Ergebnisse der "Fulda-Runde" 2025 (Antwort zu Drs. 21/395)
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Ergebnisse der "Fulda-Runde" 2025 (Antwort zu Drs. 21/395)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/889
21. Wahlperiode 11.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. med. Paula
Piechotta, Tarek Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/395 –
Ergebnisse der „Fulda-Runde“ 2025
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit 2002 treffen sich meist im Frühjahr in Fulda Vertreter des
Bundesministeriums für Verkehr, der Deutschen Bahn AG und des Eisenbahn-Bundesamts,
um die unterjährige und mittelfristige Finanzplanung für die Umsetzung des
Bedarfsplans Schiene zu besprechen. Sinn und Zweck der „Fulda-Runde“ als
Finanzierungs- und Bauprogrammbesprechung ist die projektscharfe
Aufteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und Eigenmittel der
Deutschen Bahn AG auf die laufenden Neu- und Ausbauvorhaben sowie neu zu
beginnende Vorhaben. Weiterhin berät die „Fulda-Runde“ über die
Finanzplanung für den Neu- und Ausbau auf Sicht von fünf bis zehn Jahren. Durch die
Gesetzesänderungen der vergangenen Legislaturperiode liegen die dort zu
besprechenden Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse (vgl.
Genehmigungsbeschleunigungsgesetz (GBeschlG)). Nach Ansicht der Fragesteller
führt ein überragendes öffentliches Interesse sowie der dort stattfindende
Beschluss der Mittelverwendung von Haushaltsgeldern in signifikanter Höhe
auch zur Notwendigkeit der Herstellung einer ausreichenden Transparenz.
Nach Ansicht der Fragesteller wäre diese Kleine Anfrage nicht notwendig,
wenn das Bundesministerium für Verkehr bei Bahnprojekten im öffentlichen
Interesse über Entscheidungen selbst transparent und umfassend
kommuniziert.
1. Wird die Bundesregierung zukünftig eigenständig, transparent und
umfassend über die Ergebnisse der „Fulda-Runde“ berichten, und wenn
nein, warum nicht?
Bei den sogenannten Fulda-Runden handelt es sich um Abstimmungsgespräche
auf Arbeitsebene von Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr, des
Eisenbahn-Bundesamtes, der DB InfraGO AG und der DB Energie GmbH, bei
denen Projektstände erörtert werden. Über diese unterrichtet die
Bundesregierung den Deutschen Bundestag im Rahmen des jährlichen
Verkehrsinvestitionsberichts.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom
11. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Für welche Projekte werden auf Basis der Erörterungen der „Fulda-
Runde“ noch im Jahr 2025 Finanzierungsvereinbarungen abgeschlossen?
3. Welche Vorhaben und Teilprojekte sollen im Laufe des Jahres 2025 neu
in die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung und damit in die
Sammelvereinbarung Lph (Leistungsphase) 1/2 A bzw. B aufgenommen werden?
5. Welche Vorhaben und Teilprojekte werden nach den Beratungen der
„Fulda-Runde“ im Jahr 2025 in die Leistungsphase 3 und 4 der
Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung aufgenommen?
6. Welche Vorhaben und Teilprojekte sollen im Jahr 2025 eine
Baufinanzierungsvereinbarung erhalten (bitte auch aktuellen Kostenstand angeben)?
10. Für welche Vorhaben und Teilprojekte des Bedarfsplans Schiene bereitet
die DB AG derzeit die Ausschreibung der Leistungsphase 5 bis 9 vor
(bitte jeweils Leistungsphase für das betreffende Bauprojekt angeben)?
11. Wie soll sich die Bereitstellung von Planungsmitteln nach der
Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung auf Sicht der mittelfristigen Finanzplanung
entwickeln (bitte bereitgestellte Planungsmittel nach den
Leistungsphasen 1 bis 2, 3 bis 4 und 5 bis 9 differenzieren)?
12. Wie hoch sind die vorgesehenen Mittel für den Haushaltstitel
Baukostenzuschüsse für die Investitionen des Bedarfsplans Schiene im Jahr 2025
sowie in der mittelfristigen Finanzplanung (bitte in Jahresscheiben
angeben)?
Die Fragen 2, 3, 5, 6, 10, 11 und 12 werden aufgrund ihres
Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Vor dem Hintergrund der Bildung einer neuen Bundesregierung und der
laufenden Verhandlungen zu den Bundeshaushalten 2025/2026 konnte der Fulda-
Prozess in diesem Jahr nicht abgeschlossen werden, so dass die entsprechenden
Entscheidungen noch nicht vorliegen.
4. Bei welchen Vorhaben und Teilprojekten werden die Leistungsphasen 1
und 2 im Laufe des Jahres 2025 abgeschlossen?
Folgende Vorhaben des Bedarfsplans schließen nach Auskunft der Deutschen
Bahn AG 2025 die Leistungsphasen 1/2 ab:
– ABS Landshut – Plattling,
– ABS München – Lindau – Grenze D/A (zusätzliche Überholgleise),
– ABS Niebüll – Klanxbüll – Westerland: Niebüll – Klanxbüll,
– ABS/NBS München – Rosenheim – Kiefersfelden – Grenze D/A,
– Großknoten Frankfurt: Frankfurt Hbf – Frankfurt Süd,
– Großknoten Hamburg: Hamburg Hbf (nur Teilmaßnahme Logistikfläche
Abstellanlage Wandsbek),
– Großknoten Hannover: Hannover Hbf (nur Teilmaßnahme Überleitstelle
Burg),
– Großknoten Köln: Überwerfungsbauwerk Hürth-Kalscheuren,
– Großknoten Köln: Überwerfungsbauwerk Köln-Gremberg,
– Großknoten München: 4-gleisiger Ausbau München-Daglfing – München-
Johanneskirchen,
– Großknoten München: Westkopf Pasing,
– KV-Anlage Erfurt: Ausbau Modul 1,
– KV-Anlage München Nord,
– NBS Dresden – Grenze D/CZ,
– Projektbündel 2: ABS/NBS Hamburg – Hannover,
– Projektbündel 3: ABS Bremerhaven – Bremen – Langwedel – Uelzen,
– Projektbündel 6: ABS/NBS Ulm – Augsburg,
– Projektbündel 7: ABS/NBS Karlsruhe – Basel: PFA 8.5 bis 8.9 ABS,
– Projektbündel 9: ABS Marktredwitz – Regensburg,
– Projektbündel 9: ABS Mühldorf – Landshut,
– Projektbündel 9: Mehrgleisiger Ausbau Regensburg – Obertraubling.
7. Gab es für 2024 einen Investitionsrahmenplan, und wenn nein, warum
nicht?
8. Wann wird der Bund den aktuellen Investitionsrahmenplan aktualisieren
und veröffentlichen?
9. Wie sieht der Investitionsrahmenplan für 2025 aus, da dieses Jahr bereits
außerhalb des bisherigen Investitionsrahmenplans 2019 bis 2023 liegt?
Die Fragen 7 bis 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Arbeiten am kommenden Investitionsrahmenplan laufen. Darin erfolgt
auch eine nachrichtliche Betrachtung des Jahres 2024. Ein
Veröffentlichungsdatum steht derzeit noch aus.
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ISSN 0722-8333]
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