Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute hinsichtlich der Anforderungen an Verbriefungspositionen
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute hinsichtlich der Anforderungen an Verbriefungspositionen
[Bundesrat Drucksache 322/1/25
15.09.25
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - Fz - Wi
zu Punkt ... der 1057. Sitzung des Bundesrates am 26. September 2025
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über
Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute hinsichtlich der
Anforderungen an Verbriefungspositionen
COM(2025) 825 final
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Finanzausschuss (Fz) und
der Wirtschaftsausschuss (Wi)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die Zielsetzungen der Vorschläge der
Kommission, durch die Wiederbelebung des Verbriefungsmarkts die
Risikoteilung durch verbesserte Rahmenbedingungen für Verbriefungsoptionen zu
fördern, so die Kapitalmärkte zu stärken und einen Beitrag zu Transformation und
Innovation der Realwirtschaft zu leisten.
2. Er begrüßt die Bestrebungen der Kommission, die Rahmenbedingungen für den
Verbriefungsmarkt in der EU zu verbessern und damit die
Wettbewerbsfähigkeit der EU zu erhöhen. Das Verbriefungspaket enthält durchaus viele positive
Aspekte, die durch Erleichterungen den Marktanteil von Verbriefungen erhöhen
können.
EU
Wi
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3. Der Bundesrat bekräftigt, dass zur Erreichung dieser Ziele insbesondere auch
ein Abbau unnötig komplexer Regelungen und hoher bürokratischer
Anforderungen eine wichtige Rolle einnehmen.
4. Er gibt zu bedenken, dass beispielsweise mit der Einführung der neuen
Resilienz-Kategorie die ohnehin schon sehr komplexen rechtlichen Einordnungen
noch weiter diversifiziert werden und damit die Eintrittshürden in den
Verbriefungsmarkt noch weiter steigen.
5. Der Bundesrat stellt fest, dass dem vorliegenden Vorschlag der Kommission
insbesondere durch die Einführung stark differenzierter Kapitalanforderungen
einer neuen Kategorie „resilienter Verbriefungen“ eine hohe Komplexität in der
Umsetzung innewohnt, die vorgesehene Erleichterungen an anderer Stelle (zum
Beispiel bei Transparenzvorschriften und Sorgfaltspflichten) konterkarieren
könnten.
6. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im weiteren Verfahren dafür
einzusetzen, dass alle unter Wahrung des Postulats der Finanzstabilität
vorhandenen Spielräume zur Reduktion der Komplexität der Modelle zur Ermittlung
der Kapitalanforderungen genutzt werden.
7. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, darauf hinzuwirken, dass im
Gesetzgebungsprozess des Verbriefungspakets auf EU-Ebene die Einordnung in
die jeweiligen Risikokategorien und die damit zusammenhängenden
Erleichterungen auch risikoadäquat angelegt werden. So sollten Forderungen mit per se
geringem Ausfallrisiko ebenfalls von den Erleichterungen zu den
Kapitalanforderungen umfasst werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass
Verbriefungen wirtschaftlich bleiben und damit den Verbriefungsmarkt wiederbeleben.
8. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, sich im weiteren Verfahren
konsequent für eine risikoadäquate Ausgestaltung der Kapitalanforderungen für
einzelne Verbriefungsarten einzusetzen und damit sicherzustellen, dass
insbesondere auch in Deutschland verbreitete Verbriefungsinstrumente (wie zum
Beispiel Verbriefungen von Automobilkrediten sowie Verbriefungen von
Handelsforderungen), die in der Vergangenheit keine überdurchschnittlichen
Ausfallraten aufwiesen, ein adäquates Risikogewicht erhalten.
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Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 über Aufsichtsanforder (Empfehlungen der Ausschüsse)