polradar

Damit Kleidung im Kreislauf bleibt - Sammelinfrastruktur für Alttextilien sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5767)

dip / drucksache 22.05.2026 · WP 21 · 21/6125 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Damit Kleidung im Kreislauf bleibt - Sammelinfrastruktur für Alttextilien sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5767) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6125 21. Wahlperiode 22.05.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Julia Schneider, Julian Joswig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5767 – Damit Kleidung im Kreislauf bleibt – Sammelinfrastruktur für Alttextilien sichern A. Problem Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll, die Sammelinfrastruktur für Alttextilien zu sichern. Diese Infrastruktur gerate durch das stark wachsende Aufkommen von Ultra-Fast-Fashion zunehmend unter Druck. Ein immer größerer Anteil der gesammelten Kleidung könne nicht mehr wiederverwertet werden. Gleichzeitig schrumpften die Erlöse für gebrauchte Textilien auf den internationalen Märkten, während die Kosten für Sammlung, Transport und Sortierung stiegen. Diese Entwicklung belaste Sammel- und Sortierunternehmen ebenso wie gemeinnützige Organisationen und lokale Wiederverwendungseinrichtungen. Unklare Regelungen bezüglich der seit 1. Januar 2025 geltenden Getrenntsammelpflicht für Textilien gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz führten außerdem zu Fehlinterpretationen bei der Umsetzung und zusätzlicher Verunsicherung. Um Fehlwürfe zu reduzieren, solle eine bundesweite Informations- und Aufklärungskampagne zur Getrenntsammlung von Alttextilien initiiert, der Begriff „textile Abfälle“ im Kreislaufwirtschaftsgesetz präzisiert und beim Umweltbundesamt eine bundeseinheitliche Auslegungshilfe beauftragt werden. Als Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung der Sammel- und Sortierinfrastruktur wird unter anderem gefordert, Kommunen, Landkreise und bestehende Träger dabei zu unterstützen, im Dialog mit den Herstellern dem Wegfall vorhandener Strukturen entgegenzuwirken und ihre Integration in das künftige System vorzubereiten. Um bestehende Strukturen wirtschaftlich zu entlasten, sollten Sondernutzungsgebühren für die Aufstellung von Containern aufgehoben werden und Textilien, die von gemeinnützigen Einrichtungen und Sammelstellen nicht wiederverwendet werden können, kostenfrei entsorgt werden. Darüber hinaus solle ein differenziertes Gewerbemietrecht eingeführt werden, das kleine Gewerbebetriebe und soziale Einrichtungen in angespannten Gewerbemietmärkten wirksam schützt. B. Lösung Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. C. Alternativen Annahme des Antrags. D. Kosten Wurden im Ausschuss nicht erörtert. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag auf Drucksache 21/5767 abzulehnen. Berlin, den 20. Mai 2026 Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit Lorenz Gösta Beutin Vorsitzender Florian Bilic Berichterstatter Thomas Korell Berichterstatter Michael Thews Berichterstatter Julia Schneider Berichterstatterin Dr. Fabian Fahl Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Florian Bilic, Thomas Korell, Michael Thews, Julia Schneider und Dr. Fabian Fahl I. Überweisung Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/5767 wurde in der 77. Sitzung des Deutschen Bundestages am 7. Mai 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll, – eine bundesweite Informations- und Aufklärungskampagne zur Getrenntsammlung von Alttextilien zu initiieren, um die Bürgerinnen und Bürger über die Anforderungen der Getrenntsammlungspflicht gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz zu informieren und sie über geeignete und ungeeignete Sammelgegenstände aufzuklären, um so Fehlwürfe in Sammelcontainern zu reduzieren; o den Begriff „textile Abfälle“ im Kreislaufwirtschaftsgesetz zu präzisieren, insbesondere durch eine klare Abgrenzung zwischen wiederverwendbaren Textilien und nicht verwertbaren Reststoffen sowie eine Konkretisierung der erfassten Artikelgruppen; – eine bundeseinheitliche Auslegungshilfe beim Bundesumweltamt (BMU) zu beauftragen, die festlegt, ab wann die Getrenntsammelpflicht für Kommunen und Landkreise als erfüllt gilt; – Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung der Sammel- und Sortierinfrastruktur als Übergangslösung bis zur Einführung der EPR einzuleiten: o die Kommunen, Landkreise und bestehende Träger dabei zu unterstützen, im Dialog mit den Herstellern dem Wegfall vorhandener Strukturen entgegenzuwirken und ihre Integration in das künftige System vorzubereiten; dabei sind insbesondere gemeinnützige Strukturen angemessen zu berücksichtigen; o die Sondernutzungsgebühren für die Aufstellung von Containern aufzuheben, um bestehende Strukturen wirtschaftlich zu entlasten; o sicherzustellen, dass Textilmengen, die von gemeinnützigen Einrichtungen oder Sammelstellen nicht zur Wiederverwendung weitergegeben werden können, kostenfrei durch den zuständigen Entsorgungsträger übernommen werden, um lokale Wiederverwendungsstrukturen nicht mit zusätzlichen Entsorgungskosten zu belasten; o ein differenziertes Gewerbemietrecht einzuführen, das kleine Gewerbebetriebe und soziale Einrichtungen in angespannten Gewerbemietmärkten wirksam schützt. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 38. Sitzung am 20. Mai 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5767 abzulehnen. Der Haushaltsausschuss hat in seiner 38. Sitzung am 20. Mai 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5767 abzulehnen. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 35. Sitzung am 20. Mai 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5767 abzulehnen. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 24. Sitzung am 20. Mai 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5767 abzulehnen. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf Drucksache 21/5767 in seiner 37. Sitzung am 20. Mai 2026 abschließend behandelt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass der Antrag sich mit einem Problem befasse, das aus allen Wahlkreisen bekannt sei: der unzureichenden Sammelinfrastruktur für Altkleidung und Textilien. Überquellende Altkleidercontainer und gleichzeitig immer weniger Annahmestellen für Kleidung zeigten, dass die bestehenden Strukturen zunehmend überlastet seien. Viele der abgegebenen Textilien seien von so schlechter Qualität, dass sie zunächst eingelagert und sortiert werden müssten und anschließend oft gar nicht mehr verwendet werden könnten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass sich seit Beginn der Pflicht zur getrennten Sammlung im Jahr 2025 deutlich abzeichne, dass die Sammelinfrastruktur in Deutschland unter erheblichem Druck stehe. Inzwischen hätten sogar große Unternehmen Schwierigkeiten, mit der Situation umzugehen. Deshalb sei es positiv, dass nun ein Textilgesetz vorbereitet werde. Allerdings habe eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ergeben, dass dieses Gesetz nur schrittweise in Kraft treten solle. Die Sammelinfrastruktur stehe jedoch bereits heute unter Druck und werde in den kommenden Jahren weiter belastet werden. Gleichzeitig sei sie unverzichtbar, um Textilien im Kreislauf zu halten. Der Antrag enthalte verschiedene Forderungen zum Schutz und zur Stabilisierung der Sammelinfrastruktur. Vorgeschlagen werde unter anderem eine bundesweite Aufklärungskampagne, damit Bürgerinnen und Bürger besser informiert seien, welche Textilien in Altkleidercontainer gehörten. In der Vergangenheit habe es bereits erfolgreiche Informationskampagnen gegeben, etwa bei der Einführung des Pfandsystems im Jahr 2003. Bei der Einführung der Getrenntsammlungspflicht sei eine vergleichbare Aufklärung jedoch ausgeblieben, weshalb viele Menschen bis heute nicht wüssten, was korrekt entsorgt werden müsse. Darüber hinaus gebe es weiteren Regelungsbedarf im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Eine einheitliche Auslegungshilfe solle Kommunen und Trägern mehr Rechtssicherheit geben. Dabei müsse unter anderem geklärt werden, ab wann öffentliche Entsorgungsunternehmen die Pflicht zur getrennten Sammlung erfüllten und wie viele Sammelpunkte pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner notwendig seien. Außerdem forderte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkrete Entlastungen für Sammelstellen, etwa durch den Wegfall von Sondernutzungsgebühren oder eine kostenfreie Entsorgung für gemeinnützige Einrichtungen. Diese müssten Fehlwürfe, die teilweise bis zu 60 Prozent der Inhalte von Sammelcontainern ausmachten, derzeit teuer als Gewerbemüll entsorgen. Eine Übergangslösung sei deshalb notwendig, bis die erweiterte Herstellerverantwortung vollständig greife und die Hersteller das System nachhaltig unterstützten. Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte den Antrag als zu plakativ und zu stark auf Einzelmaßnahmen beziehungsweise Überschriften reduziert. Eine deutlich tiefere Analyse der Ursachen sei notwendig. Der Antrag beschränke sich auf die Beschreibung von Symptomen, die bereits seit Jahren bekannt seien. Die Fraktion der CDU/CSU betrachte hingegen die Problematik systemisch und nicht nur unter einzelnen Gesichtspunkten. Es gebe ein großes Problem mit der sogenannten Ultra-Fast-Fashion, die den Markt überschwemme und entsprechende Herausforderungen mit sich bringe. Gleichzeitig gebe es jedoch weitere Faktoren, die ebenfalls berücksichtigt werden müssten. Dazu gehörten digitale Plattformen, die dafür sorgten, dass hochwertige Kleidung neue Nutzerinnen und Nutzer finde. Auch negative Berichterstattung beeinflusse das Spendenverhalten. Zudem gebe es globale Akteure wie China, die sich unter anderem durch Beteiligungen an Häfen im internationalen Wettbewerb positionierten. All diese Aspekte fänden im Antrag keine ausreichende Berücksichtigung. Die von der Koalition vereinbarten Eckpunkte seien der richtige Weg. Man brauche einen systemischen Gesamtblick sowie eine erweiterte Herstellerverantwortung, die das Verursacherprinzip in den Mittelpunkt stelle. Genau dies werde derzeit vom Bundesumweltministerium und der Koalition verfolgt. Zu den Eckpunkten seien zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, aus denen sich möglicherweise noch Anpassungsbedarf ergeben könne. Die im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen seien überwiegend Einzelmaßnahmen, die teilweise doppelte Wirkungen entfalten würden. Insbesondere zu kritisieren sei die Forderung nach staatlich finanzierten Aufklärungskampagnen. Wenn die Verantwortung im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung bei den Herstellern liege, sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Staat Maßnahmen finanzieren solle, die eigentlich von den Herstellern getragen werden müssten. Die Fraktion der CDU/CSU verwies außerdem auf die angesprochenen Sondernutzungsgebühren für Sammelcontainer. Da dieser Bereich in die Hoheit der Kommunen falle, erscheine ein Eingreifen des Bundes finanzverfassungsrechtlich bedenklich. Der Antrag wirke insgesamt eher wie ein Stückwerk als wie ein umfassender systemischer Ansatz, weshalb die Fraktion der CDU/CSU die Ablehnung des Antrags signalisierte. Die Fraktion der AfD führte aus, dass der Antrag auf den ersten Blick vernünftig aussehe. Selbstverständlich wolle man, dass Alttextilien sinnvoll gesammelt und wiederverwertet würden. Allerdings bedürften die konkreten Forderungen einer genauen Betrachtung. Erstens solle beim Umweltbundesamt eine neue bundeseinheitliche Auslegungshilfe geschaffen werden. Dafür bestehe aus Sicht der Fraktion der AfD kein Bedarf. Statt neuer Behördenaufgaben brauche es weniger Bürokratie. Die Getrenntsammelpflicht sei ohne klare Regelungen eingeführt worden, und nun solle eine weitere Behörde die dadurch entstandenen Unklarheiten beseitigen. Die Politik verursache diese Probleme selbst, obwohl es derzeit wichtigere Themen gebe. Zweitens solle sichergestellt werden, dass gemeinnützige Einrichtungen ihre nicht verwertbaren Textilmengen kostenfrei über die öffentlichen Entsorgungsträger entsorgen könnten. Dies klinge zwar sozial, bedeute letztlich jedoch eine Kostenverlagerung auf die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Private Entsorgungskosten würden damit vergesellschaftet, ohne zu klären, wer diese Kosten tatsächlich tragen solle. Der entscheidende Kritikpunkt sei, dass am Ende des Antrags plötzlich die Forderung nach einem differenzierten Gewerbemietrecht auftauche. Dies habe keine Relevanz für Alttextilien. Die Fraktion der AfD kritisierte, hier zeige sich ein bekanntes Muster der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ein sachbezogener Antrag werde genutzt, um fachfremde ideologische Forderungen einzubringen, die einer eigenständigen parlamentarischen Debatte nicht standhalten würden. Dies sei weder transparent noch seriöse Parlamentsarbeit. Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass es derzeit Probleme bei der Sammlung von Alttextilien gebe. Zudem bestünden Schwierigkeiten durch Fast-Fashion sowie durch Lieferungen nach Deutschland, die den deutschen gesetzlichen Vorgaben teilweise nicht entsprächen. Daraus ergäben sich Probleme beim Zoll und bei der Verfolgung illegaler Lieferungen aus dem Ausland. Die Problembeschreibung des Antrags sei insofern an vielen Stellen zutreffend. Es sei unstrittig, dass Handlungsbedarf bestehe. Deshalb sei es richtig, dass Bundesumweltminister Carsten Schneider entsprechende Eckpunkte vorgelegt habe. Gerade in diesem Bereich verändere sich derzeit vieles, und es gebe durchaus kreative Ansätze, die geprüft werden sollten, um die bestmögliche Lösung zu finden. Entscheidend sei, dass die Herstellerverantwortung gestärkt werde und bereits bei der Produktion angesetzt werde, um später hochwertiges Recycling zu ermöglichen. Zwar gebe es zahlreiche Möglichkeiten, Textilien weiterzuverwenden, doch gerade Fast-Fashion stelle hierbei ein zentrales Problem dar. Viele Forderungen im Antrag beträfen Bereiche der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Diese trügen bereits die Verantwortung für zahlreiche der angesprochenen Aufgaben, etwa auch für Aufklärungskampagnen. Bereits im Verpackungsbereich habe man darauf bestanden, dass solche Maßnahmen von den Herstellern finanziert würden und nicht vom Bund. Gerade jetzt erscheine es nicht sinnvoll, dies bundesweit auszuweiten, obwohl die Verantwortung eigentlich an anderer Stelle liege. Auch die vorgeschlagene Auslegungshilfe des Umweltbundesamtes sei nicht erforderlich, da die entsprechenden Fragen der Kommunalaufsicht unterlägen und der Bund keine Weisungsrechte gegenüber den Kommunen habe. Um den Antrag umzusetzen, müsste daher zunächst das geltende Recht erheblich geändert werden. Dies würde nach Einschätzung der Fraktion der SPD auf Widerstand bei Kommunen und Ländern stoßen. Auch bei den Sondernutzungsgebühren sehe die Fraktion der SPD dieselben Probleme. Die Situation sei von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Während in einigen Kommunen die Sammlung funktioniere, gebe es andernorts Schwierigkeiten. Ähnliche Herausforderungen zeigten sich bereits in der aktuellen Debatte über Verpackungen. Eine bundesweit einheitliche Regelung nach dem Prinzip „eine Gebühr für alle“ sei daher nicht die richtige Lösung. Die Fraktion Die Linke erklärte, dass sie den Antrag unterstütze. Das Problem sei real und werde zutreffend beschrieben. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellten zumindest eine temporäre Übergangslösung dar. Insbesondere sogenannte Upstream-Themen müssten stärker betrachtet werden. Dazu gehörten Produkthaltbarkeit, Sozialstandards, Umweltstandards entlang der Lieferketten, umfassende Konsumaufklärung sowie die Bezahlbarkeit hochwertiger Textilien. Nach Auffassung der Fraktion Die Linke fehle letzterer Punkt bislang weitgehend in der Debatte. Es stelle sich die grundsätzliche Frage, warum überhaupt so viele Produkte weggeworfen würden. Es müsse diskutiert werden, weshalb Taschen, Rucksäcke, Koffer und Kleidung nicht länger genutzt würden und welche strukturellen Ursachen dahinterstünden. Hier liege ein grundlegendes Nachhaltigkeitsproblem vor. Immer schnellere Modezyklen dienten vor allem der Profitsteigerung und gingen zulasten von Umwelt, Gesundheit und Menschenrechten entlang der Lieferketten. Darüber hinaus verwies die Fraktion Die Linke auf die Problematik exportierter Textilabfälle. Auch bei Lösungen für die Alttextilsammlung müsse berücksichtigt werden, was mit den exportierten Mengen geschehe. Es sei zu kritisieren, dass ganze Märkte im sogenannten globalen Süden mit gebrauchten Textilien aus Deutschland überflutet würden. Dadurch würden regionale Textilmärkte zerstört und lokale Wertschöpfung verhindert. Unter diesen Bedingungen könnten sich bessere ökologische und soziale Standards dort kaum entwickeln. Das Problem sei daher wesentlich durch die exportierenden Industriestaaten verursacht. Stärkere staatliche Kontrollen könnten im Übrigen sinnvoll sein. Auch die bestehende Alttextilstruktur in Deutschland müsse gestützt werden, um mit den anfallenden Mengen verantwortungsvoll umgehen zu können. Die Fraktion Die Linke regte des Weiteren die Ergänzung des Antrags mit zwei zusätzlichen Punkten an: Zum einen sollten Mindeststandards und eine Registrierungspflicht für die Aufstellung von Sammelcontainern eingeführt werden, damit diese eindeutig gekennzeichnet und kontrolliert werden könnten. Zudem sollten Sondernutzungsgebühren an die Einhaltung solcher Standards gekoppelt werden. Zum anderen seien mehr Transparenz- und Prüfkriterien für Sammler, die als gemeinnützig aufträten, notwendig. Es müsse stärker hinterfragt werden, wie gemeinnützig diese Organisationen tatsächlich seien und welche Sorgfaltspflichten insbesondere beim Export eingehalten würden. Hier könnten zusätzliche Nachweispflichten eingeführt werden. Abschließend sei festzuhalten, dass der Antrag zumindest für eine Übergangszeit konkrete Probleme lösen könne. Deshalb könne die Fraktion Die Linke dem Antrag zustimmen. In ihrer Replik stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fest, dass die starke Resonanz auf den Antrag zeige, wie bedeutend das Thema Textilien in den kommenden Jahren werde. Der Antrag beschränke sich bewusst auf die Sicherung der Sammelinfrastruktur und sei nicht als Antrag zur erweiterten Herstellerverantwortung gedacht. Vielmehr solle er die Zeit überbrücken, bis die erweiterte Herstellerverantwortung vollständig eingeführt sei und ihre Wirkung entfalten könne. Derzeit liege hierzu lediglich ein Eckpunktepapier vor, über dessen Ausgestaltung weiter diskutiert werden müsse. Gleichzeitig sei aber bereits jetzt sichtbar, dass die Sammelinfrastruktur teilweise zusammenbreche. Deshalb solle der Antrag als Brücke dienen, bis die Regelungen über die erweiterte Herstellerverantwortung vollständig umgesetzt seien. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob außerdem hervor, dass beim Thema Ursachenbekämpfung ein breiter Konsens erkennbar sei. Insbesondere beim Vorgehen gegen Fast-Fashion könne man fraktionsübergreifend zusammenarbeiten, etwa gegen Anbieter wie SHEIN und Temu, deren Produkte häufig nicht den geltenden Regeln entsprächen. Zum Thema Gewerbemietrecht erläuterte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass dieses für Sammlerinnen und Sammler von zentraler Bedeutung sei, da sie auf bezahlbare Lagerflächen angewiesen seien. Gerade karitative Einrichtungen stünden hier wegen fehlender Regulierung unter großem Druck. Deshalb gehöre die Forderung nach einem differenzierten Gewerbemietrecht zwingend zum Gesamtansatz des Antrags. Eine bundesweite Informationskampagne sei notwendig, weil ein erhebliches Informationsdefizit in der Bevölkerung bestehe, auch wenn die Pflicht zur getrennten Sammlung bereits seit dem 1. Januar 2025 gelte. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke zu empfehlen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/5767 abzulehnen. Berlin, den 20. Mai 2026 Florian Bilic Berichterstatter Thomas Korell Berichterstatter Michael Thews Berichterstatter Julia Schneider Berichterstatterin Dr. Fabian Fahl Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen