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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen in den Haushaltsjahren 2024 und 2025

dip / drucksache 02.07.2026 · WP 21 · 21/6836 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 Deutscher Bundestag Drucksache 21/6836 21. Wahlperiode 02.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Marcus Bühl, Mirco Hanker, Jürgen Koegel, Thomas Ladzinski, Sergej Minich, Julian Schmidt, Georg Schroeter, Wolfgang Wiehle und der Fraktion der AfD Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 Die Fragesteller nehmen die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/7884, 20/8838 sowie 20/10952 (neu) zum Anlass für eine weitere Nachfrage. In den genannten Antworten hat die Bundesregierung umfangreiche, jedoch nach eigener Darstellung lediglich mit „zumutbarem Aufwand“ ermittelte Übersichten zur Förderung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) für die Haushaltsjahre 2022, 2023 sowie den Regierungsentwurf 2024 vorgelegt. Zugleich wurde wiederholt auf definitorische Unklarheiten des Begriffs der Nichtregierungsorganisation, auf das Ressortprinzip sowie auf fehlende zentrale Übersichten verwiesen. Vor dem Hintergrund der erheblichen politischen sowie haushaltsrechtlichen Bedeutung der Förderung zivilgesellschaftlicher Akteure halten es die Fragesteller für erforderlich, die vorliegenden Informationen für das Haushaltsjahren 2024 und 2025 zu aktualisieren und den Deutschen Bundestag erneut über Umfang, Struktur und Empfänger der NGO-Finanzierung durch den Bund zu unterrichten. Die Fragesteller gehen dabei – wie bereits in den genannten Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/7884, 20/8838 sowie 20/10952 (neu) – von der dort verwendeten definitorischen Abgrenzung von Nichtregierungsorganisationen aus. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche in Deutschland ansässigen oder aktiven Nichtregierungsorganisationen unterstützt der Bund in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 unmittelbar oder mittelbar, einschließlich durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (bitte titelscharf nach Einzelplänen, Kapiteln und Titeln mit Angaben zu Förderzeitraum, Förderrichtlinie bzw. Rechtsgrundlage sowie zur Höhe der bewilligten und der tatsächlich ausgezahlten Förderung, gesondert nach institutioneller Förderung und Projektförderung, in maschinenlesbarer Form auflisten)? 2. Welche internationalen Nichtregierungsorganisationen unterstützte der Bund in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 unmittelbar oder mittelbar, einschließlich durch mehrheitlich im Eigentum des Bundes befindliche Unternehmen (bitte titelscharf nach Einzelplänen, Kapiteln und Titeln mit Angaben zu Förderzeitraum, Förderrichtlinie bzw. Rechtsgrundlage sowie zur Höhe der bewilligten und der tatsächlich ausgezahlten Förderung, gesondert nach institutioneller Förderung und Projektförderung, in maschinenlesbarer Form auflisten)? 3. Welche Förderrichtlinien gemäß §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung oder sonstiger Rechtsgrundlagen liegen der Förderung von Nichtregierungsorganisationen in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 zugrunde (bitte nach Ressorts geordnet mit Angabe der jeweils vorgesehenen Haushaltsmittel darstellen)? 4. Welche Nichtregierungsorganisationen erhielten in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 als Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger Bundesmittel, und in welchen Fällen ist der Bundesregierung bekannt, dass eine Weiterleitung von Zuwendungen an weitere Nichtregierungsorganisationen erfolgt (bitte nach Einzelplänen, Kapiteln und Titeln differenzieren)? 5. Inwieweit verfügt die Bundesregierung inzwischen über aktualisierte oder verbesserte Übersichten zur Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen, insbesondere vor dem Hintergrund der wiederholten Nachfragen der Fragesteller auf den Bundestagsdrucksachen 20/7747, 20/8598 und 20/10345? 6. Plant die Bundesregierung, die in den genannten Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf den Bundestagsdrucksachen 20/7884, 20/8838 sowie 20/10952 (neu) enthaltenen Übersichten fortzuschreiben und für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 zu aktualisieren, um dem parlamentarischen Informationsrecht dauerhaft Rechnung zu tragen, und wenn nein, warum nicht? Berlin, den 23. Juni 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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