Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6637)
Text
Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6637)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7081
21. Wahlperiode 10.07.2026
Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)
a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger,
Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6637 –
Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der
Besteuerung von Immobilienveräußerungen
b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger,
Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6646 –
Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Share Deals reformieren,
steuerliche Privilegierung von Immobilienkonzernen abschaffen
c) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger,
Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6647 –
Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Verschonungsbedarfsprüfung ab 26 ab
ab 26 Millionen Euro in der Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen
d) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger,
Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN
– Drucksache 21/6644 –
Kleine und mittlere Einkommen entlasten – Vorschlag für eine umsetzbare
und gegenfinanzierte Reform, die zudem Unternehmen entlastet
e) zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Janine Wissler,
Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6645 –
Steuern auf kleine und mittlere Einkommen senken – Spitzen- und
Kapitaleinkommen gerecht besteuern – Ehegattensplitting reformieren
A. Problem
Zu Buchstabe a
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht auf eine wirtschafts- und
sozialpolitisch problematische Besteuerungslücke bei Immobilienveräußerungen
aufmerksam. Für eine systematische Schließung seien Anpassungen notwendig,
insbesondere bei der bisher bestehenden Regelung zum Handel von
Immobilienwerten im Privatvermögen, nach der Veräußerungsgewinne von nicht zu eigenen
Wohnzwecken genutzten Immobilien nach einer zehnjährigen Haltedauer
einkommensteuerfrei seien. Außerdem gebe es im heutigen Gesetz Unstimmigkeiten
bei der Definition der Dreijahresfrist bei der Ausnahmeregelung bei Nutzung zu
eigenen Wohnzwecken. Nicht nur eröffneten die bestehenden Regelungen die
Möglichkeit, Steuern durch Gestaltungen zu vermeiden, sie schrieben auch die
steuerliche Ungleichbehandlung verschiedener Einkunftsarten fort und setzten
potenziell steuerliche Anreize zum Immobilienleerstand.
Zu Buchstabe b
Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass die öffentlichen Haushalte von Bund,
Ländern und Kommunen unter erheblichem finanziellem Druck stünden, während
gleichzeitig Steuersenkungen die Einnahmen weiter verringerten. Dadurch
würden notwendige Investitionen in Infrastruktur, Bildung und öffentliche
Leistungen erschwert. Die aktuelle Regelung zu sogenannten Share Deals ermögliche
großen Immobilienunternehmen, die Grunderwerbsteuer zu umgehen, was zu
hohen Steuerausfällen führe und Großinvestoren gegenüber privaten Käufern
begünstige.
Zu Buchstabe c
Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass die öffentlichen Haushalte von Bund,
Ländern und Kommunen unter sinkenden Einnahmen und hohen
Finanzierungsdefiziten litten, während weitere Steuersenkungen die Lage verschärften.
Gleichzeitig würden bestehende Steuervergünstigungen für sehr große
Betriebsvermögen bei Erbschaften kaum hinterfragt, obwohl sie erhebliche Steuerausfälle
verursachten und vor allem sehr vermögende Erben begünstigten. Dies sei ungerecht
und wirtschaftlich ineffizient und stelle ein Hindernis für eine solide Finanzierung
staatlicher Aufgaben dar.
Zu Buchstabe d
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht darauf aufmerksam, dass
kleine und mittlere Einkommen durch steigende Lebenshaltungskosten unter
wachsendem finanziellem Druck stünden. Viele Beschäftigte profitierten von
einer Senkung der Einkommensteuer nur begrenzt oder gar nicht, weil sie keine
Einkommensteuer zahlten oder Sozialabgaben den größeren Teil ihrer Abzüge
ausmachten.
Zu Buchstabe e
Die Fraktion Die Linke macht auf eine Ungleichbehandlung von Einkommen und
Vermögen im derzeitigen Steuersystem aufmerksam: Kleine und mittlere
Einkommen würden trotz steigender Lebenshaltungskosten zu stark belastet,
während hohe Einkommen und insbesondere Kapitaleinkünfte steuerlich begünstigt
seien. Die Steuerpolitik der vergangenen Jahre habe die wachsende
Einkommensungleichheit eher verstärkt als ausgeglichen.
B. Lösung
Zu Buchstabe a
Die Haltefrist für Immobilienwerte im Rahmen des § 23 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) wird aufgehoben und die Frist für die Nutzung von Immobilien
zu eigenen Wohnzwecken wird entsprechend ihres Dreijahresziels nachjustiert.
Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von nicht selbst
genutzten Immobilienwerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem
persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Die Anforderung an die Nutzung zu
eigenen Wohnzwecken wird eindeutiger am Ziel der dreijährigen Eigennutzung
ausgerichtet. Die Gesetzesänderung baut unsystematische Ausnahmeregelungen
ab, schließt Gerechtigkeitslücken bei der Immobilienbesteuerung und leistet einen
Beitrag zur Verringerung von Leerstand und zur Entspannung am
Wohnungsmarkt.
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/6637 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Zu Buchstabe b
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der
Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen,
der die steuerrechtliche Behandlung von „Share Deals“ bei der
Grunderwerbsteuer grundlegend reformiert, um die Umgehung von Steuerzahlungen bei
großen Immobilienkäufen zu verhindern, so dass Grunderwerbsteuer grundsätzlich
bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur
Beteiligungsquote anfällt und hierdurch schätzungsweise 1 Mrd. Euro an
Steuermehreinnahmen generiert werden kann.
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6646 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Zu Buchstabe c
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der
Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen,
der die de facto komplette Steuerbefreiung sehr großer Erbschaften durch die
Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG abschafft und sie durch
großzügige und flexible Stundungsmöglichkeiten ersetzt.
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6647 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke.
Zu Buchstabe d
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der
Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert,
1. Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen spürbar finanziell zu
entlasten und dafür
a) den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anzuheben,
wodurch alle Einkommensteuerzahlerinnen und -zahler entlastet
werden,
b) den Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro zu erhöhen und damit
alle Arbeitnehmenden gezielt zu entlasten sowie für spürbaren
Bürokratieabbau zu sorgen,
c) die Krankenkassenbeiträge um 2 Prozentpunkte zu senken, wovon
untere Einkommen, die oftmals keine nennenswerte Einkommensteuer
zahlen, überproportional profitieren und wodurch auch die Wirtschaft
bei den Lohnnebenkosten entlastet wird;
2. bei den Entlastungen ein besonderes Augenmerk auf Familien und
Alleinerziehende und auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu legen,
insbesondere
a) die Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss so zu reformieren,
dass künftig mindestens die Hälfte des Kindergeldes bei den
Alleinerziehenden ankommen kann,
b) den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24 EStG) in ein
monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach dem
Vorbild des Kindergeldes zu überführen, das die steuerliche
Freistellung der besonderen Mehrbelastung Alleinerziehender funktional wahrt
und allen Alleinerziehenden eine verlässliche und gerechte Entlastung
bietet,
c) den Familienleistungsausgleich so weiterzuentwickeln, dass die
bestehende Entlastungsschere zwischen Kindergeld, BEA-Freibetrag und
Kinderfreibetrag schrittweise verringert wird und die
Entlastungswirkung je Kind weniger von der Höhe des elterlichen Einkommens
abhängt,
d) die Lohnsteuerklassen III und V abzuschaffen und in das
Faktorverfahren der Steuerklasse IV zu überführen, um insbesondere
Zweitverdienende zu stärken; das Ehegattensplitting sollte weiterentwickelt und
perspektivisch der Splittingvorteil auf die Übertragbarkeit des
Grundfreibetrags begrenzt werden,
e) die Ganztagsbetreuung strukturell und flächendeckend auszubauen und
definitiv von einer Reduktion des Anspruches auf Ganztagsbetreuung
abzusehen,
f) ein Gutscheinmodell für haushaltsnahe und familienunterstützende
Dienstleistungen einzuführen, um Familien deutlich zu unterstützen,
g) die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten
strukturell zu reformieren, indem sie als Steuerermäßigung (Abzug von der
Steuerschuld statt Absetzung von der Bemessungsgrundlage)
ausgestaltet und deutlich erhöht wird, sodass sie sich bei allen Steuerzahlenden
mit Kindern gleichermaßen entlastend auswirkt und sie für mehr
Vereinbarkeit wirklich hilft;
3. darüber hinaus Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft
strukturell zu entlasten, beispielsweise:
a) den Direktauszahlungsmechanismus jetzt für ein Energiekrisengeld und
perspektivisch ab dem Jahr 2027 für die Auszahlung eines jährlichen
Klimagelds zu nutzen,
b) die Stromsteuer für alle auf den europarechtlich zulässigen Mindestsatz,
also 1 Euro/MWh für die nicht-betriebliche sowie 0,5 Euro/MWh für
die betriebliche Verwendung, zu senken, um Verbraucherinnen und
Verbraucher sowie alle Unternehmen sofort zu entlasten und
gleichzeitig Anreize zur Elektrifizierung zu setzen,
c) den Preis des Deutschlandtickets dauerhaft bei 49 Euro im
Jahresabonnement zu stabilisieren,
d) konkrete Maßnahmen vorzulegen, die Bürokratie für die Wirtschaft
zügig umsetzbar vereinfachen und abbauen, im Steuerrecht z. B.
aa) eine neue deutschlandweite Anstrengung für einen digitalen
Gewerbesteuerbescheid zu unternehmen,
bb) diverse komplizierte Hinzurechnungen, deren Aufwand für
Unternehmen und Verwaltung unverhältnismäßig hoch im Vergleich
zum Aufkommen ist, bei der Gewerbesteuer abzuschaffen,
cc) den nationalen Sonderweg des sogenannten
Sonderbetriebsvermögens zu beenden;
4. Rücklagen- und Vermögensaufbau zu fördern, insbesondere
a) den Betrag der Arbeitnehmer-Sparzulage für das Fondssparen deutlich
anzuheben,
b) den Sparerpauschbetrag auf 1.500 Euro anzuheben,
c) für die ergänzende Altersvorsorge einen Bürgerfonds mit automatischer
Teilnahme bei freiwilligem Opt-out einzurichten und diesen Fonds für
die betriebliche Altersvorsorge zu öffnen, um niedrigschwelligen
Vermögensaufbau für alle zu ermöglichen; dieser hätte zudem massive
positive Effekte für die Mobilisierung von dringend notwendigem
Wachstumskapital für deutsche und europäische Start-ups und Scale-ups;
5. von einer Umsatzsteuererhöhung, die untere Einkommen überproportional
belasten und die Konjunktur schwächen würde, abzusehen und stattdessen
die Haushaltslücken und Gegenfinanzierung primär durch den Abbau von
ungerechtfertigten und ineffizienten Steuervergünstigungen zu ermöglichen,
insofern also statt der „Rasenmäher“-Methode die „Rosenscheren“-Methode
(qualifizierte Priorisierung durch Abwägungen von gesellschaftlichem
Aufwand und Ertrag beziehungsweise Kosten und Nutzen von Maßnahmen)
anzuwenden, insbesondere
a) innerhalb der Einkommensteuer offenkundige Gerechtigkeitslücken zu
schließen und damit zugleich Marktineffizienzen und
Steuervergünstigungen abzubauen, und eine moderate Anhebung der Steuersätze für
sehr hohe Einkommen vorzusehen, d. h.
aa) die Steuerfreiheit nach zehn Jahren Haltedauer für Gewinne aus
der Veräußerung, d. h. dem Verkauf, von nicht zu eigenen
Wohnzwecken genutzten Immobilien abzuschaffen,
bb) die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer für Gewinne aus
dem Verkauf von Kryptowerten abzuschaffen,
cc) in § 32a EStG eine neue Tarifstufe ab 120.000 Euro (240.000 Euro
bei Zusammenveranlagung) zu versteuerndem Einkommen mit
einem Satz von 45 Prozent und ab 250.000 Euro (500.000 Euro bei
Zusammenveranlagung) einen Satz von 48 Prozent vorzusehen;
dabei ist sicherzustellen, dass die Optionsbesteuerung für
Personengesellschaften gemäß § 1a KStG praktikabler ausgestaltet
wird,
b) offensichtliche Gerechtigkeitslücken bei der Erbschaft- und
Immobilienbesteuerung zu schließen und dadurch zugleich dazu beizutragen, das
kommunale Haushaltsdefizit zu schließen, darunter
aa) bei der Erbschaftsteuer die 300-Wohnungen-Regelung und die
sogenannte „Verschonungsbedarfsprüfung“ für sehr hohe
Erbschaften und Schenkungen von über 26 Millionen Euro,
bb) bei der Immobilienbesteuerung die Steuerfreiheit der „Share
Deals“ bei der Grunderwerbsteuer sowie die sogenannte
„erweiterte Grundstückskürzung“ bei der Gewerbesteuer,
c) die effektive Besteuerung von Digitalkonzernen an die
durchschnittliche Unternehmensbesteuerung anzugleichen,
d) Finanzkriminalität – insbesondere Geldwäsche und organisierte
Steuerhinterziehung – konsequenter zu bekämpfen und dafür einen
ernsthaften und in der Wirkung messbaren Aktionsplan vorzulegen und
schnellstmöglich mit höchster Priorität umzusetzen,
e) weitere steuerliche Subventionen und Vergünstigungen, insbesondere
klima- und umweltschädliche Fehlanreize, abzubauen, wie von
Bundesrechnungshof und Umweltbundesamt mehrfach angeregt.
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6644 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke.
Zu Buchstabe e
Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die
Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
1. den Einkommensteuertarif wie folgt verändert: Der Grundfreibetrag wird auf
ein Existenzminimum von 16.800 Euro zu versteuerndem Einkommen
erhöht. Es greift dann ein Eingangssteuersatz i. H. v. 23 Prozent, der linear bis
zum Spitzensteuersatz i. H. v. 53 Prozent ab 85.000 Euro ansteigt. Ab
250.000 Euro springt der Steuersatz auf den Reichensteuersatz i. H. v. 60
Prozent, ab 1.000.000 Euro auf den Millionärssteuersatz i. H. v. 75 Prozent;
2. die Abgeltungsteuer i. H. v. 25 Prozent für Kapitalerträge abschafft und in
eine Versteuerung von Kapitaleinkommen mit dem persönlichen
Einkommensteuersatz überführt;
3. das Ehegattensplitting durch die Möglichkeit einer Übertragung des
steuerlichen Grundfreibetrags zwischen Ehepartnern und Personen in
eingetragener Lebenspartnerschaft ersetzt.
Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6645 mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion Die Linke.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Zu Buchstabe a
Durch den Wegfall der Zehnjahresfrist bei Gewinnen aus dem Handel mit nicht
selbst genutzten Immobilien und die Anpassung der Dauer der Selbstnutzung
steigt das Einkommensteueraufkommen um schätzungsweise 6 Mrd. Euro. Die
Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen werden entlastet.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6637 abzulehnen.
b) den Antrag auf Drucksache 21/6646 abzulehnen.
c) den Antrag auf Drucksache 21/6647 abzulehnen.
d) den Antrag auf Drucksache 21/6644 abzulehnen.
e) den Antrag auf Drucksache 21/6645 abzulehnen.
Berlin, den 8. Juli 2026
Der Finanzausschuss
Christian Görke
Amtierender Vorsitzender
Katharina Beck
Berichterstatterin
Bericht der Abgeordneten Katharina Beck
A. Allgemeiner Teil
I. Überweisung
Zu Buchstabe a
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6637 in seiner 86. Sitzung am 25. Juni 2026
dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft
und Energie und dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung
überwiesen.
Zu Buchstabe b
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6646 in seiner 86. Sitzung am 25. Juni 2026 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Energie und dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung
überwiesen.
Zu Buchstabe c
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6647 in seiner 86. Sitzung am 25. Juni 2026 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaft
und Energie zur Mitberatung überwiesen.
Zu Buchstabe d
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6644 in seiner 86. Sitzung am 25. Juni 2026 dem
Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und
Energie, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und
Jugend, dem Ausschuss für Gesundheit, dem Verkehrsausschuss, dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung und dem Ausschuss
für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen.
Zu Buchstabe e
Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6645 in seiner 86. Sitzung am 25. Juni 2026 dem
Finanzausschuss zur alleinigen Beratung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen
Zu Buchstabe a
Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass die Haltefrist für Gewinne aus
Immobilienveräußerungen im Rahmen des § 23 EStG aufgehoben wird. Dadurch werden sie unabhängig von der
Dauer des Haltens bei Veräußerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Den §§ 22, 23 EStG
liegt der Grundsatz zugrunde, dass das Spekulieren mit Wirtschaftsgütern im Privatvermögen zur
Einkünfteerzielung besteuert werden soll. Immobilien werden von Marktteilnehmern, die sie nicht zu eigenen Wohnzwecken
nutzen, als Investitionsobjekte behandelt und müssen daher unabhängig von einer Haltefrist besteuert werden.
Die Regelung der Steuerfreiheit für selbstgenutztes Wohneigentum wird angepasst. Statt der gestaltungsanfälligen
Formulierung „im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren“ wird eine Selbstnutzung
von mindestens 36 Monaten geregelt.
Zu Buchstabe b
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag
I. die Problematik einer Umgehung der Grunderwerbssteuer durch sogenannte „Share Deals“ wie im Antrag
beschrieben feststellt und
II. die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die steuerrechtliche Behandlung von
„Share Deals“ bei der Grunderwerbsteuer grundlegend reformiert, um die Umgehung von Steuerzahlungen
bei großen Immobilienkäufen zu verhindern, so dass Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung
von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfällt und hierdurch schätzungsweise
1 Mrd. Euro an Steuermehreinnahmen generiert werden kann.
Zu Buchstabe c
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag
I. die Problematik bestehender Steuervergünstigungen für sehr große Betriebsvermögen in der Erbschaft- und
Schenkungsteuer wie im Antrag beschrieben feststellt und
II. die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die de facto komplette Steuerbefreiung
sehr großer Erbschaften durch die Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG abschafft und sie durch
großzügige und flexible Stundungsmöglichkeiten ersetzt.
Zu Buchstabe d
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag
I. das Problem der Belastung kleiner und mittlerer Einkommen durch steigende Lebenshaltungskosten wie im
Antrag beschrieben feststellt und
II. die Bundesregierung auffordert,
1. Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen spürbar finanziell zu entlasten und dafür
a) den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anzuheben, wodurch alle
Einkommensteuerzahlerinnen und -zahler entlastet werden,
b) den Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro zu erhöhen und damit alle Arbeitnehmenden gezielt zu
entlasten sowie für spürbaren Bürokratieabbau zu sorgen,
c) die Krankenkassenbeiträge um 2 Prozentpunkte zu senken, wovon untere Einkommen, die oftmals
keine nennenswerte Einkommensteuer zahlen, überproportional profitieren und wodurch auch die
Wirtschaft bei den Lohnnebenkosten entlastet wird;
2. bei den Entlastungen ein besonderes Augenmerk auf Familien und Alleinerziehende und auf die
Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu legen, insbesondere
a) die Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss so zu reformieren, dass künftig mindestens die Hälfte
des Kindergeldes bei den Alleinerziehenden ankommen kann,
b) den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24 EStG) in ein monatliches, einkommensunabhängiges
Alleinerziehendengeld nach dem Vorbild des Kindergeldes zu überführen, das die steuerliche
Freistellung der besonderen Mehrbelastung Alleinerziehender funktional wahrt und allen Alleinerziehenden
eine verlässliche und gerechte Entlastung bietet,
c) den Familienleistungsausgleich so weiterzuentwickeln, dass die bestehende Entlastungsschere
zwischen Kindergeld, BEA-Freibetrag und Kinderfreibetrag schrittweise verringert wird und die
Entlastungswirkung je Kind weniger von der Höhe des elterlichen Einkommens abhängt,
d) die Lohnsteuerklassen III und V abzuschaffen und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV zu
überführen, um insbesondere Zweitverdienende zu stärken; das Ehegattensplitting sollte weiterentwickelt
und perspektivisch der Splittingvorteil auf die Übertragbarkeit des Grundfreibetrags begrenzt werden,
e) die Ganztagsbetreuung strukturell und flächendeckend auszubauen und definitiv von einer Reduktion
des Anspruches auf Ganztagsbetreuung abzusehen,
f) ein Gutscheinmodell für haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen einzuführen, um
Familien deutlich zu unterstützen,
g) die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten strukturell zu reformieren, indem sie als
Steuerermäßigung (Abzug von der Steuerschuld statt Absetzung von der Bemessungsgrundlage)
ausgestaltet und deutlich erhöht wird, sodass sie sich bei allen Steuerzahlenden mit Kindern gleichermaßen
entlastend auswirkt und sie für mehr Vereinbarkeit wirklich hilft;
3. darüber hinaus Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft strukturell zu entlasten,
beispielsweise:
a) den Direktauszahlungsmechanismus jetzt für ein Energiekrisengeld und perspektivisch ab dem Jahr
2027 für die Auszahlung eines jährlichen Klimagelds zu nutzen,
b) die Stromsteuer für alle auf den europarechtlich zulässigen Mindestsatz, also 1 Euro/MWh für die
nichtbetriebliche sowie 0,5 Euro/MWh für die betriebliche Verwendung, zu senken, um Verbraucherinnen
und Verbraucher sowie alle Unternehmen sofort zu entlasten und gleichzeitig Anreize zur
Elektrifizierung zu setzen,
c) den Preis des Deutschlandtickets dauerhaft bei 49 Euro im Jahresabonnement zu stabilisieren,
d) konkrete Maßnahmen vorzulegen, die Bürokratie für die Wirtschaft zügig umsetzbar vereinfachen und
abbauen,
4. Rücklagen- und Vermögensaufbau zu fördern, insbesondere
a) den Betrag der Arbeitnehmer-Sparzulage für das Fondssparen deutlich anzuheben,
b) den Sparerpauschbetrag auf 1.500 Euro anzuheben,
c) für die ergänzende Altersvorsorge einen Bürgerfonds mit automatischer Teilnahme bei freiwilligem
Opt-out einzurichten und diesen Fonds für die betriebliche Altersvorsorge zu öffnen, um
niedrigschwelligen Vermögensaufbau für alle zu ermöglichen; dieser hätte zudem massive positive Effekte für die
Mobilisierung von dringend notwendigem Wachstumskapital für deutsche und europäische Start-ups
und Scale-ups;
5. von einer Umsatzsteuererhöhung, die untere Einkommen überproportional belasten und die Konjunktur
schwächen würde, abzusehen und stattdessen die Haushaltslücken und Gegenfinanzierung primär durch den
Abbau von ungerechtfertigten und ineffizienten Steuervergünstigungen zu ermöglichen, insofern also statt
der „Rasenmäher“-Methode die „Rosenscheren“-Methode (qualifizierte Priorisierung durch Abwägungen
von gesellschaftlichem Aufwand und Ertrag beziehungsweise Kosten und Nutzen von Maßnahmen)
anzuwenden, insbesondere
a) innerhalb der Einkommensteuer offenkundige Gerechtigkeitslücken zu schließen und damit zugleich
Marktineffizienzen und Steuervergünstigungen abzubauen, und eine moderate Anhebung der
Steuersätze für sehr hohe Einkommen vorzusehen,
b) offensichtliche Gerechtigkeitslücken bei der Erbschaft- und Immobilienbesteuerung zu schließen und
dadurch zugleich dazu beizutragen, das kommunale Haushaltsdefizit zu schließen,
c) die effektive Besteuerung von Digitalkonzernen an die durchschnittliche Unternehmensbesteuerung
anzugleichen,
d) Finanzkriminalität – insbesondere Geldwäsche und organisierte Steuerhinterziehung – konsequenter zu
bekämpfen und dafür einen ernsthaften und in der Wirkung messbaren Aktionsplan vorzulegen und
schnellstmöglich mit höchster Priorität umzusetzen,
e) weitere steuerliche Subventionen und Vergünstigungen, insbesondere klima- und umweltschädliche
Fehlanreize, abzubauen, wie von Bundesrechnungshof und Umweltbundesamt mehrfach angeregt.
Zu Buchstabe e
Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht vor, dass der Deutsche Bundestag
I. die Problematik einer Ungleichbehandlung von Einkommen und Vermögen im derzeitigen Steuersystem wie
im Antrag beschrieben feststellt und
II. die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
1. den Einkommensteuertarif wie folgt verändert: Der Grundfreibetrag wird auf ein Existenzminimum von
16.800 Euro zu versteuerndem Einkommen erhöht. Es greift dann ein Eingangssteuersatz i. H. v. 23 Prozent,
der linear bis zum Spitzensteuersatz i. H. v. 53 Prozent ab 85.000 Euro ansteigt. Ab 250.000 Euro springt
der Steuersatz auf den Reichensteuersatz i. H. v. 60 Prozent, ab 1.000.000 Euro auf den Millionärssteuersatz
i. H. v. 75 Prozent;
2. die Abgeltungsteuer i. H. v. 25 Prozent für Kapitalerträge abschafft und in eine Versteuerung von
Kapitaleinkommen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz überführt;
3. das Ehegattensplitting durch die Möglichkeit einer Übertragung des steuerlichen Grundfreibetrags zwischen
Ehepartnern und Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft ersetzt.
III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse
Zu Buchstabe a
Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten
und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Gesetzentwurf in seiner
28. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung.
Zu Buchstabe b
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 43. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Antrag in seiner 28.
Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung.
Zu Buchstabe c
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 43. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung.
Zu Buchstabe d
Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 43. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in seiner 35. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am
8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für Gesundheit hat den Antrag in seiner 52. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung.
Der Verkehrsausschuss hat den Antrag in seiner 36. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag in seiner
40. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke
Ablehnung.
Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat den Antrag in seiner 31. Sitzung am 8. Juli 2026
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung.
Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Antrag in seiner 28.
Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Zu Buchstabe a
Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6637 in seiner 41. Sitzung am 8. Juli 2026
erstmals und abschließend beraten.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache
21/6637.
Zu Buchstabe b
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6646 in seiner 41. Sitzung am 8. Juli 2026 erstmals und
abschließend beraten.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/6646.
Zu Buchstabe c
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6647 in seiner 41. Sitzung am 8. Juli 2026 erstmals und
abschließend beraten.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/6647.
Zu Buchstabe d
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6644 in seiner 41. Sitzung am 8. Juli 2026 erstmals und
abschließend beraten.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung des
Antrags auf Drucksache 21/6644.
Zu Buchstabe e
Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6645 in seiner 41. Sitzung am 8. Juli 2026 erstmals und
abschließend beraten.
Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke Ablehnung des Antrags auf Drucksache
21/6645.
Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte, dass man sich regelmäßig darüber austausche, wie kleine und mittlere
Einkommen beziehungsweise die Einkommen insgesamt entlastet werden könnten. Verfassungsrechtlich sei man
verpflichtet, den Grundfreibetrag regelmäßig anzupassen und idealerweise die Inflation auszugleichen, um einen
Rückgang des Konsums infolge der kalten Progression zu vermeiden sowie Arbeits- und Leistungsanreize zu
erhalten oder sogar zu stärken. Dies sei zugleich wichtig, um Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung zu
setzen. Gleichzeitig müsse stets die Entwicklung der öffentlichen Haushalte berücksichtigt werden. Vor diesem
Hintergrund sei eine sorgfältige Befassung mit den vorliegenden Anträgen erforderlich.
Der Antrag der Fraktion Die Linke unter Buchstabe e gehe jedoch in die entgegengesetzte Richtung. Dort werde
vorgeschlagen, den Spitzensteuersatz von 53 Prozent bereits ab dem doppelten Medianeinkommen greifen zu
lassen, obwohl diese Einkommensgruppe Sozialversicherungsbeiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze
entrichte. Dies bedeute, dass die Fraktion Die Linke bis zu drei Viertel des Einkommens durch Steuern und
Sozialabgaben abschöpfen wolle. Hinzu kämen die vorgeschlagene Reichen- und Millionärssteuer. Unter solchen
steuerlichen Rahmenbedingungen stelle sich die Frage, wer noch bereit sei zu arbeiten, Leistung zu erbringen oder zu
investieren, wenn bereits ab einem Einkommen von 65.000 Euro erhebliche steuerliche Mehrbelastungen
einträten. Dies setze das falsche Signal und schaffe Anreize, die Arbeitszeit zu reduzieren, anstatt weiterhin in Vollzeit
tätig zu sein.
Die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seien deutlich differenzierter ausgestaltet und gingen
teilweise in eine ähnliche Richtung wie die Überlegungen des Koalitionsausschusses in der vergangenen Woche,
etwa hinsichtlich der Anhebung des Grundfreibetrags. Darüber hinaus würden eine deutliche Erhöhung des
Arbeitnehmerpauschbetrags sowie eine Entlastung bei den Krankenkassenbeiträgen gefordert, was für kleine und
mittlere Einkommen sowie für Arbeitgeber grundsätzlich sinnvoll wäre. Allerdings würden diese drei
Maßnahmen allein bereits Kosten von über 50 Milliarden Euro verursachen. Hinzu kämen weitere Forderungen wie ein
jährliches Klimageld, eine Senkung der Stromsteuer oder die Erhöhung des Sparerpauschbetrags. Mit einer
solchen „Rosenscheren-Methode“ lasse sich die erforderliche Gegenfinanzierung nicht sicherstellen. Es sei zwar
sinnvoll, einzelne Vorschläge zur Entlastung zu diskutieren und auch steuerpolitisch zu prüfen, welche
Subventionen und Finanzhilfen ökonomisch effizient seien und wie Investitionen zielgerichteter gelenkt werden könnten.
Insgesamt seien die Vorschläge jedoch nicht ausgewogen, weshalb die Fraktion der CDU/CSU die Anträge und
den Gesetzentwurf ablehne.
Die Fraktion der AfD erklärte zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Buchstabe d, dass
einzelne Forderungen wie die Anhebung des Grundfreibetrags, die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge
oder der Bürokratieabbau bei der Gewerbesteuer grundsätzlich in die richtige Richtung gingen. Die Fraktion der
AfD vertrete diese Positionen jedoch bereits seit Jahren mit entsprechenden Anträgen, die bislang abgelehnt
worden seien. Der vorliegende Antrag werde zwar als Entlastungspaket bezeichnet, stelle in seiner Gesamtwirkung
jedoch ein Umverteilungs- und Steuererhöhungsprogramm dar. Insbesondere die Einführung zweier neuer
Spitzensteuersätze von 45 und 48 Prozent bedeute eine erhebliche Mehrbelastung für Selbständige, Freiberufler und
den breiten Mittelstand. Darüber hinaus würden die Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V sowie
perspektivisch eine Einschränkung des Ehegattensplittings auf die bloße Übertragbarkeit des Grundfreibetrags gefordert.
Auf die vorgesehene jährliche Auszahlung eines Klimageldes ab dem Jahr 2027 wolle man nicht näher eingehen.
Insgesamt lehnte die Fraktion der AfD den Antrag unter Buchstabe d ab.
Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Buchstabe b führte die Fraktion der AfD aus, dass
das Anliegen, missbräuchliche Steuergestaltungen bei Immobilientransaktionen zu begrenzen, grundsätzlich
diskussionswürdig sei. Der Antrag differenziere jedoch nicht zwischen spekulativen Immobilientransaktionen großer
Wohnungskonzerne und der klassischen Betriebsnachfolge im Mittelstand. Eine solche Unterscheidung sei aus
Sicht der Fraktion der AfD für eine rechtssichere und gerechte Regelung zwingend erforderlich. Daher lehne man
auch diesen Antrag ab.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Buchstabe c zeige erneut, wie tief die Ressentiments
der Antragsteller gegenüber deutschen Unternehmern und Familienbetrieben verwurzelt seien. Unter dem
Deckmantel einer selbst definierten Gerechtigkeit werde eine Politik der schleichenden Enteignung des Mittelstands
betrieben. § 28a ErbStG sei keine Steuerschlupflochregelung für eine privilegierte Elite, sondern diene dem
Schutz von Betrieben, die andernfalls im Erbfall zerschlagen würden. Eine Abschaffung der Regelung würde
Familienunternehmen dazu zwingen, Unternehmenssubstanz zu veräußern, Kredite aufzunehmen oder
Beschäftigte zu entlassen. Es sei zudem bemerkenswert, dass gerade jene Partei, der der Fraktion der AfD eine
Mitverantwortung für die Deindustrialisierung Deutschlands zuschreibe, nun auch die verbliebenen steuerlichen
Entlastungen für den Mittelstand beseitigen wolle. Wer glaube, Unternehmen, die bereits unter Bürokratie,
Fachkräftemangel und hohen Energiepreisen litten, zusätzlich steuerlich belasten zu können, ohne Betriebsaufgaben und
Arbeitsplatzverluste zu riskieren, verkenne entweder die wirtschaftliche Realität oder nehme diese bewusst in
Kauf. Die Fraktion der AfD lehne den Antrag daher ab.
Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Buchstabe a greife mit dem Ziel einer
systematisch kohärenten Besteuerung unterschiedlicher Anlageformen ein grundsätzlich diskussionswürdiges
Anliegen auf. Der Gesetzentwurf sei jedoch verfassungsrechtlich bedenklich und handwerklich unzureichend
ausgestaltet. Die Fraktion der AfD kritisierte insbesondere eine unzulässige Rückwirkung, das Fehlen einer
Verlustverrechnungsregelung, der Verzicht auf eine Inflationsbereinigung sowie Einnahmeschätzungen in Höhe von 6
Milliarden Euro ohne nachvollziehbare methodische Herleitung. Aus diesen Gründen lehne die Fraktion der AfD den
Gesetzentwurf ab.
Die Fraktion der AfD führte zum Antrag der Fraktion Die Linke unter Buchstabe e aus, dass die vorgesehenen
Reichen- und Millionärssteuersätze von 53, 60 und 75 Prozent erhebliche negative Anreize setzten. Es bestehe
die Gefahr von Steuerflucht und einem Rückgang der Investitionen. Der Antrag verfolge vor allem
verteilungspolitische Ziele und setze keine Wachstumsimpulse. Deshalb lehne man auch diesen Antrag ab.
Die Fraktion der SPD führte aus, dass es in den verschiedenen Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN durchaus Ansätze gebe, deren Zielrichtung man teile. In der konkreten Ausgestaltung enthielten die Anträge
jedoch einzelne Punkte, die nicht mitgetragen werden könnten. Die Fraktion der SPD verwies darauf, dass der
Koalitionsausschuss bereits in der Vorwoche Eckpunkte für eine Einkommensteuerreform vereinbart habe, mit
der auch kleine und mittlere Einkommen entlastet würden. Solche Maßnahmen könnten jedoch nur im Rahmen
der haushaltspolitischen Möglichkeiten umgesetzt werden. Für eine regierungstragende Fraktion bestehe daher
ein anderer Handlungsrahmen als für eine Oppositionsfraktion. Die Fraktion der SPD trage Verantwortung für
eine solide Finanzpolitik und eine ausgewogene Steuerpolitik.
Hinsichtlich des Antrags der Fraktion Die Linke unter Buchstabe e seien mehrere der vorgeschlagenen Steuersätze
als unrealistisch anzusehen. Insgesamt lehnte die Fraktion der SPD sämtliche Anträge und den Gesetzentwurf ab.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, sie sei die einzige Fraktion, die mit einer Senkung der
Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich die Lohnnebenkosten reduzieren wolle. Den Vorwurf der
Wirtschaftsfeindlichkeit von Seiten der Fraktion der AfD weise man daher zurück. Mit den Vorschlägen im Antrag unter
Buchstabe d sollten ausdrücklich auch Unternehmen entlastet werden.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte die Reformvorschläge der Bundesregierung, die sowohl
Unternehmen als auch kleinere und mittlere Einkommen letztlich stärker belasteten. Es sei nicht sinnvoll,
ausschließlich über steuerliche Maßnahmen zu sprechen, wenn damit die unteren 20 bis 30 Prozent der
Erwerbstätigen nicht entlastet würden. Man wünsche sich mehr Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Wirkungen der
geplanten Steuerreform, von der rund 10 Millionen Menschen nicht profitieren würden.
Stattdessen müsse verstärkt bei den Sozialversicherungsbeiträgen angesetzt werden. Während die
Rentenkommission tragfähige Kompromisse erarbeitet habe, seien die Ergebnisse der Kommission zur gesetzlichen
Krankenversicherung nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nur selektiv übernommen worden.
Würden – wie von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen – 12 Milliarden Euro aus dem
Bundeshaushalt für versicherungsfremde Leistungen bereitgestellt und ergänzend Effizienzmaßnahmen umgesetzt,
lasse sich eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge erreichen, ohne Mehrausgaben zu verursachen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN appellierte an die Regierungskoalition, den Menschen keine
unrealistischen Erwartungen hinsichtlich der Entlastungswirkung der Einkommensteuerreform zu vermitteln. Durch den
Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge um 2 Prozentpunkte werde es insgesamt zu Mehrbelastungen kommen
– auch für Unternehmen. Zwar entstünden dadurch spätere Rentenansprüche, kurzfristig hätten insbesondere
kleine Einkommen jedoch weniger Geld zur Verfügung. Gerade angesichts der anhaltenden Inflation sei dies
problematisch. Auch die Fraktion der SPD sollte sich daher stärker für eine Senkung der
Sozialversicherungsbeiträge einsetzen.
Der zentrale Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestehe in einer Senkung des
Krankenversicherungsbeitrags um 2 Prozentpunkte. Eine alleinerziehende Person mit einem Jahreseinkommen von 30.000
Euro würde dadurch um rund 300 Euro entlastet. Weder eine Anhebung des Grundfreibetrags noch des
Arbeitnehmerpauschbetrags könne eine vergleichbare Entlastungswirkung erzielen. Auf diesem Weg könnten kleine
und mittlere Einkommen sowie zugleich die Arbeitgeber wirksam entlastet werden.
Zur Gegenfinanzierung ihrer Vorschläge führte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus, das Bild der
„Rosenschere“ noch einmal zu überdenken, weil die Vorschläge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein
umfangreiches Gegenfinanzierungspotenzial böten. Aber insbesondere das von der Regierungskoalition verfolgte
„Rasenmäherprinzip“ sei wenig überzeugend und mitnichten umgesetzt worden. Im 34-Punkte-Reformprogramm
der Bundesregierung sei als einzige Maßnahme zum Abbau von Steuervergünstigungen die Reduzierung der
steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent vorgesehen. Dies stehe im Widerspruch
zu den Ankündigungen insbesondere der CDU/CSU-Fraktion, Finanzhilfen und Steuervergünstigungen stärker
zur Gegenfinanzierung heranzuziehen. Die vorgeschlagenen Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beliefen sich auf rund 30 Milliarden Euro. Weitere Einnahmen seien möglich,
wenn die Finanzkriminalität wirksamer bekämpft werde. Allein durch Steuerhinterziehung,
Umsatzsteuerkarusselle und Dividendenstripping entstünden Steuerausfälle von rund 100 Milliarden Euro. Die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, dass das Reformprogramm der Bundesregierung zwar Sozialbetrug
thematisiere, Maßnahmen gegen Finanzkriminalität jedoch vollständig ausspare. Insgesamt sei die Gegenfinanzierung
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwar nicht bis auf den letzten Euro beziffert, aber ausreichend
tragfähig.
Die Fraktion Die Linke betonte, dass die Einkommensteuerreform der Bundesregierung nach den
Ankündigungen im Koalitionsvertrag das zentrale Entlastungsinstrument für kleine und mittlere Einkommen werden sollte.
Bereits zu Beginn der Legislaturperiode habe sich jedoch abgezeichnet, dass insbesondere höhere Einkommen
profitierten und andere Gruppen benachteiligt würden. Inzwischen seien lediglich Eckpunkte der Reform bekannt;
ein Gesetzentwurf liege noch nicht vor. Man rege an, künftig nicht mehr von einer „Reform“, sondern lediglich
von einer „Anpassung“ zu sprechen, da es sich letztlich nur um kleine Verschiebungen innerhalb des bestehenden
Steuertarifs handele. Eine echte Reform müsse die Tarifzonen grundlegend überarbeiten. Dies würde zugleich die
öffentliche Kommunikation realistischer gestalten. Entscheidend sei jedoch nicht die Kommunikation, sondern
eine tatsächlich weitreichende Einkommensteuerreform.
Der Fraktion Die Linke sei bewusst, dass ihr Antrag unter Buchstabe e vielfach als zu weitgehend angesehen
werde. Auch das Argument mangelnder Realisierbarkeit sei nachvollziehbar. Wäre das Ziel eine unmittelbare
Umsetzung, hätte der Antrag möglicherweise detaillierter ausgestaltet werden können. Allerdings seien derzeit
bereits deutlich weniger weitreichende Vorschläge zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen politisch
kaum durchsetzbar. Viele als realistisch bezeichnete Vorschläge halte man trotz sorgfältiger Berechnungen
ebenfalls für wenig umsetzbar. Der Antrag der Fraktion Die Linke sei aufkommensneutral und belaste – anders als die
Vorschläge der Bundesregierung – weder Länder noch Kommunen. Die stärkere Belastung solle ausschließlich
sehr hohe Einkommen treffen; ergänzend wolle man über eine Vermögensteuer zusätzliche Einnahmen erzielen,
auch wenn dies nicht Gegenstand des vorliegenden Antrags sei.
Insgesamt falle die geplante Entlastung der Bundesregierung insbesondere für Alleinstehende zu gering aus und
entspreche im Wesentlichen lediglich dem Ausgleich der kalten Progression. Angesichts der Krisen, der
gestiegenen Lebenshaltungskosten und der hohen Mieten reiche dies nicht aus.
Die Fraktion Die Linke stimmte den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Ausnahme des
Antrags unter Buchstabe d zu. Diesen halte man zwar in vielen Punkten für richtig, insgesamt jedoch für nicht
weitgehend genug. So hätte die Fraktion Die Linke beispielsweise ein 9-Euro-Ticket statt des 49-Euro-Tickets
bevorzugt und vermisse zudem ein klares Bekenntnis zur gesetzlichen Rente. Da sie außerdem eine stärkere
Besteuerung sehr hoher Einkommen befürworte, enthalte sie sich zu diesem Antrag.
Vom Ausschuss abgelehnter Änderungsantrag
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte zum Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6637 einen
Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 21(7)156 ein:
Änderung
In Artikel 1 Nummer 2 werden die Wörter „vor dem“ durch die Wörter „nach dem“ ersetzt.
Begründung
Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur zur erstmaligen Anwendung von § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
Satz 1 und 2, die bereits in der Begründung des Gesetzentwurfes korrekt aufgegriffen ist.
Voten der Fraktionen:
Zustimmung: B90/GR, Die Linke
Ablehnung: CDU/CSU, SPD, AfD
Enthaltung: -
Berlin, den 8. Juli 2026
Katharina Beck
Berichterstatterin
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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