Aktueller Umsetzungsstand Neubaustrecke Mannheim - Frankfurt (Antwort zu Drs. 21/663)
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Aktueller Umsetzungsstand Neubaustrecke Mannheim - Frankfurt (Antwort zu Drs. 21/663)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/834
21. Wahlperiode 09.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tarek Al-Wazir, Matthias Gastel, Victoria
Broßart, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/663 –
Aktueller Umsetzungsstand Neubaustrecke Mannheim – Frankfurt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bedarfsplanvorhaben Neubaustrecke (NBS) Mannheim – Frankfurt steht
im Vordringlichen Bedarf und liegt im überragenden öffentlichen Interesse.
Die Generalsanierung der Riedbahn hat zwar Infrastrukturstörungen reduziert,
jedoch sinkt die Pünktlichkeit auf der Strecke wohl weiterhin ab (vgl. www.ta
gesspiegel.de/wirtschaft/mobilitaet/viele-milliarden-mehr-moglichst-wenig-ko
ntrolle-so-will-die-bahn-das-sondervermogen-nutzen-13541575.html). Der
Engpass zwischen Mannheim und Frankfurt bleibt bestehen. Zur Umsetzung
des Deutschlandtakts ist eine Neubaustrecke zwischen Mannheim und
Frankfurt vorgesehen (Anhang 1 des Bundesschienenwegeausbaugesetzes –
BSWAG). Die Umsetzung ist schon seit vielen Jahren geplant. Ein
wesentliches Hindernis zur Umsetzung scheint neben der verzögerten
Planfeststellung (www.frankfurt-mannheim.de/neuigkeiten-reader/db-zieht-antrag-auf-pla
nfeststellung-fuer-den-planfeststellungsabschnitt-1-zurueck.html) auch die
ungesicherte Finanzierung (vgl. www.tagesspiegel.de/wirtschaft/mobilitaet/vi
ele-milliarden-mehr-moglichst-wenig-kontrolle-so-will-die-bahn-das-sonderv
ermogen-nutzen-13541575.html) zu sein. Aus Sicht der Fragestellenden ist
das Projekt ein elementares Element des Deutschlandtakts und trägt zu der
notwendigen Erhöhung der Infrastrukturkapazität bei, damit mehr Personen-
und Güterverkehre auf die Schiene verlagert werden können.
1. Wird das Projekt eine Ankermaßnahme für den Deutschlandtakt sein?
Die Neubaustrecke (NBS) Mannheim – Frankfurt ist ein wichtiges Vorhaben
für die Umsetzung des Deutschlandtakts.
2. Aus welchen Kriterien rechtfertigt sich die Bedeutung des Projekts für
den Deutschlandtakt (sofern noch nicht final nennbar, bitte mögliche
Kriterien nennen)?
Der Korridor Mannheim – Frankfurt – Fulda – Erfurt stellt einen zentralen
Trasse im deutschen Eisenbahnnetz dar. Die NBS Mannheim – Frankfurt dient
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom
9. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
somit der Entlastung der Bestandsstrecken, der Beschleunigung sowie der
Kapazitätsausweitung.
3. Zu welcher Etappe des Deutschlandtakts soll das Projekt voraussichtlich
fertiggestellt sein?
Die Arbeiten an den Etappen des Deutschlandtakts sind noch nicht
abgeschlossen.
4. Wie hoch ist die Auslastung der parallelen Strecken Riedbahn sowie
Rhein-Neckar-Bahn in der aktuellen Verkehrsprognose für den Ohne-Fall
bzw. Bezugsfall?
Im Bezugsfall der Verkehrsprognose 2040 beträgt die Auslastung auf der
Riedbahn (Strecke 4010 zwischen Zeppelinheim und Mannheim-Waldhof Gbf)
127 Prozent und auf der Main-Neckar-Bahn (Strecke 3601 zwischen Frankfurt-
Louisa und Neu-Edingen/Mannheim-Friedrichsfeld) 121 Prozent.
5. Wie hoch ist die aktuelle Einbruchs- sowie Ausbruchspünktlichkeit auf
der Riedbahn sowie der Rhein-Neckar-Bahn aktuell?
Betrachtungszeitraum 1. Juni 2025 bis 30. Juni 2025:
Riedbahn (Strecke 4010, Zeppelinheim <–> Mannheim-Waldhof)
RIEDBAHN Einbruch Ausbruch
SPV 70,1 % 63,8 %
SGV 41,3 % 41,0 %
Rhein-Neckar Bahn (Strecke 3601, Neu-Isenburg <–> Ladenburg)
RHEIN-NECKAR Einbruch Ausbruch
SPV 76,6 % 75,0 %
SGV 31,1 % 35,1 %
6. Wie hoch ist die Einbruchs- sowie Ausbruchspünktlichkeit auf der
Riedbahn sowie der Rhein-Neckar-Bahn für den Ohne-Fall bzw. Bezugsfall
der NBS Mannheim – Frankfurt?
Die Deutsche Bahn AG (DB AG) hat mitgeteilt, diese Frage nicht beantworten
zu können.
7. Wie viele Züge sollen gemäß der aktuellen Verkehrsprognose auf der
NBS Mannheim – Frankfurt verkehren (bitte nach Fern-, Nah- und
Güterverkehr sowie separat für die Abschnitte Stadion Abzweig – Darmstadt
Nord Abzweig, Darmstadt Nord Abzweig – Darmstadt Süd Abzweig,
Darmstadt Süd Abzweig – Mannheim angeben sowie jeweils für die
Anbindungen Darmstadts trennen)?
Die Anzahl der Züge gemäß der aktuellen Verkehrsprognose 2040 kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Tabelle 1: Anzahl der Züge gemäß Verkehrsprognose 2040 (Züge pro Tag)
Strecke Von Nach SPFV SPNV SGV
NBS F-MA 3657 Zeppelinheim Gräfenhausen 224 68 2
NBS F-MA 3657 Gräfenhausen Pfungstadt
Eschollbrücker Str.
208 0 2
NBS F-MA 3657 Pfungstadt
Eschollbrücker Str.
Mannheim-Waldhof
Gbf
240 0 2
Nordanbindung DA 3544 Gräfenhausen Weiterstadt
Stockschneise
16 68 0
Südanbindung DA 3547 Darmstadt Hbf Pfungstadt
Eschollbrücker Str.
32 0 0
8. Wie hoch ist die Auslastung der parallelen Strecken Riedbahn sowie
Rhein-Neckar-Bahn in der aktuellen Verkehrsprognose für den Mit-Fall
bzw. Planfall?
Im Planfall zur Bewertung des Projektbündels 6 (enthält u. a. NBS Frankfurt –
Mannheim) auf Basis der Verkehrsprognose 2040 beträgt die Auslastung im
Bereich der in der Antwort zu Frage 4 genannten Teilabschnitte auf der
Riedbahn 91 Prozent und auf der Main-Neckar-Bahn 121 Prozent.
9. Was ist der Zeitplan zur Umsetzung der einzelnen Bauabschnitte für das
Vorhaben NBS Mannheim – Frankfurt (bitte jeweils insbesondere den
Zeitraum der geplanten Planfeststellung nennen)?
13. In welchem Zeitraum ist die Planfeststellung für die einzelnen
Bauabschnitte jeweils geplant?
15. Wurde die Planfeststellung für den Planfeststellungsabschnitt 1 erneut
eingereicht bzw. wann soll diese eingereicht werden?
Die Fragen 9, 13 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Der Zeitplan der Realisierung des Projektes ist im Wesentlichen abhängig vom
Vorliegen der jeweiligen Planfeststellungsbeschlüsse sowie der zeitgerechten
Bereitstellung der Bundesmittel zur Finanzierung. Derzeit ist die Einreichung
der Planfeststellungsanträge wie folgt geplant:
PFA 1 (Zeppelinheim-Darmstadt Nordanbindung): 10.2024
PFA 2 (Weiterstadt): 2026
PFA 3.1 (Darmstadt-Pfungstadt): 2026
PFA 3.2 (Pfungstadt): 2026
PFA 4 (Gernsheim-Einhausen): 2026
PFA 5 (Einhausen/Lorsch-Landesgrenze): 2026
PFA 6 (Mannheim): 2027.
10. Wie hoch sind die Kosten für das Gesamtprojekt sowie für die einzelnen
Bauabschnitte (bitte zusätzlich jeweils in Jahresscheiben angeben)?
Die abschließende Ermittlung der Projektkosten liegt noch nicht vor.
11. Welche finanziellen Mittel sind für das Projekt über
Verpflichtungsermächtigungen gebunden (bitte zusätzlich jeweils in Jahresscheiben
angeben)?
Verpflichtungsermächtigungen für die bauliche Umsetzung werden erst mit
Abschluss einer Baufinanzierungsvereinbarung in Anspruch genommen.
12. Wann ist eine parlamentarische Befassung für das Projekt geplant (bitte
Umfang der parlamentarischen Befassung angeben)?
Die baldige parlamentarische Befassung im Verkehrsausschuss des Deutschen
Bundestages ist angestrebt.
14. Was waren die Gründe für das Zurückziehen der Planfeststellung im
Planfeststellungabschnitt 1 (vgl. www.frankfurt-mannheim.de/neuigkeite
n-reader/db-zieht-antrag-auf-planfeststellung-fuer-den-planfeststellungsa
bschnitt-1-zurueck.html)?
Nach Angaben der DB AG ergaben sich im Rahmen der
Vollständigkeitsprüfung des beim Eisenbahn-Bundesamt eingereichten Planfeststellungsantrags
Anpassungsbedarfe. Hintergrund waren unter anderem aktualisierte Zugzahlen,
die eine Überarbeitung der Schall- und Erschütterungsgutachten erforderlich
machten.
16. Wann ist die Unterzeichnung der Baufinanzierungsvereinbarung für das
Projekt bzw. für einzelne Bauabschnitte geplant?
Baufinanzierungsvereinbarungen sind für den PFA 1 im Jahr 2027 und für den
PFA 2 im Jahr 2028 angestrebt.
17. Welche Mittel sind in der mittelfristigen Finanzplanung für das Projekt
gebunden (bitte zusätzlich in Jahresscheiben angeben)?
18. Welche Mittel sind über den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung
hinaus für das Projekt gebunden?
19. Sofern keine Aussagen über den Zeitraum der mittelfristigen
Finanzplanung hinaus möglich sind, sieht die Bundesregierung den Bedarf einer
längeren gesicherten Finanzierung im Bereich der
Schieneninfrastrukturprojekte, um die Planungssicherheit der Deutschen Bahn sowie der
Branche zu erhöhen, und wenn ja, wie bis wann soll die Umsetzung erfolgen?
Die Fragen 17, 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Mit der mittelfristigen Finanzplanung erfolgt keine Mittelbindung.
20. Aus welchen Kriterien rechtfertigt sich die aufwändige Trassenführung
südlich von Darmstadt, und welche Alternativen wurden aus welchen
Gründen verworfen?
Nach Angaben der DB AG wurden im Variantenvergleich zehn
Trassenvarianten geprüft. Die Bewertung erfolgte anhand von über 40 Kriterien aus den
Bereichen Umwelt sowie Technik/Verkehr/Wirtschaftlichkeit. Die bevorzugte
Trasse laut DB AG berücksichtigt insbesondere:
1. Minimierung von Schallbelastungen
2. Vermeidung der Zerschneidung des Westwalds durch eine Tunneltrasse
3. Synergien durch Bündelung mit der A 67
4. hohe Wirtschaftlichkeit und verkürzte Fahrzeit
Andere Varianten wurden unter anderem aufgrund höherer Umweltwirkungen,
längerer Fahrzeiten, innerstädtischer Baustellen oder höherer Kosten verworfen
(vgl.: www.frankfurt-mannheim.de/downloads.html?file=files/page/4_infothek/
4_downloads/beteiligungsforum/2020/20201113_RMRN_11_Beteiligungsforu
m_Praesentation_DB.pdf&cid=582).
21. Ist die Anbindung des südlich folgenden Projekts Ausbaustrecke (ABS)
bzw. NBS Mannheim – Karlsruhe entlang der Autobahn 67 (A 67) bzw.
A 6 geplant, und wenn nein, warum nicht?
Eine Anbindung an das Projekt ABS/NBS Mannheim – Karlsruhe besteht
derzeit nicht, da die Trassenentscheidung für dieses Vorhaben aussteht. Die
Tunnelplanungen der NBS Frankfurt – Mannheim im Raum Lampertheim/
Mannheim sind auf eine spätere Anbindung vorbereitet. Zwischen beiden Projekten
erfolgt eine Abstimmung zum jeweiligen Planungsstand.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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