachen, zu digitalisieren und zu beschleunigen. Damit sollte eine klimaneutrale Wärmeversorgung von Städten, Kommunen und auch konkret von einzelnen Gebäuden schneller ermöglicht werden. Das Gesetz ist der Diskontinuität unterfallen. Ein verbessertes Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG), das auch Wärmespeicher und Wärmeleitungen erfasst, wird aktuell in der Bundesregierung abgestimmt. Das Gesetz soll im August im Kabinett beschlossen werden. Darüber hinaus ist die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) weiter im Hochlauf, viele Vorhaben gehen von der Planungs- in die Investitionsphase über. Durch das Förderprogramm wird die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, etwa aus Geothermie, Solarthermie und Großwärmepumpen, die Abwärmenutzung sowie weitere Wärmenetz-Infrastruktur gefördert. Die BEW unterstützt dadurch den Ausbau sowie den Umbau bestehender Wärmenetze hin zur Treibhausgasneutralität bis 2045 und den Neubau von Wärmenetzen mit mindestens 75 Prozent Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien und Abwärme. Auf EU-Ebene wurde mit der grundlegenden Reform des EU-Emissionshandelssystems auch die Einführung des europäischen Brennstoffemissionshandels beschlossen, der auch den Gebäudesektor umfassen wird (EU-ETS 2). Weitere Details und Maßnahmen für den Gebäudesektor finden sich in den Steckbriefen im Anhang. 5.2.4. Transformation des Gebäudesektors zur Treibhausgasneutralität: wichtige Handlungsfelder Vor dem Hintergrund der nach wie vor bestehenden Emissionslücke ist mit Blick auf die Erreichung der mittel- und langfristigen Klimaziele ein kluger und pragmatischer Instrumentenmix entscheidend. Dieser fokussiert in den folgenden drei Handlungsfeldern auf Fördern und Fordern, CO2-Preis und neue Instrumenten – z. B. verbesserte steuerliche Anreize – sowie den Abbau von Hemmnissen bei Planung und Genehmigungen im Gebäudesektor und berücksichtigt durchgehend die Belange vulnerabler Gruppen sowie die Leistungsfähigkeit hoher Einkommensgruppen, z. B. durch sozial gestaffelte Förderinstrumente und nachgelagerte Ausgleichsmaßnahmen, etwa für den regressiv wirkenden CO2-Preis: ⎯ Dekarbonisierung der dezentralen Heizsysteme Alle im Gebäudesektor bilanzierten THG-Emissionen entstehen bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe (Gas und Öl) sowie zu einem sehr geringen Teil bei der Verbrennung von Biomasse zur Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser vor Ort (Fernwärme und Strom werden gesondert bilanziert). Öl- und Gasheizungen müssen deshalb mittel- bis langfristig durch klimafreundliche Heizungslösungen ersetzt werden. ⎯ Neuanschluss von Gebäuden an und Dekarbonisierung von Wärmenetzen: Neben dezentralen Heizungslösungen für Einzelgebäude ist der klimafreundliche Aus- und Umbau der leitungsgebundenen Wärmeversorgung eine weitere entscheidende Säule, um den Gebäudesektor mittel- und langfristig zu dekarbonisieren. Bestehende Wärmenetze müssen durch zunehmende Einspeisung erneuerbarer Energien und Abwärme schrittweise dekarbonisiert werden. Gerade im urbanen Raum sind Neu- und Ausbau sowie die Verdichtung der Wärmenetze zu Zwecken des Neuanschlusses von bislang dezentral beheizten Gebäuden von zentraler Bedeutung. In dicht besiedelten Gebieten mit vielen Mehrfamilienhäusern und entsprechend hohem Wärmebedarf, in denen häufig keine wirtschaftlichen Alternativen bestehen, können Haushalte bezahlbar und perspektivisch treibhausgasneutral mit Wärme versorgt werden. Problematische Abhängigkeiten von fossilen Brennstoffen können reduziert werden. ⎯ Energieeffizienz Als dritte Säule ist die Energieeffizienz eine Grundvoraussetzung für die klimafreundliche Transformation des Gebäudesektors. Um erneuerbare Energien effizient einzusetzen, ist ein Mindestmaß an Gebäudeeffizienz notwendig, um erneuerbare Wärme zu wirtschaftlichen Bedingungen im Gebäudebestand nutzen zu können. Insbesondere im Bereich der Nichtwohngebäude geht es darum, die Kälte- und Klimaanlagen effizient zu betreiben und die Beleuchtungstechnik komplett auf LED-Technik umzurüsten. Viele Gebäude erfüllen bereits die Voraussetzungen für den betriebswirtschaftlich effizienten Betrieb von Wärmepumpen und Anschluss an Wärmenetze (sogenannte Niedertemperaturfähigkeit). Viele Gebäude lassen sich mit geringem Aufwand entsprechend ertüchtigen. Ein weiterer Teil des Gebäudebestands müsste erst umfassend saniert werden, damit er sich für einen betriebswirtschaftlich effizienten Betrieb von Wärmepumpen oder für einen Anschluss an Wärmenetze eignet. Dies hängt vor allem von Faktoren wie dem Gebäudealter, dem Zustand der Heizungsanlage, der Qualität der Gebäudehülle u. a. m. ab. Ein Mindestmaß an Energieeffizienz der Gebäude ist auch deshalb von Bedeutung, weil erneuerbare Energien auch mittel- und langfristig nicht unbegrenzt verfügbar sein werden und ihr Ausbau neben hohen volkswirtschaftlichen Kosten bestimmten Grenzen unterliegt (beispielsweise Flächenkonkurrenz, Akzeptanz). Wirtschaftliche energetische Sanierungsmaßnahmen eines Gebäudes tragen dazu bei, den Endenergieverbrauch zu senken und gleichzeitig die Wärmeversorgung der Gebäude langfristig bezahlbar zu gestalten. Außerdem kann so der Wohn- und Nutzungskomfort erhöht werden. Gleichzeitig ist – auch im Hinblick auf die Bezahlbarkeit des Wohnens – die Finanzierbarkeit der Energieeffizienzmaßnahmen zu berücksichtigen und die Voraussetzung dafür, dass diese durch die Gebäudeeigentümer umgesetzt werden. Hohe THG-Minderungs- und Energieeinsparpotenziale liegen dabei vor allem in den oben beschriebenen energetisch schlechtesten Gebäuden. Diese Gebäude verursachen überproportional viele Treibhausgasemissionen. 5.2.5. Indikatorik 5.2.5.1. Handlungsfeld Dekarbonisierung der dezentralen Heizsysteme Nach dem aktuellen Gebäudereport 2025 der Deutschen Energieagentur dena21 gab es im Jahr 2023 18,7 Millionen Öl- und Gasheizungen in Deutschland. Davon waren knapp 18 Prozent 30 Jahre und älter – diese Anlagen gelten als technisch veraltet und ineffizient. Der Heizungsbestand wird von fossil betriebenen Öl- und Gasheizungen dominiert. Die Zahl der Wärmepumpen, die mit Strom aus erneuerbaren Energien hocheffizient und klimaneutral heizen, nimmt aber seit rund 10 Jahren stetig deutlich zu. Anzahl installierter Wärmepumpen Im vergangenen Jahr 2024 ging die Zahl der verkauften Wärmepumpen gegenüber dem Rekordwert im Vorjahr deutlich zurück. Der Expertenrat für Klimafragen führt dies in seinem Zweijahresgutachten auch auf eine Investitionszurückhaltung in der aktuell schwachen Konjunkturlage zurück. Weitere Gründe liegen in den Vorzieheffekten aus dem sehr absatzstarken Jahr 2023. Erste Indizien deuten darauf hin, dass der Wärmepumpenmarkt im Jahr 2025 wieder anziehen könnte: Wurden in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) im gesamten Jahr 2024 rund 150.000 Wärmepumpen beantragt, waren es allein im 1. Quartal 2025 bereits rund 65.000 Wärmepumpen, die in der Heizungsförderung beantragt wurden. Die aktuelle Nachfrage nach der Heizungsförderung ist seit Beginn des Jahres stark angestiegen und liegt weiterhin auf einem hohen Niveau. Tatsächlich stieg nach Aussage des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie der Absatz von Wärmepumpen im ersten Quartal 2025 um 35% im Vergleich zum Vorjahr (insgesamt 62.000). 21 Deutsche Energieagentur (dena): Gebäudereport 2025, im Internet abrufbar unter https://www.dena.de/fileadmin/dena/Publikatio- nen/PDFs/2025/Gebaeudereport_2025_BF.pdf Abbildung 20: Entwicklung des Wärmepumpenbestandes in Deutschland Entwicklung des Endenergieverbrauchs von oberflächennaher Geothermie und Umweltwärme Mit der Zahl der installierten Wärmepumpen steigt auch der Verbrauch von Endenergie, die aus Umwelt- und oberflächennaher Erdwärme gewonnen wurde. Abbildung 21: Entwicklung des Endenergieverbrauchs von oberflächennaher Geothermie und Umweltwärme Anzahl fossiler Heizungsanlagen Bei den Messungen an insgesamt rund 33 Millionen Feuerungsanlagen hat das Schornsteinfegerhandwerk im Jahr 2023 den folgenden Anlagenbestand erhoben. Der Bestand wird von gasbefeuerten Anlagen dominiert. Abbildung 22: Gesamtzahl der Feuerungsanlagen in Deutschland Quelle: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks: Erhebungen des Schornsteinfegerhandwerks 2023 5.2.5.2. Handlungsfeld Neuanschluss von Gebäuden an und Dekarbonisierung von Wärmenetzen Sowohl der Anteil an die Fernwärme angeschlossener Wohnungen/Wohngebäude als auch der Anteil der erneuerbaren Energien an der Fernwärmeerzeugung ist in den vergangenen Jahren gestiegen. Anteil erneuerbarer Energien an der Fernwärmeerzeugung Der aus erneuerbaren Energien gewonnene Anteil der Fernwärme ist in den letzten Jahren stetig gestiegen. Lag er im Jahr 2005 noch bei 5,1 Prozent, waren es 2024 bereits 21,9 Prozent. Abbildung 23: Anteil erneuerbarer Energien an der Fernwärmeerzeugung Zahl der Fernwärmeanschlüsse Der dena-Gebäudereport 2025 gibt an, dass aktuell 15,1 Prozent aller Wohneinheiten und 6,6 Prozent der Wohngebäude mit Fernwärme versorgt werden. Die Studie „Wie heizt Deutschland“ des BDEW nennt ähnliche Zahlen (15,4 Prozent der Wohnungen und 6,7 Prozent der Wohngebäude). Laut BDEW ist der Anteil an die Fernwärme angeschlossener Wohnungen zwischen 2019 und 2023 von 13,9 auf 15,4 Prozent und der Anteil an die Fernwärme angeschlossener Wohngebäude von 6,6 auf 6,7 Prozent gestiegen. Seit 1980 ist der Anteil an Gebäuden mit Fernwärmeanschluss ab der Baualtersklasse 1990-1999 bis zur jüngsten Baualtersklasse 2016 und später von 7 Prozent auf 11 Prozent gestiegen.22 22 Deutsche Energieagentur (dena): Gebäudereport 2025, im Internet abrufbar unter https://www.dena.de/PUBLIKATION2515 5.2.5.3. Handlungsfeld Energieeffizienz im Gebäudebereich Der hier gezeigte Endenergieverbrauch bezieht sich auf die Menge an Energie, die bei den Endverbrauchenden ankommt und genutzt wird. Der Endenergieverbrauch war 2023 und 2024 praktisch konstant, er liegt auf dem niedrigsten Niveau der letzten 20 Jahre. Die Entwicklung ist jedoch nicht allein auf die Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude zurückzuführen. Endenergieverbrauch in privaten Haushalten und im Bereich Gewerbe-Handel-Dienstleistungen Der Endenergieverbrauch in privaten und gewerblich genutzten Gebäuden schwankte über die letzten 20 Jahre. In 2023 und 2024 erreichte er den bisher niedrigsten Wert. Der Endenergieverbrauch der Gebäude wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst, unter anderem der Witterung, den Energiepreisen oder dem Effizienzstandard und Energiebedarf des Gebäudebestandes. Abbildung 24: Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte im Gebäudesektor (nach KSG, ohne Sekundärenergieträger Strom und Fernwärme) 5.2.6. Nächste Schritte Auch der Koalitionsvertrag (KoaV) von CDU/CSU und SPD vom 9. April 2025 stuft den Gebäudesektor für die Erreichung der Klimaziele als zentral ein. Die Koalition sieht insbesondere vor: ⎯ Ziele für die Modernisierung der Wärmeversorgung sind Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz. ⎯ Die erreichbare CO2-Vermeidung soll zur zentralen Steuerungsgröße werden; der Quartiersansatz soll gestärkt werden. ⎯ Fortsetzung der Sanierungs- und Heizungsförderung: Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten für energetische Sanierungen ererbter Immobilien. Zeitlich befristete Wiederherstellung der Förderfähigkeit des EH55- Standards zur Aktivierung des Bauüberhangs. ⎯ Vereinfachung der Verzahnung von GEG und kommunaler Wärmeplanung. ⎯ Harmonisierung der nationalen Gebäudeeffizienzklassen im GEG mit den europäischen Nachbarländern. Ausschöpfen der Spielräume bei der Umsetzung der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD). Hinwirken auf eine Verlängerung der Umsetzungsfristen. Der Koalitionsvertrag benennt daneben einige weitere wichtige noch umzusetzende Projekte zur Beschleunigung der Transformation. Zentral sind hierbei die Senkung der Stromkosten, die zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Wärmepumpen einen wichtigen Beitrag leisten kann, sowie Maßnahmen zur Sanierung bestehenden Wohnraums, u. a. auch steuerliche Maßnahmen. Sie können einen spürbaren Beitrag zur Reduktion der derzeit bestehenden Lücke leisten. Darüber hinaus sind gegebenenfalls weitere Maßnahmen möglich, wie beispielsweise die Ausweitung des Einkommens-Bonus in der Heizungsförderung auf weitere Maßnahmen. Auch durch diese Sanierungsförderung werden die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die privaten Haushalte zurückgegeben und können durch die emissionsmindernde Wirkung noch einmal dazu beitragen, dass die CO2-Preise moderat und bezahlbar bleiben. Die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) soll gesetzlich abgesichert und aufgestockt werden. Mit der Richtlinie (EU) 2024/1275 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Gesamteffizienz von Gebäuden wurde die EU-Gebäuderichtlinie neu gefasst. Eine wesentliche Neuerung ist die Vorgabe an die Mitgliedstaaten, einen nationalen Pfad für die schrittweise Renovierung des Wohngebäudebestandes festzulegen. Angestrebt wird, den Wohngebäudebestand im Durchschnitt energetisch zu verbessern. Den Mitgliedstaaten bleibt es überlassen, mit welchen Instrumenten dieses Ziel erreicht werden soll. Weitere Neuerungen sind die Einführung der Kategorie des Nullemissionsgebäudes und Renovierungsanforderungen an Nichtwohngebäuden (MEPS, siehe oben). Die Richtlinie ist Ende Mai 2024 in Kraft getreten und bis zum 29. Mai 2026 national umzusetzen. Die von der Richtlinie geforderten Anforderungen für die Ausführung neuer Gebäude als Nullemissionsgebäude müssen für neue, öffentliche Gebäude erst zum 1. Januar 2028 und für alle neuen Gebäude erst zum 1. Januar 2030 festgelegt werden. Letztlich wurde auf EU-Ebene mit der grundlegenden Reform des EU-Emissionshandelssystems auch die Einführung des europäischen Brennstoffemissionshandels beschlossen, der ab 2027 auch den Gebäudesektor umfassen wird (EU-ETS 2, siehe oben). Um eine Anreizwirkung zum Heizungstausch zu entfalten, muss der ETS 2 auch bei steigenden CO2-Preisen wirken können. 5.3. Verkehr 5.3.1. Aktuelle Entwicklung der Treibhausgasemissionen23 Der Sektor Verkehr trägt rund 143,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente zu den Gesamtemissionen des Jahres 2024 bei. Damit sind die Emissionen des Sektors gegenüber 2023 um rund 1,4 Prozent bzw. knapp 2,0 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gesunken. Diese Minderung ist fast ausschließlich im Straßenverkehr zu verorten, auf den rund 139,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente entfallen. Hier wirken ein verminderter Biodieselabsatz und eine erhöhte Pkw-Fahrleistung leicht emissionserhöhend, bestandsübergreifende Effizienzverbesserungen sowie die weitere Zunahme von Elektro-Pkw hingegen leicht emissionsmindernd. Durch einen Zuwachs batterieelektrischer Pkw um rund 250.000 Fahrzeuge gegenüber 2023 wurden rund 0,6 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente eingespart. Der Straßengüterverkehr bleibt dagegen nahezu unverändert. Eine Trendwende hin zu schnellen und deutlichen Emissionsminderungen ist im Straßenverkehr damit weiterhin nicht zu erkennen. Wie Abbildung 25 zeigt, überschreitet der Sektor in 2024 die zugewiesenen Jahresemissionsmenge von 125 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten um 18 Millionen Tonnen. Die für die übrigen Verkehrsträger abgeleitete Emissionsentwicklung gegenüber 2023 (+2,6 Prozent beim nationalen Schiffsverkehr, -2,7 Prozent beim Schienenverkehr und +1 Prozent beim inländischen Flugverkehr) wirkt sich in absoluten Zahlen kaum auf das sektorale Gesamtergebnis aus. 23 Umweltbundesamt (2025): Pressehintergrundinfo Emissionsdaten 2024. Abrufbar unter https://www.umweltbundes- amt.de/sites/default/files/medien/11867/dokumente/emissionsdaten_2024_-_pressehintergrundinformationen.pdf Abbildung 25: Entwicklung und Zielerreichung der Treibhausgasemissionen in Deutschland im Sektor Verkehr des Klimaschutzgesetzes (KSG) * 5.3.2. Projizierte weitere Entwicklung der THG-Emissionen24 25 Der Sektor Verkehr wird die kumulierten Jahresemissionsmengen zwischen 2021 und 2030 um insgesamt 169 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente voraussichtlich verfehlen.26 Grundsätzlich ist die Entwicklung der Treibhausgasemissionen gegenüber den Projektionsdaten 2024 nahezu unverändert. Im Verkehr ist dabei erneut ein kontinuierlicher und deutlicher Rückgang der Emissionen bis 2050 erkennbar, der jedoch von einem aktuell weiterhin zu hohen Ausgangsniveau stattfindet und daher bis zum Jahr 2030 erhebliche Überschreitungen der Jahresemissionsmengen des Verkehrssektors zur Folge hat. 24 Umweltbundesamt (2025): Treibhausgasemissionen 2025 – Ergebnisse kompakt. Abrufbar unter https://www.umweltbundes- amt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-ergebnisse-kompakt 25 Umweltbundesamt (2025): Treibhausgas-Projektionen 2025 für Deutschland (Projektionsbericht 2025). Abrufbar unter https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-fuer-deutschland, zuletzt aufgerufen am 11.06.2025 26 Der fossile Endenergieverbrauch im Sektor Verkehr liegt kumuliert von 2025 bis 2030 über dem Verbrauch in den Projektionen 2024. Aufgrund angepasster technischer Berichterstattungsmethoden werden die spezifischen Emissionsfaktoren von Benzin als etwas geringer eingestuft als in den Projektionen 2024 und liegen auf demselben Niveau wie vor zwei Jahren. Im Vergleich zu den Projektionsdaten 2024 wurden methodische Verbesserungen vorgenommen, konkret unterliegt die Verkehrsnachfrage nun einer eigenen Modellierung. Diese ermöglicht es, Verhaltensänderungen zu modellieren, so dass sektorübergreifende Entwicklungen stärker im Modellverbund berücksichtigt werden können. Dabei führt die geringere Produktion im verarbeitenden Gewerbe insbesondere im Güterverkehr zu einer gedämpften Nachfrageentwicklung. Die Ergebnisse der Projektionen 2025 gehen von einer zurückhaltenden Entwicklung bei der Nachfrage nach batterieelektrischen Pkw (BEV) aus: Dabei wurden die angekündigten Entwicklungen der Preise und Produktionskapazitäten der Pkw in den Annahmen berücksichtigt. Dies führt im Vergleich zu den Projektionsdaten 2024 zu einer konservativeren Einschätzung der Wirkung von CO2-Flottenzielwerten von neuzugelassenen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen. Im Ergebnis wird insbesondere für Pkw, aber auch für leichte Nutzfahrzeuge, ein langsamerer Hochlauf der Elektromobilität projiziert. Die im Jahr 2024 verschärften CO2-Flottenzielwerte für neue schwere Nutzfahrzeuge wirken sich dagegen emissionsmindernd aus. Brennstoffzellen-Lkw weisen höhere Neuzulassungsanteile auf als noch in den Projektionsdaten 2024. Durch eine Anpassung der Anrechenbarkeit von RFNBO27 auf die THG-Quote (dreifache Anrechnung anstatt zweifacher Anrechnung) wird deren Nutzung gefördert. Zudem wird angenommen, dass die CO2-Flottenzielwerte in Deutschland aufgrund der ambitionierten Ausgestaltung der LKW-Maut übererfüllt werden, was sich ebenfalls auf die Neuzulassungen auswirkt. Da die THG-Quote gesetzlich dahingehend angepasst wurde, dass Übererfüllungen in der Quote aus den Vorjahren nicht in den Jahren 2025 und 2026 angerechnet werden können, kommt es in der Modellierung in diesen beiden Jahren zu einem stärkeren Einsatz von Biokraftstoffen und somit etwas geringeren Emissionen als in den Projektionsdaten 2024 Im Jahr 2030 ergibt sich durch die neue dreifache Anrechnung von RFNBO ein verändertes Mengengerüst im Vergleich zu den Projektionsdaten 2024, welches zu einem niedrigeren Biokraftstoffanteil führt. Zusammen mit den Anpassungen bei den CO2-Flottenzielwerten führt dies insgesamt zu etwas höheren Emissionen im Jahr 2030 als in den Projektionsdaten des Vorjahres. Im Vergleich zu den Projektionsdaten 2024 sinkt die Güterverkehrsleistung durch die sektorübergreifenden Rückkopplungen zur reduzierten Produktionsmenge im verarbeitenden Gewerbe und in der Industrie deutlich. Auch Massengütertransporte wie Kohle und Ölprodukte werden durch die methodische Verbesserung in der Verkehrsnachfrageprojektion abgebildet und führen zu geringeren Verkehrsleistungen für die Verkehrsträger Schiene und Binnenschiff. Der Schienengüterverkehr weist zudem vor allem kurzfristig eine vergleichsweise niedrige Transportleistung auf, da die Sanierung der Hochleistungskorridore zu Engpässen führt. Nach der Netzertüchtigung wird durch die verbesserte Wettbewerbsposition jedoch ein minimales Wachstum sowohl beim Güterverkehr als auch beim Personenverkehr auf der Schiene projiziert. Die Personenverkehrsleistung ist im Vergleich zu den Projektionsdaten 2024 vor allem aufgrund der anhand aktueller statistischer Daten nach unten korrigierter Bevölkerungszahl niedriger. Aufgrund der nicht gesicherten Finanzierung des Deutschlandtickets ab 2026 wird dieses in den Projektionsdaten 2025 nur bis Ende 2025 berücksichtigt, während noch in den Projektionen 2024 eine Fortführung nach 2025 angenommen wurde. Die Einführung eines deutschlandweiten Taktfahrplans auf der Schiene wird bis 2050 angenommen und setzt voraus, dass die dafür notwendigen infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden. Im Wesentlichen trägt das (gegenüber der Referenzentwicklung) erhöhte Ambitionsniveau bei den CO2- Flottenzielwerten für neuzugelassene schwere Nutzfahrzeuge (2,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente), Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (1,5 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente) sowie die Treibhausgasminderungsquote (6,7 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente) und die exogen vorgegebene CO2-Bepreisung (2,4 Millionen Tonnen CO2- Äquivalente) zur Emissionsminderung in 2030 bei. Die projizierte Minderung der THG-Emissionen im Sektor Verkehr ist nur erreichbar, wenn die CO2-Flottenzielwerte sowohl für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge als auch bei den schweren Nutzfahrzeugen nicht abgeschwächt werden. Da es durch die EU-Gesetzgebung (CO2-Flottenzielwerte für neue Fahrzeuge, RED und daraus folgend die THG- Quote, die Eurovignetten-Richtlinie und daraus folgend die CO2-Differenzierung in der Lkw-Maut, ab 2027 auch ETS 2) ein gefestigtes, wirksames Instrumentenset gibt, werden die Projektionsergebnisse im Verkehr bei Einhaltung und Fortbestand dieser Verordnungen und Richtlinien als robust eingeschätzt. 27 Renewable Fuels of Non-Biological Origin Abbildung 26: Entwicklung der projizierten Treibhausgasemissionen im Sektor Verkehr Das Mit-Weiteren-Maßnahmen-Szenario ermittelt die Klimaschutzwirkung einer alternativen Ausgestaltung folgender vier Maßnahmen: ⎯ Verstärkte Unterstützung emissionsfreier gewerblicher Pkw, ⎯ Fortsetzung des Deutschlandtickets für den Nahverkehr ab 2026, ⎯ Fortsetzung des Ausbaus der Radinfrastruktur ab 2029, ⎯ Wegfall der nationalen PtL-Beimischquote im Flugverkehr. Einen deutlichen zusätzlichen THG-Minderungseffekt im Jahr 2030 weist die Fortsetzung des Deutschlandtickets auf (2,37 Millionen Tonnen weniger THG-Emissionen im Jahr 2030 als im MMS).28 5.3.3. Zentrale Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor Im Berichtszeitraum sind neue Maßnahmen auf den Weg gebracht worden, um die bestehende Klimaschutzlücke im Verkehr weiter zu verringern. Um die Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen und den schnellen Markthochlauf von schweren Nutzfahrzeugen mit batterieelektrischem Antrieb (E-Lkw) zu ermöglichen, ist der Aufbau einer flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur erforderlich. Mit dem Masterplan Ladeinfrastruktur II hat die Bundesregierung erstmals auch für E-Lkw umfassende Maßnahmen beschlossen, die eine Errichtung dieser Ladeinfrastruktur sicherstellen. Dazu gehört der Aufbau eines Schnellladenetzes für E-Lkw entlang der Bundesautobahnen in Deutschland. An etwa 350 ausgewählten bewirtschafteten 28 Umweltbundesamt (2025): Treibhausgas-Projektionen 2025 für Deutschland (Projektionsbericht 2025). Abrufbar unter https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/treibhausgas-projektionen-2025-fuer-deutschland, zuletzt aufgerufen am 11.06.2025 und unbewirtschafteten Standorten soll die Lkw-taugliche Schnellladeinfrastruktur entstehen, die entsprechende Ausschreibung ist Ende 2024 gestartet. Für die Dekarbonisierung des Schwerlastverkehrs und den Wirtschaftsstandort Deutschland ist dies von zentraler Bedeutung. Die im Oktober 2024 in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung verschafft den zuständigen Behörden und Kommunen größere Spielräume bei der Gestaltung des Straßenverkehrs vor Ort. Um ihnen bei der Anwendung der neuen Rechtsgrundlagen die erforderliche Rechtssicherheit zu verschaffen, wurde im März 2025 auch die zugehörige allgemeine Verwaltungsvorschrift VwV-StVO novelliert. Der neue Rechtsrahmen stellt einen Paradigmenwechsel dar, da er neben der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nun auch den Klima- und Umweltschutz, die Gesundheit und die städtebauliche Entwicklung als Grundlage für verkehrsrechtliche Anordnungen stärkt. Kommunen können damit unter anderem dem Fuß- und Fahrradverkehr angemessene Flächen bereitstellen und Bussonderfahrstreifen leichter anordnen und so klimafreundliche Verkehrsarten besser fördern. Mit Inkrafttreten des novellierten Gesetzes über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz - TEHG) im März 2025 ist zudem die in der EU- Emissionshandelsrichtlinie festgelegte Einführung des europäischen Brennstoffemissionshandels (EU ETS 2) und die damit verbundene weitgehende Überführung des nationalen Emissionshandelssystems (nEHS) in den ETS 2 in nationales Recht umgesetzt worden. Analog zum nEHS wird der ETS 2 neben dem Gebäudesektor auch den Straßenverkehr und kleine Industrieanlagen umfassen. 5.3.4. Transformation des Verkehrssektors zur Treibhausgasneutralität: wichtige Handlungsfelder Im Verkehrssektor besteht weiterhin ein hoher Handlungsbedarf, um einen den Jahresemissionsmengen aus dem KSG entsprechenden Beitrag zur Erreichung des sektorübergreifenden Gesamtziels zu leisten. Entscheidende Faktoren zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Verkehrssektor sind: ⎯ Nutzung alternativer Antriebe im Straßenverkehr Die Elektromobilität bietet eine große Chance, diesen Weg erfolgreich beschreiten zu können. Die Elektrifizierung des Straßenverkehrs bedeutet nicht nur, den Endenergieverbrauch des Verkehrs deutlich zu senken, sondern aufgrund der bereits weit fortgeschrittenen Energiewende im Strombereich geht mit ihr auch ein Wechsel von fossilen, importierten Energieträgern hin zu erneuerbaren und heimischen Energieträgern einher. Aus dieser Synergie ergeben sich daher weitreichende Treibhausgasminderungen. Der zügige Hochlauf der Elektromobilität ist auch entscheidend, um künftig steigenden CO2-Preisen begegnen zu können und denjenigen, die auf Pkw oder Lkw-Transporte angewiesen sind, bezahlbare und emissionsfreie Mobilitätsoptionen anzubieten. ⎯ verstärkte Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und nicht-motorisierten Verkehrsmitteln (Verkehrsverlagerung) ⎯ Die Stärkung öffentlicher Verkehrsmittel, der Schiene und von Fuß- und Radverkehr unterstützen diese Entwicklung weiter. ⎯ Dekarbonisierung von Kraftstoffen Wo die Elektrifizierung an Grenzen stößt, sind klimaneutrale Kraftstoffe unabdingbar, um den Verkehr treibhausgasneutral zu gestalten. Dies wird insbesondere im Luft- und Seeverkehr der Fall sein. 5.3.5. Indikatorik 5.3.5.1. Handlungsfeld Elektrifizierung / Antriebswechsel Die Antriebe von Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen werden im Jahr 2025 weiter überwiegend fossil betrieben. Die Zahl der elektrischen Antriebe steigt seit etwa 5 Jahren sehr stark an, jedoch beginnend von einem sehr niedrigen Ausgangsniveau. Bestand Pkw Die Pkw-Flotte ist weiter von einem überwiegenden Anteil fossiler Antriebe geprägt. Ausgehend von einem niedrigen Niveau ist seit 2021 der Anteil an elektrischen und hybriden Antrieben stark gewachsen. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass die alternativen Antriebe (BEV/ PHEV) einen Neuzulassungsanteil von über 28 Prozent im Juni 2025 erreichten. Der positive Trend seit Beginn des Jahres setzt sich fort. Im ersten Halbjahr 2025 konnten die BEV- Neuzulassungen um +35,1 Prozent (Anteil im Schnitt: 17,7 Prozent) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gesteigert werden.29 Abbildung 27: Bestand an Personenkraftwagen nach Kraftstoffarten in den Jahren 2016 bis 2025 Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt30 29 https://www.kba.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Fahrzeugzulassungen/2025/pm28_2025_n_06_25_pm_komplett.html 30 https://www.kba.de/DE/Statistik/Fahrzeuge/Umwelt/Diagramme/Bestand/Bestand_Umwelt_Pkw_Zeitreihe_Kraft- stoffe_2025_csv.html?nn=852372&view=kbawebdiagramcsvexport Bestand Lkw Der Lkw-Bestand wuchs seit dem Jahr 2020 weiter an. Es dominieren Dieselantriebe, deren Zahl in den letzten 5 Jahren weiter gestiegen ist. Gleichzeitig hat sich die Zahl der elektrisch angetriebenen Lkw in diesem Zeitraum mehr als verdreifacht, von etwas über 24.000 Fahrzeugen im Januar 2020 auf gut 92.000 im Januar 2025. Tabelle 5: Bestand an Lkw am 1. Januar 2025 nach Kraftstoffart Jahr Benzin Diesel Flüssiggas Erdgas Elektro Hybrid sonstige Summe Jan 20 143.530 3.077.267 16.455 13.649 24.380 355 457 3.147.093 Jan 21 148.850 3.195.803 18.328 13.584 32.210 1.035 470 3.410.280 Jan 22 155.454 3.314.964 20.571 13.433 43.768 2.047 577 3.550.814 Jan 23 160.686 3.381.255 22.216 13.394 60.803 2.755 646 3.641.755 Jan 24 169.423 3.449.134 23.629 13.198 78.952 3.303 836 3.738.475 Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt31 5.3.5.2. Handlungsfeld Verkehrsverlagerung Verkehrsleistung öffentlicher Personenverkehr Der öffentliche Personenverkehr umfasst die Bereiche Liniennahverkehr mit Eisenbahnen, Straßenbahnen und Omnibussen sowie den Linienfernverkehr mit Omnibussen und Eisenbahnen. Die Verkehrsleistung im öffentlichen Personenverkehr ist im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr deutlich angestiegen und hat einen neuen Höchstwert erreicht. Abbildung 28: Personenkilometer in tausend im öffentlichen Nahverkehr Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, eigene Darstellung 31 https://www.kba.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistik/Fahrzeuge/FZ13/fz13_2025.xlsx?__blob=publicationFile&v=3 0 20.000.000 40.000.000 60.000.000 80.000.000 100.000.000 120.000.000 140.000.000 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Verkehrsleistung Güterverkehr Der Großteil der Güterverkehrsleistung wird auf der Straße transportiert, der Schienengüterverkehr folgt mit weitem Abstand. Im Jahr 2023 war die Güterverkehrsleistung vor allem konjunkturbedingt leicht rückläufig, was auch einen leichten Rückgang der Straßengüterverkehrsleistung zur Folge hatte. Abbildung 29: Güterverkehrsleistung nach Verkehrsträgern in Deutschland 5.3.5.3. Dekarbonisierung Kraftstoffe Der Einsatz erneuerbarer Energien im Verkehrsbereich wird von biomassebasierten Kraftstoffen dominiert, insbesondere Biodiesel. Es folgen Strom aus erneuerbaren Energien und Bio-Ethanol, die Endenergie in einer vergleichbaren Größenordnung für den Verkehr bereitstellen. Erneuerbare Energien im Verkehr Der durch erneuerbare Energien gedeckte Endenergieverbrauch im Verkehr war im Jahr 2024 leicht rückläufig im Vergleich zum Vorjahr. Insbesondere der Verbrauch von Biodiesel geht seit einigen Jahren zurück. Dagegen steigt der Verbrauch von erneuerbarem Strom im Verkehrssektor. Abbildung 30: Endwicklung des Endenergieverbrauchs erneuerbarer Energien im Verkehrssektor 5.3.6. Nächste Schritte Gemäß dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vom 9. April 2025 soll Mobilität bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich sein. Einen besonderen Fokus legt die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode auf Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen, die beim Umstieg auf klimafreundliche Mobilität besonders unterstützt werden sollen. Die Elektrifizierung des Verkehrssektors als ein zentraler Baustein zur Erreichung dieser Ziele und soll mit zahlreichen Maßnahmen beschleunigt werden. Ferner soll die Verkehrsinfrastruktur leistungsfähiger werden, wozu insbesondere Investitionen in das deutsche Schienennetz gesteigert werden. Zur Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden dem Vertrag zufolge Bund und Länder zudem die ÖPNV-Finanzierung auf eine neue gesetzliche Grundlage stellen und einen Modernisierungspakt starten. Das Deutschlandticket wird über 2025 hinaus fortgesetzt. Die Belange derer, die weder in vom ÖPNV ausreichend erschlossenen Gebieten wohnen, noch sich – trotz Förderung – elektrische Mobilität leisten können, müssen Berücksichtigung finden. Die neue Bundesregierung will zudem die Flottenumrüstung auf klimaneutrale Busse im ÖPNV sowie den flächendeckenden Ausbau von Pkw- und Lkw-Ladeinfrastruktur, einschließlich des Ladens an Betriebshöfen und Depots, vorantreiben und fördern. Im Bereich des Luftverkehrs soll die Markteinführung von Sustainable Aviation Fuels gefördert werden. Der Koalitionsvertrag sieht zudem eine Intensivierung der Forschungsaktivitäten für die Dekarbonisierung der bodengebundenen Mobilität sowie der Schiff- und Luftfahrt vor. 5.4. Industrie 5.4.1. Aktuelle Entwicklung der Treibhausgasemissionen32 Im Industriesektor sind die Emissionen im Jahr 2024 nach aktuellen Daten mit einer Zunahme von 0,1 Prozent auf 153 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente nahezu konstant geblieben. Wie schon im Jahr 2023 unterschreitet der Sektor deutlich die festgelegte Jahresemissionsmenge von 168,8 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten für 2024. Der Einsatz fossiler Brennstoffe dominiert mit einem Anteil von zwei Dritteln über alle Branchen die Emissionen im Sektor Industrie. Insgesamt wurden für industrielle Feuerungen 2024 circa 1,1 Prozent mehr fossile Brennstoffe als im Vorjahr eingesetzt. Emissionssteigerungen durch eine wirtschaftliche Erholung in der chemischen 32 Umweltbundesamt (2025): Pressehintergrundinfo Emissionsdaten 2024, abrufbar unter https://www.umweltbundes- amt.de/sites/default/files/medien/11867/dokumente/emissionsdaten_2024_-_pressehintergrundinformationen.pdf Industrie und der Eisen-Stahl-Industrie wurden durch Emissionsminderungen in der mineralischen Industrie ausgeglichen. Insbesondere die Rohstahlproduktion, welche im Vergleich zum Vorjahr um 5 Prozent gestiegen ist, führte zu einem höheren Verbrauch von Steinkohlenkoks und Steinkohle. Auch in der Ammoniakproduktion wurden 2024 Produktions- und damit Emissionssteigerungen mit jeweils 19 Prozent und 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet. Demgegenüber führten Produktionsrückgänge, insbesondere bei Zementklinker als relevanteste Branche in der mineralischen Industrie, zu Emissionsrückgängen von insgesamt 6,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Diese differenzierte Entwicklung in verschiedenen Branchen zeigt, dass die Veränderungen der THG-Emissionen im Sektor Industrie wesentlich durch die Energiepreise beeinflusst werden, die nach wie vor über dem Niveau vor der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskrieges liegen, im Vergleich zum Vorjahr jedoch zurückgingen. Die verschiedenen Bemühungen zur strukturellen Dekarbonisierung emissionsintensiver Branchen bilden sich in der aktuellen Entwicklung der Treibhausgasemissionen noch nicht ab. Die Emissionsrückgänge im Bereich der mineralischen Industrie sind im Wesentlichen ein Abbild der schwachen Baukonjunktur des Jahres 2024. Abbildung 31: Entwicklung und Zielerreichung der Treibhausgasemissionen in Deutschland im Sektor Industrie des Klimaschutzgesetzes (KSG) * 5.4.2. Projizierte weitere Entwicklung der THG-Emissionen33 34 Die aktuellen Projektionsdaten zur Emissionsentwicklung bis zum Jahr 2030 zeigen, dass der Industriesektor die sektoralen kumulierten Jahresemissionsmengen zwischen 2021 und 2030 in Summe deutlich um 73 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente übererfüllen wird. Die Projektionsdaten 2025 projizieren eine deutliche Emissionsminderung bis 2030 auf 116,1 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente. Anschließend verlangsamt sich die Reduktionsdynamik, sodass 2045 noch hohe Mengen an THG im Industriesektor verbleiben (circa 73 Millionen Tonnen CO2- Äquivalente). Laut Projektionsbericht (Ergebnisse kompakt, Seite 18) sei die langfristige Transformation sowie die dafür notwendige Planungssicherheit durch die bisherigen Instrumente und Maßnahmen noch nicht gegeben. Eine wichtige Rolle spielen dabei bestehende Unsicherheiten hinsichtlich des Preises und der Verfügbarkeit von grünem Wasserstoff, die sich zum Beispiel bei der Grundstoffchemie durch einen verhaltenen Einstieg in Verfahren auf Basis von grünem Wasserstoff exemplarisch zeigen. Im Vergleich zu den Projektionsdaten 2024 werden in den Projektionsdaten 2025 die aktuellen Konjunkturentwicklungen, insbesondere in den energieintensiven Branchen, berücksichtigt und bis 2030 wird somit nur von einem geringfügigen Wachstum der Produktionsmengen ausgegangen. Im Jahr 2030 liegt das Produktionswertniveau der energieintensiven Industrie, besonders bei Rohstahl, Zement und Papier, nicht wie in den Projektionen 2024 bei 100 Prozent im Vergleich zu 2015, sondern erreicht nur 94 Prozent (Förster et al., 2025). Dies wirkt sich im Vergleich zu den Projektionsdaten 2024 stark emissionsmindernd aus. Dem gegenüber stehen geringere effektive Förderbudgets sowie die Annahme von niedrigeren CO2-Preisen im EU-ETS bis 2040, was sich leicht emissionssteigernd auswirkt. Erst ab 2040 gleichen sich die Annahmen der künftigen EU-ETS-Preise an die Vorjahresmodellierung an. Im Vergleich zu den Projektionsdaten 2024 ist auch das Preisverhältnis von Strom zu Erdgas etwas geringer, was die Elektrifizierung von Prozessen begünstigt und sich emissionsmindernd auswirkt. Das Preisverhältnis von Wasserstoff zu Erdgas fällt jedoch höher aus, was die Umstellung auf wasserstoffbasierte Verfahren hemmt und im Vergleich zu den Projektionsdaten 2024 emissionssteigernd wirkt. Der projizierte Endenergiebedarf im Sektor Industrie sinkt von 2023 bis 2040 um 7 Prozent. Der voraussichtliche Elektrifizierungsgrad wird im Ergebnis der Projektion kontinuierlich ansteigen, getrieben von Wärmepumpen und hybriden Lösungen im Bereich der Prozesswärmeerzeugung. Unter den angenommenen Bedingungen ist eine Vollelektrifizierung der meisten Prozesse wirtschaftlich unattraktiv, sofern keine starken Effizienzgewinne realisiert werden können. Dies ist für Warmwasser- und Dampferzeugung im Niedertemperaturbereich (bis etwa 150 °C) durch die Nutzung von Wärmepumpensystemen und im Mitteltemperaturbereich mit Einschränkungen möglich. Im Hochtemperaturbereich, de

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