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Frage von Ruben Rupp (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373)

dip / rede 04.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 61. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Ruben Rupp (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4373) Macht sich die Bundesregierung, namentlich das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, die kürzlich erhobene Forderung des Bundeskanzlers Friedrich Merz nach einer „Klarnamenpflicht“ im Internet, die das Ende einer schützenden Anonymität im digitalen Raum bedeutete (vergleiche www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/merz-klarnamen-internet-100.html), zu eigen, und, wenn ja, wie soll nach ihren Vorstellungen eine solche Pflicht beim täglichen Nutzen des Internets administrativ und technologisch verlässlich durchgesetzt werden? Antwort des Parl. Staatssekretärs Philipp Amthor: Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag verschiedene Maßnahmen vereinbart, damit strafbare Äußerungen von Hass und Hetze sowie Desinformation besser bekämpft werden können. Eine Klarnamenpflicht bei der Nutzung sozialer Medien, um Rechtsverletzungen effektiver bekämpfen zu können, ist Gegenstand einer andauernden Diskussion im politischen Raum. Eine abschließende Positionierung der Bundesregierung liegt hierzu derzeit nicht vor.

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