Bundesweiter Funkausfall bei der Deutschen Bahn - Ursachen, Auswirkungen und Konsequenzen für die digitale Bahninfrastruktur (Antwort zu Drs. 21/7607)
Text
Bundesweiter Funkausfall bei der Deutschen Bahn - Ursachen, Auswirkungen und Konsequenzen für die digitale Bahninfrastruktur (Antwort zu Drs. 21/7607)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7988
21. Wahlperiode 10.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ruben Rupp, Robin Jünger, Alexander
Arpaschi, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7607 –
Bundesweiter Funkausfall bei der Deutschen Bahn – Ursachen, Auswirkungen
und Konsequenzen für die digitale Bahninfrastruktur
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der zuverlässige Betrieb der Eisenbahninfrastruktur ist für die Mobilität der
Bürger, die Funktionsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland sowie
die Resilienz kritischer Infrastrukturen von erheblicher Bedeutung. Dies gilt
insbesondere für die Kommunikations- und Leitsysteme des
Schienenverkehrs, ohne die ein sicherer und geordneter Bahnbetrieb nicht gewährleistet
werden kann. Der digitale Zugfunk GSM-R dient dabei der Kommunikation
zwischen Triebfahrzeugführern, Betriebszentralen, Stellwerken und Leitstellen
und stellt eine zentrale technische Grundlage für den laufenden Bahnbetrieb
dar.
In der Nacht vom 23. auf den 24. Juni 2026 kam es zu einer bundesweiten
Störung des digitalen Bahnfunks Global System for Mobile Communications
– Railway (GSM-R). Infolge der Störung wurden Züge aus
Sicherheitsgründen zeitweise an Bahnhöfen zurückgehalten, wodurch es zu erheblichen
Einschränkungen im Regional- und Fernverkehr kam. Nach Angaben der
Deutschen Bahn wurde die Ursache später auf planmäßige Instandhaltungsarbeiten
an einer Kernkomponente des GSM-R-Systems zurückgeführt (www.deutsche
bahn.com/de/presse/Newsblog-12829716). Beim Tausch einer
Netzwerkverteilkomponente sei ein singulärer Softwarefehler aufgetreten, der keine
Fehlermeldung ausgelöst habe (www.tagesschau.de/inland/was-zur-bahn-stoerun
g-bekannt-ist-100.html). Dadurch sei die vorhandene Redundanz des Systems
nicht automatisch aktiviert worden, erst nach Ausschluss eines Cyberangriffs
sei nach rund 90 Minuten manuell auf die Rückfallebene umgeschaltet worden
(www.tagesschau.de/inland/was-zur-bahn-stoerung-bekannt-ist-100.html).
Der Vorfall wirft grundlegende Fragen zur technischen Robustheit,
Überwachung und Ausfallsicherheit zentraler Bahninfrastruktur auf. Von besonderer
Bedeutung ist dabei, warum ein planmäßiger Komponententausch in einem
redundanten System zu einer bundesweiten Störung führen konnte, weshalb die
automatische Umschaltung auf ein funktionsfähiges Ersatzsystem nicht griff
und welche technischen, organisatorischen oder prozessualen Schwachstellen
hierbei erkennbar wurden. Ebenso stellt sich die Frage, ob Wartungsarbeiten
an kritischen Kommunikationssystemen der Bahn ausreichend risikobewertet,
getestet und überwacht werden.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom
9. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der Ausfall des digitalen Zugfunks zeigt die Abhängigkeit des
Schienenverkehrs von funktionierenden digitalen Kommunikationssystemen. Vor dem
Hintergrund der geplanten weiteren Digitalisierung des Bahnbetriebs,
insbesondere durch digitale Stellwerke, ETCS (European Train Control System)
und weitere vernetzte Leit- und Sicherungstechnik, kommt der Resilienz
solcher Systeme eine wachsende Bedeutung zu. Störungen, Softwarefehler,
fehlgeschlagene Redundanzmechanismen oder unzureichend getestete
Wartungsprozesse können erhebliche Auswirkungen auf den Bahnbetrieb, die
Pünktlichkeit, die Sicherheit und das Vertrauen der Fahrgäste haben. Gleichzeitig ist
zu berücksichtigen, dass die Deutsche Bahn und ihre
Infrastrukturgesellschaften eine zentrale Rolle beim Betrieb kritischer Verkehrsinfrastruktur
einnehmen und in erheblichem Umfang aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Daraus ergibt sich ein parlamentarisches Informationsbedürfnis darüber,
welche technischen und organisatorischen Ursachen der GSM‑R-Störung
zugrunde lagen, welche Auswirkungen der Vorfall auf Fahrgäste und den
Bahnverkehr hatte, welche Maßnahmen zur Vermeidung vergleichbarer Störungen
ergriffen wurden und ob die bestehenden Vorgaben für Wartung, Redundanz,
IT-Sicherheit und Störfallmanagement bei der digitalen Bahninfrastruktur
ausreichend sind.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum bundesweiten
Ausfall bzw. zur bundesweiten Störung des digitalen Zugfunks GSM‑R
bei der Deutschen Bahn in der Nacht vom 23. auf den 24. Juni 2026 vor?
2. Welche technischen Systeme, Komponenten oder Netzbereiche des
GSM‑R-Systems waren nach Kenntnis der Bundesregierung konkret von
der Störung betroffen?
3. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Störung im
Zusammenhang mit planmäßigen Instandhaltungsarbeiten bzw. dem
Austausch einer Netzwerkverteilkomponente stand, und wenn ja, welche
konkreten Wartungs-, Austausch- oder Konfigurationsarbeiten wurden
durchgeführt?
4. Welche Rolle spielte nach Kenntnis der Bundesregierung der von der
Deutschen Bahn genannte „singuläre Softwarefehler“, und warum führte
dieser Fehler weder zu einer automatischen Fehlermeldung noch zu einer
automatischen Aktivierung der vorgesehenen Redundanz?
5. Welche technischen, organisatorischen oder prozessualen
Voraussetzungen müssen im GSM‑R-System normalerweise erfüllt sein, damit eine
automatische Umschaltung auf eine redundante Systemkomponente oder
Rückfallebene erfolgt?
6. Warum konnte die Umschaltung auf die Rückfallebene nach Kenntnis
der Bundesregierung erst manuell und erst nach rund 90 Minuten
erfolgen?
7. Welche Monitoring-, Alarmierungs- und Echtzeitdiagnosesysteme
werden nach Kenntnis der Bundesregierung im GSM‑R-Betrieb eingesetzt,
um Softwarefehler, Fehlkonfigurationen, Netzstörungen oder
ausgefallene Redundanzmechanismen frühzeitig zu erkennen?
8. Welche Vorgaben bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für
planmäßige Wartungsarbeiten an zentralen Komponenten des digitalen
Zugfunks GSM‑R, insbesondere hinsichtlich Risikoanalyse, Testbetrieb,
Rückfallkonzepten, Vier-Augen-Prinzip, Freigabeprozessen und
Echtzeitüberwachung, und wurden diese Vorgaben im vorliegenden Fall
vollständig eingehalten?
9. Welche Prüfungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung während
der Störung durchgeführt, um einen Cyberangriff, Sabotage,
Manipulation, Fehlkonfigurationen oder unbefugte Zugriffe auszuschließen, und
welche Rolle spielten hierbei das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik, das Eisenbahn-Bundesamt, die Bundespolizei oder
andere Sicherheitsbehörden?
10. Wurde der Vorfall als Störung einer kritischen Infrastruktur bzw. als IT-
Sicherheitsvorfall eingestuft, und wenn ja, nach welcher
Rechtsgrundlage, und mit welcher Risikobewertung?
12. Inwieweit war nach Kenntnis der Bundesregierung während der GSM‑R-
Störung die Notfallkommunikation zwischen Triebfahrzeugführern,
Betriebszentralen, Stellwerken und Leitstellen beeinträchtigt, insbesondere
mit Blick auf die Möglichkeit, Notrufe abzusetzen?
16. Welche Maßnahmen hat die Deutsche Bahn nach Kenntnis der
Bundesregierung unmittelbar nach dem Vorfall ergriffen, um eine Wiederholung
eines vergleichbaren Ausfalls zu verhindern?
20. Welche strukturellen Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die IT-
Resilienz, Ausfallsicherheit, Redundanz, Echtzeitüberwachung und das
Störfallmanagement digitaler Kommunikationssysteme im
Schienenverkehr zu verbessern?
Die Fragen 1 bis 10, 12, 16 und 20 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Nach sorgfältiger Abwägung ist die Bundesregierung zu der Auffassung
gelangt, dass die Beantwortung der oben genannten Fragen nicht öffentlich
erfolgen kann. Die Verkehrsinfrastruktur stellt einen wichtigen Baustein der
Resilienzfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland im Krisen- und Katastrophenfall
dar. In Anbetracht der sich in den letzten Jahren sowohl global als auch in
Deutschland zunehmend verschärfenden Sicherheitslage würde durch die
Veröffentlichung der Daten ein Sicherheitsrisiko entstehen, weil dadurch gezielte
Sabotagen und Angriffe auf diese Infrastrukturen ermöglicht würden. Der
Deutsche Bundestag hat am 28. Januar 2026 in einem Entschließungsantrag auf
Bundestagsdrucksache 21/3906 verschärfte Transparenzregeln zum Schutz
Kritischer Infrastrukturen von der Bundesregierung eingefordert. Der Beschluss
fordert einen zeitgemäßen Umgang mit bestehenden Transparenz- und
Informationspflichten.
Infolge einer Abwägung der Informationsrechte des Deutschen Bundestages
mit den Belangen des Staatswohls der Bundesrepublik Deutschland sind die
erbetenen Informationen als „VS-VERTRAULICH“ geheimhaltungsbedürftig
eingestuft und in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
hinterlegt.
11. Wie viele Züge, Fahrgäste, Streckenabschnitte, Stellwerke und
Betriebszentralen waren nach Kenntnis der Bundesregierung unmittelbar oder
mittelbar von der Störung betroffen?
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) wurde der Zugverkehr
bundesweit eingestellt. Es waren 2.586 Züge betroffen (Stand 29. Juni 2026).
Angaben zur Anzahl der Fahrgäste liegen der Bundesregierung nicht vor.
13. Welche vergleichbaren Störungen des GSM‑R-Systems oder anderer
zentraler digitaler Kommunikations- und Leitsysteme der Deutschen Bahn
gab es in den letzten fünf Jahren?
Nach Auskunft der DB AG gab es in den letzten fünf Jahren keine
vergleichbaren Störungen. Die betroffene zentrale Systemkomponente war noch nie Teil
eines Ausfalls des GSM-R Systems.
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über wiederkehrende
Schwachstellen, veraltete Komponenten, Softwareprobleme, fehlende
Redundanzen oder mangelnde Interoperabilität im GSM‑R-System der
Deutschen Bahn vor?
Das GSM-R System entspricht den anerkannten Regeln der Technik für
Bahnanwendungen und es sind keine grundsätzlichen Schwachstellen des GSM-R
Systems bekannt. Das System wird fortlaufend erneuert und die Resilienz
weiter erhöht.
15. Wie bewertet die Bundesregierung die technische Zukunftsfähigkeit des
mehr als 20 Jahre alten und auf dem Mobilfunkstandard 2G basierenden
GSM‑R-Systems, insbesondere im Hinblick auf begrenzte
Netzressourcen, Ersatzteilverfügbarkeit, Wartbarkeit, Cybersicherheit,
Ausfallsicherheit und die Abhängigkeit des Bahnbetriebs von einem veralteten
Kommunikationsstandard?
Die GSM-R Technik ist eine bewährte digitale Funktechnik für den
Eisenbahnbetrieb in Europa. Die Lösung wird fortlaufend aktualisiert, und sobald die
Nachfolgetechnik FRMCS verfügbar ist, wird die Migration gestartet.
17. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung externe
Dienstleister, Hersteller oder Softwareanbieter beim Betrieb, bei der
Wartung und bei der Weiterentwicklung des GSM‑R-Systems, und
inwieweit bestehen Abhängigkeiten von einzelnen Herstellern,
proprietären Softwarekomponenten oder nicht kurzfristig ersetzbaren
Systemlieferanten?
Die eingesetzten Komponenten und SW-Lösungen kommen von Herstellern
aus dem Kommunikationsmarkt.
18. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorfall für die
weitere Digitalisierung der Bahninfrastruktur, insbesondere mit Blick auf
digitale Stellwerke, ETCS, FRMCS (Future Railway Mobile
Communication System) und andere vernetzte Leit- und Sicherungssysteme?
Der Vorfall ist im spezifischen technischen und betrieblichen Kontext des
GSM-R-Systems zu betrachten und lässt keine unmittelbaren Rückschlüsse auf
die weitere Digitalisierung der Bahninfrastruktur oder andere digitale Leit- und
Sicherungssysteme zu.
19. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
Umstellung von GSM‑R auf künftige digitale Bahnkommunikationssysteme
Risiken durch Übergangsarchitekturen, Schnittstellen, Altsysteme, fehlende
Interoperabilität oder parallele Systemlandschaften?
Nach aktuellem Kenntnisstand sind keine Risiken bekannt, die über die
marktüblichen Migrationsrisiken bei technologischen Weiterentwicklungen
hinausgehen. Die Migration wird bahnbetrieblich und technisch begleitet.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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