Auslandsaktivitäten politischer Stiftungen aus Deutschland
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Auslandsaktivitäten politischer Stiftungen aus Deutschland
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2842
21. Wahlperiode 17.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stefan Keuter, Dr. Anna Rathert, Jan Wenzel Schmidt,
Dr. Alexander Wolf, Uwe Schulz, Udo Theodor Hemmelgarn, Diana Zimmer,
Dr. Rainer Rothfuß und der Fraktion der AfD
Auslandsaktivitäten politischer Stiftungen aus Deutschland
Die deutschen politischen Stiftungen (Friedrich-Ebert-Stiftung, Friedrich-
Naumann-Stiftung für die Freiheit, Hanns-Seidel-Stiftung, Heinrich-Böll-
Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Rosa-Luxemburg-Stiftung) entfalten eine
ganze Reihe von Auslandsaktivitäten und betreiben nach Ansicht der
Fragesteller eine Nebenaußenpolitik. Die vorliegende Kleine Anfrage dient der
Aktualisierung der Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf
Bundestagsdrucksache 19/4138 sowie Bundestagsdrucksache 20/14695.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Projekte oder sonstigen Vorhaben, die durch politische Stiftungen
aus Deutschland im Ausland organisiert werden, werden durch
Bundesmittel in welcher Höhe im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren (bitte
angeben) gefördert (bitte nach Jahresscheiben, Titel des Projekts bzw.
Vorhabens, Zuwendungsempfänger, Zeitraum, Staat, Höhe der Förderung und
Haushaltsplan aufschlüsseln)?
2. Welche Veranstaltungen, die durch politische Stiftungen aus Deutschland
im Ausland organisiert werden, werden durch Bundesmittel in welcher
Höhe im Jahr 2025 sowie ggf. in den Folgejahren (bitte angeben) gefördert
(bitte nach Jahresscheiben, Titel der Veranstaltung, Zuwendungsempfänger,
Zeitraum, Staat, Höhe der Förderung und Haushaltsplan aufschlüsseln)?
3. Gab es Projekte, sonstige Vorhaben oder Veranstaltungen, die durch
Bundesmittel seit 2018 gefördert wurden und bei denen es Rückforderungen
oder missbräuchliches Verwenden von Bundesmitteln gegeben hat (bitte
wie in der Antwort zu Frage 1 aufschlüsseln)?
4. Sollen auch bundesgeförderte Projekte, sonstige Vorhaben oder
Veranstaltungen im Ausland (insbesondere, aber nicht nur durch politische
Stiftungen aus Deutschland durchgeführte) auf die Verfassungsmäßigkeit durch
den Verfassungsschutz oder andere Sicherheitsbehörden überprüft werden,
und wenn ja, um welche Projekte, sonstigen Vorhaben oder Veranstaltung
handelt es sich, wann soll die Überprüfung beginnen und wann
(voraussichtlich) soll sie abgeschlossen sein (bitte begründen; vgl. https://netzpoliti
k.org/2025/zivilgesellschaft-familienministerin-will-demokratieprojekte-mi
t-verfassungsschutz-durchleuchten/)?
5. Wenn Frage 4 verneint wird, gelten nach Ansicht der Bundesregierung die
Werte des Grundgesetzes nicht im Ausland (bitte begründen)?
6. Wenn Frage 4 verneint wird, wie soll nach Ansicht der Bundesregierung
gewährleistet werden, dass keine extremistischen Projekte, Vorhaben oder
Veranstaltungen bzw. Projekt- oder Vorhabensträger gefördert werden (bitte
begründen; vgl. www.lobbyregister.bundestag.de/media/85/80/325686/Stell
ungnahme-Gutachten-SG2406270257.pdf, S. 10)?
Berlin, den 14. November 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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