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Damit Kleidung im Kreislauf bleibt - Sammelinfrastruktur für Alttextilien sichern

dip / drucksache 05.05.2026 · WP 21 · 21/5767 · Antrag · Original ↗

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Damit Kleidung im Kreislauf bleibt - Sammelinfrastruktur für Alttextilien sichern Antrag der Abgeordneten Julia Schneider, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Damit Kleidung im Kreislauf bleibt – Sammelinfrastruktur für Alttextilien sichern Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Viele Bürgerinnen und Bürger wollen gebrauchte Kleidung weitergeben, statt sie wegzuwerfen. Doch die dafür notwendige Sammelinfrastruktur bricht zunehmend weg. Altkleidercontainer verschwinden, gemeinnützige Sammlungen werden eingestellt, bestehende Strukturen dünnen aus. Eine funktionierende Sammel- und Sortierinfrastruktur ist jedoch eine zentrale Voraussetzung für eine funktionierende textile Kreislaufwirtschaft: Sie ermöglicht die Wiederverwendung gebrauchsfähiger Kleidung, schont Ressourcen und vermeidet Abfall. Diese Infrastruktur gerät jedoch zunehmend unter Druck – und das bereits seit mehreren Jahren. Hauptursache ist das stark wachsende Aufkommen von Textilien, insbesondere durch (Ultra-)Fast-Fashion. Die steigenden Mengen bei gleichzeitig sinkender Qualität führen dazu, dass ein immer größerer Anteil der gesammelten Kleidung nicht mehr wiederverwertet werden kann. Gleichzeitig sinken die Erlöse auf den internationalen Märkten für gebrauchte Textilien, während die Kosten für Sammlung, Transport und Sortierung steigen. Diese Entwicklung belastet sowohl gewerbliche als auch gemeinnützige Sammel- und Sortierunternehmen erheblich. Besonders betroffen sind gemeinnützige Organisationen und lokale Wiederverwendungseinrichtungen. Die seit dem 1. Januar 2025 geltende Getrenntsammelpflicht für Textilien gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verschärft diese Situation zusätzlich. Zwar verfolgt die Pflicht das richtige Ziel einer besseren Kreislaufführung von Textilien, in der Praxis führt sie jedoch zu neuen Unsicherheiten: Unklare Regelungen darüber, welche Textilien konkret unter den Begriff „textile Abfälle” fallen und welche weiterhin der Wiederverwendung zugeführt werden können und durch wen, führen zu Fehlinterpretationen bei der Umsetzung und zu zusätzlicher Verunsicherung bei Bürgerinnen und Bürgern. Auch für Kommunen und Landkreise fehlen bislang einheitliche Kriterien dafür, wann die Anforderungen an eine ausreichende Getrenntsammlung als erfüllt gelten. Uneinheitliche Auslegungen führen dazu, dass funktionierende Sammelstrukturen umgebaut oder gar eingestellt werden. Zugleich leisten zahlreiche gemeinnützige Einrichtungen, die Kleidung zur unmittelbaren Wiederverwendung annehmen und weitergeben, einen wichtigen Beitrag zur Abfallvermeidung im Sinne der Abfallhierarchie nach § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Gerade durch die steigenden Mengen und sinkende Qualität der Alttextilien Deutscher Bundestag Drucksache 21/5767 21. Wahlperiode 05.05.2026 geraten jedoch auch diese Strukturen zunehmend an ihre Grenzen. Damit sind nicht nur ökologische, sondern auch soziale Funktionen der Alttextilsammlung gefährdet. Vor diesem Hintergrund kommt der Ausgestaltung der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien eine zentrale Bedeutung zu. Sie muss gezielt dazu beitragen, die bereits heute überlastete Sammel- und Sortierinfrastruktur zu stabilisieren und an die veränderten Mengen- und Qualitätsstrukturen anzupassen. Dies betrifft sowohl gewerbliche als auch gemeinnützige Akteure gleichermaßen. Nach der Novellierung der EU-Abfallrahmenrichtlinie von 2025 ist die Bundesregierung verpflichtet, bis spätestens 2028 ein entsprechendes System umzusetzen. Angesichts der aktuellen Entwicklung besteht jedoch die Gefahr, dass tragfähige Sammelstrukturen bereits vor Einführung eines solchen Systems wegbrechen. Um dies zu verhindern und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der Erweiterten Herstellerverantwortung zu sichern, sind kurzfristige Maßnahmen zur Stabilisierung der bestehenden Infrastruktur dringend erforderlich. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, – eine bundesweite Informations- und Aufklärungskampagne zur Getrenntsammlung von Alttextilien zu initiieren, um die Bürgerinnen und Bürger über die Anforderungen der Getrenntsammlungspflicht gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu informieren und sie über geeignete und ungeeignete Sammelgegenstände aufzuklären, um so Fehlwürfe in Sammelcontainern zu reduzieren; o den Begriff „textile Abfälle“ im Kreislaufwirtschaftsgesetz zu präzisieren, insbesondere durch eine klare Abgrenzung zwischen wiederverwendbaren Textilien und nicht verwertbaren Reststoffen sowie eine Konkretisierung der erfassten Artikelgruppen; – eine bundeseinheitliche Auslegungshilfe beim Bundesumweltamt (BMU) zu beauftragen, die festlegt, ab wann die Getrenntsammelpflicht für Kommunen und Landkreise als erfüllt gilt; – Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung der Sammel- und Sortierinfrastruktur als Übergangslösung bis zur Einführung der EPR einzuleiten: o die Kommunen, Landkreise und bestehende Träger dabei zu unterstützen, im Dialog mit den Herstellern dem Wegfall vorhandener Strukturen entgegenzuwirken und ihre Integration in das künftige System vorzubereiten; dabei sind insbesondere gemeinnützige Strukturen angemessen zu berücksichtigen; o die Sondernutzungsgebühren für die Aufstellung von Containern aufzuheben, um bestehende Strukturen wirtschaftlich zu entlasten; o sicherzustellen, dass Textilmengen, die von gemeinnützigen Einrichtungen oder Sammelstellen nicht zur Wiederverwendung weitergegeben werden können, kostenfrei durch den zuständigen Entsorgungsträger übernommen werden, um lokale Wiederverwendungsstrukturen nicht mit zusätzlichen Entsorgungskosten zu belasten; o ein differenziertes Gewerbemietrecht einzuführen, das kleine Gewerbebetriebe und soziale Einrichtungen in angespannten Gewerbemietmärkten wirksam schützt. Berlin, den 5. Mai 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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