Rede von Dr. Lina Seitzl (SPD) – Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
Teil von Protokoll der 96. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages · TOP 36: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes.
Das Protokoll 21/96 liegt bei DIP nur als Vorabfassung vor: Der Text endet vor dem Schluss der Sitzung, zu Protokoll gegebene Reden fehlen in polradar (der endgültige Bericht war für den 29.09.2026 angekündigt). Vollständig im Plenarprotokoll (PDF) ↗.
Text
Rede von Dr. Lina Seitzl (SPD) – Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wissenschaftsfreiheit ist ein großes Wort. Aber ob Wissenschaft frei und erfolgreich arbeiten kann, entscheidet sich oft an sehr konkreten Rahmenbedingungen: daran, ob Forschungseinrichtungen die Menschen gewinnen können, die sie für ihre Arbeit brauchen, daran, wie viel Zeit Forschende mit Anträgen und Verwaltungsverfahren verbringen. Genau darum geht es bei der heutigen Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes.
Deutschland verfügt über eine vielfältige Forschungslandschaft. Neben den großen Wissenschaftsorganisationen gibt es auch zahlreiche gemeinnützige und anwendungsorientierte Forschungseinrichtungen, viele davon in der Zuse-Gemeinschaft versammelt. Viele von ihnen arbeiten eng mit Unternehmen zusammen, sind wichtige Partner für den Mittelstand und stärken regionale Innovationsökosysteme. Der Gesetzentwurf hebt diese Rolle ausdrücklich hervor.
Diese Einrichtungen stehen zugleich im Wettbewerb um hochqualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Dafür brauchen sie faire Rahmenbedingungen. Diese schaffen wir jetzt. Wir schaffen mit dieser Reform mehr Handlungsspielraum. Die Forschungseinrichtungen sollen stärker von den Möglichkeiten des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes profitieren können. Gleichzeitig reduzieren wir unnötige Verfahren und schaffen mehr Klarheit bei den Regeln. Und wir haben – das wurde auch schon gesagt – im parlamentarischen Verfahren den Gesetzentwurf noch weiterentwickelt. Dabei leiten uns drei Ziele.
Wir wollen erstens mehr Freiheit für Forschung ermöglichen. Forschungseinrichtungen sollen die vorhandenen Spielräume besser nutzen können, um qualifizierte Beschäftigte gewinnen und halten zu können.
Wir wollen zweitens Bürokratie abbauen. Regeln und Kontrollen bleiben notwendig; aber zusätzliche Verfahren müssen einen zusätzlichen Nutzen haben. Ich sage das hier ausdrücklich, weil es hier im Plenum gerade falsch gesagt wurde: Diese Einrichtungen unterliegen weiterhin unverändert der zuwendungs- und satzungsrechtlichen Kontrolle des Bundes. Das schaffen wir nicht ab. Aber wir schaffen Doppelstrukturen ab. Wo bestehende Strukturen ausreichen, brauchen wir keine weiteren Berichtspflichten und Steuerungsinstrumente. So funktioniert intelligente Entbürokratisierung.
Und wir wollen drittens Forschung und Transfer stärken; denn gute Forschung alleine reicht nicht. Entscheidend ist auch, dass aus Erkenntnissen neue Anwendungen, Produkte und Lösungen entstehen. Gerade anwendungsorientierte Forschungseinrichtungen übernehmen dabei eine wichtige Brückenfunktion zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Wenn wir mehr Innovation in Deutschland wollen, müssen wir deshalb auch die Rahmenbedingungen für diejenigen verbessern, die diesen Transfer jeden Tag ermöglichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu einem guten Wissenschaftsstandort gehören nicht nur flexible Rahmenbedingungen. Dazu gehören auch gute Arbeitsbedingungen, verlässliche Karrierewege und planbare Perspektiven. Die heutige Reform beantwortet nicht jede Frage; aber sie verbessert ganz sicher die Forschungslandschaft.
Vielen Dank.
Relationen
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- part_of_vorgang → Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes
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