Stand der Erfassung der Messerkriminalität auf Bundesebene (Ende März 2026) (Antwort zu Drs. 21/5205)
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Stand der Erfassung der Messerkriminalität auf Bundesebene (Ende März 2026) (Antwort zu Drs. 21/5205)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5507
21. Wahlperiode 21.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio,
Dr. Bernd Baumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5205 –
Stand der Erfassung der Messerkriminalität auf Bundesebene (Ende März 2026)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vor dem Hintergrund des Anstiegs von Straftaten unter Verwendung des
Tatmittels „Messer“ hatte sich die 208. Sitzung der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) im Juni 2018 dafür
ausgesprochen, Messerangriffe zukünftig bundeseinheitlich statistisch zu erfassen. Dies
sollte als Grundlage für eine valide und verbesserte Darstellung der
Kriminalitätslage und der daraus resultierenden Handlungserfordernisse dienen. In einer
Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage wird ausgeführt,
dass in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) seit dem 1. Januar 2020
„Messerangriffe“ bundesweit als „Phänomen“, d. h. als Information zum Fall,
registriert werden. Im Berichtsjahr 2024 wurden demnach insgesamt 29 014
Fälle mit dem Phänomen „Messerangriff“ in der PKS erfasst. Aussagen zu
Tatverdächtigen seien auf Basis der Erfassung des Phänomens
„Messerangriff“ jedoch nicht möglich. Bei einem Fall der Körperverletzung mit
„Phänomen Messerangriff“ könnten beispielsweise neben dem mit einem Messer
drohenden oder handelnden Tatverdächtigen auch unbewaffnete
Tatverdächtige erfasst sein. Laut Antwort der Bundesregierung werden seit dem 1. Januar
2025 in der PKS bundesweit zusätzlich zu der bisherigen fallbezogenen
Erfassung des Phänomens „Messerangriff“ auch die Art der Messerverwendung
fall- und tatverdächtigenbezogen erfasst. In Vorbereitung der Veröffentlichung
der PKS-Daten für das Berichtsjahr 2025 ist laut Bundesregierung allerdings
festgestellt worden, dass die hierzu erfassten Daten nicht valide sind (Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 13 des Abgeordneten Martin
Hess vom 13. März 2026 auf Bundestagsdrucksache 21/5005).
Die Antwort erstaunt die Fragesteller, weil verfügbare Daten zu
Messerangriffen auf Bundesebene im Kontext der sicherheitspolitischen
Auseinandersetzung in Bezug auf den Anteil importierter Kriminalität nach ihrer Auffassung
einer besonders dringlichen Bearbeitung unterliegen sollten. Nunmehr arbeitet
die Bundesregierung seit drei Wahlperioden an einer aussagekräftigen
bundesweiten Erfassung. Die mangelhafte Erfassung war bereits Gegenstand einer
parlamentarischen Initiative der Fraktion der AfD im Jahr 2022
(Bundestagsdrucksache 20/4871). Bundesländer wie Baden-Württemberg haben ihre
Kriminalstatistiken seit 2014 im Hinblick auf dieses Sicherheitsproblem
aussagekräftig aufgeschlüsselt, einschließlich der Anzahl und Zusammensetzung der
Tatverdächtigen nach Herkunft (seit 2022 in veränderter Form und nicht nur
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. April 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
auf Gewaltdelikte bezogen; vgl. Sicherheitsbericht 2018, S. 39;
Sicherheitsbericht 2024, S. 67).
1. Warum genau sind die PKS-Daten zu Messerangriffen sowie
diesbezüglichen Tatverdächtigen und deren Nationalität (bezüglich der Nationalität
ist zumindest die Unterscheidung deutsch bzw. nichtdeutsch gemeint
bzw. deren Anteile) nach Kenntnis der Bundesregierung nicht valide
(bitte dazu auch chronologisch auflisten, welche genauen
Validitätsprobleme erkannt worden sind und ob diese nur bei einzelnen Länderdaten
aufgetreten sind)?
Die in der Frage getroffene Aussage, dass die Daten in der Polizeilichen
Kriminalstatistik (PKS) zu Messerangriffen nicht valide seien, ist unzutreffend. Die
fehlende Validität bezieht sich ausschließlich auf die neuen Werte des Katalogs
„Art der Waffenverwendung“.
Seit dem Berichtsjahr 2025 erfolgt in der PKS die Erfassung, ob eine
tatverdächtige Person ein Messer mitgeführt, mit ihm gedroht oder es angewendet
hat, um auch Aussagen zu Tatverdächtigen bei Fällen des Phänomens
„Messerangriff“ treffen zu können. Hierzu wurde der neue Katalog „Art der
Waffenverwendung“ eingeführt, der sowohl bei den Fällen (aufgeklärte und unaufgeklärte
Fälle) als auch bei tatverdächtigen Personen bei aufgeklärten Fällen genutzt
wird.
Bei der Neueinführung von PKS-Katalogen ist es nicht ungewöhnlich, dass die
Erfassungsroutinen bei neuen zusätzlichen Inhalten der Massenstatistik zu
Beginn länderübergreifend uneinheitlich sind und die Erfassungspraxis
umzustellen bzw. anzupassen ist. Die neu zu erfassenden Inhalte können sich dann im
ersten Erfassungsjahr als nicht valide herausstellen. Dies wurde auch bei dem
neu eingeführten Katalog unter Einbeziehung des Phänomens „Messerangriff“
festgestellt. So wurden Datenkombinationen erfasst, die implausibel bzw. nicht
möglich sind.
2. Erfolgten ggf. Hinweise aus den Ländern, dass bestimmte übermittelte
Daten zu Messerangriffen nicht valide sein könnten (bitte anonymisiert
nach der Anzahl der Länder, die einen solchen Hinweis an den Bund
übermittelt haben, nach Inhalt und nach Eingangszeitpunkt
aufschlüsseln)?
Im Zuge der PKS-Jahresverarbeitung im Februar 2026 teilte ein Land mit, dass
aufgrund von Qualitätssicherungsproblemen die Daten des Katalogs „Art der
Waffenverwendung“ zu den Tatverdächtigen nur eingeschränkt belastbar sind.
Zudem sind dem Bundeskriminalamt (BKA) bei der Erstellung der
Bundestabellen zu den neuen Datenfeldern „Art der Waffenverwendung“ für das
Berichtsjahr 2025 Inkonsistenzen aufgefallen. Erfassungsunterschiede zwischen
einzelnen Ländern können in der Regel nur länderübergreifend und nicht durch
die Länder selbst identifiziert werden.
3. Lassen sich die Validitätsprobleme im Sinne der Schriftlichen Frage (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller) für das Jahr 2025 beheben
(beispielsweise im Sinne einer Herausrechnung einzelner Daten), und wenn nein,
warum nicht?
Die Validitätsprobleme lassen sich rückwirkend nicht beheben. Die
Jahresverarbeitung des PKS-Datenbestands für das Berichtsjahr 2025 ist bereits
abgeschlossen und damit nicht mehr veränderbar.
4. Welche genaue Abteilung welcher Behörde des Bundes hat die
Validitätsprobleme festgestellt?
Die im BKA für die PKS des Bundes zuständige Abteilung IZ hat bei der
Erstellung der Bundestabellen zu den neuen Datenfeldern „Art der
Waffenverwendung“ für das Berichtsjahr 2025 Inkonsistenzen festgestellt.
5. Wurde der Bundesminister des Innern oder wurden Staatssekretäre über
diese sicherheitspolitisch relevante Datenproblematik informiert, wenn
ja, wer zu welchem Zeitpunkt, und mit welchem Inhalt?
Über die Inkonsistenzen der Daten zu den neuen Werten des Katalogs „Art der
Waffenverwendung“ beim Fall und bei den tatverdächtigen Personen für das
Berichtsjahr 2025 wurde das Bundesministerium des Innern (BMI) Anfang
März 2026 informiert.
Die zuständigen Staatssekretäre erhielten davon im Rahmen der Beantwortung
der von den Fragestellern in Bezug genommenen Schriftlichen Frage 13 des
Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 21/5005 Kenntnis. Der
Bundesminister des Innern erhielt im Zuge der Vorbereitung der
Veröffentlichung der PKS für das Berichtsjahr 2025 Kenntnis.
6. Erfolgten unabhängig von der Frage der Validität im Vorfeld oder
Nachgang Weisungen im Hinblick auf die vollständige oder nichtvollständige
Veröffentlichung der beim Bund vorliegenden PKS-Daten zu
Messerangriffen für das Jahr 2025, wenn ja, in Bezug auf welchen genauen
Regelungsgegenstand, und wann wurden diese Weisungen jeweils von wem
erteilt?
Über die fehlende Validität der Daten zu den neuen Werten des Katalogs „Art
der Waffenverwendung“ beim Fall und bei den tatverdächtigen Personen hat
das BKA die zuständigen PKS-Fachdienststellen in den Ländern informiert.
Das BKA steht seitdem mit den Ländern in einem engen Austausch, um
Qualitätssicherungsmaßnahmen bereits im laufenden Berichtsjahr auch rückwirkend
für 2026 treffen zu können. Weisungen wurden nicht erteilt.
Aus Sicht des BMI ist darauf hinzuwirken, dass die Daten für das Berichtsjahr
2026 in valider Form erfasst werden. Das BMI wird die festgestellten
Erfassungsdefizite auch in den dafür vorgesehenen Gremien der Ständigen
Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) ansprechen.
7. Für welches Jahr rechnet die Bundesregierung mit validen Daten zu
Messerangriffen, also zu der Anzahl der Tatverdächtigen und deren
Nationalitäten nach Anteilen?
Aufgrund der unverzüglich nach Feststellung der Inkonsistenzen getroffenen
Maßnahmen und der Befassung der polizeilichen Gremien mit der Thematik
hält es die Bundesregierung für realistisch, dass für das Berichtsjahr 2026
valide Daten zu Tatverdächtigen bei Fällen von Messerangriffen vorliegen werden.
8. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer Aufschlüsselung von
Messerangriffen nach Tatverdächtigen und deren Nationalität für eine
sicherheitspolitische Gesamtschau auf Bundesebene bei?
Für die Bundesregierung ist der zu erwartende Erkenntnisgewinn auf
Bundesebene von hohem sicherheitspolitischem Interesse. Eine bundeseinheitliche,
differenzierte Datengrundlage zu den Tatverdächtigen trägt aus Sicht der
Bundesregierung dazu bei, die sicherheitspolitische Debatte zu objektivieren sowie
Maßnahmen zur Bekämpfung der Messerkriminalität mit einer entsprechenden
Datengrundlage zu unterlegen.
9. Wird es in der PKS 2025 des Bundes wieder eine Aufschlüsselung des
Phänomens „Messerangriffe“ im Aufschlüsselungsumfang der PKS 2024
geben, und sind die diesbezüglichen Daten valide?
Der IMK-Bericht „Ausgewählte Zahlen im Überblick“ wird – wie im Vorjahr –
Informationen zum Phänomen „Messerangriffe“ beinhalten. Die Daten sind
valide.
10. Welche alternativen Datengrundlagen stehen der Bundesregierung zur
Analyse von Messerangriffen ggf. noch zur Verfügung, und hat sie diese
in der Vergangenheit bereits für diese Zwecke genutzt (bitte auflisten und
ggf. die Analysen mit Titel benennen)?
Der Bundesregierung stehen keine alternativen Datengrundlagen zur
Darstellung bzw. Analyse bundesweiter Messerangriffe zur Verfügung.
11. Plant die Bundesregierung als Ergänzung zur PKS-Bund 2025 ein
gesondertes BKA-Lagebild (BKA = Bundeskriminalamt) zur
Messerkriminalität bzw. eine Sonderauswertung unter der Verwendung der nicht
zusammengeführten (validen) Länderdaten (oder Länder-PKS-Berichte 2025),
um eine bestmögliche Übersicht auf Bundesebene zur Entwicklung der
Messerangriffe und zur Zusammensetzung der Tatverdächtigen nach
Herkunft zu erhalten, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant kein gesondertes BKA-Lagebild. Daten zu
Messerangriffen stehen zur Verfügung und werden auch in der PKS des Bundes
veröffentlicht. Nicht valide Daten werden nicht genutzt, weitergegeben oder
veröffentlicht.
12. In wie vielen anderen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung
vor, dass trotz kontinuierlicher Datenkontrollen bei einer Einführung
eines „neuen Katalogs“ (zum Begriff des Katalogs wird beispielsweise
auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 5 auf
Bundestagsdrucksache 20/11498 verwiesen) in der PKS im ersten Jahr keine validen
Daten vorgelegen haben (bitte nach Vorgang, Jahr und Grund der
Verzögerung aufschlüsseln)?
Die Kataloge Tatörtlichkeit, Phänomene, Ereignis und Verletzungsgrad wurden
mit dem PKS-Manual 6.0 zum 1. Januar 2020 eingeführt. Hier wurde zunächst
eine Pilotphase vorgesehen, u. a. um die Datenvalidität zu prüfen und
Maßnahmen zur Optimierung ergreifen zu können. Valide Daten lagen ab dem
Berichtsjahr 2024 vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung insbesondere zu Frage 5
der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/8337
sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 40 des
Abgeordneten Matthias Helferich und auf die schriftliche Frage 41 des
Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 20/7828 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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