Bündelung der Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche Minderheiten im Ausland sowie nationale Minderheiten im Bundesministerium des Innern
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Bündelung der Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche Minderheiten im Ausland sowie nationale Minderheiten im Bundesministerium des Innern
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3383
21. Wahlperiode 19.12.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Awet Tesfaiesus, Katrin Göring-Eckardt, Sven Lehmann,
Marlene Schönberger, Dr. Konstantin von Notz, Tina Winklmann und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bündelung der Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche
Minderheiten im Ausland sowie nationale Minderheiten im Bundesministerium
des Innern
Zum 1. November 2025 trat eine zwischen dem Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Bundesministerium des Innern
(BMI) geschlossene Verwaltungsvereinbarung in Kraft. Zusammen mit der
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt (AA) und dem BMI
wird die Zuständigkeit für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche
Minderheiten im Ausland und nationale Minderheiten somit im BMI
zusammengeführt.
Der Wechsel der Zuständigkeiten bedeutet, dass die durch den § 96 des
Bundesvertriebenengesetzes angesprochenen Institutionen in die Zuständigkeit des
BMI fallen. Das führt aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nicht nur dazu, dass die Vertriebenen und deutschen Minderheiten aus dem
Gesamtkonzept der deutschen Erinnerungskultur herausgehoben und von einem
größeren Gedenkrahmen abgespalten werden, sondern auch zu rechtlichen
Unklarheiten.
In einer Pressemitteilung vom 31. Oktober 2025 zur Bündelung der
Zuständigkeit schreibt das BMI: „Ebenso wird die Rechtsaufsicht über die Stiftung
Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) in das BMI verlagert“.
Die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung wurde im Dezember 2008 als
überparteiliche, unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts vom
Deutschen Bundestag gegründet. Sie steht unter der Trägerschaft der Stiftung
Deutsches Historisches Museum (DHM). Während die Stiftung Flucht, Vertreibung,
Versöhnung nun beim BMI angesiedelt ist, fällt die Trägerstiftung Deutsches
Historisches Museum jedoch weiterhin in die Zuständigkeit des BKM.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie sind die Verantwortlichkeiten zwischen BMI und BKM in Bezug auf
die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung als unselbstständige Stiftung
unter der Trägerschaft der Stiftung Deutsches Historisches Museum
verteilt?
2. Wie wirkt sich die Aufteilung der Zuständigkeit auf die interne
Organisation der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung aus?
3. Wann erfolgte die letzte Wahl des Stiftungsrates der Stiftung Flucht,
Vertreibung, Versöhnung, und wer hat aktuell den Vorsitz im Stiftungsrat inne?
4. Plant die Bundesregierung, die im Wahlprogramm der Union angekündigte
Neugestaltung der Dauerausstellung der Stiftung Flucht, Vertreibung,
Versöhnung weiterzuverfolgen?
5. Wie wirkt sich die Abgabe des Themenfeldes Kulturpflege der Vertriebenen
und deutschen Minderheiten vom BKM, der in erster Linie für die
Erinnerungspolitik und auch für die Gedenkstättenkonzeption des Bundes
verantwortlich ist, an das BMI auf das Gesamtkonzept der deutschen
Erinnerungskultur aus?
Berlin, den 18. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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