Damit Kleidung im Kreislauf bleibt - Sammelinfrastruktur für Alttextilien sichern
Text
Damit Kleidung im Kreislauf bleibt - Sammelinfrastruktur für Alttextilien sichern
Antrag
der Abgeordneten Julia Schneider, Julian Joswig und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Damit Kleidung im Kreislauf bleibt – Sammelinfrastruktur für Alttextilien
sichern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Viele Bürgerinnen und Bürger wollen gebrauchte Kleidung weitergeben, statt sie
wegzuwerfen. Doch die dafür notwendige Sammelinfrastruktur bricht zunehmend weg.
Altkleidercontainer verschwinden, gemeinnützige Sammlungen werden eingestellt,
bestehende Strukturen dünnen aus. Eine funktionierende Sammel- und
Sortierinfrastruktur ist jedoch eine zentrale Voraussetzung für eine funktionierende textile
Kreislaufwirtschaft: Sie ermöglicht die Wiederverwendung gebrauchsfähiger Kleidung,
schont Ressourcen und vermeidet Abfall.
Diese Infrastruktur gerät jedoch zunehmend unter Druck – und das bereits seit
mehreren Jahren. Hauptursache ist das stark wachsende Aufkommen von Textilien,
insbesondere durch (Ultra-)Fast-Fashion. Die steigenden Mengen bei gleichzeitig sinkender
Qualität führen dazu, dass ein immer größerer Anteil der gesammelten Kleidung nicht
mehr wiederverwertet werden kann. Gleichzeitig sinken die Erlöse auf den
internationalen Märkten für gebrauchte Textilien, während die Kosten für Sammlung, Transport
und Sortierung steigen. Diese Entwicklung belastet sowohl gewerbliche als auch
gemeinnützige Sammel- und Sortierunternehmen erheblich. Besonders betroffen sind
gemeinnützige Organisationen und lokale Wiederverwendungseinrichtungen.
Die seit dem 1. Januar 2025 geltende Getrenntsammelpflicht für Textilien gemäß dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz verschärft diese Situation zusätzlich. Zwar verfolgt die
Pflicht das richtige Ziel einer besseren Kreislaufführung von Textilien, in der Praxis
führt sie jedoch zu neuen Unsicherheiten: Unklare Regelungen darüber, welche
Textilien konkret unter den Begriff „textile Abfälle” fallen und welche weiterhin der
Wiederverwendung zugeführt werden können und durch wen, führen zu
Fehlinterpretationen bei der Umsetzung und zu zusätzlicher Verunsicherung bei Bürgerinnen und
Bürgern.
Auch für Kommunen und Landkreise fehlen bislang einheitliche Kriterien dafür, wann
die Anforderungen an eine ausreichende Getrenntsammlung als erfüllt gelten.
Uneinheitliche Auslegungen führen dazu, dass funktionierende Sammelstrukturen umgebaut
oder gar eingestellt werden.
Zugleich leisten zahlreiche gemeinnützige Einrichtungen, die Kleidung zur
unmittelbaren Wiederverwendung annehmen und weitergeben, einen wichtigen Beitrag zur
Abfallvermeidung im Sinne der Abfallhierarchie nach § 6 des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Gerade durch die steigenden Mengen und sinkende Qualität der Alttextilien
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5767
21. Wahlperiode 05.05.2026
geraten jedoch auch diese Strukturen zunehmend an ihre Grenzen. Damit sind nicht
nur ökologische, sondern auch soziale Funktionen der Alttextilsammlung gefährdet.
Vor diesem Hintergrund kommt der Ausgestaltung der Erweiterten
Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien eine zentrale Bedeutung zu. Sie muss gezielt dazu
beitragen, die bereits heute überlastete Sammel- und Sortierinfrastruktur zu stabilisieren und
an die veränderten Mengen- und Qualitätsstrukturen anzupassen. Dies betrifft sowohl
gewerbliche als auch gemeinnützige Akteure gleichermaßen.
Nach der Novellierung der EU-Abfallrahmenrichtlinie von 2025 ist die
Bundesregierung verpflichtet, bis spätestens 2028 ein entsprechendes System umzusetzen.
Angesichts der aktuellen Entwicklung besteht jedoch die Gefahr, dass tragfähige
Sammelstrukturen bereits vor Einführung eines solchen Systems wegbrechen. Um dies zu
verhindern und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Erweiterten
Herstellerverantwortung zu sichern, sind kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung
der bestehenden Infrastruktur dringend erforderlich.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– eine bundesweite Informations- und Aufklärungskampagne zur
Getrenntsammlung von Alttextilien zu initiieren, um die Bürgerinnen und Bürger über die
Anforderungen der Getrenntsammlungspflicht gemäß dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz zu informieren und sie über geeignete und ungeeignete Sammelgegenstände
aufzuklären, um so Fehlwürfe in Sammelcontainern zu reduzieren;
o den Begriff „textile Abfälle“ im Kreislaufwirtschaftsgesetz zu präzisieren,
insbesondere durch eine klare Abgrenzung zwischen wiederverwendbaren
Textilien und nicht verwertbaren Reststoffen sowie eine Konkretisierung der
erfassten Artikelgruppen;
– eine bundeseinheitliche Auslegungshilfe beim Bundesumweltamt (BMU) zu
beauftragen, die festlegt, ab wann die Getrenntsammelpflicht für Kommunen und
Landkreise als erfüllt gilt;
– Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung der Sammel- und Sortierinfrastruktur als
Übergangslösung bis zur Einführung der EPR einzuleiten:
o die Kommunen, Landkreise und bestehende Träger dabei zu unterstützen, im
Dialog mit den Herstellern dem Wegfall vorhandener Strukturen
entgegenzuwirken und ihre Integration in das künftige System vorzubereiten; dabei
sind insbesondere gemeinnützige Strukturen angemessen zu berücksichtigen;
o die Sondernutzungsgebühren für die Aufstellung von Containern
aufzuheben, um bestehende Strukturen wirtschaftlich zu entlasten;
o sicherzustellen, dass Textilmengen, die von gemeinnützigen Einrichtungen
oder Sammelstellen nicht zur Wiederverwendung weitergegeben werden
können, kostenfrei durch den zuständigen Entsorgungsträger übernommen
werden, um lokale Wiederverwendungsstrukturen nicht mit zusätzlichen
Entsorgungskosten zu belasten;
o ein differenziertes Gewerbemietrecht einzuführen, das kleine
Gewerbebetriebe und soziale Einrichtungen in angespannten Gewerbemietmärkten
wirksam schützt.
Berlin, den 5. Mai 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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