polradar

Frage von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849)

dip / rede 25.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 67. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Im Graph öffnen

Text

Frage von Julia Schneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849) Ergreift das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vor dem Hintergrund der im Januar 2025 eingeführten Getrenntsammelpflicht für Alttextilien und der stark gestiegenen Mengen sowie der hohen Entsorgungskosten für die nicht verwendbare Kleidung (www.tagesspiegel.de/berlin/das-system-kippt-weniger-altkleidercontainer-mehr-weggeworfene-textilien-13308163.html) konkrete Maßnahmen, um die gemeinnützigen Sammlerinnen und Sammler sowie Sortiererinnen und Sortierer von Alttextilien zu entlasten, und, wenn ja, welche? Antwort der Parl. Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter: Das Bundesumweltministerium ist sich der Herausforderungen bewusst, vor denen die gemeinnützigen und gewerblichen Textilsammlerinnen und -sammler aktuell stehen. Über viele Jahre haben diese Sammlungen Gewinne abgeworfen, aber der Alttextilmarkt hat sich verändert und mancherorts lassen sich solche Gewinne nun nicht mehr realisieren. Wenn gemeinnützige Organisationen ihr Entsorgungsangebot unter diesen Bedingungen nicht mehr aufrechterhalten können oder wollen, ist es ihnen nach geltendem Recht erlaubt, die Sammlung einzustellen. Dann muss der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Sammlung übernehmen. Vielerorts gibt es mittlerweile Kooperationen zwischen gemeinnützigen Organisationen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, sodass die Sammlungen fortgesetzt werden. Der Koalitionsvertrag und die Änderung der Richtlinie (EU) 2025/1892 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie sehen die Einführung einer sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien in Deutschland vor. Die Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien soll durch ein eigenständiges Textilgesetz erfolgen. Das heißt, die Hersteller sind dann für die Entsorgung von Alttextilien verantwortlich. Das Textilgesetz wird die wichtige Rolle der gemeinnützigen Sammlungen berücksichtigen und Kooperationsmodelle ermöglichen.

Relationen