Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Entschließungsantrag zu Drs. 21/5346, 21/6398)
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Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Entschließungsantrag zu Drs. 21/5346, 21/6398)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6403
21. Wahlperiode 10.06.2026
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Julia Schneider, Lisa Badum, Harald
Ebner, Matthias Gastel, Julian Joswig, Sylvia Rietenberg, Stefan Schmidt, Katrin
Uhlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 21/5346, 21/6398 –
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer
Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestags stellt fest:
Die Europäische Union und die letzte Bundesregierung haben unter dem Green
Deal die Weichen auf Kreislaufwirtschaft gestellt. Neue Ökodesign-Regeln
machen nachhaltige Produkte zur Norm. Mit dem Recht auf Reparatur heißt es für
Verbraucher*innen reparieren statt wegwerfen. Einwegplastik verschwindet nach
und nach aus den Supermärkten und irreführendem Greenwashing wurde ein
Riegel vorgeschoben. Trotzdem kommen wir nur in Trippelschritten damit voran,
unseren materiellen Fußabdruck zu senken. Mit der Umsetzung der europäischen
Verpackungsverordnung (PPWR) bietet sich die Chance, den Verbrauch von
Verpackungen weiter zu verringern. Der vorliegende Entwurf bleibt jedoch weit
hinter diesem Anspruch zurück und lässt zentrale Hebel zur Abfallvermeidung und
Stärkung von Mehrwegsystemen ungenutzt.
Trotz rückläufiger Tendenzen bleibt das Aufkommen an Verpackungsabfällen in
Deutschland auf einem konstant hohen Niveau. Mit rund 213 Kilogramm pro
Kopf im Jahr 2023 liegt Deutschland europaweit weit vorne (www.umweltbun-
desamt.de/publikationen/aufkommen-verwertung-von-verpackungsabfallen-in).
Treiber dieser Entwicklung sind insbesondere der wachsende Onlinehandel, der
anhaltende Trend zu To-go-Produkten und kleinere Füllgrößen. Wachsenden
Anteil haben Verbundmaterialien, die sich nur schwer hochwertig recyceln lassen
(www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Tab_Ent-
wicklung-Verpackungsaufkommen_2026-03-05.pdf). Dies macht deutlich: Die
Fokussierung auf Recycling greift zu kurz. Entscheidend ist eine konsequente
Stärkung der Abfallvermeidung, Mehrweg sowie ein kreislauffähiges Design von
Verpackungen.
Gerade hier bleibt der Gesetzentwurf hinter den Möglichkeiten zurück. Besonders
deutlich wird dies bei der finanziellen Förderung zur Abfallvermeidung und für
den Aufbau einer Mehrweginfrastuktur. Die im Referentenentwurf noch
vorgesehene Organisation zur gezielten Förderung von Reduktions- und
Präventionsmaßnahmen wurde gestrichen (www.bundesumweltministerium.de/gesetz/
gesetzzur-anpassung-des-verpackungsrechts-und-anderer-rechtsbereiche-an-die-
verordnung-eu-2025-40). An ihre Stelle tritt eine unbestimmte Verpflichtung,
Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu ergreifen. Konkrete Ziele, Finanzierung und
Evaluationskriterien fehlen jedoch, wodurch die Regelung ins Leere zu laufen
droht. Angesichts des Handlungsdrucks ist dies unverständlich. Nicht nur in
Privathaushalten quellen Mülltonnen über, auch in Parks und auf Straßen stapeln sich
Einweg-Essensboxen und Einweg-Getränkebecher. Kommunale Stadtreiniger in
Deutschland entsorgen knapp 140 Liter Straßenmüll pro Jahr und Einwohner. Ein
Großteil dieser Abfälle sind mit mehr als 40 % Produkte aus Einwegplastik und
Verpackungen. Gerade große Konzerne sind in der Verantwortung, Lösungen
voranzubringen, die Abfallvermeidung und Mehrweg in den Vordergrund stellen,
und ihr Geschäftsmodell nicht auf scheinbar kostenlosen Einwegverpackungen
aufzubauen. Die PPWR selbst benennt mögliche Instrumente zur Abfallreduktion,
zum Beispiel Abgaben auf Einwegverpackungen. Einige Kommunen und Städte
sind hier bereits vorangegangen und können Beiträge zur Abfallreduktion
vorweisen (www.konstanz.de/leben+in+konstanz/umwelt/verpackungssteuer/
evaluation+zur+muellreduktion).
Auch im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung bleibt der Entwurf
hinter den Erwartungen zurück. Die Weiterentwicklung der Beteiligungsentgelte
nach ökologischen Kriterien fehlt komplett, stattdessen wird auf die kommenden
europäischen Vorgaben verwiesen. Somit wird eine weithin anerkannte
Notwendigkeit einer Reform an dieser Stelle wieder vertagt. Hersteller würden durch eine
Ökologisierung der Lizenzentgelte einen echten Anreiz erhalten, solche
Verpackungen herzustellen und zu verwenden, die gut recyclingfähig sind und
recyceltes Material enthalten. Dabei ist sicherzustellen, dass die Verfügbarkeit
hochwertiger Sekundärrohstoffe mit den Anreizen Schritt hält – etwa durch Leitmärkte
und Rezyklateinsatzquoten. Eine ambitionierte Übergangsregel hätte hier einen
wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der heimischen Recyclingbranche leisten
können, die angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage und des
zunehmenden Drucks durch günstige Importe erheblich unter Druck steht.
Insgesamt bleibt festzuhalten: Potenziale von Abfallvermeidung, Mehrweg und
ein kreislauffähiges Design von Verpackungen haben in diesem Gesetzentwurf
keinen Platz. Die fehlenden Ambitionen sind umso schwerer nachzuvollziehen,
als die wesentlichen Lösungen längst vorliegen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. Mehrwegsysteme systematisch zu stärken und einen verbindlichen
Maßnahmenplan zur Standardisierung von Mehrwegsystemen, insbesondere im
Hinblick auf Rückgabe und Kompatibilität von gemeinsamen Poolsystemen,
vorzulegen;
2. die von der Europäischen Verpackungsverordnung vorgesehene Ausweitung
der Mehrwegangebotspflicht auf alle Verpackungsarten im To-go-Bereich
bereits zum 1. Januar 2027 einzuführen;
3. den systematischen Aufbau einer bundesweiten Infrastruktur für Mehrweg
im To-go-Bereich voranzutreiben und dafür eine bundesweite Abgabe auf
To-go-Einwegverpackungen, die ökologische Kosten verursachergerecht
umlegt und eine ökologische Lenkungswirkung entfaltet, einzuführen;
4. den § 26 VerpackDG zu erweitern und die Förderung von Abfallvermeidung
und Mehrwegförderung als Aufgabe des Fonds aufzunehmen und analog zu
den österreichischen Regeln 0,5 % der eingenommen Lizenzentgelte dafür
zu verwenden;
5. echte Anreize für die Recyclingfähigkeit und den Rezyklateinsatz sowie die
Wiederverwendung von Verpackungen zu schaffen und dafür zeitnah und in
einem breit abgestimmten, transparenten Verfahren mit Wirtschaft,
Umweltverbänden und Vollzugsbehörden ein Modell zur Ökologisierung der
Lizenzentgelte umzusetzen.
6. angesichts der angespannten Lage der heimischen Recyclingbranche gezielt
aktiv zu werden und sich auf EU-Ebene im Rahmen des Industrial
Accelerator Act und des kommenden Circular Economy Act für klare „Recycled in
Europe“-Anreize einzusetzen; es bedarf der Schaffung von Leitmärkten für
Sekundärrohstoffe, die zirkuläre Wertschöpfung und einen geringen CO2-
Fußabdruck belohnen; gleichzeitig sind die verbindlichen
Rezyklateinsatzquoten auf weitere Produktgruppen auszuweiten; um die europäische
Recyclingindustrie vor unfairem Wettbewerb durch minderwertige oder
falsch deklarierte Importe zu schützen, müssen für eingeführte Rezyklate
zwingend die gleichen strengen Umwelt- und Nachweisstandards
(Schadstofffreiheit, Dekarbonisierungsgrad) gelten wie für in Europa recycelte
Materialien.
Berlin, den 9. Juni 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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