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Stornierungen von Bahntickets aufgrund von Hitze

dip / drucksache 05.08.2026 · WP 21 · 21/7486 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Stornierungen von Bahntickets aufgrund von Hitze Deutscher Bundestag Drucksache 21/7486 21. Wahlperiode 05.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Alexis L. Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Maximilian Kneller, Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans- Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD Stornierungen von Bahntickets aufgrund von Hitze Die Deutsche Bahn AG bot im Zeitraum vom 25. Juni bis 30. Juni 2026 eine sogenannte Hitze-Sonderkulanz an. Diese Möglichkeit galt für Tickets für Fernverkehrsreisen, die bis zum 23. Juni 2026 gekauft wurden. Laut Presseberichten umfasse dies auch Spar- und Supersparpreis-Tickets (www.tagesscha u.de/wirtschaft/verbraucher/bahn-hitze-stornierung-100.html;). Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele Tickets sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Hitze-Sonderkulanz“- Regelung im Schienenpersonenfernverkehr der DB AG (Schienenpersonenfernverkehr (SPFV)) bis zum 23. Juli 2026 storniert und rückerstattet worden? 2. Welche Verbindungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung von den Stornierungen in welcher jeweiligen Anzahl betroffen? 3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der gesamte Rückerstattungsbetrag aufgrund der „Hitze-Sonderkulanz“-Regelung in Anspruch genommenen Stornierungsmöglichkeit? 4. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der kostenlosen Stornierungsmöglichkeit bei der Deutschen Bahn AG Ende Juni 2026 vorsorgliche Pläne für etwaige teilweise Einstellungen des Bahnbetriebes aufgrund der erwarteten Hitzewelle? 5. Wie viele Regelverbindungen im SPFV sind im Zeitraum vom 25. Juni bis 30. Juni 2026 ausgefallen? 6. Wie viele Zuggarnituren der Baureihe 401 (ICE 1), 402 (ICE 2), 403 (ICE 3), 412 (ICE 4) sowie IC 2 (Twindexx) waren von technischen Störungen, Ausfällen oder vorsorglichen Nichtinbetriebnahmen im Zeitraum vom 25. Juni bis 30. Juni 2026 betroffen? 7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der im Zeitraum vom 25. Juni bis 30. Juni ausgefallenen Regelverbindungen der von dem DB‑Tochterunternehmen DB Regio betriebenen Nahverkehrsstrecken, und wenn ja, ist ein signifikanter Unterschied zwischen SPFV und Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu erkennen? 8. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hitzeschäden an der Eisenbahninfrastruktur, die im Zeitraum vom 25. Juni bis 30. Juni 2026 aufgetreten sind, und wenn ja, an welchen Stellen traten welche Schäden auf? Berlin, den 24. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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