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Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Änderungsantrag zu Drs. 21/3505, 21/4979)

dip / drucksache 25.03.2026 · WP 21 · 21/4986 · Änderungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Änderungsantrag zu Drs. 21/3505, 21/4979) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4986 21. Wahlperiode 25.03.2026 Änderungsantrag der Abgeordneten Swantje Henrike Michaelsen, Victoria Broßart, Tarek Al-Wazir, Matthias Gastel, Karoline Otte, Julia Schneider, Hanna Steinmüller und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/3505, 21/4979 – Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Der Bundestag wolle beschließen: Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb wird durch den folgenden Doppelbuchstaben bb ersetzt: ‚bb) In Satz 3 wird die Angabe „Bewohner“ durch die Angabe „Inhaber der Parkberechtigung“ ersetzt und wird vor der Angabe „angemessen“ die Angabe „sowie soziale Kriterien“ einfügt.‘ Berlin, den 24. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Durch die Änderung wird die Ermächtigung der Landesregierungen dahingehend erweitert, dass beim Erlass der Gebührenordnungen für Bewohnerparkausweise auch soziale Kriterien berücksichtigt werden dürfen. Hierfür bedarf es einer gesetzlichen Grundlage (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 13. Juni 2023 – 9 CN 2.22). Künftig kann bei der Höhe der Gebühren beispielsweise das Einkommen berücksichtigt werden, um soziale Härten zu vermeiden. Eine übermäßige Belastung der Verwaltungen steht dabei nicht zu befürchten. Zum einen stellt die Berücksichtigung sozialer Kriterien keine Pflicht, sondern eine bloße Möglichkeit dar. Zum anderen lässt sich die Prüfung der entsprechenden Voraussetzungen aufwandsarm ausgestalten, etwa durch eine Anknüpfung an bestehende Nachweise wie einen Sozialpass. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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