Bündelung der Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche Minderheiten im Ausland sowie nationale Minderheiten im Bundesministerium des Innern (Antwort zu Drs. 21/3383)
Text
Bündelung der Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche Minderheiten im Ausland sowie nationale Minderheiten im Bundesministerium des Innern (Antwort zu Drs. 21/3383)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3639
21. Wahlperiode 30.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Awet Tesfaiesus, Katrin Göring-
Eckardt, Sven Lehmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3383 –
Bündelung der Zuständigkeiten für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche
Minderheiten im Ausland sowie nationale Minderheiten im Bundesministerium
des Innern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zum 1. November 2025 trat eine zwischen dem Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) und dem Bundesministerium des
Innern (BMI) geschlossene Verwaltungsvereinbarung in Kraft. Zusammen mit
der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Auswärtigen Amt (AA) und dem
BMI wird die Zuständigkeit für Heimatvertriebene, Spätaussiedler, deutsche
Minderheiten im Ausland und nationale Minderheiten somit im BMI
zusammengeführt.
Der Wechsel der Zuständigkeiten bedeutet, dass die durch den § 96 des
Bundesvertriebenengesetzes angesprochenen Institutionen in die Zuständigkeit des
BMI fallen. Das führt aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
nicht nur dazu, dass die Vertriebenen und deutschen Minderheiten aus dem
Gesamtkonzept der deutschen Erinnerungskultur herausgehoben und von
einem größeren Gedenkrahmen abgespalten werden, sondern auch zu
rechtlichen Unklarheiten.
In einer Pressemitteilung vom 31. Oktober 2025 zur Bündelung der
Zuständigkeit schreibt das BMI: „Ebenso wird die Rechtsaufsicht über die Stiftung
Flucht, Vertreibung, Versöhnung (SFVV) in das BMI verlagert“.
Die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung wurde im Dezember 2008 als
überparteiliche, unselbstständige Stiftung des öffentlichen Rechts vom
Deutschen Bundestag gegründet. Sie steht unter der Trägerschaft der Stiftung
Deutsches Historisches Museum (DHM). Während die Stiftung Flucht,
Vertreibung, Versöhnung nun beim BMI angesiedelt ist, fällt die Trägerstiftung
Deutsches Historisches Museum jedoch weiterhin in die Zuständigkeit des BKM.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
30. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Wie sind die Verantwortlichkeiten zwischen BMI und BKM in Bezug auf
die Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung als unselbstständige Stiftung
unter der Trägerschaft der Stiftung Deutsches Historisches Museum
verteilt?
Das Bundesministerium des Innern (BMI) ist seit 1. November 2025 mit
Übergang der Aufgaben für die Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen
Europa vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
auf BMI für die Stiftung „Flucht, Vertreibung, Versöhnung“ (SFVV) zuständig
und nimmt die Verantwortung für diese Einrichtung wahr. Fragen, die beide
Einrichtungen betreffen, werden in enger Zusammenarbeit geklärt. BMI und
BKM sind in den jeweiligen Stiftungsräten der beiden Einrichtungen vertreten.
2. Wie wirkt sich die Aufteilung der Zuständigkeit auf die interne
Organisation der Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung aus?
Auswirkungen auf die interne Organisation der Stiftung Flucht, Vertreibung,
Versöhnung bestehen nicht.
3. Wann erfolgte die letzte Wahl des Stiftungsrates der Stiftung Flucht,
Vertreibung, Versöhnung, und wer hat aktuell den Vorsitz im Stiftungsrat
inne?
Die Wahl der Stiftungsratsmitglieder erfolgte zuletzt am 18. September 2025
durch den Deutschen Bundestag. Den Vorsitz im Stiftungsrat hat die
Ministerialdirigentin Maria Bering (BKM) inne, stellvertretende Amtschefin des BKM.
4. Plant die Bundesregierung, die im Wahlprogramm der Union
angekündigte Neugestaltung der Dauerausstellung der Stiftung Flucht, Vertreibung,
Versöhnung weiterzuverfolgen?
Die Weiterentwicklung der Dauerausstellung ist eine ständige Aufgabe
musealer Einrichtungen. Seit der Eröffnung 2021 wurde auch die Dauerausstellung
der SFVV in Abstimmung mit dem Stiftungsrat verändert und
weiterentwickelt.
5. Wie wirkt sich die Abgabe des Themenfeldes Kulturpflege der
Vertriebenen und deutschen Minderheiten vom BKM, der in erster Linie für die
Erinnerungspolitik und auch für die Gedenkstättenkonzeption des Bundes
verantwortlich ist, an das BMI auf das Gesamtkonzept der deutschen
Erinnerungskultur aus?
Mit Ausnahme des Themenfeldes Kulturpflege der Vertriebenen und deutschen
Minderheiten wird Erinnerungskultur auch weiterhin federführend von BKM
verantwortet. In allen gemeinsam betreffenden Fragen erfolgt ein enger
Austausch zwischen den Ressorts.
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ISSN 0722-8333]
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