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Ergebnisse der "Fulda-Runde" 2026

dip / drucksache 08.05.2026 · WP 21 · 21/5855 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Ergebnisse der "Fulda-Runde" 2026 Deutscher Bundestag Drucksache 21/5855 21. Wahlperiode 08.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Paula Piechotta, Tarek Al-Wazir, Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Ergebnisse der „Fulda-Runde“ 2026 Seit 2002 treffen sich jährlich meist im Frühjahr in Fulda (Hessen) Vertreter des Bundesministeriums für Verkehr, der Deutschen Bahn AG (DB AG) und des Eisenbahn-Bundesamts, um die unterjährige und mittelfristige Finanzplanung für die Umsetzung des Bedarfsplans Schiene zu besprechen. Sinn und Zweck der „Fulda-Runde“ als Finanzierungs- und Bauprogrammbesprechung ist die projektscharfe Aufteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Eigenmittel der Deutschen Bahn AG auf die laufenden Neu- und Ausbauvorhaben sowie auf neu zu beginnende Vorhaben. Weiterhin berät die „Fulda-Runde“ über die Finanzplanung für den Neu- und Ausbau der Schieneninfrastruktur auf Sicht von fünf bis zehn Jahren. Die dort zu besprechenden Vorhaben liegen alle im überragenden öffentlichen Interesse (vgl. Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche Vorhaben und Teilprojekte sind aktuell in der Sammelfinanzierungsvereinbarung Leistungsphasen (Lph) 1 bzw. 2 enthalten?  2. Welche Vorhaben und Teilprojekte sollen im Laufe des Jahres 2026 neu in die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung und damit in die Sammelvereinbarung Lph 1 bzw. 2 aufgenommen werden?  3. Bei welchen Vorhaben und Teilprojekten werden die Leistungsphasen 1 und 2 im Laufe des Jahres 2026 abgeschlossen?  4. Bei welchen Vorhaben und Teilprojekten erfolgt nach Abschluss der Leistungsphasen 1 und 2 die Aufnahme in die Sammelfinanzierungsvereinbarung Lph 3 bzw. 4?  5. Welche Vorhaben und Teilprojekte haben die Leistungsphase 1 und 2 abgeschlossen und erhalten keine Aufnahme in die Sammelfinanzierungsvereinbarung Lph 3 bzw. 4?  6. Welche Vorhaben und Teilprojekte sind aktuell in der Sammelfinanzierungsvereinbarung Lph 3 bzw. 4 enthalten?  7. Bei welchen Vorhaben und Teilprojekten werden die Leistungsphasen 3 und 4 im Laufe des Jahres 2026 abgeschlossen?  8. Welche Vorhaben und Teilprojekte haben aktuell eine Baufinanzierungsvereinbarung (bitte jeweils auch aktuelles Volumen angeben)?  9. Welche Vorhaben und Teilprojekte sollen im Jahr 2026 eine Baufinanzierungsvereinbarung erhalten (bitte auch geplantes Volumen der Finanzierungsvereinbarung angeben)? 10. Welche Vorhaben und Teilprojekte haben die Leistungsphase 3 bzw. 4 abgeschlossen und erhalten keine Baufinanzierungsvereinbarung? 11. Für welche Vorhaben und Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene bereitet die DB AG derzeit die Ausschreibung der Leistungsphase 5 bis 9 vor (bitte jeweils Leistungsphase für das betreffende Bauprojekt angeben)? 12. Wie soll sich die Bereitstellung von Planungsmitteln nach der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung auf Sicht der mittelfristigen Finanzplanung entwickeln (bitte bereitgestellte Planungsmittel nach den Leistungsphasen 1 bis 2, 3 bis 4 und 5 bis 9 differenzieren)? 13. Wie hoch sind die vorgesehenen Mittel für die Investitionen des Bedarfsplans Schiene im Jahr 2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung (bitte in Jahresscheiben angeben sowie, sofern notwendig, nach Haushaltstiteln trennen)? 14. Wie hoch sind die Bedarfe zur vollständigen und verzögerungsfreien Umsetzung des Bedarfsplans Schiene im Jahr 2026 sowie im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung (bitte nach laufenden sowie neuen Projekten differenzieren)? Berlin, den 4. Mai 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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