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Stand der Erfassung der Messerkriminalität auf Bundesebene (Ende März 2026) (Antwort zu Drs. 21/5205)

dip / drucksache 21.04.2026 · WP 21 · 21/5507 · Antwort · Original ↗

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Stand der Erfassung der Messerkriminalität auf Bundesebene (Ende März 2026) (Antwort zu Drs. 21/5205) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5507 21. Wahlperiode 21.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5205 – Stand der Erfassung der Messerkriminalität auf Bundesebene (Ende März 2026) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vor dem Hintergrund des Anstiegs von Straftaten unter Verwendung des Tatmittels „Messer“ hatte sich die 208. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) im Juni 2018 dafür ausgesprochen, Messerangriffe zukünftig bundeseinheitlich statistisch zu erfassen. Dies sollte als Grundlage für eine valide und verbesserte Darstellung der Kriminalitätslage und der daraus resultierenden Handlungserfordernisse dienen. In einer Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage wird ausgeführt, dass in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) seit dem 1. Januar 2020 „Messerangriffe“ bundesweit als „Phänomen“, d. h. als Information zum Fall, registriert werden. Im Berichtsjahr 2024 wurden demnach insgesamt 29 014 Fälle mit dem Phänomen „Messerangriff“ in der PKS erfasst. Aussagen zu Tatverdächtigen seien auf Basis der Erfassung des Phänomens „Messerangriff“ jedoch nicht möglich. Bei einem Fall der Körperverletzung mit „Phänomen Messerangriff“ könnten beispielsweise neben dem mit einem Messer drohenden oder handelnden Tatverdächtigen auch unbewaffnete Tatverdächtige erfasst sein. Laut Antwort der Bundesregierung werden seit dem 1. Januar 2025 in der PKS bundesweit zusätzlich zu der bisherigen fallbezogenen Erfassung des Phänomens „Messerangriff“ auch die Art der Messerverwendung fall- und tatverdächtigenbezogen erfasst. In Vorbereitung der Veröffentlichung der PKS-Daten für das Berichtsjahr 2025 ist laut Bundesregierung allerdings festgestellt worden, dass die hierzu erfassten Daten nicht valide sind (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 13 des Abgeordneten Martin Hess vom 13. März 2026 auf Bundestagsdrucksache 21/5005). Die Antwort erstaunt die Fragesteller, weil verfügbare Daten zu Messerangriffen auf Bundesebene im Kontext der sicherheitspolitischen Auseinandersetzung in Bezug auf den Anteil importierter Kriminalität nach ihrer Auffassung einer besonders dringlichen Bearbeitung unterliegen sollten. Nunmehr arbeitet die Bundesregierung seit drei Wahlperioden an einer aussagekräftigen bundesweiten Erfassung. Die mangelhafte Erfassung war bereits Gegenstand einer parlamentarischen Initiative der Fraktion der AfD im Jahr 2022 (Bundestagsdrucksache 20/4871). Bundesländer wie Baden-Württemberg haben ihre Kriminalstatistiken seit 2014 im Hinblick auf dieses Sicherheitsproblem aussagekräftig aufgeschlüsselt, einschließlich der Anzahl und Zusammensetzung der Tatverdächtigen nach Herkunft (seit 2022 in veränderter Form und nicht nur Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. auf Gewaltdelikte bezogen; vgl. Sicherheitsbericht 2018, S. 39; Sicherheitsbericht 2024, S. 67).  1. Warum genau sind die PKS-Daten zu Messerangriffen sowie diesbezüglichen Tatverdächtigen und deren Nationalität (bezüglich der Nationalität ist zumindest die Unterscheidung deutsch bzw. nichtdeutsch gemeint bzw. deren Anteile) nach Kenntnis der Bundesregierung nicht valide (bitte dazu auch chronologisch auflisten, welche genauen Validitätsprobleme erkannt worden sind und ob diese nur bei einzelnen Länderdaten aufgetreten sind)? Die in der Frage getroffene Aussage, dass die Daten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zu Messerangriffen nicht valide seien, ist unzutreffend. Die fehlende Validität bezieht sich ausschließlich auf die neuen Werte des Katalogs „Art der Waffenverwendung“. Seit dem Berichtsjahr 2025 erfolgt in der PKS die Erfassung, ob eine tatverdächtige Person ein Messer mitgeführt, mit ihm gedroht oder es angewendet hat, um auch Aussagen zu Tatverdächtigen bei Fällen des Phänomens „Messerangriff“ treffen zu können. Hierzu wurde der neue Katalog „Art der Waffenverwendung“ eingeführt, der sowohl bei den Fällen (aufgeklärte und unaufgeklärte Fälle) als auch bei tatverdächtigen Personen bei aufgeklärten Fällen genutzt wird. Bei der Neueinführung von PKS-Katalogen ist es nicht ungewöhnlich, dass die Erfassungsroutinen bei neuen zusätzlichen Inhalten der Massenstatistik zu Beginn länderübergreifend uneinheitlich sind und die Erfassungspraxis umzustellen bzw. anzupassen ist. Die neu zu erfassenden Inhalte können sich dann im ersten Erfassungsjahr als nicht valide herausstellen. Dies wurde auch bei dem neu eingeführten Katalog unter Einbeziehung des Phänomens „Messerangriff“ festgestellt. So wurden Datenkombinationen erfasst, die implausibel bzw. nicht möglich sind.  2. Erfolgten ggf. Hinweise aus den Ländern, dass bestimmte übermittelte Daten zu Messerangriffen nicht valide sein könnten (bitte anonymisiert nach der Anzahl der Länder, die einen solchen Hinweis an den Bund übermittelt haben, nach Inhalt und nach Eingangszeitpunkt aufschlüsseln)? Im Zuge der PKS-Jahresverarbeitung im Februar 2026 teilte ein Land mit, dass aufgrund von Qualitätssicherungsproblemen die Daten des Katalogs „Art der Waffenverwendung“ zu den Tatverdächtigen nur eingeschränkt belastbar sind. Zudem sind dem Bundeskriminalamt (BKA) bei der Erstellung der Bundestabellen zu den neuen Datenfeldern „Art der Waffenverwendung“ für das Berichtsjahr 2025 Inkonsistenzen aufgefallen. Erfassungsunterschiede zwischen einzelnen Ländern können in der Regel nur länderübergreifend und nicht durch die Länder selbst identifiziert werden.  3. Lassen sich die Validitätsprobleme im Sinne der Schriftlichen Frage (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) für das Jahr 2025 beheben (beispielsweise im Sinne einer Herausrechnung einzelner Daten), und wenn nein, warum nicht? Die Validitätsprobleme lassen sich rückwirkend nicht beheben. Die Jahresverarbeitung des PKS-Datenbestands für das Berichtsjahr 2025 ist bereits abgeschlossen und damit nicht mehr veränderbar.  4. Welche genaue Abteilung welcher Behörde des Bundes hat die Validitätsprobleme festgestellt? Die im BKA für die PKS des Bundes zuständige Abteilung IZ hat bei der Erstellung der Bundestabellen zu den neuen Datenfeldern „Art der Waffenverwendung“ für das Berichtsjahr 2025 Inkonsistenzen festgestellt.  5. Wurde der Bundesminister des Innern oder wurden Staatssekretäre über diese sicherheitspolitisch relevante Datenproblematik informiert, wenn ja, wer zu welchem Zeitpunkt, und mit welchem Inhalt? Über die Inkonsistenzen der Daten zu den neuen Werten des Katalogs „Art der Waffenverwendung“ beim Fall und bei den tatverdächtigen Personen für das Berichtsjahr 2025 wurde das Bundesministerium des Innern (BMI) Anfang März 2026 informiert. Die zuständigen Staatssekretäre erhielten davon im Rahmen der Beantwortung der von den Fragestellern in Bezug genommenen Schriftlichen Frage 13 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 21/5005 Kenntnis. Der Bundesminister des Innern erhielt im Zuge der Vorbereitung der Veröffentlichung der PKS für das Berichtsjahr 2025 Kenntnis.  6. Erfolgten unabhängig von der Frage der Validität im Vorfeld oder Nachgang Weisungen im Hinblick auf die vollständige oder nichtvollständige Veröffentlichung der beim Bund vorliegenden PKS-Daten zu Messerangriffen für das Jahr 2025, wenn ja, in Bezug auf welchen genauen Regelungsgegenstand, und wann wurden diese Weisungen jeweils von wem erteilt? Über die fehlende Validität der Daten zu den neuen Werten des Katalogs „Art der Waffenverwendung“ beim Fall und bei den tatverdächtigen Personen hat das BKA die zuständigen PKS-Fachdienststellen in den Ländern informiert. Das BKA steht seitdem mit den Ländern in einem engen Austausch, um Qualitätssicherungsmaßnahmen bereits im laufenden Berichtsjahr auch rückwirkend für 2026 treffen zu können. Weisungen wurden nicht erteilt. Aus Sicht des BMI ist darauf hinzuwirken, dass die Daten für das Berichtsjahr 2026 in valider Form erfasst werden. Das BMI wird die festgestellten Erfassungsdefizite auch in den dafür vorgesehenen Gremien der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) ansprechen.  7. Für welches Jahr rechnet die Bundesregierung mit validen Daten zu Messerangriffen, also zu der Anzahl der Tatverdächtigen und deren Nationalitäten nach Anteilen? Aufgrund der unverzüglich nach Feststellung der Inkonsistenzen getroffenen Maßnahmen und der Befassung der polizeilichen Gremien mit der Thematik hält es die Bundesregierung für realistisch, dass für das Berichtsjahr 2026 valide Daten zu Tatverdächtigen bei Fällen von Messerangriffen vorliegen werden.  8. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung einer Aufschlüsselung von Messerangriffen nach Tatverdächtigen und deren Nationalität für eine sicherheitspolitische Gesamtschau auf Bundesebene bei? Für die Bundesregierung ist der zu erwartende Erkenntnisgewinn auf Bundesebene von hohem sicherheitspolitischem Interesse. Eine bundeseinheitliche, differenzierte Datengrundlage zu den Tatverdächtigen trägt aus Sicht der Bundesregierung dazu bei, die sicherheitspolitische Debatte zu objektivieren sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Messerkriminalität mit einer entsprechenden Datengrundlage zu unterlegen.  9. Wird es in der PKS 2025 des Bundes wieder eine Aufschlüsselung des Phänomens „Messerangriffe“ im Aufschlüsselungsumfang der PKS 2024 geben, und sind die diesbezüglichen Daten valide? Der IMK-Bericht „Ausgewählte Zahlen im Überblick“ wird – wie im Vorjahr – Informationen zum Phänomen „Messerangriffe“ beinhalten. Die Daten sind valide. 10. Welche alternativen Datengrundlagen stehen der Bundesregierung zur Analyse von Messerangriffen ggf. noch zur Verfügung, und hat sie diese in der Vergangenheit bereits für diese Zwecke genutzt (bitte auflisten und ggf. die Analysen mit Titel benennen)? Der Bundesregierung stehen keine alternativen Datengrundlagen zur Darstellung bzw. Analyse bundesweiter Messerangriffe zur Verfügung. 11. Plant die Bundesregierung als Ergänzung zur PKS-Bund 2025 ein gesondertes BKA-Lagebild (BKA = Bundeskriminalamt) zur Messerkriminalität bzw. eine Sonderauswertung unter der Verwendung der nicht zusammengeführten (validen) Länderdaten (oder Länder-PKS-Berichte 2025), um eine bestmögliche Übersicht auf Bundesebene zur Entwicklung der Messerangriffe und zur Zusammensetzung der Tatverdächtigen nach Herkunft zu erhalten, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung plant kein gesondertes BKA-Lagebild. Daten zu Messerangriffen stehen zur Verfügung und werden auch in der PKS des Bundes veröffentlicht. Nicht valide Daten werden nicht genutzt, weitergegeben oder veröffentlicht. 12. In wie vielen anderen Fällen kam es nach Kenntnis der Bundesregierung vor, dass trotz kontinuierlicher Datenkontrollen bei einer Einführung eines „neuen Katalogs“ (zum Begriff des Katalogs wird beispielsweise auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 20/11498 verwiesen) in der PKS im ersten Jahr keine validen Daten vorgelegen haben (bitte nach Vorgang, Jahr und Grund der Verzögerung aufschlüsseln)? Die Kataloge Tatörtlichkeit, Phänomene, Ereignis und Verletzungsgrad wurden mit dem PKS-Manual 6.0 zum 1. Januar 2020 eingeführt. Hier wurde zunächst eine Pilotphase vorgesehen, u. a. um die Datenvalidität zu prüfen und Maßnahmen zur Optimierung ergreifen zu können. Valide Daten lagen ab dem Berichtsjahr 2024 vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung insbesondere zu Frage 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/8337 sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 40 des Abgeordneten Matthias Helferich und auf die schriftliche Frage 41 des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 20/7828 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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