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Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Entschließungsantrag zu Drs. 21/5346, 21/6398)

dip / drucksache 10.06.2026 · WP 21 · 21/6403 · Entschließungsantrag · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 (Entschließungsantrag zu Drs. 21/5346, 21/6398) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6403 21. Wahlperiode 10.06.2026 Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Julia Schneider, Lisa Badum, Harald Ebner, Matthias Gastel, Julian Joswig, Sylvia Rietenberg, Stefan Schmidt, Katrin Uhlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung – Drucksachen 21/5346, 21/6398 – Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestags stellt fest: Die Europäische Union und die letzte Bundesregierung haben unter dem Green Deal die Weichen auf Kreislaufwirtschaft gestellt. Neue Ökodesign-Regeln machen nachhaltige Produkte zur Norm. Mit dem Recht auf Reparatur heißt es für Verbraucher*innen reparieren statt wegwerfen. Einwegplastik verschwindet nach und nach aus den Supermärkten und irreführendem Greenwashing wurde ein Riegel vorgeschoben. Trotzdem kommen wir nur in Trippelschritten damit voran, unseren materiellen Fußabdruck zu senken. Mit der Umsetzung der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) bietet sich die Chance, den Verbrauch von Verpackungen weiter zu verringern. Der vorliegende Entwurf bleibt jedoch weit hinter diesem Anspruch zurück und lässt zentrale Hebel zur Abfallvermeidung und Stärkung von Mehrwegsystemen ungenutzt. Trotz rückläufiger Tendenzen bleibt das Aufkommen an Verpackungsabfällen in Deutschland auf einem konstant hohen Niveau. Mit rund 213 Kilogramm pro Kopf im Jahr 2023 liegt Deutschland europaweit weit vorne (www.umweltbun- desamt.de/publikationen/aufkommen-verwertung-von-verpackungsabfallen-in). Treiber dieser Entwicklung sind insbesondere der wachsende Onlinehandel, der anhaltende Trend zu To-go-Produkten und kleinere Füllgrößen. Wachsenden Anteil haben Verbundmaterialien, die sich nur schwer hochwertig recyceln lassen (www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Tab_Ent- wicklung-Verpackungsaufkommen_2026-03-05.pdf). Dies macht deutlich: Die Fokussierung auf Recycling greift zu kurz. Entscheidend ist eine konsequente Stärkung der Abfallvermeidung, Mehrweg sowie ein kreislauffähiges Design von Verpackungen. Gerade hier bleibt der Gesetzentwurf hinter den Möglichkeiten zurück. Besonders deutlich wird dies bei der finanziellen Förderung zur Abfallvermeidung und für den Aufbau einer Mehrweginfrastuktur. Die im Referentenentwurf noch vorgesehene Organisation zur gezielten Förderung von Reduktions- und Präventionsmaßnahmen wurde gestrichen (www.bundesumweltministerium.de/gesetz/ gesetzzur-anpassung-des-verpackungsrechts-und-anderer-rechtsbereiche-an-die- verordnung-eu-2025-40). An ihre Stelle tritt eine unbestimmte Verpflichtung, Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu ergreifen. Konkrete Ziele, Finanzierung und Evaluationskriterien fehlen jedoch, wodurch die Regelung ins Leere zu laufen droht. Angesichts des Handlungsdrucks ist dies unverständlich. Nicht nur in Privathaushalten quellen Mülltonnen über, auch in Parks und auf Straßen stapeln sich Einweg-Essensboxen und Einweg-Getränkebecher. Kommunale Stadtreiniger in Deutschland entsorgen knapp 140 Liter Straßenmüll pro Jahr und Einwohner. Ein Großteil dieser Abfälle sind mit mehr als 40 % Produkte aus Einwegplastik und Verpackungen. Gerade große Konzerne sind in der Verantwortung, Lösungen voranzubringen, die Abfallvermeidung und Mehrweg in den Vordergrund stellen, und ihr Geschäftsmodell nicht auf scheinbar kostenlosen Einwegverpackungen aufzubauen. Die PPWR selbst benennt mögliche Instrumente zur Abfallreduktion, zum Beispiel Abgaben auf Einwegverpackungen. Einige Kommunen und Städte sind hier bereits vorangegangen und können Beiträge zur Abfallreduktion vorweisen (www.konstanz.de/leben+in+konstanz/umwelt/verpackungssteuer/ evaluation+zur+muellreduktion). Auch im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung bleibt der Entwurf hinter den Erwartungen zurück. Die Weiterentwicklung der Beteiligungsentgelte nach ökologischen Kriterien fehlt komplett, stattdessen wird auf die kommenden europäischen Vorgaben verwiesen. Somit wird eine weithin anerkannte Notwendigkeit einer Reform an dieser Stelle wieder vertagt. Hersteller würden durch eine Ökologisierung der Lizenzentgelte einen echten Anreiz erhalten, solche Verpackungen herzustellen und zu verwenden, die gut recyclingfähig sind und recyceltes Material enthalten. Dabei ist sicherzustellen, dass die Verfügbarkeit hochwertiger Sekundärrohstoffe mit den Anreizen Schritt hält – etwa durch Leitmärkte und Rezyklateinsatzquoten. Eine ambitionierte Übergangsregel hätte hier einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der heimischen Recyclingbranche leisten können, die angesichts der angespannten wirtschaftlichen Lage und des zunehmenden Drucks durch günstige Importe erheblich unter Druck steht. Insgesamt bleibt festzuhalten: Potenziale von Abfallvermeidung, Mehrweg und ein kreislauffähiges Design von Verpackungen haben in diesem Gesetzentwurf keinen Platz. Die fehlenden Ambitionen sind umso schwerer nachzuvollziehen, als die wesentlichen Lösungen längst vorliegen. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. Mehrwegsysteme systematisch zu stärken und einen verbindlichen Maßnahmenplan zur Standardisierung von Mehrwegsystemen, insbesondere im Hinblick auf Rückgabe und Kompatibilität von gemeinsamen Poolsystemen, vorzulegen; 2. die von der Europäischen Verpackungsverordnung vorgesehene Ausweitung der Mehrwegangebotspflicht auf alle Verpackungsarten im To-go-Bereich bereits zum 1. Januar 2027 einzuführen; 3. den systematischen Aufbau einer bundesweiten Infrastruktur für Mehrweg im To-go-Bereich voranzutreiben und dafür eine bundesweite Abgabe auf To-go-Einwegverpackungen, die ökologische Kosten verursachergerecht umlegt und eine ökologische Lenkungswirkung entfaltet, einzuführen; 4. den § 26 VerpackDG zu erweitern und die Förderung von Abfallvermeidung und Mehrwegförderung als Aufgabe des Fonds aufzunehmen und analog zu den österreichischen Regeln 0,5 % der eingenommen Lizenzentgelte dafür zu verwenden; 5. echte Anreize für die Recyclingfähigkeit und den Rezyklateinsatz sowie die Wiederverwendung von Verpackungen zu schaffen und dafür zeitnah und in einem breit abgestimmten, transparenten Verfahren mit Wirtschaft, Umweltverbänden und Vollzugsbehörden ein Modell zur Ökologisierung der Lizenzentgelte umzusetzen. 6. angesichts der angespannten Lage der heimischen Recyclingbranche gezielt aktiv zu werden und sich auf EU-Ebene im Rahmen des Industrial Accelerator Act und des kommenden Circular Economy Act für klare „Recycled in Europe“-Anreize einzusetzen; es bedarf der Schaffung von Leitmärkten für Sekundärrohstoffe, die zirkuläre Wertschöpfung und einen geringen CO2- Fußabdruck belohnen; gleichzeitig sind die verbindlichen Rezyklateinsatzquoten auf weitere Produktgruppen auszuweiten; um die europäische Recyclingindustrie vor unfairem Wettbewerb durch minderwertige oder falsch deklarierte Importe zu schützen, müssen für eingeführte Rezyklate zwingend die gleichen strengen Umwelt- und Nachweisstandards (Schadstofffreiheit, Dekarbonisierungsgrad) gelten wie für in Europa recycelte Materialien. Berlin, den 9. Juni 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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