Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen und Recycling von Getränkekartons (Antwort zu Drs. 21/3152)
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Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen und Recycling von Getränkekartons (Antwort zu Drs. 21/3152)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3361
21. Wahlperiode 18.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mareike Hermeier, Luigi Pantisano,
Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3152 –
Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen und Recycling von Getränkekartons
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mehrwegverpackungen und Mehrwegflaschen sind ökologisch vorteilhafte
Verpackungen. Mehrwegsysteme sind außerdem Systeme des regionalen
Wirtschaftens. Damit ist eine Stärkung von Mehrwegsystemen nicht nur
ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Durch die Nutzung von
Mehrwegflaschen können im Vergleich zur Nutzung von Einweggetränkeverpackungen
in erheblichem Umfang Abfälle vermieden und Ressourcen eingespart
werden.
Nach § 1 Absatz 3 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist es die politische
Zielsetzung, den Anteil der in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten
Getränke mit dem Ziel der Abfallvermeidung zu stärken und einen Anteil von in
Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von
mindestens 70 Prozent zu erreichen. Diese Zielquote wird aktuell jedoch gravierend
verfehlt. Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA) belegen, dass die
Mehrwegquote für Getränkeverpackungen seit 2016 bei rund 43 Prozent stagniert.
Demnach waren 2023 lediglich 43,3 Prozent der Getränkeverpackungen
Mehrweg (UBA, Texte 116/2025, Abschlussbericht „Bundesweite Erhebung
von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrwegverpackungen“; www.u
mweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/116_202
5_texte.pdf). Lediglich im Produktsegment Bier wird die Mehrwegzielquote
aktuell übererfüllt. Einwegplastikflaschen sind nach wie vor mit 46,5 Prozent
die marktdominante Getränkeverpackung. Der Verbrauch von Getränkedosen
ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 Prozent gestiegen und hat mit einer
Anzahl von 6 Milliarden Stück erstmals das Niveau vor der Einführung des
Einwegpfandes im Jahr 2003 erreicht.
Gleichzeitig zeigt eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe unter den größten
deutschen Lebensmitteleinzelhändlern (Pressemeldung der Deutschen
Umwelthilfe vom 24. September 2025 „Gesetzliche Mehrwegquote für Getränke:
Umfrage der Deutschen Umwelthilfe belegt Boykott durch Aldi und Lidl
sowie Quotenverfehlung fast aller Supermärkte“), dass die Mehrwegzielquote
aus dem Verpackungsgesetz nur in Ausnahmefällen eingehalten wird. Große
Discounter wie Aldi und Lidl bieten überhaupt keine
Mehrweggetränkeverpackungen an. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten jedoch bei der Wahl
der Getränkeverpackung eine Auswahl haben und nicht nur auf Einwegverpa-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 18. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ckungen beschränkt bleiben. Soll die Mehrwegzielquote von 70 Prozent aus
dem Verpackungsgesetz erfüllt werden, herrscht also dringender
Handlungsbedarf.
Nach einem aktuellen Bericht des Umweltbundesamtes weisen
Getränkekartons vor allem in den Segmenten Milch und Säfte bzw. Nektare bedeutende
Marktanteile auf und werden als Alternativen zu Mehrwegflaschen angeboten
(UBA, Texte 116/2025). In diesem Zusammenhang werden einige der
angebotenen Getränkekartonprodukte mit deren besonders guter Recyclingfähigkeit
beworben. Gleichzeitig haben Getränkekartons nach Zahlen der Zentralen
Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Jahr 2023 erneut die im
Verpackungsgesetz vorgeschriebene Recyclingquote verfehlt (www.verpackungsregister.or
g/fileadmin/files/Presse/ZSVR_Auswertung_Recyclingquoten_2018-202
3.pdf). Statt einer Recyclingquote von 80 Prozent wurden lediglich 71,3
Prozent erreicht.
1. Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die
Mehrwegzielquote für Getränke von 70 Prozent im Verpackungsgesetz zu erreichen,
und bis wann soll das Ziel erreicht sein?
2. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Fall einer
langfristigen und dauerhaften Unterschreitung der Mehrwegzielquote für
Getränke von 70 Prozent?
3. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung angesichts der erneuten
Stagnation von Mehrweggetränkeverpackungen kurzfristig ergreifen?
4. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Lebensmitteleinzel- und
Getränkehändler die Mehrwegzielquote für Getränke von 70 Prozent
auch in der Praxis umsetzen?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Mehrwegverpackungen sind ein sehr wichtiges Instrument, um Abfälle zu
vermeiden, CO₂-Emissionen einzusparen und Ressourcen zu schonen. Vor diesem
Hintergrund hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren die
Verhandlungen über die europäische Verpackungsverordnung – VO (EU) 2025/40
intensiv begleitet und sich für eine Verankerung von Vorgaben für
Mehrwegverpackungen eingesetzt. Die am 12. Februar 2025 in Kraft getretene europäische
Verpackungsverordnung schreibt erstmals europaweit Mehrwegvorgaben fest,
unter anderem für Getränkeverpackungen. Diese sind ab dem 1. Januar 2030
einzuhalten und werden sich positiv auf die Entwicklung des Mehrwegangebots
in Deutschland und in der EU auswirken.
Die Quote von 70 Prozent für Mehrweggetränkeverpackungen im
Verpackungsgesetz (VerpackG) ist in den Zielbestimmungen des Gesetzes formuliert.
Sie verdeutlichen den Anspruch, dass der bereits heute hohe Anteil von
Mehrweggetränkeverpackungen in Deutschland steigen soll. Die konkrete
Umsetzung liegt vor allem in den Händen der Wirtschaftsbeteiligten.
Um die Anteile von Mehrweggetränkeverpackungen zu stabilisieren, hat der
Gesetzgeber in den vergangenen Jahren die Pfandpflicht auf nahezu alle
Einweggetränkeverpackungen, insbesondere auf Kunststoffgetränkeflaschen und
Getränkedosen, ausgeweitet sowie eine konkrete Hinweispflicht auf Einweg-
und Mehrweggetränkeverpackungen am Regal im Handel verankert.
5. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass große
Lebensmitteleinzelhändler Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne einer
Wahlfreiheit beim Einkauf auch Mehrweggetränkeverpackungen anbieten?
Die europäische Verpackungsverordnung enthält Mehrweg-Vorgaben ab dem
Jahr 2030, die verbindlich einzuhalten sind.
6. Hält die Bundesregierung die in der europäischen
Verpackungsverordnung vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung von
Mehrweggetränkeverpackungen für ausreichend, um die im derzeitigen Verpackungsgesetz
verankerte Mehrwegzielquote für Getränke von 70 Prozent zu erreichen?
Die europäische Verpackungsverordnung ist ein Gesamtkompromiss zwischen
den Mitgliedstaaten der EU. Die einheitlichen europäischen Vorgaben werden
sowohl in Deutschland dabei helfen, Mehrweggetränkeverpackungen zu
stärken, als auch zu einer Stärkung von Mehrweg in der gesamten Europäischen
Union führen.
7. Wie bewertet die Bundesregierung aus Umweltsicht den Anstieg des
Verbrauchs von Getränkedosen auf das Niveau vor der Einführung des
Einwegpfandes im Jahr 2003?
Dosen unterliegen inzwischen vollständig der Einwegpfandpflicht. Der
Stoffkreislauf wird dadurch besser geschlossen und die Ressourcen werden besser
zurückgewonnen. Fluktuationen hinsichtlich der Nutzung verschiedener
Verpackungsformate kommen abhängig von unterschiedlichen Marktfaktoren immer
wieder vor.
8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
wiederholten Unterschreiten der gesetzlichen Recyclingquote für
Getränkekartons von 80 Prozent?
9. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der
gesetzlich vorgegebenen Recyclingquote für Getränkekartons
sicherzustellen, und wenn ja, welche genau?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Das Recycling von Getränkekartons ist aufwändig und kostenintensiv.
Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage wurden in der Vergangenheit
Kapazitäten für das Recycling von Getränkekartons geschlossen. Die europäische
Verpackungsverordnung enthält ab dem Jahr 2030 Mehrweg-Vorgaben, die
verbindlich einzuhalten sind.
10. Wie bewertet die Bundesregierung die Maßnahme zur Ausweitung des
Einwegpfandes auf Getränkekartons, um deren Sammelmenge und das
quantitative Recyclingergebnis zu verbessern?
Getränkekartons werden bereits jetzt im Rahmen der Sammlung von
Verpackungsabfällen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die dualen
Systeme gesammelt und können in der Regel gut sortiert werden. Im Entwurf
des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes ist eine neue Recyclingquote von
80 Masseprozent für Flüssigkeitskartons vorgesehen.
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil nicht
zurückgegebener Einwegpfandbehälter, und wie bewertet die
Bundesregierung den Vorschlag, dass Einnahmen aus nicht zurückgebrachten
Einwegbehältern (sog. Pfandschlupf) zukünftig für Umweltzwecke
verwendet werden sollten?
Für Einwegkunststoffgetränkeflaschen ist im Berichtsjahr 2023 eine
Getrenntsammelquote von 91,76 Prozent gemeldet worden. Diese sehr gute Quote ergibt
sich aus dem Verhältnis der getrennt gesammelten
Einwegkunststoffgetränkeflaschen zu den auf den Markt gebrachten Einwegkunststoffgetränkeflaschen
insgesamt.
Der sogenannte Pfandschlupf, also die eingenommenen, aber aufgrund nicht
zurückgegebener Verpackungen nicht ausgeschütteten Pfandbeträge, fallen weit
überwiegend beim Einzelhandel an. Dieser trägt jedoch auch einen Großteil der
Kosten für die Rücknahme von bepfandeten Verpackungen, wie etwa die
Aufstellung, den Unterhalt und die Reinigung von Pfandautomaten sowie Fläche
und Personal für die Abwicklung der Rücknahme. Durch das
Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz sollen auf Basis der europäischen
Verpackungsverordnung die Adressaten der erweiterten Herstellerverantwortung (insbesondere
Hersteller und Organisationen für Herstellerverantwortung) verpflichtet
werden, eine Organisation für Präventions- und Reduzierungsmaßnahmen in Bezug
auf Verpackungsabfall zu gründen und zu finanzieren.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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