Stornierungen von Bahntickets aufgrund von Hitze (Antwort zu Drs. 21/7486)
Text
Stornierungen von Bahntickets aufgrund von Hitze (Antwort zu Drs. 21/7486)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7716
21. Wahlperiode 24.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Wiehle, René Bochmann,
Alexis Giersch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7486 –
Stornierungen von Bahntickets aufgrund von Hitze
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Deutsche Bahn AG bot im Zeitraum vom 25. Juni bis 30. Juni 2026 eine
sogenannte Hitze-Sonderkulanz an. Diese Möglichkeit galt für Tickets für
Fernverkehrsreisen, die bis zum 23. Juni 2026 gekauft wurden. Laut
Presseberichten umfasse dies auch Spar- und Supersparpreis-Tickets (www.tagesscha
u.de/wirtschaft/verbraucher/bahn-hitze-stornierung-100.html;).
1. Wie viele Tickets sind nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der in
der Vorbemerkung der Fragesteller genannten „Hitze-Sonderkulanz“-
Regelung im Schienenpersonenfernverkehr der DB AG
(Schienenpersonenfernverkehr (SPFV)) bis zum 23. Juli 2026 storniert und rückerstattet
worden?
3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der gesamte
Rückerstattungsbetrag aufgrund der „Hitze-Sonderkulanz“-Regelung in Anspruch
genommenen Stornierungsmöglichkeit?
5. Wie viele Regelverbindungen im SPFV sind im Zeitraum vom 25. Juni bis
30. Juni 2026 ausgefallen?
6. Wie viele Zuggarnituren der Baureihe 401 (ICE 1), 402 (ICE 2),
403 (ICE 3), 412 (ICE 4) sowie IC 2 (Twindexx) waren von technischen
Störungen, Ausfällen oder vorsorglichen Nichtinbetriebnahmen im
Zeitraum vom 25. Juni bis 30. Juni 2026 betroffen?
Die Fragen 1, 3, 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Bei der Antwort auf diese Frage handelt es sich um Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse, die das fiskalische Interesse des Bundes betreffen. Eine
Offenlegung der erbetenen Anzahl in Anspruch genommener kostenfreier
Stornierungen aufgrund hoher Hitze und dadurch entstehender Gesamtkosten für die DB
Fernverkehr AG würde das wirtschaftliche Handeln der Deutschen Bahn AG
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom 20. August 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(DB AG) beeinträchtigen und könnte erhebliche Wettbewerbsnachteile nach
sich ziehen. Eine Kenntnis etwaig vorsorglicher Planungen im Hitzefall würde
es konkurrierenden Mobilitätsanbietern ermöglichen, ihr Verhalten künftig
entsprechend zu Lasten der DB AG auszurichten. Es besteht bei Veröffentlichung
sensibler Betriebs- und Geschäftsdaten dieser Art das Risiko von
Kundenverlusten für die DB AG sowohl an die aktuellen Wettbewerber als auch an solche,
für die es durch die Kenntnis von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der DB
attraktiver wäre, in den Markt einzutreten. Die DB AG hätte die o. g.
Möglichkeiten hingegen nicht, da gleichartige Informationen ihrer Wettbewerber nicht
öffentlich zugänglich sind. Eine einseitige Veröffentlichung von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen nur eines Marktteilnehmers könnte daher die DB AG
im Wettbewerb benachteiligen. Unter Abwägung zwischen dem
parlamentarischen Auskunftsanspruch einerseits und dem Schutz von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen unter Berücksichtigung möglicher nachteiliger Wirkungen
für die betroffenen privaten Unternehmen andererseits sind die von den
Fragestellern erbetenen Informationen daher als „VS-Vertraulich“ eingestuft und in
der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Einsicht hinterlegt.
2. Welche Verbindungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung von den
Stornierungen in welcher jeweiligen Anzahl betroffen?
Nach Auskunft der DB AG werden die erbetenen Informationen nicht
strukturiert erfasst, eine Ableitung des Verteilungsschlüssels ist daher nicht möglich.
4. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der
kostenlosen Stornierungsmöglichkeit bei der Deutschen Bahn AG Ende Juni
2026 vorsorgliche Pläne für etwaige teilweise Einstellungen des
Bahnbetriebes aufgrund der erwarteten Hitzewelle?
Nein.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der im Zeitraum
vom 25. Juni bis 30. Juni ausgefallenen Regelverbindungen der von dem
DB‑Tochterunternehmen DB Regio betriebenen Nahverkehrsstrecken, und
wenn ja, ist ein signifikanter Unterschied zwischen SPFV und
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu erkennen?
Im Zusammenhang mit den außergewöhnlich hohen Temperaturen im Zeitraum
vom 25. Juni – 30. Juni 2026 kam es vereinzelt zu technischen Störungen an
Fahrzeugen. Insbesondere die über einen längeren Zeitraum anhaltende Hitze
auch in den Nachtstunden führte dazu, dass sich Elektronik- und Klimasysteme
nicht ausreichend regenerieren bzw. abkühlen konnten und die Fahrzeuge
teilweise an ihre technischen Belastungsgrenzen gelangten. Ein Großteil der
temporären technischen Einschränkungen stand im direkten Zusammenhang mit
der außergewöhnlichen Hitzeperiode und konnte mit dem Rückgang der
Temperaturen wieder aufgehoben werden.
Zur Sicherstellung der Fahrzeugverfügbarkeit und zur Durchführung
notwendiger Reparaturen kam es während der Hitzeperiode vereinzelt zu Fahrtausfällen.
Der Anteil fahrzeugbedingter Ausfälle lag dabei bei rund zwei Prozent der
Leistung von DB Regio. Nach Ende der Extremhitze stabilisierte sich die
Situation zügig; die fahrzeugbedingten Ausfallkilometer gingen auf ein Niveau von
deutlich unter einem Prozent zurück. Die DB Regio AG prüft erforderliche
technische Anpassungen zur weiteren Steigerung der Klimaresilienz und
Robustheit der Fahrzeugflotte gegenüber vergleichbaren Extremwetterlagen.
8. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Hitzeschäden an der
Eisenbahninfrastruktur, die im Zeitraum vom 25. Juni bis 30. Juni 2026
aufgetreten sind, und wenn ja, an welchen Stellen traten welche Schäden auf?
Eine Zuordnung einzelner Störungen zu Hitze als alleinige oder maßgebliche
Ursache ist nicht möglich. Dies gilt insbesondere, weil hohe Temperaturen
häufig nur ein verstärkender Faktor sind und mit weiteren Einflussgrößen wie
insbesondere Anlagenzustand, gegebenenfalls Bauform und räumlichen
Gegebenheiten (beispielsweise sonnige Exposition) zusammenwirken. Die Anzahl der
hitzebedingten Störungen ist nicht nur abhängig von der Anzahl heißer (mind.
30°C) und sehr heißer Tage (mind. 35°C), sondern auch von der Dauer der
Hitzewelle (wenige Tage vs. Woche/n) sowie der Anzahl von Tropennächten
(mind. 20°C) ohne Abkühlung nachts.
Da Störungen auf Ebene der Betriebsstellen erfasst werden, ist eine exakte
räumliche Zuordnung nicht in allen Fällen möglich. Im Folgenden wird die
Anzahl der Störungen mit angegebenem Hitzebezug und Auswirkungen auf den
Bahnbetrieb für den Zeitraum 25. Juni – 30. Juni 2026 dargestellt. Die
Einordnung erlaubt keine abschließende Aussage über die ursächliche Bedeutung der
Hitze im jeweiligen Einzelfall, wie oben beschrieben.
25. Juni 26. Juni 27. Juni 28. Juni 29. Juni 30. Juni
Anz. Störungen 82 168 252 77 21 17
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Verkehr
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Stornierungen von Bahntickets aufgrund von Hitze (Antwort)