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Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen und Recycling von Getränkekartons (Antwort zu Drs. 21/3152)

dip / drucksache 18.12.2025 · WP 21 · 21/3361 · Antwort · Original ↗

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Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen und Recycling von Getränkekartons (Antwort zu Drs. 21/3152) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3361 21. Wahlperiode 18.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mareike Hermeier, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3152 – Mehrwegquote bei Getränkeverpackungen und Recycling von Getränkekartons V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mehrwegverpackungen und Mehrwegflaschen sind ökologisch vorteilhafte Verpackungen. Mehrwegsysteme sind außerdem Systeme des regionalen Wirtschaftens. Damit ist eine Stärkung von Mehrwegsystemen nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Durch die Nutzung von Mehrwegflaschen können im Vergleich zur Nutzung von Einweggetränkeverpackungen in erheblichem Umfang Abfälle vermieden und Ressourcen eingespart werden. Nach § 1 Absatz 3 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) ist es die politische Zielsetzung, den Anteil der in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke mit dem Ziel der Abfallvermeidung zu stärken und einen Anteil von in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken in Höhe von mindestens 70 Prozent zu erreichen. Diese Zielquote wird aktuell jedoch gravierend verfehlt. Zahlen des Umweltbundesamtes (UBA) belegen, dass die Mehrwegquote für Getränkeverpackungen seit 2016 bei rund 43 Prozent stagniert. Demnach waren 2023 lediglich 43,3 Prozent der Getränkeverpackungen Mehrweg (UBA, Texte 116/2025, Abschlussbericht „Bundesweite Erhebung von Daten zum Verbrauch von Getränken in Mehrwegverpackungen“; www.u mweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/11850/publikationen/116_202 5_texte.pdf). Lediglich im Produktsegment Bier wird die Mehrwegzielquote aktuell übererfüllt. Einwegplastikflaschen sind nach wie vor mit 46,5 Prozent die marktdominante Getränkeverpackung. Der Verbrauch von Getränkedosen ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,4 Prozent gestiegen und hat mit einer Anzahl von 6 Milliarden Stück erstmals das Niveau vor der Einführung des Einwegpfandes im Jahr 2003 erreicht. Gleichzeitig zeigt eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe unter den größten deutschen Lebensmitteleinzelhändlern (Pressemeldung der Deutschen Umwelthilfe vom 24. September 2025 „Gesetzliche Mehrwegquote für Getränke: Umfrage der Deutschen Umwelthilfe belegt Boykott durch Aldi und Lidl sowie Quotenverfehlung fast aller Supermärkte“), dass die Mehrwegzielquote aus dem Verpackungsgesetz nur in Ausnahmefällen eingehalten wird. Große Discounter wie Aldi und Lidl bieten überhaupt keine Mehrweggetränkeverpackungen an. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten jedoch bei der Wahl der Getränkeverpackung eine Auswahl haben und nicht nur auf Einwegverpa- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 18. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ckungen beschränkt bleiben. Soll die Mehrwegzielquote von 70 Prozent aus dem Verpackungsgesetz erfüllt werden, herrscht also dringender Handlungsbedarf. Nach einem aktuellen Bericht des Umweltbundesamtes weisen Getränkekartons vor allem in den Segmenten Milch und Säfte bzw. Nektare bedeutende Marktanteile auf und werden als Alternativen zu Mehrwegflaschen angeboten (UBA, Texte 116/2025). In diesem Zusammenhang werden einige der angebotenen Getränkekartonprodukte mit deren besonders guter Recyclingfähigkeit beworben. Gleichzeitig haben Getränkekartons nach Zahlen der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) im Jahr 2023 erneut die im Verpackungsgesetz vorgeschriebene Recyclingquote verfehlt (www.verpackungsregister.or g/fileadmin/files/Presse/ZSVR_Auswertung_Recyclingquoten_2018-202 3.pdf). Statt einer Recyclingquote von 80 Prozent wurden lediglich 71,3 Prozent erreicht.  1. Durch welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, die Mehrwegzielquote für Getränke von 70 Prozent im Verpackungsgesetz zu erreichen, und bis wann soll das Ziel erreicht sein?  2. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung im Fall einer langfristigen und dauerhaften Unterschreitung der Mehrwegzielquote für Getränke von 70 Prozent?  3. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung angesichts der erneuten Stagnation von Mehrweggetränkeverpackungen kurzfristig ergreifen?  4. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Lebensmitteleinzel- und Getränkehändler die Mehrwegzielquote für Getränke von 70 Prozent auch in der Praxis umsetzen? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Mehrwegverpackungen sind ein sehr wichtiges Instrument, um Abfälle zu vermeiden, CO₂-Emissionen einzusparen und Ressourcen zu schonen. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren die Verhandlungen über die europäische Verpackungsverordnung – VO (EU) 2025/40 intensiv begleitet und sich für eine Verankerung von Vorgaben für Mehrwegverpackungen eingesetzt. Die am 12. Februar 2025 in Kraft getretene europäische Verpackungsverordnung schreibt erstmals europaweit Mehrwegvorgaben fest, unter anderem für Getränkeverpackungen. Diese sind ab dem 1. Januar 2030 einzuhalten und werden sich positiv auf die Entwicklung des Mehrwegangebots in Deutschland und in der EU auswirken. Die Quote von 70 Prozent für Mehrweggetränkeverpackungen im Verpackungsgesetz (VerpackG) ist in den Zielbestimmungen des Gesetzes formuliert. Sie verdeutlichen den Anspruch, dass der bereits heute hohe Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen in Deutschland steigen soll. Die konkrete Umsetzung liegt vor allem in den Händen der Wirtschaftsbeteiligten. Um die Anteile von Mehrweggetränkeverpackungen zu stabilisieren, hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren die Pfandpflicht auf nahezu alle Einweggetränkeverpackungen, insbesondere auf Kunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen, ausgeweitet sowie eine konkrete Hinweispflicht auf Einweg- und Mehrweggetränkeverpackungen am Regal im Handel verankert.  5. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass große Lebensmitteleinzelhändler Verbraucherinnen und Verbraucher im Sinne einer Wahlfreiheit beim Einkauf auch Mehrweggetränkeverpackungen anbieten? Die europäische Verpackungsverordnung enthält Mehrweg-Vorgaben ab dem Jahr 2030, die verbindlich einzuhalten sind.  6. Hält die Bundesregierung die in der europäischen Verpackungsverordnung vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung von Mehrweggetränkeverpackungen für ausreichend, um die im derzeitigen Verpackungsgesetz verankerte Mehrwegzielquote für Getränke von 70 Prozent zu erreichen? Die europäische Verpackungsverordnung ist ein Gesamtkompromiss zwischen den Mitgliedstaaten der EU. Die einheitlichen europäischen Vorgaben werden sowohl in Deutschland dabei helfen, Mehrweggetränkeverpackungen zu stärken, als auch zu einer Stärkung von Mehrweg in der gesamten Europäischen Union führen.  7. Wie bewertet die Bundesregierung aus Umweltsicht den Anstieg des Verbrauchs von Getränkedosen auf das Niveau vor der Einführung des Einwegpfandes im Jahr 2003? Dosen unterliegen inzwischen vollständig der Einwegpfandpflicht. Der Stoffkreislauf wird dadurch besser geschlossen und die Ressourcen werden besser zurückgewonnen. Fluktuationen hinsichtlich der Nutzung verschiedener Verpackungsformate kommen abhängig von unterschiedlichen Marktfaktoren immer wieder vor.  8. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem wiederholten Unterschreiten der gesetzlichen Recyclingquote für Getränkekartons von 80 Prozent?  9. Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der gesetzlich vorgegebenen Recyclingquote für Getränkekartons sicherzustellen, und wenn ja, welche genau? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Das Recycling von Getränkekartons ist aufwändig und kostenintensiv. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage wurden in der Vergangenheit Kapazitäten für das Recycling von Getränkekartons geschlossen. Die europäische Verpackungsverordnung enthält ab dem Jahr 2030 Mehrweg-Vorgaben, die verbindlich einzuhalten sind. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Maßnahme zur Ausweitung des Einwegpfandes auf Getränkekartons, um deren Sammelmenge und das quantitative Recyclingergebnis zu verbessern? Getränkekartons werden bereits jetzt im Rahmen der Sammlung von Verpackungsabfällen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die dualen Systeme gesammelt und können in der Regel gut sortiert werden. Im Entwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes ist eine neue Recyclingquote von 80 Masseprozent für Flüssigkeitskartons vorgesehen. 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil nicht zurückgegebener Einwegpfandbehälter, und wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, dass Einnahmen aus nicht zurückgebrachten Einwegbehältern (sog. Pfandschlupf) zukünftig für Umweltzwecke verwendet werden sollten? Für Einwegkunststoffgetränkeflaschen ist im Berichtsjahr 2023 eine Getrenntsammelquote von 91,76 Prozent gemeldet worden. Diese sehr gute Quote ergibt sich aus dem Verhältnis der getrennt gesammelten Einwegkunststoffgetränkeflaschen zu den auf den Markt gebrachten Einwegkunststoffgetränkeflaschen insgesamt. Der sogenannte Pfandschlupf, also die eingenommenen, aber aufgrund nicht zurückgegebener Verpackungen nicht ausgeschütteten Pfandbeträge, fallen weit überwiegend beim Einzelhandel an. Dieser trägt jedoch auch einen Großteil der Kosten für die Rücknahme von bepfandeten Verpackungen, wie etwa die Aufstellung, den Unterhalt und die Reinigung von Pfandautomaten sowie Fläche und Personal für die Abwicklung der Rücknahme. Durch das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz sollen auf Basis der europäischen Verpackungsverordnung die Adressaten der erweiterten Herstellerverantwortung (insbesondere Hersteller und Organisationen für Herstellerverantwortung) verpflichtet werden, eine Organisation für Präventions- und Reduzierungsmaßnahmen in Bezug auf Verpackungsabfall zu gründen und zu finanzieren. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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