Erklärung von Alexander Throm (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …
Teil von Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 33: Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespoliz. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Erklärung von Alexander Throm (CDU/CSU) – Erklärungen nach § 31 GO zu der namentlichen Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur …
Nach meiner Rechtsauffassung bedarf das Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes keiner Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages nach Artikel 87 Absatz 3 Satz 2 GG. Ich betone das, damit die Notwendigkeit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages nicht maßstabsbildend für weitere Gesetze im Sicherheitsbereich wird. Maßgeblich ist vielmehr Artikel 87 Absatz 1 GG, sodass für die Verabschiedung des Gesetzes die einfache Mehrheit ausreicht.
Da die Eingangsformel des Gesetzentwurfs gleichwohl eine Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Bundestages vorsieht und diese bei der Schlussabstimmung am 10. Juli 2026 nicht festgestellt wurde, ist eine Wiederholung der Schlussabstimmung erforderlich.
Um das Gesetzgebungsverfahren ohne weitere Verzögerungen abschließen zu können, stimme ich dem Gesetzentwurf zu.
Relationen
- part_of → Protokoll der 97. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages
- part_of_vorgang → Gesetz zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes
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