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Ortsumgehung Ahrensfelde/Bundesstraße 158 (Antwort zu Drs. 21/26)

dip / drucksache 23.04.2025 · WP 21 · 21/68 · Antwort · Original ↗

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Ortsumgehung Ahrensfelde/Bundesstraße 158 (Antwort zu Drs. 21/26) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/68 21. Wahlperiode 23.04.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Dr. Gottfried Curio, Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/26 – Ortsumgehung Ahrensfelde/Bundesstraße 158 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der geplante Neubau der Ortsumgehung Ahrensfelde ist ein Teilabschnitt der regionalen Straßenverbindung Bundesstraße 158 (B 158) zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg. Dieser Abschnitt ist dem Land Brandenburg zugeordnet, liegt aber teilweise auf Berliner Gebiet. Er ist Bestandteil des im Jahr 2016 beschlossenen Bundesverkehrswegeplans 2030 für die Bundesfernstraßen. Das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung wurde hingegen bereits 2011 eingeleitet. Am 6. September 2023 berichtete die damalige Berliner Senatorin Manja Schreiner im Ausschuss für Mobilität und Verkehr des Abgeordnetenhauses von Berlin über den aktuellen Stand zu Planung und Bau der Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158 (vgl. pardok.parlament-berlin.de/st arweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/m/m19-023-bp.pdf). Die Staatssekretärin des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Dr. Ina Bartmann, hat im Rahmen der 3. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung des Brandenburger Landtags am 20. März 2025 bekannt gegeben, dass aufgrund der Überarbeitung der Planung für den Knotenpunkt Märkische Allee/Ahrensfelder Chaussee/B 158 (Dorfstraße) es erforderlich sei, die gesamten Planungsunterlagen für das Vorhaben zu aktualisieren. Im Zuge dessen sei man bestrebt, „das zugehörige Planfeststellungsverfahren schnellstmöglich wieder aufzumachen“ (www.land tag.brandenburg.de/de/42717). Zwar ist das Land Brandenburg bei der Umsetzung des Bauvorhabens federführend, aber laut Bundesverkehrswegeplan übernimmt der Bund mit 43,7 Mio. Euro einen Großteil der für das Projekt veranschlagten Kosten (bmd v.bund.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan-2030-ge samtplan.pdf?__blob=publicationFile). Zudem ist durch die Überarbeitung des oben genannten Knotenpunkts die in Bundesbesitz stehende Deutsche Bahn AG (DB AG) mit ihrem Tochterunternehmen DB InfraGO AG eingebunden. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 23. April 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Hat die Änderung der Planungsunterlagen für das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158 durch das Land Brandenburg Auswirkungen auf die Finanzierungszusagen des Bundes für das Projekt von 43,7 Mio. Euro, und wenn ja, welche genau (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? 2. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Planungsänderungen vorgenommen worden, die Auswirkungen auf die Infrastruktur der DB InfraGO AG haben, und wenn ja, ergibt sich daraus ein höheres Finanzierungsvolumen für das Vorhaben? 3. Wenn die Frage 2 mit Ja beantwortet wird, wie hoch ist der geschätzte Mehrbedarf, und soll dieser aus dem Bundeshaushalt finanziert werden? 4. Beabsichtigt die Bundesregierung, Mittel aus dem geplanten Sondervermögen Infrastruktur für den Bau der Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158 einzusetzen, und wenn ja, in welcher Höhe? 5. Ist die Bundesregierung in die Änderung der Planung für die Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158 mit eingebunden, und wenn ja, auf welche Änderungen hat die Bundesregierung eingewirkt? 6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der langen Planungszeit im Zusammenhang mit dem Neubau der Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158, dessen Planfeststellungsverfahren bereits im Jahr 2011 eingeleitet wurde? 8. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens durch einen Planfeststellungsbeschluss und mit der Fertigstellung des Bauvorhabens Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158? Die Fragen 1 bis 6 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Der Bund als Straßenbaulastträger übernimmt die von ihm gesetzlich zu tragenden Kosten für die Realisierung der vordringlichen Bedarfsplanmaßnahme. Dies gilt auch für eventuell erforderliche und wirtschaftliche Änderungen der Planung. Gemäß Grundgesetz obliegt es der im Auftrag des Bundes zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) maßgebliche Änderungen der Planung und der Kosten zur Abstimmung vorzulegen. Dies gilt auch für Überlegungen des Landes zum benannten Knotenpunkt Märkische Allee/Ahrensfelder Chaussee/ B 158 (Dorfstraße). Nach erfolgter Abstimmung kann das Land das Planfeststellungsverfahren fortführen. Das BMDV begrüßt Maßnahmen der für die Planungen zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, die zu einem zügigen Abschluss des Planfeststellungsverfahrens beitragen. Über die Projektfinanzierung kann der Bund bei Vorliegen des vom Land noch zu erlangenden Baurechts final entscheiden. 7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag der Gemeindevertretung Ahrensfelde, die Ortsumgehung in Form eines Tunnels zu realisieren? Die derzeit vom zuständigen Land planerisch verfolgte Projektlösung erfüllt die rechtlichen Vorgaben insbesondere auch hinsichtlich des gesetzlich geschuldeten Lärmschutzes in vollem Umfang. Die vor Ort gelegentlich geäußerte Planungsidee eines längeren Tunnels widerspräche wegen erheblich höherer Kosten dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und kann daher nicht Grundlage einer vom Bund zu finanzierenden Projektlösung sein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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