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Ortsumfahrung Ahrensfelde/Bundesstraße 158 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/68) (Antwort zu Drs. 21/173)

dip / drucksache 28.05.2025 · WP 21 · 21/357 · Antwort · Original ↗

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Ortsumfahrung Ahrensfelde/Bundesstraße 158 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/68) (Antwort zu Drs. 21/173) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/357 21. Wahlperiode 28.05.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Wolfgang Wiehle, René Bochmann und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/173 – Ortsumfahrung Ahrensfelde/Bundesstraße 158 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/68) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fragesteller nehmen die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/68 zum Anlass für Nachfragen, da die Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller insbesondere auf die Frage nach einer Bewertung der langen Planungszeit des Bauvorhabens nicht konkret eingeht (siehe Antwort zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 21/68). 1. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass das Planfeststellungsverfahren für eine vordringliche Maßnahme aus dem Bundesverkehrswegeplan seit über einem Jahrzehnt nicht abgeschlossen wurde? 2. Welche konkreten Maßnahmen hat das Bundesministerium für Verkehr (früher: Bundesministerium für Digitales und Verkehr) seit 2011 ggf. ergriffen, um auf eine zügige Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158 hinzuwirken? 3. Wie bewertet die Bundesregierung im Lichte ihrer nach Auffassung der Fragesteller eigenen Planungsverantwortung gemäß § 5 und § 6 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) sowie Artikel 85 des Grundgesetzes (GG) ihre Mitverantwortung an der bisherigen Verfahrensdauer des Planfeststellungsverfahrens für die Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158? 4. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, über koordinierende oder steuernde Maßnahmen auf eine zügige Verfahrensdurchführung durch die Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg hinzuwirken, und wenn ja, inwiefern? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 28. Mai 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Wie in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/68 bereits mitgeteilt, begrüßt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) sämtliche Maßnahmen der als Auftragsverwaltung für die Planungen zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, die zu einem zügigen Abschluss des Planfeststellungsverfahren beitragen. Das BMV weist schriftlich und in regelmäßig stattfindenden Planungsgesprächen mit der Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg auf die gebotenen weiteren Planungs- und Verfahrensschritte für die B 158, Ortsumfahrung Ahrensfelde hin. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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