Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode ("Stuttgart 21")
Text
Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode ("Stuttgart 21")
Antrag
der Abgeordneten Stephan Brandner, Markus Frohnmaier, Lars Haise,
Wolfgang Wiehle, Peter Bohnhof, Joachim Bloch, Rainer Galla, Jochen Haug,
René Bochmann, Alexis L. Giersch, Stefan Henze, Maximilian Kneller, Ulrich
von Zons, Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer
Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß, Dr. Michael Blos,
Dr. Malte Kaufmann, Ruben Rupp, Diana Zimmer, Erhard Brucker, Marcus
Bühl, Tobias Ebenberger, Boris Gamanov, Kay Gottschalk, Udo Theodor
Hemmelgarn, Dr. Michael Kaufmann, Rocco Kever, Heinrich Koch, Achim
Köhler, Reinhard Mixl, Iris Nieland, Arne Raue, Dr. Paul Schmidt, Mathias
Weiser, Sven Wendorf, Jörg Zirwes und der Fraktion der AfD
Einsetzung des 1. Untersuchungsausschusses der 21. Wahlperiode
(„Stuttgart 21“)
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag setzt einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss
zwecks Aufklärung von Ursachen der planerischen, terminlichen und finanziellen
Abweichungen des Projekts „Stuttgart 21“ der Deutschen Bahn AG sowie zwecks
Aufklärung der Entscheidung für das zusätzlich geplante Infrastrukturbauwerk
„Pfaffensteigtunnel“ ein.
A. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Das Projekt „Stuttgart 21“ (im Folgenden: S 21) ist ein Eisenbahninfrastrukturprojekt
zur Neuordnung des Eisenbahnknotens Stuttgart sowie ein damit verbundenes
Städtebauprojekt der Landeshauptstadt von Baden-Württemberg. Im Rahmen des Projekts
entstehen ein neuer unterirdischer Hauptbahnhof und elf neue, meist in Tunnellage
errichtete Strecken. Freiwerdende Gleisflächen sollen zur Stadtentwicklung Stuttgarts
genutzt werden. Stuttgart 21 steht in einem engen Zusammenhang mit der 2022
fertiggestellten Schnellfahrstrecke Wendlingen–Ulm. Die Errichtung eines unterirdischen,
neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs war jedoch nicht Voraussetzung für die
Inbetriebnahme der Schnellfahrstrecke Wendlingen-Ulm, die bereits Ende 2022 in Betrieb
genommen worden ist.
Am 18. April 1994 wurde das Projekt S 21 erstmals öffentlich vorgestellt. Die
ursprünglich geplante Inbetriebnahme für das Jahr 2008 hat sich um fast 20 Jahre
verzögert. Wichtige Bauabschnitte zur Einbindung der Gäubahn fehlen dann immer noch.
Hierfür soll ein zusätzliches Vorhaben „Pfaffensteigtunnel“ realisiert werden.
Der letztgenannte Eröffnungstermin für S 21, geplant für Dezember 2026, wurde Ende
2025 abgesagt. Ein neuer Termin soll erst Mitte 2026 bekannt gegeben werden. Eine
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4465
21. Wahlperiode 03.03.2026
Selbstbefassung (21[15]SB-31) in der 17. Sitzung des Verkehrsausschusses des
Deutschen Bundestages am 14. Januar 2026 mit Befragung eines Projektverantwortlichen
der DB AG und eine weitere Befragung der Vorsitzenden des Vorstands der DB AG
in der 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28. Januar 2026 (21[15]SB-29) haben
keine Klarheit über einen neuen Eröffnungstermin sowie die Lösung der bestehenden
technischen Probleme und damit verbundenen zusätzlichen Risiken erbracht.
Ob die Kapazitätsanforderung allein mit dem geplanten Tiefbahnhof zu erfüllen sind,
erscheint wieder offen. Die Planung des zusätzlichen Pfaffensteigtunnels zur
Anbindung der Gäubahn wird mit Aufgabe des Kopfbahnhofs begründet. Wenn es aber eines
zumindest teilweisen Weiterbetriebs des Kopfbahnhofs bedarf, könnten die zu
erwartenden zusätzlichen Baukosten von veranschlagten 2 bis 3 Mrd. Euro eingespart
werden.
Die offiziellen Kostenschätzungen des Projekts S 21 sind mehrmals gestiegen: von
2,46 Mrd. Euro bei Planungsbeginn auf über 4,1 Mrd. Euro bei Baubeginn auf rund
11,5 Mrd. Euro bis Ende des Jahres 2025 – ohne das zusätzliche Projekt
Pfaffensteigtunnel. Das Projekt S 21 ist in den vergangenen Jahren immer wieder vom
Bundesrechnungshof kritisiert worden. Bereits 2019 warnte der Bundesrechnungshof vor
Verzögerungen und Kostensteigerungen.
Die Bundesregierung hat das Projekt S 21 wiederholt als „eigenwirtschaftliches
Projekt der DB AG“ bewertet. Es sei kein Bedarfsplanprojekt des Bundes. Der Bund ist
nach Auffassung der Bundesregierung nicht Projektpartner. Er nimmt seine
Verantwortung als Eigentümer der DB AG lediglich durch die Bundesvertreter im
Aufsichtsrat der DB AG wahr (vgl. BMDV-Drucksachen 20[15]233 für die 66.
Ausschusssitzung des Verkehrsausschusses am 13. März 2024 und 20[15]274 für die 74. Sitzung
am 5. Juni 2024). Es ist aber offensichtlich, dass das Unternehmen Deutsche Bahn AG
nicht in der Lage ist, das Projekt S 21 aus Eigenmitteln zu finanzieren.
Am 31. Oktober 2001 wurde das erste Planfeststellungsverfahren für S 21 beim
Eisenbahn-Bundesamt (EBA) eröffnet, erste Beschlüsse erfolgten 2005 und 2006. Der
Finanzierungsvertrag wurde am 30. März 2009 von den Projektpartnern unterzeichnet.
Die Landeshauptstadt Stuttgart erwarb am 21. Dezember 2001 nahezu die gesamten
durch S 21 freiwerdenden Flächen (Gebiete A2, A3, B, C und D) mit einem
Gesamtumfang von 109 Hektar für 897,7 Mio. DM (459 Mio. Euro) von der Deutschen Bahn
AG und finanzierte einen Teil des Eigenanteils der DB AG vor.
B. Der Deutsche Bundestag beschließt:
I. Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Es wird ein Untersuchungsausschuss gemäß Artikel 44 des Grundgesetzes eingesetzt.
Dem Untersuchungsausschuss sollen neun ordentliche Mitglieder (CDU/CSU-
Fraktion: drei Mitglieder, AfD-Fraktion: zwei Mitglieder, SPD-Fraktion: zwei Mitglieder,
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: ein Mitglied, Fraktion Die Linke: ein
Mitglied) und eine entsprechende Anzahl von stellvertretenden Mitgliedern angehören.
II. Untersuchungszeitraum
Der Untersuchungsausschuss soll sich ein Gesamtbild zur Entstehungsgeschichte seit
Abschluss des Finanzierungsvertrags, zu möglichen Versäumnissen der DB AG und
zu möglichen mangelnden Wahrnehmungen der Kontrollfunktionen durch die
Vertreter der Bundesrepublik Deutschland im Aufsichtsrat von DB AG und DB InfraGO AG
(vormals DB Netz AG und DB Station&Service AG) sowie in den für den Verkehr
und für Finanzen zuständigen Bundesministerien verschaffen.
Am 2. Februar 2010 wurde der symbolische Baubeginn in Anwesenheit des damaligen
Bundesverkehrsministers Peter Ramsauer, des damaligen Vorstandsvorsitzenden der
DB AG Rüdiger Grube, des damaligen baden-württembergische
Ministerpräsidenten Günther Oettinger und des damaligen Stuttgarter Oberbürgermeisters Wolfgang
Schuster begangen. Grundlage hierfür war der Abschluss des Finanzierungsvertrags
am 30. März 2009. Der Untersuchungszeitraum soll mit diesem Datum – dem 30. März
2009 – beginnen und den Zeitraum bis zum Beschluss des Bundestages über die
Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses aufarbeiten.
Der Untersuchungsausschuss setzt im Rahmen des Untersuchungszeitraums
Schwerpunkte auf diejenigen Zeitabschnitte, in denen wesentliche Entscheidungen getroffen
wurden.
III. Untersuchungsauftrag
Der Untersuchungsausschuss soll insbesondere klären:
1. seit wann dem Vorstand der DB AG intern bekannt war, dass der geplante
Eröffnungstermin von S 21 für Dezember 2026 nicht zu halten ist, und ob zwischen
diesen Kenntnissen und der Information des Aufsichtsrates und des
Bundesverkehrsministeriums ein unbegründet langer Zeitraum lag;
2. wie hoch der Umsatzausfall für die DB InfraGO AG für jeden Tag der
Nichtinbetriebnahme ist;
3. wie hoch die Finanzierungskosten für die DB InfraGO AG für jeden Tag sind und
ob die Nichtinbetriebnahme für die DB InfraGO AG liquiditätsgefährdend ist;
4. was die Ursachen und Folgen der bislang nicht erfolgten Inbetriebnahme des
digitalen Europäischen Zugbeeinflussungssystems (ETCS) für das Projekt S 21 und
das Gesamtsystem sind;
5. welche Folgen die Realisierung des Verkehrsknotens Stuttgart für
Schienenfahrzeuge hat, die nicht mit ETCS ausgestattet sind;
6. ob das digitale Zugbeeinflussungssystem ETCS Einfluss auf die
Bahnhofskapazitäten und insbesondere auf die Fahrgastwechselzeiten des geplanten
Tiefbahnhofs hat;
7. ob die Einführung des Deutschlandtickets Einfluss auf das zu erwartende
Fahrgastaufkommen und die daraus resultierenden Fahrgastwechselzeiten hatte und
weiterhin hat;
8. ob die Kapazitäten des Tiefbahnhofs ausreichend sind und genügend Reserven
mitbringen, um die Nachfrage zu befriedigen;
9. ob die Kapazitäten der Schienenwege zum neuen Tiefbahnhof ausreichend sind,
um langfristig die Nachfrage nach Trassen abzudecken;
10. ob es ein Planungsszenario gibt, zusätzliche Bahnhofskapazitäten oberirdisch zu
erhalten oder neu zu schaffen, beispielsweise durch teilweise Erhaltung des alten
Kopfbahnhofs oder Errichtung eines weiteren Fernbahnhofs im Bereich des
Neckarparks;
11. ob auf die Realisierung des Pfaffensteigtunnels verzichtet werden kann, wenn der
Kopfbahnhof aus Kapazitätsgründen teilweise erhalten werden muss;
12. ob es ein vornehmlich politisches Interesse an der Realisierung eines weiteren
Tunnelbauwerks Pfaffensteigtunnel in Ergänzung der in Bau befindlichen
Infrastruktur von S 21 gibt, auf das verkehrlich aber verzichtet werden kann;
13. ob es Vorabsprechen zwischen politischen Entscheidungsträgern und
Planungssowie Bauunternehmen gegeben hat und ob es Zusammenhänge zwischen
Spenden an politische Parteien und Entscheidungen für die Planung einer bestimmten
Eisenbahninfrastruktur, insbesondere des Pfaffensteigtunnels, gibt;
14. ob der Erhalt der bestehenden Panoramabahn eine ausreichende und preiswertere
Variante zum Pfaffensteigtunnel ist;
15. ob die durch den Lenkungskreis S 21 für den Pfaffensteigtunnel festgelegten
Zielkosten nach den Erfahrungen des Gesamtprojekts S 21 realistisch sind;
16. weshalb die DB AG bereits am 9. Februar 2026 mit den Vorarbeiten für den
Vortrieb des Pfaffensteigtunnels begonnen hat und Bund und DB AG die
Finanzierungsvereinbarung für den Pfaffensteigtunnel geschlossen haben, ohne die Frage
der Kapazitäten des neuen Tiefbahnhofs und möglicher Konsequenzen daraus
abschließend geprüft zu haben;
17. wie das Projekt S 21 zum Zeitpunkt des Baubeginns am 2. Februar 2010
hinsichtlich seiner verkehrlichen Bedeutung für das Gesamtnetz seitens der zuständigen
Bundesministerien bewertet wurde;
18. wie das Projekt S 21 hinsichtlich seiner verkehrlichen Bedeutung für das
Gesamtnetz seitens der Deutschen Bahn AG, der Verkehrswirtschaft und -wissenschaft
unter Betrachtung des zehn Jahre nach Baubeginn vorgestellten Konzepts des
Deutschlandtakts (dritter Entwurf vom 30. Juni 2020) bewertet wurde;
19. wie das Projekt S 21 zum Zeitpunkt des Baubeginns am 2. Februar 2010
hinsichtlich seiner Finanzierungsplanung und -risiken seitens der zuständigen
Bundesministerien bewertet und wie lange es als eigenwirtschaftliches Projekt der DB AG
interne bewertet wurde;
20. ob und wenn ja, zu welchen Zeitpunkten sich die Risikobewertung hinsichtlich
der Finanzierung und des Projekts S 21 seitens der zuständigen
Bundesministerien verändert hat;
21. welche Auswirkungen der Projektverlauf auf den Cashflow des DB-Konzerns,
seine Jahresergebnisse und Verschuldung genommen hat;
22. welche Informationen seitens des Vorstands des DB-Konzern gegenüber dem
Aufsichtsrat und seinen Anteilseignern hinsichtlich der Projektentwicklung
betrieben wurden und ob diese vollumfänglich waren;
23. ob es folgenschwere Pflichtverletzungen seitens der Vorstände oder der
Aufsichtsräte von DB AG und ihrer Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) bei
der Projektbegleitung gab;
24. wie das Projekt S 21 zum Zeitpunkt des Baubeginns am 2. Februar 2010
hinsichtlich der baulichen und geologischen Herausforderungen für die Zeitplanung von
der DB AG und den zuständigen Bundesministerien bewertet wurde;
25. ob es zum Zeitpunkt des Baubeginns am 2. Februar 2010 eine belastbare
Risikobewertung („Worst-Case-Analyse“) gab, wie diese entstand und ob alle Risiken
benannt wurden;
26. wie hinsichtlich der für Finanzen oder Verkehr zuständigen Bundesministerien
und der zuständigen Aufsichtsräte der DB AG eine Kontrolle über die
Verwendung der Verkaufserlöse in Höhe von rund 459 Mio. Euro für die Gleisvorflächen
erfolgte;
27. durch welche Maßnahmen und Kontrollen sichergestellt worden ist, dass die
Verkaufserlöse für die Gleisvorflächen auch vollständig in die Realisierung des
Projekts Stuttgart 21 geflossen sind;
28. wie die seitens der DB AG durch den Verkauf der Gleisflächen des aufzugebenen
Kopfbahnhofs Stuttgart vereinnahmten Beträge bis zum Baubeginn angelegt
wurden und wie sich die Entwicklung der daraus resultierenden Erlöse am 2. Februar
2010 darstellten;
29. welche möglichen Koppelgeschäfte hinsichtlich der Konzernstruktur der DB AG,
des geplanten und 2008 abgesagten Börsengangs und Verkehrsverträgen mit dem
Land Baden-Württemberg Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des DB-
Konzerns im Untersuchungszeitraum hatten;
30. auf Grundlage welcher juristischen Bewertungen die Klage der DB AG und ihrer
EIU am 23. Dezember 2016 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (13 K
9542/16) sowie der gerichtliche Antrag der DB AG und ihrer EIU auf Zulassung
der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 7. Mai
2024 an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (14 S 1737/24)
erfolgte;
31. welche internen und weiteren Kosten der DB AG und ihren EIU in Vorbereitung
und Durchführung der Verfahren 13 K 9542/16 und 14 S 1737/24 entstanden sind
und wie es zur Beauftragung der die DB AG und ihre EIU vertretenden
Rechtsanwälte kam;
32. wie die DB AG und ihre EIU die zusätzlichen Projektkosten oberhalb eines
Betrags von 4,562 Mrd. Euro zu finanzieren gedenken;
33. ob die Bundesrepublik Deutschland den finanziellen Mehrbedarf für das Projekt
S 21 durch Baukostenzuschüsse, andere Subventionen oder durch eine weitere
Kapitalerhöhung decken und ob das eigenwirtschaftliche Projekt der DB AG
somit im Untersuchungsausschuss zu einem durch den Bund subventionierten
Projekt geworden ist;
34. welche Auswirkungen die Finanzierung von S 21 auf die Finanzierung und
Instandhaltung des Bestandsnetzes der DB InfraGO AG hatte;
35. inwieweit die DB AG und die Bundesregierung auf die begleitenden Berichte
nach § 88 Abs. 2 BHO (V2-2019-0924, V2-0001519 u. a.) sowie Warnungen des
Bundesrechnungshofes (BRH) reagiert und beachtet haben;
36. ob die negativen finanziellen Erfahrungen in die Planung vergleichbarer noch
nicht begonnener Großprojekte (Fernbahntunnel Frankfurt, Hamburger
Verbindungsbahn-Entlastungstunnel u. a.) hinsichtlich ihrer Kostenrisiken Eingang
gefunden haben und sich die Sichtweise des Bundesministeriums für Verkehr
geändert hat.
Berlin, den 3. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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