Arbeits- und Sicherheitsvorgaben Schienenersatzverkehr im Rahmen der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg-Berlin
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Arbeits- und Sicherheitsvorgaben Schienenersatzverkehr im Rahmen der Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg-Berlin
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4041
21. Wahlperiode 10.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christin Willnat, Luigi Pantisano, Marcel Bauer, Lorenz Gösta
Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike
Hermeier, Ina Latendorf, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha
Wagner und der Fraktion Die Linke
Arbeits- und Sicherheitsvorgaben Schienenersatzverkehr im Rahmen der
Generalsanierung der Bahnstrecke Hamburg–Berlin
Die Deutsche Bahn AG hat am 1. August 2025 im Rahmen ihrer bundesweiten
Strategie zur Generalsanierung stark befahrener Hauptachsen mit der
vollständigen Sperrung der Bahnstrecke Hamburg–Berlin begonnen. Die rund 280
Kilometer lange Verbindung, die als eine der wichtigsten Fernverkehrsachsen
Deutschlands gilt, soll bis April 2026 modernisiert werden (https://hamburg-ber
lin.deutschebahn.com/home.html).
Die Maßnahme umfasst nach Angaben der DB InfraGO AG (DB) unter
anderem die Erneuerung von Gleisen, Weichen, Oberleitungen, Bahnsteigen sowie
Sicherungstechnik und wird mit einem Projektvolumen von etwa 2,2 Mrd. Euro
veranschlagt (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/896).
Während der Sperrung wurde für den Regionalverkehr ein groß angelegter
Schienenersatzverkehr (SEV) eingerichtet. Dieser SEV umfasst bis zu 208
Busse täglich auf 28 Ersatzlinien und wird durch das Unternehmen EcoVista sowie
eine Vielzahl von Subunternehmen durchgeführt. Die eingesetzten Fahrzeuge
sollen barrierefrei, modern ausgestattet und mit WLAN sowie sanitären
Einrichtungen versehen sein. Nach Informationen der DB AG sollen pro Tag rund
350 Fahrerschichten abgedeckt werden (www.tagesspiegel.de/potsdam/branden
burg/bus-ersatzverkehr-an-hamburg-strecke-unternehmen-ecovista-zieht-positi
ve-bilanz-14240135.html).
Bereits in den ersten Wochen und Monaten des SEV wurden wiederholt
gravierende Probleme und sicherheitsrelevante Vorfälle öffentlich bekannt. Am
15. August 2025 kam ein Gelenkbus des SEV auf der A 24 ins Schleudern,
durchbrach die Mittelleitplanke und kam quer zur Fahrbahn zum Stehen. Fünf
Personen wurden verletzt, der Busfahrer schwer. Am 2. September 2025 kam
ein weiterer Gelenkbus auf der A 24 in der Nähe von Wittenburg von der
Fahrbahn ab (www.zeit.de/news/2025-09/09/erneut-bus-des-schienenersatzverkehr
s-auf-a24-verunglueckt). Zudem wurde im Oktober 2025 ein SEV-Busfahrer
mit 1,46 Promille Alkohol am Steuer aufgegriffen, nachdem er einen Unfall
verursacht hatte und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt hatte (www.spiege
l.de/panorama/ludwigslust-busfahrer-faehrt-mit-1-46-promille-im-schienenersa
tzverkehr-zwischen-hamburg-und-berlin-a-eb5c5c6a-df0f-4e83-97b4-e0352059
33c0).
Darüber hinaus sind den Fragestellenden zahlreiche Beschwerden über die
Einhaltung von Arbeits- und Lenkzeiten, technische Mängel wie stark riechende
Abgase im Innenraum einzelner Busse, das Fehlen von Toiletten auf längeren
Linien sowie überhöhte Geschwindigkeiten, Rotlichtverstöße und sogar
Videotelefonie während der Fahrt bekannt. Auch wurden Zweifel an der
Barrierefreiheit des SEV-Angebots laut. Einige Fahrgäste berichten über mangelnde
Einstiegshilfen, defekte Haltewunschtaster oder überfordert wirkendes
Fahrpersonal ohne ausreichende Deutschkenntnisse.
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für
Verkehr, ist als Eigentümerin der Deutschen Bahn AG in besonderer
Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, insbesondere des
Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), der EU-Verordnung Nummer 561/2006 (Lenk- und
Ruhezeiten) sowie der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der technischen
Sicherheitsstandards. Darüber hinaus sind die Transparenz der
Kontrollmechanismen und die Konsequenz bei festgestellten Verstößen von öffentlichem
Interesse.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Umsetzung und
Kontrolle der Einhaltung arbeitszeitrechtlicher und sicherheitsrelevanter
Vorgaben beim SEV während der Generalsanierung der Strecke Hamburg–
Berlin, insbesondere in Bezug auf Fahrpersonal, Fahrzeuge, Betriebszeiten und
eingesetzte Subunternehmen?
2. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
gesetzlichen Arbeitszeitvorgaben nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) beim
Fahrpersonal eingehalten werden?
a) Welche Stellen kontrollieren die Arbeitszeiten, und in welchem Turnus
erfolgen diese Überprüfungen, erfolgen sie stichprobenartig, digital
(z. B. Auswertung Fahrerkarten und Tachographen) oder systematisch?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einhaltung der
Lenk- und Ruhezeiten gemäß EU-Verordnung Nummer 561/2006, und
welche Verstöße wurden bislang festgestellt?
3. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die technische
Verkehrssicherheit der eingesetzten Busse gewährleistet, insbesondere vor dem
Hintergrund der intensiven Nutzung, teilweise hoher Laufleistung und älterer
Fahrzeuge?
a) Gibt es neben der regulären TÜV-Abnahme Sonderkontrollen?
b) Welche Anforderungen gelten an die eingesetzten Fahrzeuge
hinsichtlich Abgasnorm, Klimaanlage, Barrierefreiheit, Fahrgastinformation
und technische Ausstattung?
4. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den beiden
dokumentierten Unfällen auf der A 24 vor (einschließlich der Ergebnisse etwaiger
Gutachten), und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?
5. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer über die Vorschriften der
Straßenverkehrsordnung (StVO), Streckenbesonderheiten und Einsatzbedingungen
informiert sind, insbesondere wenn sie aus dem Ausland stammen oder keine
Deutschkenntnisse besitzen?
a) In welchem Umfang erfolgen Schulungen, Briefings oder
Trainingsmaßnahmen für das eingesetzte Personal durch die Betriebsfirmen bzw.
durch die DB InfraGO?
b) Welche Kontrollen erfolgen hinsichtlich der Einhaltung der
Straßenverkehrsordnung, insbesondere mit Blick auf dokumentierte
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder riskante Fahrweise?
c) Welche Konsequenzen hatten die dokumentierten Verstöße für die
betroffenen Fahrerinnen und Fahrer bzw. Betreiberunternehmen?
d) Welche technischen Möglichkeiten (z. B. GPS-Überwachung,
Dashcams) werden zur Überwachung des Fahrverhaltens genutzt?
6. Welche Anforderungen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Barrierefreiheit der eingesetzten SEV-Busse, insbesondere im Hinblick auf
Rollstuhlplätze, akustische Ansagen und Rampen?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beschaffenheit der
SEV-Haltepunkte hinsichtlich Barrierefreiheit, Witterungsschutz,
Sitzgelegenheiten und Wegweisung?
b) Welche Anforderungen gelten für Umsteigezeiten (zwischen SEV und
Zug) und Umstiegswege im Hinblick auf Barrierefreiheit?
7. Welche konkreten vertraglichen Anforderungen wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung an das Hauptunternehmen EcoVista sowie an etwaige
Subunternehmen gestellt, um sicherheitsrelevante und soziale Standards
durchzusetzen?
8. Welche Maßnahmen durch die DB AG wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang ergriffen, um auf die öffentlich gewordenen Kritikpunkte
zu reagieren?
9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen
Erfahrungen für die Planung und Durchführung künftiger Großbaustellen und
den damit verbundenen Schienenersatzverkehr?
Berlin, den 3. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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