Ortsumfahrung Ahrensfelde/Bundesstraße 158 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/68) (Antwort zu Drs. 21/173)
Text
Ortsumfahrung Ahrensfelde/Bundesstraße 158 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/68) (Antwort zu Drs. 21/173)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/357
21. Wahlperiode 28.05.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Wolfgang Wiehle,
René Bochmann und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/173 –
Ortsumfahrung Ahrensfelde/Bundesstraße 158
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/68)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/68 zum Anlass für Nachfragen, da die
Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller insbesondere auf die Frage
nach einer Bewertung der langen Planungszeit des Bauvorhabens nicht
konkret eingeht (siehe Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/68).
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das
Planfeststellungsverfahren für eine vordringliche Maßnahme aus dem
Bundesverkehrswegeplan seit über einem Jahrzehnt nicht abgeschlossen wurde?
2. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium für Verkehr
(früher: Bundesministerium für Digitales und Verkehr) seit 2011 ggf.
ergriffen, um auf eine zügige Durchführung des Planfeststellungsverfahrens
für die Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158 hinzuwirken?
3. Wie bewertet die Bundesregierung im Lichte ihrer nach Auffassung der
Fragesteller eigenen Planungsverantwortung gemäß § 5 und § 6 des
Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) sowie Artikel 85 des Grundgesetzes (GG)
ihre Mitverantwortung an der bisherigen Verfahrensdauer des
Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158?
4. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, über koordinierende oder
steuernde Maßnahmen auf eine zügige Verfahrensdurchführung durch die
Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg hinzuwirken, und wenn
ja, inwiefern?
Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 28. Mai 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Wie in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/68
bereits mitgeteilt, begrüßt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) sämtliche
Maßnahmen der als Auftragsverwaltung für die Planungen zuständigen
Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, die zu einem zügigen Abschluss
des Planfeststellungsverfahren beitragen.
Das BMV weist schriftlich und in regelmäßig stattfindenden
Planungsgesprächen mit der Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg auf die gebotenen
weiteren Planungs- und Verfahrensschritte für die B 158, Ortsumfahrung
Ahrensfelde hin.
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