Ortsumgehung Ahrensfelde/Bundesstraße 158
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Ortsumgehung Ahrensfelde/Bundesstraße 158
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/26
21. Wahlperiode 09.04.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Dr. Gottfried Curio, Wolfgang Wiehle, René
Bochmann, Dirk Brandes, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Manfred Schiller und
der Fraktion der AfD
Ortsumgehung Ahrensfelde/Bundesstraße 158
Der geplante Neubau der Ortsumgehung Ahrensfelde ist ein Teilabschnitt der
regionalen Straßenverbindung Bundesstraße 158 (B 158) zwischen den
Ländern Berlin und Brandenburg. Dieser Abschnitt ist dem Land Brandenburg
zugeordnet, liegt aber teilweise auf Berliner Gebiet. Er ist Bestandteil des im Jahr
2016 beschlossenen Bundesverkehrswegeplans 2030 für die
Bundesfernstraßen. Das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung wurde hingegen
bereits 2011 eingeleitet. Am 6. September 2023 berichtete die damalige Berliner
Senatorin Manja Schreiner im Ausschuss für Mobilität und Verkehr des
Abgeordnetenhauses von Berlin über den aktuellen Stand zu Planung und Bau der
Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158 (vgl. pardok.parlament-berlin.de/starweb/adi
s/citat/VT/19/AusschussPr/m/m19-023-bp.pdf).
Die Staatssekretärin des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des
Landes Brandenburg, Dr. Ina Bartmann, hat im Rahmen der 3. Sitzung des
Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung des Brandenburger Landtags
am 20. März 2025 bekannt gegeben, dass aufgrund der Überarbeitung der
Planung für den Knotenpunkt Märkische Allee/Ahrensfelder Chaussee/B 158
(Dorfstraße) es erforderlich sei, die gesamten Planungsunterlagen für das
Vorhaben zu aktualisieren. Im Zuge dessen sei man bestrebt, „das zugehörige
Planfeststellungsverfahren schnellstmöglich wieder aufzumachen“ (www.landtag.br
andenburg.de/de/42717).
Zwar ist das Land Brandenburg bei der Umsetzung des Bauvorhabens
federführend, aber laut Bundesverkehrswegeplan übernimmt der Bund mit 43,7 Mio.
Euro einen Großteil der für das Projekt veranschlagten Kosten (bmdv.bund.de/
SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan-2030-gesamtplan.p
df?__blob=publicationFile). Zudem ist durch die Überarbeitung des oben
genannten Knotenpunkts die in Bundesbesitz stehende Deutsche Bahn AG
(DB AG) mit ihrem Tochterunternehmen DB InfraGO AG eingebunden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Änderung der Planungsunterlagen für das
Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158 durch das Land Brandenburg
Auswirkungen auf die Finanzierungszusagen des Bundes für das Projekt
von 43,7 Mio. Euro, und wenn ja, welche genau (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
2. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Planungsänderungen
vorgenommen worden, die Auswirkungen auf die Infrastruktur der DB InfraGO AG
haben, und wenn ja, ergibt sich daraus ein höheres Finanzierungsvolumen
für das Vorhaben?
3. Wenn die Frage 2 mit Ja beantwortet wird, wie hoch ist der geschätzte
Mehrbedarf, und soll dieser aus dem Bundeshaushalt finanziert werden?
4. Beabsichtigt die Bundesregierung, Mittel aus dem geplanten
Sondervermögen Infrastruktur für den Bau der Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158
einzusetzen, und wenn ja, in welcher Höhe?
5. Ist die Bundesregierung in die Änderung der Planung für die Ortsumgehung
Ahrensfelde/B 158 mit eingebunden, und wenn ja, auf welche Änderungen
hat die Bundesregierung eingewirkt?
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der langen
Planungszeit im Zusammenhang mit dem Neubau der Ortsumgehung
Ahrensfelde/B 158, dessen Planfeststellungsverfahren bereits im Jahr 2011
eingeleitet wurde?
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag
der Gemeindevertretung Ahrensfelde, die Ortsumgehung in Form eines
Tunnels zu realisieren?
8. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss des
Planfeststellungsverfahrens durch einen Planfeststellungsbeschluss und mit der
Fertigstellung des Bauvorhabens Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158?
Berlin, den 4. April 2025
Tino Chrupalla, Dr. Alice Weidel und Fraktion
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ISSN 0722-8333]
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