Entwurf eines Gesetzes zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
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Entwurf eines Gesetzes zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 449/26 (Beschluss)
25.09.26
Stellungnahme
des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Stiftung Flucht, Vertreibung,
Versöhnung
Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 beschlossen, zu
dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt
Stellung zu nehmen:
Zu Artikel 1 (§ 7 Absatz 1, 2 SFVV-Gesetz)
Artikel 1 § 7 Absatz 1 und 2 SFVV-Gesetz-E ist dahingehend anzupassen, dass eine
angemessene Beteiligung der Länder im Stiftungsrat vorgesehen und die Zahl der
Mitglieder entsprechend angepasst wird.
Begründung:
Die weitgehend unveränderte Fortführung der bisherigen Zusammensetzung
des Stiftungsrats ist vor dem Hintergrund der vorgesehenen Verselbständigung
der Stiftung nicht schlüssig. Bislang sind die Länder über das Kuratorium des
Deutschen Historischen Museums (DHM) mittelbar in die institutionelle
Trägerstruktur der SFVV eingebunden. Mit der Herauslösung aus der Trägerschaft
des DHM entfällt diese Beteiligung. Angesichts des bundesweit bedeutsamen
kultur- und erinnerungspolitischen Auftrags der Stiftung und der föderalen
Zuständigkeiten im Kulturbereich erscheint eine angemessene Beteiligung der
Länder im Stiftungsrat sachgerecht. Dafür ist die Zusammensetzung des
Gremiums entsprechend anzupassen.
Relationen
- part_of_vorgang → Gesetz zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung (Beschlussdrucksache)