Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen in den Haushaltsjahren 2024 und 2025
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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen in den Haushaltsjahren 2024 und 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6836
21. Wahlperiode 02.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, Mirco Hanker, Jürgen
Koegel, Thomas Ladzinski, Sergej Minich, Julian Schmidt, Georg Schroeter,
Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD
Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen in den Haushaltsjahren 2024
und 2025
Die Fragesteller nehmen die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen
Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/7884, 20/8838 sowie 20/10952
(neu) zum Anlass für eine weitere Nachfrage.
In den genannten Antworten hat die Bundesregierung umfangreiche, jedoch
nach eigener Darstellung lediglich mit „zumutbarem Aufwand“ ermittelte
Übersichten zur Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) für die
Haushaltsjahre 2022, 2023 sowie den Regierungsentwurf 2024 vorgelegt.
Zugleich wurde wiederholt auf definitorische Unklarheiten des Begriffs der
Nichtregierungsorganisation, auf das Ressortprinzip sowie auf fehlende zentrale
Übersichten verwiesen. Vor dem Hintergrund der erheblichen politischen sowie
haushaltsrechtlichen Bedeutung der Förderung zivilgesellschaftlicher Akteure
halten es die Fragesteller für erforderlich, die vorliegenden Informationen für
das Haushaltsjahren 2024 und 2025 zu aktualisieren und den Deutschen
Bundestag erneut über Umfang, Struktur und Empfänger der NGO-Finanzierung
durch den Bund zu unterrichten. Die Fragesteller gehen dabei – wie bereits in
den genannten Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf
den Bundestagsdrucksachen 20/7884, 20/8838 sowie 20/10952 (neu) – von der
dort verwendeten definitorischen Abgrenzung von
Nichtregierungsorganisationen aus.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche in Deutschland ansässigen oder aktiven
Nichtregierungsorganisationen unterstützt der Bund in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 unmittelbar
oder mittelbar, einschließlich durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes
befindliche Unternehmen (bitte titelscharf nach Einzelplänen, Kapiteln und
Titeln mit Angaben zu Förderzeitraum, Förderrichtlinie bzw.
Rechtsgrundlage sowie zur Höhe der bewilligten und der tatsächlich ausgezahlten
Förderung, gesondert nach institutioneller Förderung und Projektförderung, in
maschinenlesbarer Form auflisten)?
2. Welche internationalen Nichtregierungsorganisationen unterstützte der
Bund in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 unmittelbar oder mittelbar,
einschließlich durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche
Unternehmen (bitte titelscharf nach Einzelplänen, Kapiteln und Titeln mit
Angaben zu Förderzeitraum, Förderrichtlinie bzw. Rechtsgrundlage sowie zur
Höhe der bewilligten und der tatsächlich ausgezahlten Förderung, gesondert
nach institutioneller Förderung und Projektförderung, in maschinenlesbarer
Form auflisten)?
3. Welche Förderrichtlinien gemäß §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung
oder sonstiger Rechtsgrundlagen liegen der Förderung von
Nichtregierungsorganisationen in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 zugrunde (bitte
nach Ressorts geordnet mit Angabe der jeweils vorgesehenen
Haushaltsmittel darstellen)?
4. Welche Nichtregierungsorganisationen erhielten in den Haushaltsjahren
2024 und 2025 als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Bundesmittel, und
in welchen Fällen ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Weiterleitung
von Zuwendungen an weitere Nichtregierungsorganisationen erfolgt (bitte
nach Einzelplänen, Kapiteln und Titeln differenzieren)?
5. Inwieweit verfügt die Bundesregierung inzwischen über aktualisierte oder
verbesserte Übersichten zur Finanzierung von
Nichtregierungsorganisationen, insbesondere vor dem Hintergrund der wiederholten Nachfragen der
Fragesteller auf den Bundestagsdrucksachen 20/7747, 20/8598 und
20/10345?
6. Plant die Bundesregierung, die in den genannten Antworten der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen
20/7884, 20/8838 sowie 20/10952 (neu) enthaltenen Übersichten
fortzuschreiben und für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu aktualisieren, um
dem parlamentarischen Informationsrecht dauerhaft Rechnung zu tragen,
und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 23. Juni 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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