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Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6637)

dip / drucksache 10.07.2026 · WP 21 · 21/7081 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/6637) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7081 21. Wahlperiode 10.07.2026 Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) a) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6637 – Entwurf eines Gesetzes zum Schließen einer Gerechtigkeitslücke bei der Besteuerung von Immobilienveräußerungen b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6646 – Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Share Deals reformieren, steuerliche Privilegierung von Immobilienkonzernen abschaffen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6647 – Gerechtigkeitslücke im Steuersystem schließen – Verschonungsbedarfsprüfung ab 26 ab ab 26 Millionen Euro in der Erbschaft- und Schenkungsteuer abschaffen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6644 – Kleine und mittlere Einkommen entlasten – Vorschlag für eine umsetzbare und gegenfinanzierte Reform, die zudem Unternehmen entlastet e) zu dem Antrag der Abgeordneten Doris Achelwilm, Janine Wissler, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6645 – Steuern auf kleine und mittlere Einkommen senken – Spitzen- und Kapitaleinkommen gerecht besteuern – Ehegattensplitting reformieren A. Problem Zu Buchstabe a Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht auf eine wirtschafts- und sozialpolitisch problematische Besteuerungslücke bei Immobilienveräußerungen aufmerksam. Für eine systematische Schließung seien Anpassungen notwendig, insbesondere bei der bisher bestehenden Regelung zum Handel von Immobilienwerten im Privatvermögen, nach der Veräußerungsgewinne von nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien nach einer zehnjährigen Haltedauer einkommensteuerfrei seien. Außerdem gebe es im heutigen Gesetz Unstimmigkeiten bei der Definition der Dreijahresfrist bei der Ausnahmeregelung bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken. Nicht nur eröffneten die bestehenden Regelungen die Möglichkeit, Steuern durch Gestaltungen zu vermeiden, sie schrieben auch die steuerliche Ungleichbehandlung verschiedener Einkunftsarten fort und setzten potenziell steuerliche Anreize zum Immobilienleerstand. Zu Buchstabe b Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen unter erheblichem finanziellem Druck stünden, während gleichzeitig Steuersenkungen die Einnahmen weiter verringerten. Dadurch würden notwendige Investitionen in Infrastruktur, Bildung und öffentliche Leistungen erschwert. Die aktuelle Regelung zu sogenannten Share Deals ermögliche großen Immobilienunternehmen, die Grunderwerbsteuer zu umgehen, was zu hohen Steuerausfällen führe und Großinvestoren gegenüber privaten Käufern begünstige. Zu Buchstabe c Die antragstellende Fraktion stellt fest, dass die öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen unter sinkenden Einnahmen und hohen Finanzierungsdefiziten litten, während weitere Steuersenkungen die Lage verschärften. Gleichzeitig würden bestehende Steuervergünstigungen für sehr große Betriebsvermögen bei Erbschaften kaum hinterfragt, obwohl sie erhebliche Steuerausfälle verursachten und vor allem sehr vermögende Erben begünstigten. Dies sei ungerecht und wirtschaftlich ineffizient und stelle ein Hindernis für eine solide Finanzierung staatlicher Aufgaben dar. Zu Buchstabe d Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN macht darauf aufmerksam, dass kleine und mittlere Einkommen durch steigende Lebenshaltungskosten unter wachsendem finanziellem Druck stünden. Viele Beschäftigte profitierten von einer Senkung der Einkommensteuer nur begrenzt oder gar nicht, weil sie keine Einkommensteuer zahlten oder Sozialabgaben den größeren Teil ihrer Abzüge ausmachten. Zu Buchstabe e Die Fraktion Die Linke macht auf eine Ungleichbehandlung von Einkommen und Vermögen im derzeitigen Steuersystem aufmerksam: Kleine und mittlere Einkommen würden trotz steigender Lebenshaltungskosten zu stark belastet, während hohe Einkommen und insbesondere Kapitaleinkünfte steuerlich begünstigt seien. Die Steuerpolitik der vergangenen Jahre habe die wachsende Einkommensungleichheit eher verstärkt als ausgeglichen. B. Lösung Zu Buchstabe a Die Haltefrist für Immobilienwerte im Rahmen des § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) wird aufgehoben und die Frist für die Nutzung von Immobilien zu eigenen Wohnzwecken wird entsprechend ihres Dreijahresziels nachjustiert. Dadurch werden Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften von nicht selbst genutzten Immobilienwerten unabhängig von der Dauer des Haltens mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Die Anforderung an die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken wird eindeutiger am Ziel der dreijährigen Eigennutzung ausgerichtet. Die Gesetzesänderung baut unsystematische Ausnahmeregelungen ab, schließt Gerechtigkeitslücken bei der Immobilienbesteuerung und leistet einen Beitrag zur Verringerung von Leerstand und zur Entspannung am Wohnungsmarkt. Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/6637 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. Zu Buchstabe b Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die steuerrechtliche Behandlung von „Share Deals“ bei der Grunderwerbsteuer grundlegend reformiert, um die Umgehung von Steuerzahlungen bei großen Immobilienkäufen zu verhindern, so dass Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfällt und hierdurch schätzungsweise 1 Mrd. Euro an Steuermehreinnahmen generiert werden kann. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6646 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. Zu Buchstabe c Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die de facto komplette Steuerbefreiung sehr großer Erbschaften durch die Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG abschafft und sie durch großzügige und flexible Stundungsmöglichkeiten ersetzt. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6647 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke. Zu Buchstabe d Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, 1. Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen spürbar finanziell zu entlasten und dafür a) den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anzuheben, wodurch alle Einkommensteuerzahlerinnen und -zahler entlastet werden, b) den Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro zu erhöhen und damit alle Arbeitnehmenden gezielt zu entlasten sowie für spürbaren Bürokratieabbau zu sorgen, c) die Krankenkassenbeiträge um 2 Prozentpunkte zu senken, wovon untere Einkommen, die oftmals keine nennenswerte Einkommensteuer zahlen, überproportional profitieren und wodurch auch die Wirtschaft bei den Lohnnebenkosten entlastet wird; 2. bei den Entlastungen ein besonderes Augenmerk auf Familien und Alleinerziehende und auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu legen, insbesondere a) die Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss so zu reformieren, dass künftig mindestens die Hälfte des Kindergeldes bei den Alleinerziehenden ankommen kann, b) den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24 EStG) in ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach dem Vorbild des Kindergeldes zu überführen, das die steuerliche Freistellung der besonderen Mehrbelastung Alleinerziehender funktional wahrt und allen Alleinerziehenden eine verlässliche und gerechte Entlastung bietet, c) den Familienleistungsausgleich so weiterzuentwickeln, dass die bestehende Entlastungsschere zwischen Kindergeld, BEA-Freibetrag und Kinderfreibetrag schrittweise verringert wird und die Entlastungswirkung je Kind weniger von der Höhe des elterlichen Einkommens abhängt, d) die Lohnsteuerklassen III und V abzuschaffen und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV zu überführen, um insbesondere Zweitverdienende zu stärken; das Ehegattensplitting sollte weiterentwickelt und perspektivisch der Splittingvorteil auf die Übertragbarkeit des Grundfreibetrags begrenzt werden, e) die Ganztagsbetreuung strukturell und flächendeckend auszubauen und definitiv von einer Reduktion des Anspruches auf Ganztagsbetreuung abzusehen, f) ein Gutscheinmodell für haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen einzuführen, um Familien deutlich zu unterstützen, g) die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten strukturell zu reformieren, indem sie als Steuerermäßigung (Abzug von der Steuerschuld statt Absetzung von der Bemessungsgrundlage) ausgestaltet und deutlich erhöht wird, sodass sie sich bei allen Steuerzahlenden mit Kindern gleichermaßen entlastend auswirkt und sie für mehr Vereinbarkeit wirklich hilft; 3. darüber hinaus Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft strukturell zu entlasten, beispielsweise: a) den Direktauszahlungsmechanismus jetzt für ein Energiekrisengeld und perspektivisch ab dem Jahr 2027 für die Auszahlung eines jährlichen Klimagelds zu nutzen, b) die Stromsteuer für alle auf den europarechtlich zulässigen Mindestsatz, also 1 Euro/MWh für die nicht-betriebliche sowie 0,5 Euro/MWh für die betriebliche Verwendung, zu senken, um Verbraucherinnen und Verbraucher sowie alle Unternehmen sofort zu entlasten und gleichzeitig Anreize zur Elektrifizierung zu setzen, c) den Preis des Deutschlandtickets dauerhaft bei 49 Euro im Jahresabonnement zu stabilisieren, d) konkrete Maßnahmen vorzulegen, die Bürokratie für die Wirtschaft zügig umsetzbar vereinfachen und abbauen, im Steuerrecht z. B. aa) eine neue deutschlandweite Anstrengung für einen digitalen Gewerbesteuerbescheid zu unternehmen, bb) diverse komplizierte Hinzurechnungen, deren Aufwand für Unternehmen und Verwaltung unverhältnismäßig hoch im Vergleich zum Aufkommen ist, bei der Gewerbesteuer abzuschaffen, cc) den nationalen Sonderweg des sogenannten Sonderbetriebsvermögens zu beenden; 4. Rücklagen- und Vermögensaufbau zu fördern, insbesondere a) den Betrag der Arbeitnehmer-Sparzulage für das Fondssparen deutlich anzuheben, b) den Sparerpauschbetrag auf 1.500 Euro anzuheben, c) für die ergänzende Altersvorsorge einen Bürgerfonds mit automatischer Teilnahme bei freiwilligem Opt-out einzurichten und diesen Fonds für die betriebliche Altersvorsorge zu öffnen, um niedrigschwelligen Vermögensaufbau für alle zu ermöglichen; dieser hätte zudem massive positive Effekte für die Mobilisierung von dringend notwendigem Wachstumskapital für deutsche und europäische Start-ups und Scale-ups; 5. von einer Umsatzsteuererhöhung, die untere Einkommen überproportional belasten und die Konjunktur schwächen würde, abzusehen und stattdessen die Haushaltslücken und Gegenfinanzierung primär durch den Abbau von ungerechtfertigten und ineffizienten Steuervergünstigungen zu ermöglichen, insofern also statt der „Rasenmäher“-Methode die „Rosenscheren“-Methode (qualifizierte Priorisierung durch Abwägungen von gesellschaftlichem Aufwand und Ertrag beziehungsweise Kosten und Nutzen von Maßnahmen) anzuwenden, insbesondere a) innerhalb der Einkommensteuer offenkundige Gerechtigkeitslücken zu schließen und damit zugleich Marktineffizienzen und Steuervergünstigungen abzubauen, und eine moderate Anhebung der Steuersätze für sehr hohe Einkommen vorzusehen, d. h. aa) die Steuerfreiheit nach zehn Jahren Haltedauer für Gewinne aus der Veräußerung, d. h. dem Verkauf, von nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien abzuschaffen, bb) die Steuerfreiheit nach einem Jahr Haltedauer für Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten abzuschaffen, cc) in § 32a EStG eine neue Tarifstufe ab 120.000 Euro (240.000 Euro bei Zusammenveranlagung) zu versteuerndem Einkommen mit einem Satz von 45 Prozent und ab 250.000 Euro (500.000 Euro bei Zusammenveranlagung) einen Satz von 48 Prozent vorzusehen; dabei ist sicherzustellen, dass die Optionsbesteuerung für Personengesellschaften gemäß § 1a KStG praktikabler ausgestaltet wird, b) offensichtliche Gerechtigkeitslücken bei der Erbschaft- und Immobilienbesteuerung zu schließen und dadurch zugleich dazu beizutragen, das kommunale Haushaltsdefizit zu schließen, darunter aa) bei der Erbschaftsteuer die 300-Wohnungen-Regelung und die sogenannte „Verschonungsbedarfsprüfung“ für sehr hohe Erbschaften und Schenkungen von über 26 Millionen Euro, bb) bei der Immobilienbesteuerung die Steuerfreiheit der „Share Deals“ bei der Grunderwerbsteuer sowie die sogenannte „erweiterte Grundstückskürzung“ bei der Gewerbesteuer, c) die effektive Besteuerung von Digitalkonzernen an die durchschnittliche Unternehmensbesteuerung anzugleichen, d) Finanzkriminalität – insbesondere Geldwäsche und organisierte Steuerhinterziehung – konsequenter zu bekämpfen und dafür einen ernsthaften und in der Wirkung messbaren Aktionsplan vorzulegen und schnellstmöglich mit höchster Priorität umzusetzen, e) weitere steuerliche Subventionen und Vergünstigungen, insbesondere klima- und umweltschädliche Fehlanreize, abzubauen, wie von Bundesrechnungshof und Umweltbundesamt mehrfach angeregt. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6644 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. Zu Buchstabe e Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der 1. den Einkommensteuertarif wie folgt verändert: Der Grundfreibetrag wird auf ein Existenzminimum von 16.800 Euro zu versteuerndem Einkommen erhöht. Es greift dann ein Eingangssteuersatz i. H. v. 23 Prozent, der linear bis zum Spitzensteuersatz i. H. v. 53 Prozent ab 85.000 Euro ansteigt. Ab 250.000 Euro springt der Steuersatz auf den Reichensteuersatz i. H. v. 60 Prozent, ab 1.000.000 Euro auf den Millionärssteuersatz i. H. v. 75 Prozent; 2. die Abgeltungsteuer i. H. v. 25 Prozent für Kapitalerträge abschafft und in eine Versteuerung von Kapitaleinkommen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz überführt; 3. das Ehegattensplitting durch die Möglichkeit einer Übertragung des steuerlichen Grundfreibetrags zwischen Ehepartnern und Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft ersetzt. Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6645 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Zu Buchstabe a Durch den Wegfall der Zehnjahresfrist bei Gewinnen aus dem Handel mit nicht selbst genutzten Immobilien und die Anpassung der Dauer der Selbstnutzung steigt das Einkommensteueraufkommen um schätzungsweise 6 Mrd. Euro. Die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen werden entlastet. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6637 abzulehnen. b) den Antrag auf Drucksache 21/6646 abzulehnen. c) den Antrag auf Drucksache 21/6647 abzulehnen. d) den Antrag auf Drucksache 21/6644 abzulehnen. e) den Antrag auf Drucksache 21/6645 abzulehnen. Berlin, den 8. Juli 2026 Der Finanzausschuss Christian Görke Amtierender Vorsitzender Katharina Beck Berichterstatterin Bericht der Abgeordneten Katharina Beck A. Allgemeiner Teil I. Überweisung Zu Buchstabe a Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6637 in seiner 86. Sitzung am 25. Juni 2026 dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie und dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe b Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6646 in seiner 86. Sitzung am 25. Juni 2026 dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie und dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe c Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6647 in seiner 86. Sitzung am 25. Juni 2026 dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe d Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6644 in seiner 86. Sitzung am 25. Juni 2026 dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Haushaltsausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie, dem Ausschuss für Arbeit und Soziales, dem Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dem Ausschuss für Gesundheit, dem Verkehrsausschuss, dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dem Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung und dem Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen. Zu Buchstabe e Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 21/6645 in seiner 86. Sitzung am 25. Juni 2026 dem Finanzausschuss zur alleinigen Beratung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu Buchstabe a Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass die Haltefrist für Gewinne aus Immobilienveräußerungen im Rahmen des § 23 EStG aufgehoben wird. Dadurch werden sie unabhängig von der Dauer des Haltens bei Veräußerung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Den §§ 22, 23 EStG liegt der Grundsatz zugrunde, dass das Spekulieren mit Wirtschaftsgütern im Privatvermögen zur Einkünfteerzielung besteuert werden soll. Immobilien werden von Marktteilnehmern, die sie nicht zu eigenen Wohnzwecken nutzen, als Investitionsobjekte behandelt und müssen daher unabhängig von einer Haltefrist besteuert werden. Die Regelung der Steuerfreiheit für selbstgenutztes Wohneigentum wird angepasst. Statt der gestaltungsanfälligen Formulierung „im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren“ wird eine Selbstnutzung von mindestens 36 Monaten geregelt. Zu Buchstabe b Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag I. die Problematik einer Umgehung der Grunderwerbssteuer durch sogenannte „Share Deals“ wie im Antrag beschrieben feststellt und II. die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die steuerrechtliche Behandlung von „Share Deals“ bei der Grunderwerbsteuer grundlegend reformiert, um die Umgehung von Steuerzahlungen bei großen Immobilienkäufen zu verhindern, so dass Grunderwerbsteuer grundsätzlich bei jeder Übertragung von Anteilen zwischen Gesellschaften anteilig zur Beteiligungsquote anfällt und hierdurch schätzungsweise 1 Mrd. Euro an Steuermehreinnahmen generiert werden kann. Zu Buchstabe c Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag I. die Problematik bestehender Steuervergünstigungen für sehr große Betriebsvermögen in der Erbschaft- und Schenkungsteuer wie im Antrag beschrieben feststellt und II. die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die de facto komplette Steuerbefreiung sehr großer Erbschaften durch die Verschonungsbedarfsprüfung gemäß § 28a ErbStG abschafft und sie durch großzügige und flexible Stundungsmöglichkeiten ersetzt. Zu Buchstabe d Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag I. das Problem der Belastung kleiner und mittlerer Einkommen durch steigende Lebenshaltungskosten wie im Antrag beschrieben feststellt und II. die Bundesregierung auffordert, 1. Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen spürbar finanziell zu entlasten und dafür a) den einkommensteuerlichen Grundfreibetrag um 500 Euro anzuheben, wodurch alle Einkommensteuerzahlerinnen und -zahler entlastet werden, b) den Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro zu erhöhen und damit alle Arbeitnehmenden gezielt zu entlasten sowie für spürbaren Bürokratieabbau zu sorgen, c) die Krankenkassenbeiträge um 2 Prozentpunkte zu senken, wovon untere Einkommen, die oftmals keine nennenswerte Einkommensteuer zahlen, überproportional profitieren und wodurch auch die Wirtschaft bei den Lohnnebenkosten entlastet wird; 2. bei den Entlastungen ein besonderes Augenmerk auf Familien und Alleinerziehende und auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu legen, insbesondere a) die Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss so zu reformieren, dass künftig mindestens die Hälfte des Kindergeldes bei den Alleinerziehenden ankommen kann, b) den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24 EStG) in ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld nach dem Vorbild des Kindergeldes zu überführen, das die steuerliche Freistellung der besonderen Mehrbelastung Alleinerziehender funktional wahrt und allen Alleinerziehenden eine verlässliche und gerechte Entlastung bietet, c) den Familienleistungsausgleich so weiterzuentwickeln, dass die bestehende Entlastungsschere zwischen Kindergeld, BEA-Freibetrag und Kinderfreibetrag schrittweise verringert wird und die Entlastungswirkung je Kind weniger von der Höhe des elterlichen Einkommens abhängt, d) die Lohnsteuerklassen III und V abzuschaffen und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV zu überführen, um insbesondere Zweitverdienende zu stärken; das Ehegattensplitting sollte weiterentwickelt und perspektivisch der Splittingvorteil auf die Übertragbarkeit des Grundfreibetrags begrenzt werden, e) die Ganztagsbetreuung strukturell und flächendeckend auszubauen und definitiv von einer Reduktion des Anspruches auf Ganztagsbetreuung abzusehen, f) ein Gutscheinmodell für haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen einzuführen, um Familien deutlich zu unterstützen, g) die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten strukturell zu reformieren, indem sie als Steuerermäßigung (Abzug von der Steuerschuld statt Absetzung von der Bemessungsgrundlage) ausgestaltet und deutlich erhöht wird, sodass sie sich bei allen Steuerzahlenden mit Kindern gleichermaßen entlastend auswirkt und sie für mehr Vereinbarkeit wirklich hilft; 3. darüber hinaus Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft strukturell zu entlasten, beispielsweise: a) den Direktauszahlungsmechanismus jetzt für ein Energiekrisengeld und perspektivisch ab dem Jahr 2027 für die Auszahlung eines jährlichen Klimagelds zu nutzen, b) die Stromsteuer für alle auf den europarechtlich zulässigen Mindestsatz, also 1 Euro/MWh für die nichtbetriebliche sowie 0,5 Euro/MWh für die betriebliche Verwendung, zu senken, um Verbraucherinnen und Verbraucher sowie alle Unternehmen sofort zu entlasten und gleichzeitig Anreize zur Elektrifizierung zu setzen, c) den Preis des Deutschlandtickets dauerhaft bei 49 Euro im Jahresabonnement zu stabilisieren, d) konkrete Maßnahmen vorzulegen, die Bürokratie für die Wirtschaft zügig umsetzbar vereinfachen und abbauen, 4. Rücklagen- und Vermögensaufbau zu fördern, insbesondere a) den Betrag der Arbeitnehmer-Sparzulage für das Fondssparen deutlich anzuheben, b) den Sparerpauschbetrag auf 1.500 Euro anzuheben, c) für die ergänzende Altersvorsorge einen Bürgerfonds mit automatischer Teilnahme bei freiwilligem Opt-out einzurichten und diesen Fonds für die betriebliche Altersvorsorge zu öffnen, um niedrigschwelligen Vermögensaufbau für alle zu ermöglichen; dieser hätte zudem massive positive Effekte für die Mobilisierung von dringend notwendigem Wachstumskapital für deutsche und europäische Start-ups und Scale-ups; 5. von einer Umsatzsteuererhöhung, die untere Einkommen überproportional belasten und die Konjunktur schwächen würde, abzusehen und stattdessen die Haushaltslücken und Gegenfinanzierung primär durch den Abbau von ungerechtfertigten und ineffizienten Steuervergünstigungen zu ermöglichen, insofern also statt der „Rasenmäher“-Methode die „Rosenscheren“-Methode (qualifizierte Priorisierung durch Abwägungen von gesellschaftlichem Aufwand und Ertrag beziehungsweise Kosten und Nutzen von Maßnahmen) anzuwenden, insbesondere a) innerhalb der Einkommensteuer offenkundige Gerechtigkeitslücken zu schließen und damit zugleich Marktineffizienzen und Steuervergünstigungen abzubauen, und eine moderate Anhebung der Steuersätze für sehr hohe Einkommen vorzusehen, b) offensichtliche Gerechtigkeitslücken bei der Erbschaft- und Immobilienbesteuerung zu schließen und dadurch zugleich dazu beizutragen, das kommunale Haushaltsdefizit zu schließen, c) die effektive Besteuerung von Digitalkonzernen an die durchschnittliche Unternehmensbesteuerung anzugleichen, d) Finanzkriminalität – insbesondere Geldwäsche und organisierte Steuerhinterziehung – konsequenter zu bekämpfen und dafür einen ernsthaften und in der Wirkung messbaren Aktionsplan vorzulegen und schnellstmöglich mit höchster Priorität umzusetzen, e) weitere steuerliche Subventionen und Vergünstigungen, insbesondere klima- und umweltschädliche Fehlanreize, abzubauen, wie von Bundesrechnungshof und Umweltbundesamt mehrfach angeregt. Zu Buchstabe e Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht vor, dass der Deutsche Bundestag I. die Problematik einer Ungleichbehandlung von Einkommen und Vermögen im derzeitigen Steuersystem wie im Antrag beschrieben feststellt und II. die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der 1. den Einkommensteuertarif wie folgt verändert: Der Grundfreibetrag wird auf ein Existenzminimum von 16.800 Euro zu versteuerndem Einkommen erhöht. Es greift dann ein Eingangssteuersatz i. H. v. 23 Prozent, der linear bis zum Spitzensteuersatz i. H. v. 53 Prozent ab 85.000 Euro ansteigt. Ab 250.000 Euro springt der Steuersatz auf den Reichensteuersatz i. H. v. 60 Prozent, ab 1.000.000 Euro auf den Millionärssteuersatz i. H. v. 75 Prozent; 2. die Abgeltungsteuer i. H. v. 25 Prozent für Kapitalerträge abschafft und in eine Versteuerung von Kapitaleinkommen mit dem persönlichen Einkommensteuersatz überführt; 3. das Ehegattensplitting durch die Möglichkeit einer Übertragung des steuerlichen Grundfreibetrags zwischen Ehepartnern und Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft ersetzt. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Zu Buchstabe a Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf in seiner 43. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Gesetzentwurf in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung. Zu Buchstabe b Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 43. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Antrag in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung. Zu Buchstabe c Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 43. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung. Zu Buchstabe d Der Haushaltsausschuss hat den Antrag in seiner 44. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 43. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Antrag in seiner 35. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung. Der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat den Antrag in seiner 27. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung. Der Ausschuss für Gesundheit hat den Antrag in seiner 52. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung. Der Verkehrsausschuss hat den Antrag in seiner 36. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat den Antrag in seiner 40. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung. Der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung hat den Antrag in seiner 31. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Antrag in seiner 28. Sitzung am 8. Juli 2026 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Zu Buchstabe a Der Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6637 in seiner 41. Sitzung am 8. Juli 2026 erstmals und abschließend beraten. Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 21/6637. Zu Buchstabe b Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6646 in seiner 41. Sitzung am 8. Juli 2026 erstmals und abschließend beraten. Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6646. Zu Buchstabe c Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6647 in seiner 41. Sitzung am 8. Juli 2026 erstmals und abschließend beraten. Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6647. Zu Buchstabe d Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6644 in seiner 41. Sitzung am 8. Juli 2026 erstmals und abschließend beraten. Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, AfD und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6644. Zu Buchstabe e Der Finanzausschuss hat den Antrag auf Drucksache 21/6645 in seiner 41. Sitzung am 8. Juli 2026 erstmals und abschließend beraten. Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, AfD, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke Ablehnung des Antrags auf Drucksache 21/6645. Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte, dass man sich regelmäßig darüber austausche, wie kleine und mittlere Einkommen beziehungsweise die Einkommen insgesamt entlastet werden könnten. Verfassungsrechtlich sei man verpflichtet, den Grundfreibetrag regelmäßig anzupassen und idealerweise die Inflation auszugleichen, um einen Rückgang des Konsums infolge der kalten Progression zu vermeiden sowie Arbeits- und Leistungsanreize zu erhalten oder sogar zu stärken. Dies sei zugleich wichtig, um Impulse für die wirtschaftliche Entwicklung zu setzen. Gleichzeitig müsse stets die Entwicklung der öffentlichen Haushalte berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund sei eine sorgfältige Befassung mit den vorliegenden Anträgen erforderlich. Der Antrag der Fraktion Die Linke unter Buchstabe e gehe jedoch in die entgegengesetzte Richtung. Dort werde vorgeschlagen, den Spitzensteuersatz von 53 Prozent bereits ab dem doppelten Medianeinkommen greifen zu lassen, obwohl diese Einkommensgruppe Sozialversicherungsbeiträge bis zur Beitragsbemessungsgrenze entrichte. Dies bedeute, dass die Fraktion Die Linke bis zu drei Viertel des Einkommens durch Steuern und Sozialabgaben abschöpfen wolle. Hinzu kämen die vorgeschlagene Reichen- und Millionärssteuer. Unter solchen steuerlichen Rahmenbedingungen stelle sich die Frage, wer noch bereit sei zu arbeiten, Leistung zu erbringen oder zu investieren, wenn bereits ab einem Einkommen von 65.000 Euro erhebliche steuerliche Mehrbelastungen einträten. Dies setze das falsche Signal und schaffe Anreize, die Arbeitszeit zu reduzieren, anstatt weiterhin in Vollzeit tätig zu sein. Die Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN seien deutlich differenzierter ausgestaltet und gingen teilweise in eine ähnliche Richtung wie die Überlegungen des Koalitionsausschusses in der vergangenen Woche, etwa hinsichtlich der Anhebung des Grundfreibetrags. Darüber hinaus würden eine deutliche Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrags sowie eine Entlastung bei den Krankenkassenbeiträgen gefordert, was für kleine und mittlere Einkommen sowie für Arbeitgeber grundsätzlich sinnvoll wäre. Allerdings würden diese drei Maßnahmen allein bereits Kosten von über 50 Milliarden Euro verursachen. Hinzu kämen weitere Forderungen wie ein jährliches Klimageld, eine Senkung der Stromsteuer oder die Erhöhung des Sparerpauschbetrags. Mit einer solchen „Rosenscheren-Methode“ lasse sich die erforderliche Gegenfinanzierung nicht sicherstellen. Es sei zwar sinnvoll, einzelne Vorschläge zur Entlastung zu diskutieren und auch steuerpolitisch zu prüfen, welche Subventionen und Finanzhilfen ökonomisch effizient seien und wie Investitionen zielgerichteter gelenkt werden könnten. Insgesamt seien die Vorschläge jedoch nicht ausgewogen, weshalb die Fraktion der CDU/CSU die Anträge und den Gesetzentwurf ablehne. Die Fraktion der AfD erklärte zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Buchstabe d, dass einzelne Forderungen wie die Anhebung des Grundfreibetrags, die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge oder der Bürokratieabbau bei der Gewerbesteuer grundsätzlich in die richtige Richtung gingen. Die Fraktion der AfD vertrete diese Positionen jedoch bereits seit Jahren mit entsprechenden Anträgen, die bislang abgelehnt worden seien. Der vorliegende Antrag werde zwar als Entlastungspaket bezeichnet, stelle in seiner Gesamtwirkung jedoch ein Umverteilungs- und Steuererhöhungsprogramm dar. Insbesondere die Einführung zweier neuer Spitzensteuersätze von 45 und 48 Prozent bedeute eine erhebliche Mehrbelastung für Selbständige, Freiberufler und den breiten Mittelstand. Darüber hinaus würden die Abschaffung der Lohnsteuerklassen III und V sowie perspektivisch eine Einschränkung des Ehegattensplittings auf die bloße Übertragbarkeit des Grundfreibetrags gefordert. Auf die vorgesehene jährliche Auszahlung eines Klimageldes ab dem Jahr 2027 wolle man nicht näher eingehen. Insgesamt lehnte die Fraktion der AfD den Antrag unter Buchstabe d ab. Zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Buchstabe b führte die Fraktion der AfD aus, dass das Anliegen, missbräuchliche Steuergestaltungen bei Immobilientransaktionen zu begrenzen, grundsätzlich diskussionswürdig sei. Der Antrag differenziere jedoch nicht zwischen spekulativen Immobilientransaktionen großer Wohnungskonzerne und der klassischen Betriebsnachfolge im Mittelstand. Eine solche Unterscheidung sei aus Sicht der Fraktion der AfD für eine rechtssichere und gerechte Regelung zwingend erforderlich. Daher lehne man auch diesen Antrag ab. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Buchstabe c zeige erneut, wie tief die Ressentiments der Antragsteller gegenüber deutschen Unternehmern und Familienbetrieben verwurzelt seien. Unter dem Deckmantel einer selbst definierten Gerechtigkeit werde eine Politik der schleichenden Enteignung des Mittelstands betrieben. § 28a ErbStG sei keine Steuerschlupflochregelung für eine privilegierte Elite, sondern diene dem Schutz von Betrieben, die andernfalls im Erbfall zerschlagen würden. Eine Abschaffung der Regelung würde Familienunternehmen dazu zwingen, Unternehmenssubstanz zu veräußern, Kredite aufzunehmen oder Beschäftigte zu entlassen. Es sei zudem bemerkenswert, dass gerade jene Partei, der der Fraktion der AfD eine Mitverantwortung für die Deindustrialisierung Deutschlands zuschreibe, nun auch die verbliebenen steuerlichen Entlastungen für den Mittelstand beseitigen wolle. Wer glaube, Unternehmen, die bereits unter Bürokratie, Fachkräftemangel und hohen Energiepreisen litten, zusätzlich steuerlich belasten zu können, ohne Betriebsaufgaben und Arbeitsplatzverluste zu riskieren, verkenne entweder die wirtschaftliche Realität oder nehme diese bewusst in Kauf. Die Fraktion der AfD lehne den Antrag daher ab. Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Buchstabe a greife mit dem Ziel einer systematisch kohärenten Besteuerung unterschiedlicher Anlageformen ein grundsätzlich diskussionswürdiges Anliegen auf. Der Gesetzentwurf sei jedoch verfassungsrechtlich bedenklich und handwerklich unzureichend ausgestaltet. Die Fraktion der AfD kritisierte insbesondere eine unzulässige Rückwirkung, das Fehlen einer Verlustverrechnungsregelung, der Verzicht auf eine Inflationsbereinigung sowie Einnahmeschätzungen in Höhe von 6 Milliarden Euro ohne nachvollziehbare methodische Herleitung. Aus diesen Gründen lehne die Fraktion der AfD den Gesetzentwurf ab. Die Fraktion der AfD führte zum Antrag der Fraktion Die Linke unter Buchstabe e aus, dass die vorgesehenen Reichen- und Millionärssteuersätze von 53, 60 und 75 Prozent erhebliche negative Anreize setzten. Es bestehe die Gefahr von Steuerflucht und einem Rückgang der Investitionen. Der Antrag verfolge vor allem verteilungspolitische Ziele und setze keine Wachstumsimpulse. Deshalb lehne man auch diesen Antrag ab. Die Fraktion der SPD führte aus, dass es in den verschiedenen Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN durchaus Ansätze gebe, deren Zielrichtung man teile. In der konkreten Ausgestaltung enthielten die Anträge jedoch einzelne Punkte, die nicht mitgetragen werden könnten. Die Fraktion der SPD verwies darauf, dass der Koalitionsausschuss bereits in der Vorwoche Eckpunkte für eine Einkommensteuerreform vereinbart habe, mit der auch kleine und mittlere Einkommen entlastet würden. Solche Maßnahmen könnten jedoch nur im Rahmen der haushaltspolitischen Möglichkeiten umgesetzt werden. Für eine regierungstragende Fraktion bestehe daher ein anderer Handlungsrahmen als für eine Oppositionsfraktion. Die Fraktion der SPD trage Verantwortung für eine solide Finanzpolitik und eine ausgewogene Steuerpolitik. Hinsichtlich des Antrags der Fraktion Die Linke unter Buchstabe e seien mehrere der vorgeschlagenen Steuersätze als unrealistisch anzusehen. Insgesamt lehnte die Fraktion der SPD sämtliche Anträge und den Gesetzentwurf ab. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte, sie sei die einzige Fraktion, die mit einer Senkung der Sozialversicherungsbeiträge tatsächlich die Lohnnebenkosten reduzieren wolle. Den Vorwurf der Wirtschaftsfeindlichkeit von Seiten der Fraktion der AfD weise man daher zurück. Mit den Vorschlägen im Antrag unter Buchstabe d sollten ausdrücklich auch Unternehmen entlastet werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte die Reformvorschläge der Bundesregierung, die sowohl Unternehmen als auch kleinere und mittlere Einkommen letztlich stärker belasteten. Es sei nicht sinnvoll, ausschließlich über steuerliche Maßnahmen zu sprechen, wenn damit die unteren 20 bis 30 Prozent der Erwerbstätigen nicht entlastet würden. Man wünsche sich mehr Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Wirkungen der geplanten Steuerreform, von der rund 10 Millionen Menschen nicht profitieren würden. Stattdessen müsse verstärkt bei den Sozialversicherungsbeiträgen angesetzt werden. Während die Rentenkommission tragfähige Kompromisse erarbeitet habe, seien die Ergebnisse der Kommission zur gesetzlichen Krankenversicherung nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nur selektiv übernommen worden. Würden – wie von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen – 12 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt für versicherungsfremde Leistungen bereitgestellt und ergänzend Effizienzmaßnahmen umgesetzt, lasse sich eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge erreichen, ohne Mehrausgaben zu verursachen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN appellierte an die Regierungskoalition, den Menschen keine unrealistischen Erwartungen hinsichtlich der Entlastungswirkung der Einkommensteuerreform zu vermitteln. Durch den Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge um 2 Prozentpunkte werde es insgesamt zu Mehrbelastungen kommen – auch für Unternehmen. Zwar entstünden dadurch spätere Rentenansprüche, kurzfristig hätten insbesondere kleine Einkommen jedoch weniger Geld zur Verfügung. Gerade angesichts der anhaltenden Inflation sei dies problematisch. Auch die Fraktion der SPD sollte sich daher stärker für eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge einsetzen. Der zentrale Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bestehe in einer Senkung des Krankenversicherungsbeitrags um 2 Prozentpunkte. Eine alleinerziehende Person mit einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro würde dadurch um rund 300 Euro entlastet. Weder eine Anhebung des Grundfreibetrags noch des Arbeitnehmerpauschbetrags könne eine vergleichbare Entlastungswirkung erzielen. Auf diesem Weg könnten kleine und mittlere Einkommen sowie zugleich die Arbeitgeber wirksam entlastet werden. Zur Gegenfinanzierung ihrer Vorschläge führte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus, das Bild der „Rosenschere“ noch einmal zu überdenken, weil die Vorschläge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein umfangreiches Gegenfinanzierungspotenzial böten. Aber insbesondere das von der Regierungskoalition verfolgte „Rasenmäherprinzip“ sei wenig überzeugend und mitnichten umgesetzt worden. Im 34-Punkte-Reformprogramm der Bundesregierung sei als einzige Maßnahme zum Abbau von Steuervergünstigungen die Reduzierung der steuerlichen Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent vorgesehen. Dies stehe im Widerspruch zu den Ankündigungen insbesondere der CDU/CSU-Fraktion, Finanzhilfen und Steuervergünstigungen stärker zur Gegenfinanzierung heranzuziehen. Die vorgeschlagenen Gegenfinanzierungsmaßnahmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beliefen sich auf rund 30 Milliarden Euro. Weitere Einnahmen seien möglich, wenn die Finanzkriminalität wirksamer bekämpft werde. Allein durch Steuerhinterziehung, Umsatzsteuerkarusselle und Dividendenstripping entstünden Steuerausfälle von rund 100 Milliarden Euro. Die Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte, dass das Reformprogramm der Bundesregierung zwar Sozialbetrug thematisiere, Maßnahmen gegen Finanzkriminalität jedoch vollständig ausspare. Insgesamt sei die Gegenfinanzierung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwar nicht bis auf den letzten Euro beziffert, aber ausreichend tragfähig. Die Fraktion Die Linke betonte, dass die Einkommensteuerreform der Bundesregierung nach den Ankündigungen im Koalitionsvertrag das zentrale Entlastungsinstrument für kleine und mittlere Einkommen werden sollte. Bereits zu Beginn der Legislaturperiode habe sich jedoch abgezeichnet, dass insbesondere höhere Einkommen profitierten und andere Gruppen benachteiligt würden. Inzwischen seien lediglich Eckpunkte der Reform bekannt; ein Gesetzentwurf liege noch nicht vor. Man rege an, künftig nicht mehr von einer „Reform“, sondern lediglich von einer „Anpassung“ zu sprechen, da es sich letztlich nur um kleine Verschiebungen innerhalb des bestehenden Steuertarifs handele. Eine echte Reform müsse die Tarifzonen grundlegend überarbeiten. Dies würde zugleich die öffentliche Kommunikation realistischer gestalten. Entscheidend sei jedoch nicht die Kommunikation, sondern eine tatsächlich weitreichende Einkommensteuerreform. Der Fraktion Die Linke sei bewusst, dass ihr Antrag unter Buchstabe e vielfach als zu weitgehend angesehen werde. Auch das Argument mangelnder Realisierbarkeit sei nachvollziehbar. Wäre das Ziel eine unmittelbare Umsetzung, hätte der Antrag möglicherweise detaillierter ausgestaltet werden können. Allerdings seien derzeit bereits deutlich weniger weitreichende Vorschläge zur Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen politisch kaum durchsetzbar. Viele als realistisch bezeichnete Vorschläge halte man trotz sorgfältiger Berechnungen ebenfalls für wenig umsetzbar. Der Antrag der Fraktion Die Linke sei aufkommensneutral und belaste – anders als die Vorschläge der Bundesregierung – weder Länder noch Kommunen. Die stärkere Belastung solle ausschließlich sehr hohe Einkommen treffen; ergänzend wolle man über eine Vermögensteuer zusätzliche Einnahmen erzielen, auch wenn dies nicht Gegenstand des vorliegenden Antrags sei. Insgesamt falle die geplante Entlastung der Bundesregierung insbesondere für Alleinstehende zu gering aus und entspreche im Wesentlichen lediglich dem Ausgleich der kalten Progression. Angesichts der Krisen, der gestiegenen Lebenshaltungskosten und der hohen Mieten reiche dies nicht aus. Die Fraktion Die Linke stimmte den Anträgen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Ausnahme des Antrags unter Buchstabe d zu. Diesen halte man zwar in vielen Punkten für richtig, insgesamt jedoch für nicht weitgehend genug. So hätte die Fraktion Die Linke beispielsweise ein 9-Euro-Ticket statt des 49-Euro-Tickets bevorzugt und vermisse zudem ein klares Bekenntnis zur gesetzlichen Rente. Da sie außerdem eine stärkere Besteuerung sehr hoher Einkommen befürworte, enthalte sie sich zu diesem Antrag. Vom Ausschuss abgelehnter Änderungsantrag Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachte zum Gesetzentwurf auf Drucksache 21/6637 einen Änderungsantrag auf Ausschussdrucksache 21(7)156 ein: Änderung In Artikel 1 Nummer 2 werden die Wörter „vor dem“ durch die Wörter „nach dem“ ersetzt. Begründung Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur zur erstmaligen Anwendung von § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Satz 1 und 2, die bereits in der Begründung des Gesetzentwurfes korrekt aufgegriffen ist. Voten der Fraktionen: Zustimmung: B90/GR, Die Linke Ablehnung: CDU/CSU, SPD, AfD Enthaltung: - Berlin, den 8. Juli 2026 Katharina Beck Berichterstatterin Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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