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Entwurf eines Gesetzes zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung

dip / drucksache 25.09.2026 · WP 21 · 449/26(B) · Stellungnahme · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 449/26 (Beschluss) 25.09.26 Stellungnahme des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen: Zu Artikel 1 (§ 7 Absatz 1, 2 SFVV-Gesetz) Artikel 1 § 7 Absatz 1 und 2 SFVV-Gesetz-E ist dahingehend anzupassen, dass eine angemessene Beteiligung der Länder im Stiftungsrat vorgesehen und die Zahl der Mitglieder entsprechend angepasst wird. Begründung: Die weitgehend unveränderte Fortführung der bisherigen Zusammensetzung des Stiftungsrats ist vor dem Hintergrund der vorgesehenen Verselbständigung der Stiftung nicht schlüssig. Bislang sind die Länder über das Kuratorium des Deutschen Historischen Museums (DHM) mittelbar in die institutionelle Trägerstruktur der SFVV eingebunden. Mit der Herauslösung aus der Trägerschaft des DHM entfällt diese Beteiligung. Angesichts des bundesweit bedeutsamen kultur- und erinnerungspolitischen Auftrags der Stiftung und der föderalen Zuständigkeiten im Kulturbereich erscheint eine angemessene Beteiligung der Länder im Stiftungsrat sachgerecht. Dafür ist die Zusammensetzung des Gremiums entsprechend anzupassen.

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