Damit Kleidung im Kreislauf bleibt - Sammelinfrastruktur für Alttextilien sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5767)
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Damit Kleidung im Kreislauf bleibt - Sammelinfrastruktur für Alttextilien sichern (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/5767)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6125
21. Wahlperiode 22.05.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(16. Ausschuss)
zu dem Antrag der Abgeordneten Julia Schneider, Julian Joswig und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5767 –
Damit Kleidung im Kreislauf bleibt – Sammelinfrastruktur für Alttextilien sichern
A. Problem
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche
Bundestag die Bundesregierung dazu auffordern soll, die Sammelinfrastruktur für
Alttextilien zu sichern. Diese Infrastruktur gerate durch das stark wachsende
Aufkommen von Ultra-Fast-Fashion zunehmend unter Druck. Ein immer größerer
Anteil der gesammelten Kleidung könne nicht mehr wiederverwertet werden.
Gleichzeitig schrumpften die Erlöse für gebrauchte Textilien auf den
internationalen Märkten, während die Kosten für Sammlung, Transport und Sortierung
stiegen. Diese Entwicklung belaste Sammel- und Sortierunternehmen ebenso wie
gemeinnützige Organisationen und lokale Wiederverwendungseinrichtungen.
Unklare Regelungen bezüglich der seit 1. Januar 2025 geltenden
Getrenntsammelpflicht für Textilien gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz führten außerdem zu
Fehlinterpretationen bei der Umsetzung und zusätzlicher Verunsicherung. Um
Fehlwürfe zu reduzieren, solle eine bundesweite Informations- und
Aufklärungskampagne zur Getrenntsammlung von Alttextilien initiiert, der Begriff „textile
Abfälle“ im Kreislaufwirtschaftsgesetz präzisiert und beim Umweltbundesamt eine
bundeseinheitliche Auslegungshilfe beauftragt werden. Als Sofortmaßnahmen
zur Stabilisierung der Sammel- und Sortierinfrastruktur wird unter anderem
gefordert, Kommunen, Landkreise und bestehende Träger dabei zu unterstützen, im
Dialog mit den Herstellern dem Wegfall vorhandener Strukturen
entgegenzuwirken und ihre Integration in das künftige System vorzubereiten. Um bestehende
Strukturen wirtschaftlich zu entlasten, sollten Sondernutzungsgebühren für die
Aufstellung von Containern aufgehoben werden und Textilien, die von
gemeinnützigen Einrichtungen und Sammelstellen nicht wiederverwendet werden
können, kostenfrei entsorgt werden. Darüber hinaus solle ein differenziertes
Gewerbemietrecht eingeführt werden, das kleine Gewerbebetriebe und soziale
Einrichtungen in angespannten Gewerbemietmärkten wirksam schützt.
B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke.
C. Alternativen
Annahme des Antrags.
D. Kosten
Wurden im Ausschuss nicht erörtert.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 21/5767 abzulehnen.
Berlin, den 20. Mai 2026
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit
Lorenz Gösta Beutin
Vorsitzender
Florian Bilic
Berichterstatter
Thomas Korell
Berichterstatter
Michael Thews
Berichterstatter
Julia Schneider
Berichterstatterin
Dr. Fabian Fahl
Berichterstatter
Bericht der Abgeordneten Florian Bilic, Thomas Korell, Michael Thews, Julia
Schneider und Dr. Fabian Fahl
I. Überweisung
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/5767 wurde in der 77. Sitzung des
Deutschen Bundestages am 7. Mai 2026 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und
Verbraucherschutz, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie den Ausschuss für Wohnen,
Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundestag die Bundesregierung dazu
auffordern soll,
– eine bundesweite Informations- und Aufklärungskampagne zur Getrenntsammlung von Alttextilien zu
initiieren, um die Bürgerinnen und Bürger über die Anforderungen der Getrenntsammlungspflicht gemäß dem
Kreislaufwirtschaftsgesetz zu informieren und sie über geeignete und ungeeignete Sammelgegenstände
aufzuklären, um so Fehlwürfe in Sammelcontainern zu reduzieren;
o den Begriff „textile Abfälle“ im Kreislaufwirtschaftsgesetz zu präzisieren, insbesondere durch eine klare
Abgrenzung zwischen wiederverwendbaren Textilien und nicht verwertbaren Reststoffen sowie eine
Konkretisierung der erfassten Artikelgruppen;
– eine bundeseinheitliche Auslegungshilfe beim Bundesumweltamt (BMU) zu beauftragen, die festlegt, ab
wann die Getrenntsammelpflicht für Kommunen und Landkreise als erfüllt gilt;
– Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung der Sammel- und Sortierinfrastruktur als Übergangslösung bis zur
Einführung der EPR einzuleiten:
o die Kommunen, Landkreise und bestehende Träger dabei zu unterstützen, im Dialog mit den Herstellern
dem Wegfall vorhandener Strukturen entgegenzuwirken und ihre Integration in das künftige System
vorzubereiten; dabei sind insbesondere gemeinnützige Strukturen angemessen zu berücksichtigen;
o die Sondernutzungsgebühren für die Aufstellung von Containern aufzuheben, um bestehende Strukturen
wirtschaftlich zu entlasten;
o sicherzustellen, dass Textilmengen, die von gemeinnützigen Einrichtungen oder Sammelstellen nicht zur
Wiederverwendung weitergegeben werden können, kostenfrei durch den zuständigen Entsorgungsträger
übernommen werden, um lokale Wiederverwendungsstrukturen nicht mit zusätzlichen
Entsorgungskosten zu belasten;
o ein differenziertes Gewerbemietrecht einzuführen, das kleine Gewerbebetriebe und soziale
Einrichtungen in angespannten Gewerbemietmärkten wirksam schützt.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 38. Sitzung am 20. Mai 2026 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5767 abzulehnen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner 38. Sitzung am 20. Mai 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke
empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5767 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 35. Sitzung am 20. Mai 2026 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5767 abzulehnen.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat in seiner 24. Sitzung am
20. Mai 2026 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke empfohlen, den Antrag auf Drucksache 21/5767 abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag auf
Drucksache 21/5767 in seiner 37. Sitzung am 20. Mai 2026 abschließend behandelt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN führte aus, dass der Antrag sich mit einem Problem befasse, das aus
allen Wahlkreisen bekannt sei: der unzureichenden Sammelinfrastruktur für Altkleidung und Textilien.
Überquellende Altkleidercontainer und gleichzeitig immer weniger Annahmestellen für Kleidung zeigten, dass die
bestehenden Strukturen zunehmend überlastet seien. Viele der abgegebenen Textilien seien von so schlechter Qualität,
dass sie zunächst eingelagert und sortiert werden müssten und anschließend oft gar nicht mehr verwendet werden
könnten. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, dass sich seit Beginn der Pflicht zur getrennten
Sammlung im Jahr 2025 deutlich abzeichne, dass die Sammelinfrastruktur in Deutschland unter erheblichem
Druck stehe. Inzwischen hätten sogar große Unternehmen Schwierigkeiten, mit der Situation umzugehen. Deshalb
sei es positiv, dass nun ein Textilgesetz vorbereitet werde. Allerdings habe eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN ergeben, dass dieses Gesetz nur schrittweise in Kraft treten solle. Die Sammelinfrastruktur
stehe jedoch bereits heute unter Druck und werde in den kommenden Jahren weiter belastet werden. Gleichzeitig
sei sie unverzichtbar, um Textilien im Kreislauf zu halten. Der Antrag enthalte verschiedene Forderungen zum
Schutz und zur Stabilisierung der Sammelinfrastruktur. Vorgeschlagen werde unter anderem eine bundesweite
Aufklärungskampagne, damit Bürgerinnen und Bürger besser informiert seien, welche Textilien in
Altkleidercontainer gehörten. In der Vergangenheit habe es bereits erfolgreiche Informationskampagnen gegeben, etwa bei der
Einführung des Pfandsystems im Jahr 2003. Bei der Einführung der Getrenntsammlungspflicht sei eine
vergleichbare Aufklärung jedoch ausgeblieben, weshalb viele Menschen bis heute nicht wüssten, was korrekt entsorgt
werden müsse. Darüber hinaus gebe es weiteren Regelungsbedarf im Kreislaufwirtschaftsgesetz. Eine einheitliche
Auslegungshilfe solle Kommunen und Trägern mehr Rechtssicherheit geben. Dabei müsse unter anderem geklärt
werden, ab wann öffentliche Entsorgungsunternehmen die Pflicht zur getrennten Sammlung erfüllten und wie
viele Sammelpunkte pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner notwendig seien. Außerdem forderte die Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN konkrete Entlastungen für Sammelstellen, etwa durch den Wegfall von
Sondernutzungsgebühren oder eine kostenfreie Entsorgung für gemeinnützige Einrichtungen. Diese müssten Fehlwürfe, die
teilweise bis zu 60 Prozent der Inhalte von Sammelcontainern ausmachten, derzeit teuer als Gewerbemüll
entsorgen. Eine Übergangslösung sei deshalb notwendig, bis die erweiterte Herstellerverantwortung vollständig greife
und die Hersteller das System nachhaltig unterstützten.
Die Fraktion der CDU/CSU kritisierte den Antrag als zu plakativ und zu stark auf Einzelmaßnahmen
beziehungsweise Überschriften reduziert. Eine deutlich tiefere Analyse der Ursachen sei notwendig. Der Antrag
beschränke sich auf die Beschreibung von Symptomen, die bereits seit Jahren bekannt seien. Die Fraktion der
CDU/CSU betrachte hingegen die Problematik systemisch und nicht nur unter einzelnen Gesichtspunkten. Es
gebe ein großes Problem mit der sogenannten Ultra-Fast-Fashion, die den Markt überschwemme und
entsprechende Herausforderungen mit sich bringe. Gleichzeitig gebe es jedoch weitere Faktoren, die ebenfalls
berücksichtigt werden müssten. Dazu gehörten digitale Plattformen, die dafür sorgten, dass hochwertige Kleidung neue
Nutzerinnen und Nutzer finde. Auch negative Berichterstattung beeinflusse das Spendenverhalten. Zudem gebe
es globale Akteure wie China, die sich unter anderem durch Beteiligungen an Häfen im internationalen
Wettbewerb positionierten. All diese Aspekte fänden im Antrag keine ausreichende Berücksichtigung. Die von der
Koalition vereinbarten Eckpunkte seien der richtige Weg. Man brauche einen systemischen Gesamtblick sowie eine
erweiterte Herstellerverantwortung, die das Verursacherprinzip in den Mittelpunkt stelle. Genau dies werde
derzeit vom Bundesumweltministerium und der Koalition verfolgt. Zu den Eckpunkten seien zahlreiche
Stellungnahmen eingegangen, aus denen sich möglicherweise noch Anpassungsbedarf ergeben könne. Die im Antrag der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen seien überwiegend
Einzelmaßnahmen, die teilweise doppelte Wirkungen entfalten würden. Insbesondere zu kritisieren sei die Forderung nach
staatlich finanzierten Aufklärungskampagnen. Wenn die Verantwortung im Rahmen der erweiterten
Herstellerverantwortung bei den Herstellern liege, sei nicht nachvollziehbar, weshalb der Staat Maßnahmen finanzieren solle, die
eigentlich von den Herstellern getragen werden müssten. Die Fraktion der CDU/CSU verwies außerdem auf die
angesprochenen Sondernutzungsgebühren für Sammelcontainer. Da dieser Bereich in die Hoheit der Kommunen
falle, erscheine ein Eingreifen des Bundes finanzverfassungsrechtlich bedenklich. Der Antrag wirke insgesamt
eher wie ein Stückwerk als wie ein umfassender systemischer Ansatz, weshalb die Fraktion der CDU/CSU die
Ablehnung des Antrags signalisierte.
Die Fraktion der AfD führte aus, dass der Antrag auf den ersten Blick vernünftig aussehe. Selbstverständlich
wolle man, dass Alttextilien sinnvoll gesammelt und wiederverwertet würden. Allerdings bedürften die konkreten
Forderungen einer genauen Betrachtung. Erstens solle beim Umweltbundesamt eine neue bundeseinheitliche
Auslegungshilfe geschaffen werden. Dafür bestehe aus Sicht der Fraktion der AfD kein Bedarf. Statt neuer
Behördenaufgaben brauche es weniger Bürokratie. Die Getrenntsammelpflicht sei ohne klare Regelungen eingeführt
worden, und nun solle eine weitere Behörde die dadurch entstandenen Unklarheiten beseitigen. Die Politik
verursache diese Probleme selbst, obwohl es derzeit wichtigere Themen gebe. Zweitens solle sichergestellt werden,
dass gemeinnützige Einrichtungen ihre nicht verwertbaren Textilmengen kostenfrei über die öffentlichen
Entsorgungsträger entsorgen könnten. Dies klinge zwar sozial, bedeute letztlich jedoch eine Kostenverlagerung auf die
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Private Entsorgungskosten würden damit vergesellschaftet, ohne zu klären,
wer diese Kosten tatsächlich tragen solle. Der entscheidende Kritikpunkt sei, dass am Ende des Antrags plötzlich
die Forderung nach einem differenzierten Gewerbemietrecht auftauche. Dies habe keine Relevanz für Alttextilien.
Die Fraktion der AfD kritisierte, hier zeige sich ein bekanntes Muster der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Ein sachbezogener Antrag werde genutzt, um fachfremde ideologische Forderungen einzubringen, die einer
eigenständigen parlamentarischen Debatte nicht standhalten würden. Dies sei weder transparent noch seriöse
Parlamentsarbeit.
Die Fraktion der SPD wies darauf hin, dass es derzeit Probleme bei der Sammlung von Alttextilien gebe. Zudem
bestünden Schwierigkeiten durch Fast-Fashion sowie durch Lieferungen nach Deutschland, die den deutschen
gesetzlichen Vorgaben teilweise nicht entsprächen. Daraus ergäben sich Probleme beim Zoll und bei der
Verfolgung illegaler Lieferungen aus dem Ausland. Die Problembeschreibung des Antrags sei insofern an vielen Stellen
zutreffend. Es sei unstrittig, dass Handlungsbedarf bestehe. Deshalb sei es richtig, dass Bundesumweltminister
Carsten Schneider entsprechende Eckpunkte vorgelegt habe. Gerade in diesem Bereich verändere sich derzeit
vieles, und es gebe durchaus kreative Ansätze, die geprüft werden sollten, um die bestmögliche Lösung zu finden.
Entscheidend sei, dass die Herstellerverantwortung gestärkt werde und bereits bei der Produktion angesetzt werde,
um später hochwertiges Recycling zu ermöglichen. Zwar gebe es zahlreiche Möglichkeiten, Textilien
weiterzuverwenden, doch gerade Fast-Fashion stelle hierbei ein zentrales Problem dar. Viele Forderungen im Antrag
beträfen Bereiche der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Diese trügen bereits die Verantwortung für
zahlreiche der angesprochenen Aufgaben, etwa auch für Aufklärungskampagnen. Bereits im Verpackungsbereich habe
man darauf bestanden, dass solche Maßnahmen von den Herstellern finanziert würden und nicht vom Bund.
Gerade jetzt erscheine es nicht sinnvoll, dies bundesweit auszuweiten, obwohl die Verantwortung eigentlich an
anderer Stelle liege. Auch die vorgeschlagene Auslegungshilfe des Umweltbundesamtes sei nicht erforderlich, da
die entsprechenden Fragen der Kommunalaufsicht unterlägen und der Bund keine Weisungsrechte gegenüber den
Kommunen habe. Um den Antrag umzusetzen, müsste daher zunächst das geltende Recht erheblich geändert
werden. Dies würde nach Einschätzung der Fraktion der SPD auf Widerstand bei Kommunen und Ländern stoßen.
Auch bei den Sondernutzungsgebühren sehe die Fraktion der SPD dieselben Probleme. Die Situation sei von
Kommune zu Kommune unterschiedlich. Während in einigen Kommunen die Sammlung funktioniere, gebe es
andernorts Schwierigkeiten. Ähnliche Herausforderungen zeigten sich bereits in der aktuellen Debatte über
Verpackungen. Eine bundesweit einheitliche Regelung nach dem Prinzip „eine Gebühr für alle“ sei daher nicht die
richtige Lösung.
Die Fraktion Die Linke erklärte, dass sie den Antrag unterstütze. Das Problem sei real und werde zutreffend
beschrieben. Die vorgeschlagenen Maßnahmen stellten zumindest eine temporäre Übergangslösung dar.
Insbesondere sogenannte Upstream-Themen müssten stärker betrachtet werden. Dazu gehörten Produkthaltbarkeit,
Sozialstandards, Umweltstandards entlang der Lieferketten, umfassende Konsumaufklärung sowie die Bezahlbarkeit
hochwertiger Textilien. Nach Auffassung der Fraktion Die Linke fehle letzterer Punkt bislang weitgehend in der
Debatte. Es stelle sich die grundsätzliche Frage, warum überhaupt so viele Produkte weggeworfen würden. Es
müsse diskutiert werden, weshalb Taschen, Rucksäcke, Koffer und Kleidung nicht länger genutzt würden und
welche strukturellen Ursachen dahinterstünden. Hier liege ein grundlegendes Nachhaltigkeitsproblem vor. Immer
schnellere Modezyklen dienten vor allem der Profitsteigerung und gingen zulasten von Umwelt, Gesundheit und
Menschenrechten entlang der Lieferketten. Darüber hinaus verwies die Fraktion Die Linke auf die Problematik
exportierter Textilabfälle. Auch bei Lösungen für die Alttextilsammlung müsse berücksichtigt werden, was mit
den exportierten Mengen geschehe. Es sei zu kritisieren, dass ganze Märkte im sogenannten globalen Süden mit
gebrauchten Textilien aus Deutschland überflutet würden. Dadurch würden regionale Textilmärkte zerstört und
lokale Wertschöpfung verhindert. Unter diesen Bedingungen könnten sich bessere ökologische und soziale
Standards dort kaum entwickeln. Das Problem sei daher wesentlich durch die exportierenden Industriestaaten
verursacht. Stärkere staatliche Kontrollen könnten im Übrigen sinnvoll sein. Auch die bestehende Alttextilstruktur in
Deutschland müsse gestützt werden, um mit den anfallenden Mengen verantwortungsvoll umgehen zu können.
Die Fraktion Die Linke regte des Weiteren die Ergänzung des Antrags mit zwei zusätzlichen Punkten an: Zum
einen sollten Mindeststandards und eine Registrierungspflicht für die Aufstellung von Sammelcontainern
eingeführt werden, damit diese eindeutig gekennzeichnet und kontrolliert werden könnten. Zudem sollten
Sondernutzungsgebühren an die Einhaltung solcher Standards gekoppelt werden. Zum anderen seien mehr Transparenz-
und Prüfkriterien für Sammler, die als gemeinnützig aufträten, notwendig. Es müsse stärker hinterfragt werden,
wie gemeinnützig diese Organisationen tatsächlich seien und welche Sorgfaltspflichten insbesondere beim Export
eingehalten würden. Hier könnten zusätzliche Nachweispflichten eingeführt werden. Abschließend sei
festzuhalten, dass der Antrag zumindest für eine Übergangszeit konkrete Probleme lösen könne. Deshalb könne die
Fraktion Die Linke dem Antrag zustimmen.
In ihrer Replik stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fest, dass die starke Resonanz auf den Antrag
zeige, wie bedeutend das Thema Textilien in den kommenden Jahren werde. Der Antrag beschränke sich bewusst
auf die Sicherung der Sammelinfrastruktur und sei nicht als Antrag zur erweiterten Herstellerverantwortung
gedacht. Vielmehr solle er die Zeit überbrücken, bis die erweiterte Herstellerverantwortung vollständig eingeführt
sei und ihre Wirkung entfalten könne. Derzeit liege hierzu lediglich ein Eckpunktepapier vor, über dessen
Ausgestaltung weiter diskutiert werden müsse. Gleichzeitig sei aber bereits jetzt sichtbar, dass die
Sammelinfrastruktur teilweise zusammenbreche. Deshalb solle der Antrag als Brücke dienen, bis die Regelungen über die erweiterte
Herstellerverantwortung vollständig umgesetzt seien. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hob außerdem
hervor, dass beim Thema Ursachenbekämpfung ein breiter Konsens erkennbar sei. Insbesondere beim Vorgehen
gegen Fast-Fashion könne man fraktionsübergreifend zusammenarbeiten, etwa gegen Anbieter wie SHEIN und
Temu, deren Produkte häufig nicht den geltenden Regeln entsprächen. Zum Thema Gewerbemietrecht erläuterte
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass dieses für Sammlerinnen und Sammler von zentraler Bedeutung
sei, da sie auf bezahlbare Lagerflächen angewiesen seien. Gerade karitative Einrichtungen stünden hier wegen
fehlender Regulierung unter großem Druck. Deshalb gehöre die Forderung nach einem differenzierten
Gewerbemietrecht zwingend zum Gesamtansatz des Antrags. Eine bundesweite Informationskampagne sei notwendig,
weil ein erhebliches Informationsdefizit in der Bevölkerung bestehe, auch wenn die Pflicht zur getrennten
Sammlung bereits seit dem 1. Januar 2025 gelte.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit beschloss mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
und Die Linke zu empfehlen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 21/5767
abzulehnen.
Berlin, den 20. Mai 2026
Florian Bilic
Berichterstatter
Thomas Korell
Berichterstatter
Michael Thews
Berichterstatter
Julia Schneider
Berichterstatterin
Dr. Fabian Fahl
Berichterstatter
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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