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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute hinsichtlich der Anforderungen an Verbriefungspositionen

dip / drucksache 15.09.2025 · WP 21 · 322/1/25 · Empfehlungen · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute hinsichtlich der Anforderungen an Verbriefungspositionen [Bundesrat Drucksache 322/1/25 15.09.25 ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - Fz - Wi zu Punkt ... der 1057. Sitzung des Bundesrates am 26. September 2025 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute hinsichtlich der Anforderungen an Verbriefungspositionen COM(2025) 825 final Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Finanzausschuss (Fz) und der Wirtschaftsausschuss (Wi) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: 1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Zielsetzungen der Vorschläge der Kommission, durch die Wiederbelebung des Verbriefungsmarkts die Risikoteilung durch verbesserte Rahmenbedingungen für Verbriefungsoptionen zu fördern, so die Kapitalmärkte zu stärken und einen Beitrag zu Transformation und Innovation der Realwirtschaft zu leisten. 2. Er begrüßt die Bestrebungen der Kommission, die Rahmenbedingungen für den Verbriefungsmarkt in der EU zu verbessern und damit die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu erhöhen. Das Verbriefungspaket enthält durchaus viele positive Aspekte, die durch Erleichterungen den Marktanteil von Verbriefungen erhöhen können. EU Wi EU Fz 3. Der Bundesrat bekräftigt, dass zur Erreichung dieser Ziele insbesondere auch ein Abbau unnötig komplexer Regelungen und hoher bürokratischer Anforderungen eine wichtige Rolle einnehmen. 4. Er gibt zu bedenken, dass beispielsweise mit der Einführung der neuen Resilienz-Kategorie die ohnehin schon sehr komplexen rechtlichen Einordnungen noch weiter diversifiziert werden und damit die Eintrittshürden in den Verbriefungsmarkt noch weiter steigen. 5. Der Bundesrat stellt fest, dass dem vorliegenden Vorschlag der Kommission insbesondere durch die Einführung stark differenzierter Kapitalanforderungen einer neuen Kategorie „resilienter Verbriefungen“ eine hohe Komplexität in der Umsetzung innewohnt, die vorgesehene Erleichterungen an anderer Stelle (zum Beispiel bei Transparenzvorschriften und Sorgfaltspflichten) konterkarieren könnten. 6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im weiteren Verfahren dafür einzusetzen, dass alle unter Wahrung des Postulats der Finanzstabilität vorhandenen Spielräume zur Reduktion der Komplexität der Modelle zur Ermittlung der Kapitalanforderungen genutzt werden. 7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass im Gesetzgebungsprozess des Verbriefungspakets auf EU-Ebene die Einordnung in die jeweiligen Risikokategorien und die damit zusammenhängenden Erleichterungen auch risikoadäquat angelegt werden. So sollten Forderungen mit per se geringem Ausfallrisiko ebenfalls von den Erleichterungen zu den Kapitalanforderungen umfasst werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Verbriefungen wirtschaftlich bleiben und damit den Verbriefungsmarkt wiederbeleben. 8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im weiteren Verfahren konsequent für eine risikoadäquate Ausgestaltung der Kapitalanforderungen für einzelne Verbriefungsarten einzusetzen und damit sicherzustellen, dass insbesondere auch in Deutschland verbreitete Verbriefungsinstrumente (wie zum Beispiel Verbriefungen von Automobilkrediten sowie Verbriefungen von Handelsforderungen), die in der Vergangenheit keine überdurchschnittlichen Ausfallraten aufwiesen, ein adäquates Risikogewicht erhalten. EU Wi EU Fz EU Wi EU Wi EU Fz EU Wi]

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