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Bündelung der Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche Minderheiten im Ausland sowie nationale Minderheiten im Bundesministerium des Innern (Antwort zu Drs. 21/3383)

dip / drucksache 30.12.2025 · WP 21 · 21/3639 · Antwort · Original ↗

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Bündelung der Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche Minderheiten im Ausland sowie nationale Minderheiten im Bundesministerium des Innern (Antwort zu Drs. 21/3383) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3639 21. Wahlperiode 30.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Awet Tesfaiesus, Katrin Göring- Eckardt, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Drucksache 21/3383 – Bündelung der Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche Minderheiten im Ausland sowie nationale Minderheiten im Bundesministerium des Innern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Zum 1. November 2025 trat eine zwischen dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Bundesministerium des Innern (BMI) geschlossene Verwaltungsvereinbarung in Kraft. Zusammen mit der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt (AA) und dem BMI wird die Zuständigkeit für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche Minderheiten im Ausland und nationale Minderheiten somit im BMI zusammengeführt. Der Wechsel der Zuständigkeiten bedeutet, dass die durch den § 96 des Bundesvertriebenengesetzes angesprochenen Institutionen in die Zuständigkeit des BMI fallen. Das führt aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht nur dazu, dass die Vertriebenen und deutschen Minderheiten aus dem Gesamtkonzept der deutschen Erinnerungskultur herausgehoben und von einem größeren Gedenkrahmen abgespalten werden, sondern auch zu rechtlichen Unklarheiten. In einer Pressemitteilung vom 31. Oktober 2025 zur Bündelung der Zuständigkeit schreibt das BMI: „Ebenso wird die Rechtsaufsicht über die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) in das BMI verlagert“. Die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung wurde im Dezember 2008 als überparteiliche, unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts vom Deutschen Bundestag gegründet. Sie steht unter der Trägerschaft der Stiftung Deutsches Historisches Museum (DHM). Während die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung nun beim BMI angesiedelt ist, fällt die Trägerstiftung Deutsches Historisches Museum jedoch weiterhin in die Zuständigkeit des BKM. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie sind die Verantwortlichkeiten zwischen BMI und BKM in Bezug auf die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung als unselbstständige Stiftung unter der Trägerschaft der Stiftung Deutsches Historisches Museum verteilt? Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist seit 1. November 2025 mit Übergang der Aufgaben für die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auf BMI für die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ (SFVV) zuständig und nimmt die Verantwortung für diese Einrichtung wahr. Fragen, die beide Einrichtungen betreffen, werden in enger Zusammenarbeit geklärt. BMI und BKM sind in den jeweiligen Stiftungsräten der beiden Einrichtungen vertreten. 2. Wie wirkt sich die Aufteilung der Zuständigkeit auf die interne Organisation der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung aus? Auswirkungen auf die interne Organisation der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung bestehen nicht. 3. Wann erfolgte die letzte Wahl des Stiftungsrates der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung, und wer hat aktuell den Vorsitz im Stiftungsrat inne? Die Wahl der Stiftungsratsmitglieder erfolgte zuletzt am 18. September 2025 durch den Deutschen Bundestag. Den Vorsitz im Stiftungsrat hat die Ministerialdirigentin Maria Bering (BKM) inne, stellvertretende Amtschefin des BKM. 4. Plant die Bundesregierung, die im Wahlprogramm der Union angekündigte Neugestaltung der Dauerausstellung der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung weiterzuverfolgen? Die Weiterentwicklung der Dauerausstellung ist eine ständige Aufgabe musealer Einrichtungen. Seit der Eröffnung 2021 wurde auch die Dauerausstellung der SFVV in Abstimmung mit dem Stiftungsrat verändert und weiterentwickelt. 5. Wie wirkt sich die Abgabe des Themenfeldes Kulturpflege der Vertriebenen und deutschen Minderheiten vom BKM, der in erster Linie für die Erinnerungspolitik und auch für die Gedenkstättenkonzeption des Bundes verantwortlich ist, an das BMI auf das Gesamtkonzept der deutschen Erinnerungskultur aus? Mit Ausnahme des Themenfeldes Kulturpflege der Vertriebenen und deutschen Minderheiten wird Erinnerungskultur auch weiterhin federführend von BKM verantwortet. In allen gemeinsam betreffenden Fragen erfolgt ein enger Austausch zwischen den Ressorts. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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