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Frage von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849)

dip / rede 25.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 67. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Frage von Dr. Jan-Niclas Gesenhues (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849) Hat die Bundesregierung bereits eine bundeseinheitliche Einführung einer Steuer auf To-go-Einwegverpackungen geprüft, und welche Erkenntnisse liegen ihr zum Beitrag einer solchen Steuer zur Reduktion von Abfällen vor? Antwort des Parl. Staatssekretärs Michael Schrodi: Die Bundesregierung hat bereits mehrere Maßnahmen ergriffen, um dem zunehmenden Verpackungsmüll entgegenzuwirken. Hierzu gehört die seit 2023 in Deutschland geltende Mehrwegangebotspflicht. Für Speisen und Getränke zum Mitnehmen, die in Kunststoffeinwegverpackungen oder Einweggetränkebechern angeboten werden, muss verpflichtend eine Mehrwegverpackung als Alternative angeboten werden. Zudem gibt es seit dem Jahr 2025 eine Sonderabgabe auf Einwegkunststoffe, mit der die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte die Kosten für die Sammlung und Entsorgung der aus den Produkten entstehenden Abfälle im öffentlichen Raum übernehmen müssen.

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