Finanzierung der parteinahen Stiftungen im Jahr 2024
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Finanzierung der parteinahen Stiftungen im Jahr 2024
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/485
21. Wahlperiode 13.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Boehringer, Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, Mirco
Hanker, Jürgen Kögel, Thomas Ladzinski, Sergej Minich, Ulrike Schielke-Ziesing,
Julian Schmidt, Georg Schroeter, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Finanzierung der parteinahen Stiftungen im Jahr 2024
Seit Ende 2023 ist die Finanzierung der parteinahen Stiftungen im
Stiftungsfinanzierungsgesetz geregelt. Gemäß § 3 Absatz 3 dieses Gesetzes müssen die
Zuwendungen grundsätzlich in dem Verhältnis verteilt werden, das den
Durchschnitt der Ergebnisse widerspiegelt, welches die jeweils nahestehenden
politischen Parteien bei den letzten vier Bundestagswahlen erreicht hat. Die
folgenden Absätze 4 bis 6 regeln, inwiefern von diesem Grundschlüssel abgewichen
werden soll. Laut Auskunft der Bundesregierung (Antworten auf die
Schriftlichen Fragen 14 und 15 auf Bundestagsdrucksache 21/19) weichen die
Zuwendungen an parteinahen Stiftungen im Jahr 2024 deutlich von dem in § 3 Absatz
3 festgelegten Schlüssel ab. So erhielt die Friedrich-Ebert-Stiftung etwa
31,1 Prozent der Mittel, während ihr laut Grundschlüssel, je nach Lesart,
lediglich 23,7 oder 25,4 Prozent zugestanden hätten. Die Förderung im Jahr 2024
scheint nach Ansicht der Fragesteller ausweislich der Antwort auf die
Schriftliche Frage 9 auf Bundestagsdrucksache 20/15078 auch mit Blick auf die
Gesamthöhe von der Förderpraxis der 20. Legislaturperiode abzuweichen, da sie
deutlich niedriger auszufallen scheint als in den Vorjahren. Von den insgesamt
3,5 Mrd. Euro, die in der 20. Legislaturperiode an die parteinahen Stiftungen
ausgereicht wurden, entfallen lediglich 562,6 Mrd. Euro auf das Jahr 2024.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Anteile der Fördermittel entfallen gemäß § 3 Absatz 3 des
Stiftungsfinanzierungsgesetzes in der 21. Legislaturperiode auf die
verschiedenen parteinahen Stiftungen, und welchen Effekt hat die
Nichtberücksichtigung der nicht in den Deutschen Bundestag eingezogenen Parteien und der
AfD auf den Verteilungsschlüssel?
2. Wie kommt es zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen
Abweichungen bei den Mittelzuwendungen im Jahr 2024 (bitte für jede
Stiftung nachvollziehbar darlegen, welche Summe und welcher Anteil ihr
laut Grundschlüssel zusteht und welche Abweichungen aus welchem Grund
vorgenommen wurden)?
3. Wie hoch waren die Zuwendungen, die die parteinahen Stiftungen aus den
Haushaltstiteln 0601 685 12, 0601 894 12, 0502 687 27, 2302 687 04,
3002 681 10 in der 20. Legislaturperiode jeweils erhielten (bitte die Ist-
Werte nach Jahren, Titeln und Zuwendungsempfängern aufschlüsseln)?
4. Gab es weitere Haushaltstitel, aus denen die parteinahen Stiftungen in
diesem Zeitraum Gelder erhielten?
5. Wenn Frage 4 bejaht wurde, aus welchen Titeln sind in welcher Höhe
zusätzliche Mittel an die parteinahen Stiftungen geflossen (bitte die Ist-Werte
nach Jahren, Titeln und Zuwendungsempfängern aufschlüsseln)?
6. Aus welchem Grund, auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck
erhielt die Friedrich-Ebert-Stiftung in der 20. Legislaturperiode
609,94 Mio. Euro aus dem Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und
Klimaschutz (BMWK, siehe die Antwort auf Schriftliche Frage 9 auf
Bundestagsdrucksache 20/15078), und wieso reichte das BMWK Mittel an die
Friedrich-Ebert-Stiftung, nicht aber an die anderen parteinahen Stiftungen
aus?
Berlin, den 3. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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