Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)
Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Sascha Lensing (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)
Welche allgemeinen Schlussfolgerungen haben die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und die Bundesregierung aus den gegen die Deutsche Bank AG in den Vereinigten Staaten verhängten aufsichtsrechtlichen Maßnahmen für die Aufsicht über Hochrisikokunden und internationale Finanzstrukturen gezogen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi:
Die prudenzielle Aufsicht und die Solvenzaufsicht über bedeutende Banken im Euroraum, inklusive der Deutsche Bank AG, obliegen seit November 2014 im Rahmen des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus der Europäischen Zentralbank (EZB). Mögliche aufsichtliche Schlussfolgerungen wären daher durch die EZB als zuständige Aufsichtsbehörde zu ziehen, die nicht der Aufsicht durch das Bundesministerium der Finanzen unterliegt. Auf die in der SSM-Verordnung eingeräumten Fragerechte der nationalen Parlamente gegenüber der EZB wird verwiesen.
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