Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Spar- und Investitionsunion - Eine Strategie zur Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in der EU
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Spar- und Investitionsunion - Eine Strategie zur Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit in der EU
[Bundesrat Drucksache 120/1/25
02.06.25
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ISSN 0720-2946
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - AIS - Fz - Wi
zu Punkt ... der 1055. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2025
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den
Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den
Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den
Ausschuss der Regionen: Spar- und Investitionsunion - Eine
Strategie zur Förderung von Wohlstand und wirtschaftlicher
Wettbewerbsfähigkeit in der EU
COM(2025) 124 final
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU),
der Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik (AIS),
der Finanzausschuss (Fz) und
der Wirtschaftsausschuss (Wi)
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
1. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass auf Unionsebene ein zweijähriges
Regulierungsmoratorium angewendet wird, um der ständig zunehmenden
Bürokratie entgegenzuwirken. Inzwischen hat die Summe der Regelungen ein
Übermaß erreicht, das erst einmal spürbar reduziert werden muss. Dabei sollten
zunächst bestehende Vorschriften klar und widerspruchsfrei in Einklang
gebracht, auf Praktikabilität geprüft und den Unternehmen der notwendige Raum
zur Stabilisierung in der Krise gegeben werden. Das ist insbesondere für
Dokumentations- und Berichtspflichten angezeigt.
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2. Ungeachtet dessen begrüßt der Bundesrat grundsätzlich das Vorhaben der
Kommission, die vorhandenen Potenziale für verstärkte Investitionen in die
Entwicklung der Europäischen Union zu aktivieren. Eine Stärkung des
Finanzmarkts trägt dazu bei, Investitionsmöglichkeiten zu verbessern, die private
Altersvorsorge zu optimieren und die aktuellen geopolitischen Herausforderungen
besser zu bewältigen.
3. Der Bundesrat unterstützt das mit der Strategie für eine Spar- und
Investitionsunion (SIU) verfolgte Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen
Union und in diesem Sinne die Finanzmärkte, vor allem die Risiko- und
Wachstumskapitalmärkte, zu stärken. Er hält ein funktionierendes Gesamtkonzept für
entscheidend, wobei aber jede Maßnahme und Initiative für sich einen
wirklichen Mehrwert in der Praxis bringen muss. Diesen Mehrwert sollte die
Kommission bei der Entwicklung der angekündigten Maßnahmen genau analysieren.
4. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass zur Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit auch gehört, die bestehenden Rahmenbedingungen einem gesamtheitlichen
„Realitätscheck“ zu unterziehen. Regulatorische oder aufsichtliche
Anpassungen, die auf Seiten der Marktteilnehmer umfangreiche strukturelle
Umstellungen erfordern oder zusätzliche bürokratische Belastungen verursachen, sind auf
ein Mindestmaß zu reduzieren. [Der Verbraucherschutz muss jedoch gewahrt
bleiben.]
6. Der Bundesrat begrüßt, dass die SIU mehr Effizienz anstrebt und zur Stärkung
der Wettbewerbsfähigkeit auch Standardisierungen, Vereinfachungen des
Rechtsrahmens und Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes
vorschlägt. Entsprechende Initiativen der Kommission im Rahmen der Strategie
wird der Bundesrat bewerten.
7. Aus Sicht des Bundesrates sollte die Reform des Rechtsrahmens für
Verbriefungen mit besonderem Augenmerk und zügig begonnen werden. Neben einer
risikoadäquaten Eigenkapitalanforderung für risikoarme Verbriefungen sollten
die einschlägigen Verbriefungsregelungen von übermäßigen Hürden befreit
werden. Ziel sollte es sein, Verbriefungen durch angemessene Transparenz zum
Transfer von Risiken und zur Schaffung von Liquidität zu aktivieren.
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8. Um eine hochwertige Beratung zu einem breiten Angebot an Finanzprodukten
auch bei kleinen Anlagesummen aufrechterhalten zu können, spricht der
Bundesrat sich dafür aus, die Möglichkeiten der Provisionsberatung nicht zusätzlich
einzuschränken.
9. Die heutigen Kapitalmarktaufsichtsstrukturen sind über viele Jahre gewachsen
und haben sich [grundsätzlich] bewährt. Daher lehnt der Bundesrat unter
Bezugnahme auf den Beschluss der Konferenz der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder vom 12. Dezember 2024 eine pauschalisierte
Zentralisierung der Kapitalmarktaufsicht in der Europäischen Union ab, um eine
Überregulierung und Bürokratisierung auszuschließen.
11. Aus Sicht des Bundesrates ist eine Stärkung der europäischen
Aufsichtsbehörden lediglich in Fällen umfangreicher grenzüberschreitender Tätigkeiten
gerechtfertigt. Eine flächendeckende Übernahme nationaler Aufsichtsbefugnisse
durch europäische Aufsichtsbehörden wäre eine Überregulierung und unnötige
Bürokratisierung und wird deswegen abgelehnt. So hat sich die dezentrale
Aufsicht über sogenannte Less Significant Institutions im Bereich der
Bankenaufsicht bewährt. Die nähere Definition einer umfangreichen
grenzüberschreitenden Tätigkeit sollte dabei unmittelbar in den entsprechenden Rechtsakten
vorgenommen werden, so wie dies auf Bitten des Bundesrates auch bei Artikel 25a
Absatz 7 der Marktmissbrauchsverordnung gelungen ist (vergleiche Nummer 2
Buchstabe b in BR-Drucksache 37/23 (Beschluss)).
12. Der Bundesrat begrüßt das Ziel der Kommission, die Menschen dabei zu
unterstützen, ihre Finanzkompetenz zu verbessern. Finanzkompetenz geht jedoch
weit über die von der Kommission angesprochene Kapitalmarktorientierung der
Menschen hinaus. Für den Bundesrat ist Finanzkompetenz eine umfassend auf
verschiedene Lebenssituationen zu beziehende Schlüsselkompetenz, die
gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht und zu Wohlstand und Wohlergehen jedes
Menschen beiträgt.
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13. Die Stärkung der Finanzkompetenzen wird in der Mitteilung zum Baustein
einer EU-Strategie gemacht, die auf die Allokation von privatem Kapital in den
EU-Kapitalmarkt und andere strategische Projekte der Europäischen Union
ausgerichtet ist. Dadurch könnte der Eindruck entstehen, die
Finanzkompetenzinitiative solle in erster Linie anderen Zwecken als dem finanziellen
Wohlergehen der Menschen dienen. Nach Auffassung der Kommission ist es
unerlässlich, dass Kleinanleger beim Zugang zu Anlageprodukten fair behandelt werden
und ihnen eine angemessene Auswahl geboten wird. Darüber hinaus kann eine
höhere Finanzkompetenz zu einer Anlagekultur beitragen, die privates Kapital
auch in Transformationsprojekte in der Europäischen Union fließen lässt.
Insofern können adäquate Initiativen und Maßnahmen zur Förderung der
Finanzkompetenz im Kontext der SIU durchaus sinnvoll sein.
14. Der Bundesrat verweist auf die notwendige Beachtung mitgliedstaatlicher
Kompetenzen, beispielweise in Deutschland der Kompetenzen der Länder im
Bildungsbereich. Die Maßnahmen der Kommission zur Förderung der
Finanzkompetenz der Menschen sollten daher die Anstrengungen auf nationaler wie
föderaler Ebene unterstützen. In Betracht kommen hier insbesondere unverbindliche
Prinzipien oder Angebote an die Mitgliedstaaten.
15. Die Ankündigung einer EU-Strategie versteht der Bundesrat auch als Aufruf an
die Mitgliedstaaten, die – wie Deutschland – bisher keine nationale
Finanzbildungsstrategie haben. Er fordert daher die neue Bundesregierung auf, eine
nationale Finanzbildungsstrategie für Deutschland unter Wahrung der
Bildungshoheit der Länder schnellstmöglich auf den Weg zu bringen.
16. Der Bundesrat hat sich mit einigen der im Anhang der vorliegenden Mitteilung
genannten Vorhaben bereits befasst und Stellungnahmen dazu beschlossen, an
die er erinnert und die er bekräftigt:
a) Danach birgt die Einführung einer europäischen Einlagenversicherung
(EDIS) in der von der Kommission geplanten Form die Gefahr von
Fehlanreizen und berücksichtigt Besonderheiten des deutschen Kreditwesens nur
unzureichend, insbesondere die Institutssicherungssysteme der Sparkassen
und Genossenschaftsbanken, deren Leistungen nicht adäquat anerkannt
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werden. Eine umfassende Risikoteilung und vollständige
Vergemeinschaftung der Haftung werden abgelehnt (vergleiche BR-Drucksache 640/15
(Beschluss)).
b) Das Legislativpaket für das Krisenmanagement im Bankensektor und die
Einlagensicherung (CDMI) stellt eine Gefährdung der
Institutssicherungssysteme der Sparkassen und Genossenschaftsbanken sowie des
Sicherungssystems der privaten Banken dar (vergleiche BR-Drucksache 309/23
(Beschluss)). Deren Funktionsfähigkeit muss uneingeschränkt erhalten bleiben.
Zudem sind zusätzliche administrative Lasten für kleine und mittlere
Banken zu vermeiden. Eine aufwändige Bankenabwicklung darf daher nicht auf
rein regional agierende Institute ausgedehnt werden, da diese in der Regel
unbürokratisch und ohne Gefahr für die Finanzstabilität ein reguläres
Insolvenzverfahren durchlaufen können. Eine Abschaffung des sogenannten
„Supervorrangs“ für Einlagensicherungssysteme in der Insolvenz wird
abgelehnt, um Insolvenzen für diese Systeme nicht unnötig teuer zu gestalten.
Das Gleiche gilt für Ausweitungen von Informationen für Einleger. Bei
diesen sollten stattdessen Vereinfachungen umgesetzt werden.
c) Die Stellungnahmen zu den Vorschlägen für eine Änderung der
Verordnung zur Modernisierung des Basisinformationsblatts – sogenannte PRIIP-
Verordnung – sowie für eine Änderung der Richtlinien zum Schutz von
Kleinanlegern zeigen weitreichende Möglichkeiten für eine
Entbürokratisierung auf (vergleiche BR-Drucksache 301/23 (Beschluss) und BR-
Drucksache 302/23 (Beschluss)). So sollen zum Beispiel
Informationspflichten nach der PRIIP-Verordnung auf Privatkunden und
Anlageprodukte beschränkt werden. Devisentermingeschäfte mit realwirtschaftlichem
Hintergrund sollen hingegen nicht unter die Verordnung fallen.
17. Der Bundesrat befürwortet interessengerechte Altersvorsorgeprodukte, soweit
diese zusammen mit Anbietern und Verbrauchern entwickelt werden und die
Steuerhoheit der Mitgliedstaaten respektieren.
18. Die betriebliche Altersversorgung stellt als weitere Säule der Altersvorsorge
eine wichtige Ergänzung der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Sie trägt vor
dem Hintergrund der demografischen Entwicklung maßgeblich dazu bei, dass
möglichst viele Beschäftigte über ein ihren Lebensstandard sicherndes,
angemessenes Alterseinkommen verfügen können. Der Bundesrat hält es für erfor-
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derlich, den rechtlichen Rahmen für die betriebliche Altersversorgung
zielgerichtet fortzuentwickeln, Verbreitungshindernisse zu beseitigen und neue
Anreize zu setzen, damit in möglichst vielen Unternehmen Betriebsrenten
selbstverständlich und zum festen Bestandteil der Altersvorsorge der Beschäftigten
werden. Dies gilt vor allem für Bereiche, in denen größere Verbreitungslücken
erkannt worden sind, also in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit
geringen Einkommen. Der Bundesrat fordert die neue Bundesregierung auf, die
entsprechenden Vorhaben gemäß Koalitionsvertrag mit hoher Priorität
umzusetzen.
19. Zur Ankündigung der Kommission, Empfehlungen zur Umsetzung einer
automatischen und mithin obligatorischen Mitgliedschaft in der betrieblichen
Altersversorgung herauszugeben, bekräftigt der Bundesrat sein Bekenntnis zu
einer zielgerichteten Fortentwicklung des rechtlichen Rahmens für eine
weiterhin freiwillige betriebliche Altersversorgung (vergleiche BR-Drucksache
488/24 (Beschluss)).
20. Gesetzlich obligatorische Betriebsrenten oder ein bundesweit verpflichtendes
Opting-Out-System zur automatischen Entgeltumwandlung würden zwar zu
einer höheren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung führen, wären aber
mit einer hohen Eingriffsintensität in die Freiheitsrechte der Beteiligten
verbunden. So stellen nicht dispositive gesetzliche Regelungen, die Fragen regeln, die
wie die betriebliche Altersversorgung auch Gegenstand von Tarifverträgen sind,
grundsätzlich einen Eingriff in die Tarifautonomie dar. Vorrangig sind daher
nach Auffassung des Bundesrates verbesserte Rahmenbedingungen für einen
weiterhin freiwilligen Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung.
Erhebliches Verbreitungspotenzial für die freiwillige betriebliche
Altersversorgung besteht insbesondere in kleineren Unternehmen und bei Beschäftigten mit
niedrigem Einkommen. Dies sollte bei der Formulierung der angekündigten
Empfehlungen auf EU-Ebene entsprechende Berücksichtigung finden, auch
wenn diese als solche keine direkte Rechtsverbindlichkeit entfalten.
21. Es gilt, die betriebliche Altersversorgung generell attraktiver zu machen und
ihre Verbreitung durch tarifvertraglich geregelte Betriebsrentensysteme zu
unterstützen und zu fördern. Dazu sind die Tarifbindung zu stärken und der
Zugang Dritter zu einem Sozialpartnermodell, welches die Vereinbarung einer
reinen Beitragszusage ermöglicht, zu erweitern (vergleiche BR-Drucksache
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488/24 (Beschluss)). Gemäß Alterssicherungsbericht 2024 (BT-Drucksache
20/14086) besteht Potenzial für einen weiteren Aufwuchs sowohl bei der Zahl
der vereinbarten Sozialpartnermodelle als auch bei den an der reinen
Beitragszusage teilnehmenden Beschäftigten. Geprüft werden sollte zudem eine
erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen, die Betriebsrenten
regeln. Dies könnte maßgeblich zu deren Verbreitung bei Beschäftigten von
Klein- und Kleinstbetrieben beitragen, die bislang unzureichend Angebote der
betrieblichen Altersversorgung wahrnehmen. Darüber hinaus hält der Bundesrat
eine Verbesserung der Niedrigverdienerförderung durch Anhebung des
jährlichen Förderbetrages sowie die Erhöhung und Dynamisierung der
Einkommensgrenze weiter für erforderlich (vergleiche BR-Drucksache 488/24 (Beschluss)).
22. Aktuell gibt es verschiedene, sich teilweise ausschließende (Förder-)Systeme
der betrieblichen Altersversorgung, die sich noch dazu je nach
Durchführungsweg, Zusageart und Finanzierungsverfahren unterscheiden. Zudem wissen viele
Beschäftigte nicht, ob, beziehungsweise dass sie in ihrem aktuellen
Beschäftigungsverhältnis Ansprüche auf eine betriebliche Altersversorgung erwerben,
oder sind mit den verschiedenen Altersvorsorgeprodukten nicht vertraut. Diese
Komplexität ist nicht sachlich geboten, sondern historisch gewachsen und steht
einer verbesserten Inanspruchnahme der entsprechenden Angebote entgegen.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher um Prüfung, inwieweit etwa
durch eine durchgehende Systematisierung oder weitere Maßnahmen künftig
Transparenz gewährleistet und wirksame Anreize für eine verstärkte und über
alle Beschäftigtengruppen hinweg gleichmäßigere Inanspruchnahme von
Angeboten der betrieblichen Altersversorgung geschaffen werden können.
Begründung zu Ziffern 21 und 22 (nur gegenüber dem Plenum):
Handlungsbedarf sieht der Bundesrat vor dem Hintergrund, dass gemäß
Alterssicherungsbericht 2024 (BT-Drucksache 20/14086) in den letzten Jahren kein
nennenswerter weiterer Anstieg der Anwartschaftszahlen auf betriebliche
Altersversorgung zu beobachten war, der zudem nicht mit dem starken Zuwachs
der Beschäftigten Schritt halten konnte. Im Jahr 2023 war sogar ein leichter
Rückgang zu verzeichnen. Die Verbreitungsquote, d. h. der Anteil der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit einer betrieblichen Altersversorgung
an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, ist von rund 53,4 Prozent
im Jahr 2019 auf rund 51,9 Prozent im Jahr 2023 zurückgegangen. Hierbei ist
die zusätzliche Altersversorgung mit 56,9 Prozent in Ostdeutschland weniger
verbreitet als in Westdeutschland mit rund 63,6 Prozent. Dieses Ergebnis ist
insbesondere auf die betriebliche Altersversorgung zurückzuführen, deren Ver-
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breitung in Ostdeutschland bei 45,3 Prozent und in Westdeutschland bei 53,6
Prozent liegt.
23. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der Ausbau der betrieblichen
Altersversorgung keinen Ersatz für ein stabiles Rentenniveau darstellt. Nur eine
Kombination aus beidem kann das Absicherungsniveau für Beschäftigte im Alter
spürbar verbessern. Dabei stellt die umlagefinanzierte gesetzliche Rente für die
meisten Menschen in Deutschland nach wie vor die bedeutendste
Einkommensquelle im Ruhestand dar. In besonderem Maße gilt dies für die Menschen in den
ostdeutschen Ländern.
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Relationen
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtsch (Empfehlungen der Ausschüsse)