Ortsumgehung Ahrensfelde/Bundesstraße 158 (Antwort zu Drs. 21/26)
Text
Ortsumgehung Ahrensfelde/Bundesstraße 158 (Antwort zu Drs. 21/26)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/68
21. Wahlperiode 23.04.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Dr. Gottfried Curio,
Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/26 –
Ortsumgehung Ahrensfelde/Bundesstraße 158
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der geplante Neubau der Ortsumgehung Ahrensfelde ist ein Teilabschnitt der
regionalen Straßenverbindung Bundesstraße 158 (B 158) zwischen den
Ländern Berlin und Brandenburg. Dieser Abschnitt ist dem Land Brandenburg
zugeordnet, liegt aber teilweise auf Berliner Gebiet. Er ist Bestandteil des im
Jahr 2016 beschlossenen Bundesverkehrswegeplans 2030 für die
Bundesfernstraßen. Das Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung wurde
hingegen bereits 2011 eingeleitet. Am 6. September 2023 berichtete die damalige
Berliner Senatorin Manja Schreiner im Ausschuss für Mobilität und Verkehr
des Abgeordnetenhauses von Berlin über den aktuellen Stand zu Planung und
Bau der Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158 (vgl. pardok.parlament-berlin.de/st
arweb/adis/citat/VT/19/AusschussPr/m/m19-023-bp.pdf).
Die Staatssekretärin des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung
des Landes Brandenburg, Dr. Ina Bartmann, hat im Rahmen der 3. Sitzung des
Ausschusses für Infrastruktur und Landesplanung des Brandenburger
Landtags am 20. März 2025 bekannt gegeben, dass aufgrund der Überarbeitung der
Planung für den Knotenpunkt Märkische Allee/Ahrensfelder Chaussee/B 158
(Dorfstraße) es erforderlich sei, die gesamten Planungsunterlagen für das
Vorhaben zu aktualisieren. Im Zuge dessen sei man bestrebt, „das zugehörige
Planfeststellungsverfahren schnellstmöglich wieder aufzumachen“ (www.land
tag.brandenburg.de/de/42717).
Zwar ist das Land Brandenburg bei der Umsetzung des Bauvorhabens
federführend, aber laut Bundesverkehrswegeplan übernimmt der Bund mit
43,7 Mio. Euro einen Großteil der für das Projekt veranschlagten Kosten (bmd
v.bund.de/SharedDocs/DE/Publikationen/G/bundesverkehrswegeplan-2030-ge
samtplan.pdf?__blob=publicationFile). Zudem ist durch die Überarbeitung des
oben genannten Knotenpunkts die in Bundesbesitz stehende Deutsche Bahn
AG (DB AG) mit ihrem Tochterunternehmen DB InfraGO AG eingebunden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr
vom 23. April 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Hat die Änderung der Planungsunterlagen für das
Planfeststellungsverfahren für die Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158 durch das Land
Brandenburg Auswirkungen auf die Finanzierungszusagen des Bundes für das
Projekt von 43,7 Mio. Euro, und wenn ja, welche genau (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
2. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Planungsänderungen
vorgenommen worden, die Auswirkungen auf die Infrastruktur der DB InfraGO AG
haben, und wenn ja, ergibt sich daraus ein höheres Finanzierungsvolumen
für das Vorhaben?
3. Wenn die Frage 2 mit Ja beantwortet wird, wie hoch ist der geschätzte
Mehrbedarf, und soll dieser aus dem Bundeshaushalt finanziert werden?
4. Beabsichtigt die Bundesregierung, Mittel aus dem geplanten
Sondervermögen Infrastruktur für den Bau der Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158
einzusetzen, und wenn ja, in welcher Höhe?
5. Ist die Bundesregierung in die Änderung der Planung für die
Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158 mit eingebunden, und wenn ja, auf welche
Änderungen hat die Bundesregierung eingewirkt?
6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der langen
Planungszeit im Zusammenhang mit dem Neubau der Ortsumgehung
Ahrensfelde/B 158, dessen Planfeststellungsverfahren bereits im Jahr 2011
eingeleitet wurde?
8. Wann rechnet die Bundesregierung mit dem Abschluss des
Planfeststellungsverfahrens durch einen Planfeststellungsbeschluss und mit der
Fertigstellung des Bauvorhabens Ortsumgehung Ahrensfelde/B 158?
Die Fragen 1 bis 6 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Der Bund als Straßenbaulastträger übernimmt die von ihm gesetzlich zu
tragenden Kosten für die Realisierung der vordringlichen Bedarfsplanmaßnahme.
Dies gilt auch für eventuell erforderliche und wirtschaftliche Änderungen der
Planung.
Gemäß Grundgesetz obliegt es der im Auftrag des Bundes zuständigen
Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, dem Bundesministerium für
Digitales und Verkehr (BMDV) maßgebliche Änderungen der Planung und der
Kosten zur Abstimmung vorzulegen. Dies gilt auch für Überlegungen des
Landes zum benannten Knotenpunkt Märkische Allee/Ahrensfelder Chaussee/
B 158 (Dorfstraße).
Nach erfolgter Abstimmung kann das Land das Planfeststellungsverfahren
fortführen. Das BMDV begrüßt Maßnahmen der für die Planungen zuständigen
Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg, die zu einem zügigen
Abschluss des Planfeststellungsverfahrens beitragen. Über die Projektfinanzierung
kann der Bund bei Vorliegen des vom Land noch zu erlangenden Baurechts
final entscheiden.
7. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag
der Gemeindevertretung Ahrensfelde, die Ortsumgehung in Form eines
Tunnels zu realisieren?
Die derzeit vom zuständigen Land planerisch verfolgte Projektlösung erfüllt die
rechtlichen Vorgaben insbesondere auch hinsichtlich des gesetzlich
geschuldeten Lärmschutzes in vollem Umfang. Die vor Ort gelegentlich geäußerte
Planungsidee eines längeren Tunnels widerspräche wegen erheblich höherer
Kosten dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und kann daher nicht Grundlage einer
vom Bund zu finanzierenden Projektlösung sein.
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