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Rede von Markus Matzerath (AfD) – 7 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes

dip / rede 18.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 50. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP ZP 9: 7 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes.

Das Protokoll 21/50 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 23.12.2025 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.

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Text

Rede von Markus Matzerath (AfD) – 7 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes Herr Präsident! Herr Dobrindt! Ich habe gerade wieder gestaunt. Bei Ihrer Fürsorgepflicht unseren Kollegen gegenüber wäre es vielleicht sinnvoll, auch mal den Tarifabschluss von diesem Jahr zu übernehmen, damit die Kollegen ein bisschen mehr Geld in der Tasche haben. Also: Eine Neufassung des Bundespolizeigesetzes erachten wir grundsätzlich für sinnvoll. Als einzig relevante patriotische Partei setzen wir uns natürlich für zeitgemäße Befugnisse für unsere Grenzschutzpolizei ein. Das befürworte ich nicht nur als Bundespolizist, Bürger und Familienvater, sondern als jemand, der selbst von einem zum Teil sehr übergriffigen Staat aufgrund des Einsatzes für mein Land betroffen ist. Die Bundespolizei ist aber neben Bahn-, Luft- und See- vor allem die Polizei des Grenzschutzes und muss daher gut aufgestellt sein. Der Gesetzentwurf enthält auch positive Neuerungen. Wenn es etwa um die Abwehr von Drohnen geht, dann ist es richtig, dass dazu jetzt neue Regeln und Befugnisse vorgeschlagen werden. Ein weiteres Beispiel: Dass die Bundespolizei nach § 71 Absatz 3a Aufenthaltsgesetz Haft oder Ausreisegewahrsam beantragen darf, ist richtig und wichtig. Die Voraussetzungen sind aber viel zu streng. Einige Regelungen sind aber nicht nachvollziehbar. Etwa ist die Abfrage von Verkehrsdaten nicht grundsätzlich zur Verhinderung von strafbaren Schleusungen zulässig, sondern nur bei lebensgefährdenden Schleusungen. Das kann so nicht richtig sein. Ob man die Deutschen nicht grundsätzlich vor allen illegal eingeschleusten Personen schützen will oder ob nur wie im Fall des § 36 Absatz 5 geschludert wurde, wo ein Satz in Ihrem Gesetzentwurf doppelt vorkommt, weiß ich nicht. In der von der Bundestagsverwaltung lektorierten Fassung ist der Fehler jedenfalls behoben worden. Danke dafür! Ich würde Ihnen, Herr Dobrindt, daher empfehlen, die Mitarbeiter der Genderabteilung, die auf Steuerzahlerkosten zu komischen Paraden pilgern, abzuziehen und lieber fürs Lektorat abzustellen. Lesen wir weiter: In § 23 Absatz 3 – –

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