Naturverträglichkeit und Nachhaltigkeit im Tourismus an der Nord- und Ostsee (Antwort zu Drs. 21/1534)
Text
Naturverträglichkeit und Nachhaltigkeit im Tourismus an der Nord- und Ostsee (Antwort zu Drs. 21/1534)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2088
21. Wahlperiode 08.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Linda Heitmann, Stefan Schmidt,
Denise Loop, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/1534 –
Naturverträglichkeit und Nachhaltigkeit im Tourismus an der Nord- und Ostsee
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Zu den beliebtesten Reisezielen in Deutschland gehören die heimischen
Küsten und Inseln der Nord- und Ostsee. Insbesondere bei Inlandsreisenden sind
die deutsche Nord- und Ostseeküste beliebte Destinationen. Allein das
Ostseeküstenland Mecklenburg-Vorpommern verzeichnete im Jahr 2024 ca. 8
Millionen Ankünfte mit ca. 32,9 Millionen Übernachtungen und blieb damit nur sehr
knapp hinter den vorpandemischen Rekordzahlen von 2019 (https://api.statisti
k.tourismus.mv/fileadmin/Media/Statistik/Tourismusentwicklung_MV-Statisti
k_2024_Gesamtjahr.pdf; www.sueddeutsche.de/reise/tourismus-ostsee-zieht-
mv-tourismusbranche-2024-mit-spitzenergebnis-dpa.urn-newsml-dpa-com-20
090101-250304-930-393210). Auch an der Nord- und Ostseeküste Schleswig-
Holsteins boomte der Tourismus im Jahr 2024: Insgesamt ca. 7,17 Millionen
Menschen besuchten die schleswig-holsteinische Nord- und Ostseeküste und
blieben für insgesamt ca. 31,73 Millionen Übernachtungen (www.schleswig-h
olstein.de/DE/landesportal/land-und-leute/zahlen-fakten/tourismus; www.nd
r.de/nachrichten/schleswig-holstein/Tourismus-Rekord-in-SH-38-Millionen-U
ebernachtungen-gemeldet,tourismusrekord100.html). Die niedersächsische
Nordseeküste mit ihren vorgelagerten ostfriesischen Inseln, die von der
Tourismus-Agentur Nordsee (TANO) verwaltet wird, erfreute sich zwar mit
3,66 Millionen Ankünften und 15,78 Millionen Übernachtungen im Jahr 2024
wachsender Beliebtheit, blieb jedoch knapp hinter den vorpandemischen
Rekordzahlen von 2019 zurück (https://tano.travel/wp-content/uploads/2025/03/
Statistik-TANO_2024.pdf). Hinzu kommen zudem ca. 100 000 Touristinnen
und Touristen, die die Hamburger Kleinstinsel Neuwerk mit ihren 40
Einwohnerinnen und Einwohnern jährlich besuchen (www.hamburg.de/leben-in-hamb
urg/bezirke-hamburg/stadtteile-bezirk-hamburg-mitte/neuwerk-373756).
Der Tourismus stellt in diesen Regionen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor
dar. Als solcher ist er Teil einer branchenübergreifenden Wertschöpfungskette,
die von Verkehr, Handel und Landwirtschaft über personen- (z. B. Kosmetik,
Massage und Friseurtätigkeiten) und sachbezogene (z. B. Handwerk und
Reinigung) sowie wirtschaftliche Dienstleistungen (z. B. Versicherungen und
Banking) bis hin zur Freizeit-, Kultur- und Kreativwirtschaft reicht. Es gibt de
facto kaum einen Wirtschaftsbereich in den entsprechenden Regionen, der
vom Tourismus nicht beeinflusst wird. Sowohl durch direkte als auch
indirekte Umsätze trägt der Tourismus maßgeblich zur Wertschöpfung bei und schafft
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 8. Oktober 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
zahlreiche Arbeitsplätze. Zudem ist er ein Treiber für den Ausbau der
Infrastruktur und kann damit zur Entwicklung ländlich geprägter,
strukturschwacher Regionen beitragen.
Gleichzeitig hat der Tourismus erhebliche Auswirkungen auf Umwelt, Natur
und Klima. Nach Angaben des Umweltbundesamtes kommt es vor allem bei
der An- und Abreise vermehrt zum Verbrauch von Primärenergie, zum
Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen sowie zu Lärmemissionen.
Treibhausgase entstehen auch durch den Gebäudesektor, z. B. durch veraltete Heizungen
sowie unsachgemäße Abfallentsorgung. Der tourismusbedingte Verkehr, vor
allem durch Flugzeug, Pkw, Reisebus und Schiff, sowie die Unterbringung
tragen damit maßgeblich zur Klimakrise bei und haben negative
Auswirkungen sowohl für die menschliche Gesundheit als auch auf die Natur und
Umwelt.
Die tourismusbedingte Bereitstellung von Unterkünften und Einrichtungen
(z. B. in Form von Hotels, Pensionen, Ferienhäusern, Restaurants) sowie von
Tourismusinfrastrukturen (z. B. Straßen, Parkplätze und Außenanlagen)
verbraucht viel Fläche, wenn nicht aktiv flächen- und bodenschonend gebaut
wird. Durch die Versiegelung und Verdichtung der Böden gehen die
natürlichen Bodenfunktionen (z. B. als Retentionsflächen) verloren, was erhebliche
Auswirkungen auf den Wasserhaushalt hat und damit das Risiko für
Überfluten und Überhitzungen erhöht.
Touristische Freizeitaktivitäten haben auch Auswirkungen auf Ökosysteme
und Biodiversität. Die Artenvielfalt wird durch Luft- und
Wasserverschmutzung, Lärmemissionen sowie durch die Errichtung von Unterkünften,
Badestellen und Freizeiteinrichtungen im Küsten- und Uferbereich gefährdet, wie
auch das Umweltbundesamt in seinen Veröffentlichungen betont.
Neben Emissionen entsteht in Urlaubsgebieten zudem oft übermäßig viel
Verpackungsmüll. In Deutschland ergreifen deshalb immer mehr Kommunen
bereits Maßnahmen, um hier u. a. durch Mehrwegverpackungen
entgegenzuwirken. Eine intakte Natur mit gesunder Artenvielfalt, frischer Luft sowie
sauberer Umwelt sorgt nicht nur für mehr Lebensqualität, sondern steigert auch die
Attraktivität einer Region. Urlaubsregionen sind daher zwingend darauf
angewiesen, Naturschutz und Nachhaltigkeit ernst zu nehmen, um auch langfristig
für Touristinnen und Touristen attraktiv zu sein. Laut der Langzeitstudie
„Nachhaltigkeit bei Urlaubsreisen“, welche von der Forschungsgemeinschaft
Urlaub und Reisen e. V. (FUR) in Kooperation mit dem Bundesministerium
für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit und dem
Umweltbundesamt durchgeführt wird, ist sowohl die Zustimmung für ökologische
und soziale Aspekte von Urlaubsreisen als auch die allgemeine Zustimmung
zu ökologischer oder sozialer Nachhaltigkeit unter der deutschen Bevölkerung
in den letzten zehn Jahren kontinuierlich gestiegen. Im Januar 2024 zeigten
demnach 67 Prozent der Befragten eine positive Einstellung zur
Nachhaltigkeit beim Reisen.
Für viele Menschen sind Naturbeobachtungen und Naturphänomene durchaus
Kriterien für die Auswahl des Urlaubsziels. Insbesondere ornithologisch, aber
auch insgesamt naturschutzkundlich interessierte Menschen reisen gern an
unsere Küsten, weil es hier – etwa zwischen Nord- und Ostsee – Hauptachsen
des überregionalen Vogelzuges mit besonderer Bedeutung sowie eine riesige
Artenvielfalt im Meer und weltweit einzigartige Naturlandschaften wie das
Wattenmeer gibt. Es ist von elementarer Bedeutung, Touristinnen und
Touristen einerseits auch weiterhin Naturerlebnisse zu ermöglichen und gleichzeitig
Naturschutzbildung zu betreiben, um Touristinnen und Touristen stärker zum
Schutz der einzigartigen Naturlandschaften in ihrem Alltagsverhalten zu
motivieren.
Das Potenzial für möglichst nachhaltige, naturverträgliche Urlaubsreisen und
Urlaubsgestaltung in der deutschen Bevölkerung ist also sehr groß und
zahlreiche Kommunen, Länder sowie Tourismusverbände betreiben bereits große
Anstrengungen, um Tourismus möglichst nachhaltig auszugestalten. Das gilt
es ausdrücklich anzuerkennen und zu würdigen! Es drängt sich gleichzeitig
die Frage auf, inwieweit auch die deutsche Bundesregierung
naturverträglichen und nachhaltigen Tourismus an der deutschen Nord- und Ostseeküste
fördert und im Auge hat. Im Koalitionsvertrag, der 2025 zwischen CDU/CSU
und SPD vereinbart wurde, wird unter anderem Folgendes versprochen: „Wir
werden eine neue nationale Tourismusstrategie erarbeiten, die sowohl
wirtschaftliche als auch nachhaltige Aspekte berücksichtigt und die Themen
Tourismusakzeptanz, Lebensraumgestaltung und Digitalisierung in den Fokus
rückt“ (Koalitionsvertrag 2025, S. 13).
1. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des
Tourismus an den norddeutschen Küstenregionen im Verhältnis zum gesamten
Tourismusaufkommen in Deutschland (bitte für die letzten sechs Jahre
nach Tages- und Übernachtungsgästen sowie – falls möglich – nach
Winter- und Sommersaison oder Haupt- und Nebensaison aufschlüsseln)?
Eine Übersicht über den Umfang des Tourismusaufkommens an den nord-
deutschen Küstenregionen sowie über dessen Anteil am gesamten
Tourismusaufkommen in Deutschland, aufgeschlüsselt für die letzten sechs Jahre nach
Winter- und Sommerhalbjahr ist als Anlage beigefügt.* Allerdings liegen der
Bundesregierung ausschließlich Erkenntnisse zu Übernachtungen und Ankünften in
Beherbergungsbetrieben vor, nicht aber zu Tagesreisen.
2. Gibt es besondere Anstrengungen und bzw. oder Förderprogramme der
Bundesregierung, die darauf abzielen, den Tourismus an den deutschen
Küsten nachhaltiger und naturverträglicher zu gestalten, wenn ja, welche
Schwerpunkte setzen sie, wie sind sie ausgestattet, wie wurden sie in den
letzten fünf Jahren jeweils in Anspruch genommen und werden dabei
auch diejenigen Destinationen berücksichtigt, die als „Hinterland“
bislang weniger vom Tourismus profitieren, aber durchaus
Entwicklungspotenzial haben (beispielsweise die Schlei-Region in Schleswig-Holstein)?
Die Entwicklung und Vermarktung des Tourismus liegt gemäß der
grundgesetzlich geregelten Aufgabenteilung zwischen dem Bund und den Ländern in der
Kompetenz der Länder. Dementsprechend existieren keine spezifischen
Förderprogramme der Bundesregierung, die darauf abzielen, den Tourismus an den
deutschen Küsten nach-haltiger und naturverträglicher zu gestalten.
Der Bund kann hier nur durch die Förderung von Modellprojekten, Leitfäden
u. a. unterstützen, wie z. B. den Praxisleitfaden „Nachhaltigkeit im
Deutschlandtourismus“, der aktuell neu erstellt wird, oder den Bundeswettbewerb
Nachhaltige Tourismusdestinationen, an dem sich auch bereits Nord- und
Ostsee-Destinationen sowie die Schlei-Region beteiligt haben.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/2088 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
3. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung
der Strategie für einen nachhaltigen Tourismus im Wattenmeer, welche
2014 im Nachgang zur Anerkennung des Wattenmeeres als UNESCO-
Weltnaturerbe (UNESCO = Organisation der Vereinten Nationen für
Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation) in den Jahren von 2009
bis 2014 von den 16 Mitgliedern der trilateralen Kooperation
Deutschland, Dänemark und Niederlande verabschiedet wurde, die darauf
abzielt, den Tourismus im Wattenmeer nachhaltiger und naturnaher zu
gestalten sowie das Wattenmeer auch für künftige Generationen als
Weltnaturerbe zu erhalten, seit 2014 ergriffen?
Mit der Anerkennung des Wattenmeeres als Welterbestätte im Jahr 2009 hat die
UNSECO die Vertragsstaaten Deutschland und die Niederlande aufgefordert,
„eine umfassende Strategie zur Entwicklung des Tourismus für die
Welterbestätte auszuarbeiten und umzusetzen, die die Integrität und die ökologischen
Anforderungen der Welterbestätte Wattenmeer in vollem Umfang
berücksichtigt und einen kohärenten Ansatz für den Tourismussektor in der Welterbestätte
vorsieht“. Die Bundesregierung als Vertragspartei des deutsch-dänisch-
niederländischen Verwaltungs-Übereinkommens über ein Gemeinsames Sekretariat
für die Zusammenarbeit beim Schutz des Wattenmeers (CWSS) finanziert
anteilig ein Drittel des CWSS-Haushalts, welcher zum überwiegenden Teil
Personalkosten umfasst. Dazu zählt eine Personalstelle „Programm Officer
Sustainable Tourism“, deren Hauptaufgabe die Koordinierung der Umsetzung der
„Strategie für einen nachhaltigen Tourismus“ im Welterbe Wattenmeer ist. Dies
umfasst u. a. die Beteiligung an einem Netzwerk von über 1 000
Interessengruppen in den Niederlanden, Deutschland und Dänemark, die Schaffung von
neuen Partnerschaften und Synergien zwischen Sektoren und Ländern sowie
einer engeren Verbindung zwischen Tourismus und Naturschutz und der
Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Sektoren.
Die Umsetzung der „Strategie für einen nachhaltigen Tourismus“ erfolgte
wesentlich im Rahmen von mehreren multilateralen EU-Interreg-Projekten
(PROWAD, 2011-2015; Wadden Agenda, 2015-2019; NAKUWA 2017-2020,
Wadden Agenda 2.0, 2019-2022; PROWAD LINK, 2018-2022), mit einem
finanziellen Gesamtvolumen von über 13 Mio. Euro. Entsprechend der
Zuständigkeit der Länder für die Tourismusentwicklung und das Marketing wurden
die deutschen Anteile an diesen Projekten ausschließlich durch die ebenfalls in
der Trilateralen Wattenmeerzusammenarbeit engagierten Länder Hamburg,
Niedersachsen und Schleswig-Holstein, in deren Küstengewässern sich das
Weltnaturerbe Wattenmeer befindet, finanziert.
4. Welchen Stellenwert wird der naturverträgliche Tourismus in der
Nationalen Tourismusstrategie der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag
2025 angekündigt ist, einnehmen, welche Akteurinnen und Akteure plant
die Bundesregierung, im Prozess zu beteiligen, und wie sollen Tourismus
und Naturschutz besser miteinander vernetzt werden, um den Schutz und
die sensiblere Nutzung der touristisch relevanten Naturlandschaften zu
gewährleisten, wie es die Tourismusstrategie 2030 des Landes
Schleswig-Holstein vorsieht?
Die neue Nationale Tourismusstrategie der Bundesregierung wird darauf
gerichtet sein, die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Tourismuswirtschaft
in Deutschland zu stärken. Erste interne Arbeiten sind bereits angelaufen. Die
neue NTS soll im ersten Halbjahr 2026 vorgelegt werden. Positive Erfahrungen
mit der Vernetzung der tourismusrelevanten Akteure werden in die strategische
Neuausrichtung einfließen.
5. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Bedarf an
energetischer Sanierung in den touristischen Unterkünften an der deutschen
Nord- und Ostsee, und gab es hier in den letzten fünf Jahren
Förderprogramme, um die energetische Sanierung in diesen Regionen gezielter zu
unterstützen als anderswo (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
6. Welche laufenden und geplanten Programme und Maßnahmen des
Bundes gibt es und welche in den Bundesländern sind der Bundesregierung
bekannt, die eine klimafreundliche Mobilität an der deutschen Nord- und
Ostseeküste fördern, und welcher Art sind diese Programme und
Maßnahmen dann jeweils (z. B. Leihfahrradsysteme, Ausbau und
Elektrifizierung von Busverbindungen, Elektrifizierung von Schiffsverkehren)?
Das Maritime Forschungsprogramm des BMWE zielt darauf ab, durch die
Förderung die Innovationskraft der maritimen Branche im internationalen
Wettbewerb zu stärken, zukunftsfähige Arbeitsplätze am Standort zu sichern und
auszubauen, die maritime Sicherheit zu erhöhen sowie gleichzeitig den Schutz von
Klima und Umwelt voranzutreiben. Mit einer Vielzahl von Projekten setzt das
Programm wichtige Impulse für Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Sicherheit
auf See. Schwerpunkte liegen dabei auf nachhaltigen Kraftstoffen,
energieeffizienten Technologien, Digitalisierung und maritimer Sicherheit. Das
Forschungsprogramm deckt das gesamte Technologiespektrum der Branche ab: mit
Beiträgen zum Klimaschutz (MARITIME.zeroGHG), zu
Umweltverträglichkeit und Mobilitätswende (MARITIME.green), zur Nutzung digitaler
Technologien (MARITI-ME.smart), zur Maritimen Sicherheit (MARITIME.safe) und
zur nachhaltigen Erschließung maritimer Ressourcen (MARITIME.value).
Das Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“
(NaMKü) des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) fördert
Antriebssystemmodernisierungen sowie Maßnahmen zur Schadstoffminderung und
Verbesserung der Energieeffizienz bei Küstenschiffen. Auch die Elektrifizierung von
Schiffsverkehren ist förderfähig und wird in mehreren Projekten umgesetzt.
Mit der Fördermaßnahme BordstromTech wird die Marktaktivierung alter-
nativer Stromversorgungstechnologien im maritimen Bereich unterstützt, um die
sektorale Transformation hin zu klimafreundlicher Energieversorgung zu
stärken. Die BordstromTech-Richtlinie schafft Anreize für den Aufbau von
Versorgungsinfrastrukturen für alternative Kraftstoffe in deutschen See- und
Binnenhäfen bzw. an Umschlag- und Liegeplätzen in Deutschland und trägt damit zum
Nationalen Strategierahmen (NSR) über den Aufbau der Infrastruktur für
alternative Kraftstoffe als Teil der Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU (AFID)
bei.
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative werden in ganz Deutschland
(also auch an der Nord- und Ostseeküste) unter anderem auch Vorhaben zum
Thema klimafreundliche Mobilität gefördert. Dies erfolgt in erster Linie im
Rahmen der Kommunalrichtlinie (u. a. Mobilitätsstationen, Radwege,
Radabstellanlagen) und des Förderaufrufs Klimaschutz durch Radverkehr
(typischerweise größere, modellhafte Projekte). Förderinstrumente die gezielt die Nord-
und Ostseeküste adressieren, gibt es im Rahmen der NKI nicht.
a) Plant die Bundesregierung Infrastrukturprojekte im Bereich der
klimafreundlichen Mobilität innerhalb von küstennahen Urlaubsregionen
sowie bei der Anreise zu beliebten Urlaubsdestinationen an der Nord-
und Ostsee (z. B. Ausbau bestimmter Zugstrecken), und wenn ja,
welche?
Im Rahmen des Bedarfsplans Schiene werden folgende Projekte in den
küstennahen Regionen von Nord- und Ostsee geplant:
– ABS Lübeck-Hagenow Land–Rostock–Stralsund (VDE 1);
– ABS Lübeck–Schwerin;
– im Rahmen des Bedarfsplanvorhabens ABS/NBS Hamburg–Lübeck–
Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ);
– das Vorhaben der ABS Niebüll–Klanxbüll–Westerland
– die ABS Cuxhaven–Stade;
b) Bei welchen derartigen Infrastrukturprojekten ist der Bundesregierung
bekannt, dass sie durch die Länder geplant werden?
Für das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
sind von den Ländern folgende Vorhaben in den küstennahen Regionen von
Nord- und Ostsee angemeldet worden:
– Reaktivierung der Bahnstrecke Kiel–Schönberger Strand
– Ausbau und Elektrifizierung der Bahnstrecke Niebüll–Dagebüll Mole
– Kapazitätserhöhung der Strecke Hamburg–Lübeck–Travemünde Strand
– Elektrifizierung und Ausbau der Marschbahn (Itzehoe-Westerland/Jübek-
Husum)
– Elektrifizierung der Strecke Cuxhaven-Bremerhaven
– Reaktivierung Barth–Zingst–Prerow (Darßbahn)
– Elektrifizierung Velgast–Barth–Prerow (Darßbahn)
– Reaktivierung Ducherow–Karnin–Heringsdorf (Usedomer Südanbindung)
– Elektrifizierung der Strecke Jatznick–Ueckermünde Stadthafen
– Zweigleisiger Ausbau der Strecke Riekdahl–Ribnitz-Damgarten West
– Zweigleisiger Ausbau der Strecke Velgast–Stralsund
– Elektrifizierung Züssow–Swinemünde und Peenemünde–Zinnowitz
– Projektbündel 20-Min-Takt Usedom
– Elektrifizierung der Strecke Rövershagen–Graal Müritz.
7. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die drei wichtigsten
Mobilitätsformen, die für die Anreise zur Nord- und Ostsee hauptsächlich
benutzt wurden?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
8. Welche Ziele an Nord- und Ostsee sind mit „Fahrtziel Natur“ (www.fahrt
ziel-natur.de/) erreichbar, welche Erfahrungen hat die Deutsche Bahn
damit gesammelt, und sind weitere Ziele in dieser Region geplant?
Nach Angaben der Deutschen Bahn AG (DB AG) können mit der Kooperation
Fahrtziel Natur verschiedene Nationalparks, Naturparks und
Biosphärenreservate mit der Bahn erreicht werden. Dazu gehören an Nord- und Ostsee der
Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, der Nationalpark Schleswig-
Holsteinisches Wattenmeer, der Nationalpark Jasmund und das Biosphärenreservat
Südost-Rügen.
Von Großschutzgebieten an Nord- und Ostsee liegen aktuell keine
Interessensbekundungen zur Aufnahme vor.
Grundsätzlich entwickeln sich in den Gebieten vor Ort immer bessere
Mobilitätskonzepte, die sowohl von den Urlaubern als auch von ortsansässigen
Tourismus- und Mobilitätsanbietern anerkannt und geschätzt werden.
9. Hat die Bundesregierung Pläne und Konzepte, um die Ladeinfrastruktur
für die Elektromobilität sowie die Entwicklung alternativer Antriebe und
Kraftstoffe für die Mobilität auf dem See-, Land- und Luftweg,
insbesondere in der Nord- und Ostseeregion, zu fördern, wenn ja, welche, und
welche etwaigen Pläne und Konzepte der Bundesländer sind der
Bundesregierung bekannt?
Das Maritime Forschungsprogramm des BMWE fördert bereits Projekte, die
die Entwicklung alternativer Antriebe und Kraftstoffe für die Mobilität auf dem
Seeweg zum Gegenstand haben.
10. Welche Förderprogramme für die Errichtung von Landstromanlagen
plant die Bundesregierung, fortzusetzen oder neu aufzulegen, und wann
und wo ist in den kommenden Jahren mit der Fertigstellung von Anlagen
zu rechnen (bitte nach festen und mobilen Anlagen sowie den
Zielnutzern Güter- und Personentransport aufschlüsseln)?
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Verfügbarkeit von
Landstrom in deutschen Häfen derzeit, und wie haben sich der Ausbau
und die Nutzung in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Die Fragen 10 und 11 werden wie folgt zusammen beantwortet.
Seit 2020 kofinanziert der Bund Landesförderprogramme für den
Landstromausbau (KTF-Titel: „Verbesserung der Rahmenbedingungen für die
Landstromversorgung in deutschen Häfen“). Zu den am 31. Dezember 2025 auslaufenden
Bundesfinanzhilfen wird seitens BMWE eine Evaluation durchgeführt. Die
Evaluationsergebnisse liegen nicht vor Mitte 2026 vor. Die Förderung der
Landstromanlagen liegt in der Zuständigkeit und Verantwortung der
Bundesländer. Genaue Angaben zu geplanten und fertiggestellten Landstromanlagen
sind bei den Bundesländern abzufragen, die für Ausbau und Förderung von
Landstromanlagen zuständig sind.
12. Wie viele Schiffe, die regelmäßig in der deutschen Nord- und Ostsee
auch zum Zwecke der Personenbeförderung verkehren, sind nach
Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren elektrifiziert worden, und
welchem Anteil am gesamten Personenbeförderungsverkehr per Schiff
auf Nord- und Ostsee entspricht das?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse aus amtlichen Quellen
vor.
13. Wie viele Schiffe, die regelmäßig zu festen Zwecken wie Personen- oder
Güterbeförderung in der Nord- und Ostsee verkehren, haben nach
Kenntnis der Bundesregierung bereits die nötige Vorrichtung für die Benutzung
von Landstrom?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse aus amtlichen Quellen
vor.
14. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl Wassertaxis
mit alternativer Antriebstechnik (z. B. elektrisch) in Deutschland in den
Tourismusregionen an Nord- und Ostsee, die nicht regelmäßig nach
festen Fahrplänen fahren, sondern nach individuellen oder saisonalen
Bedarfen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse aus amtlichen Quellen
vor.
15. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Entwicklung
von Fähren mit alternativer Antriebstechnik (z. B. elektrisch) in
Deutschland?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist die Entwicklung von Fähren mit
alternativer Antriebstechnik in Deutschland gut angelaufen. Im Rahmen der
Förderrichtlinie „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ (NaMKü) wurden
u. a. die Hybridfähren auf der Vogelfluglinie sowie die Fahrgastschiffe „WE-
GA II“ und „Störtebeker“ auf batterieelektrischen Be-trieb umgerüstet. Auch
die „FRISIA I“ wurde zu einem Dieselelektrischen Hybridsystem mit
Solarladung umgebaut. Über die Förderrichtlinie „BordstromTech“ wurde zudem die
notwendige Ladeinfrastruktur, beispielsweise durch mobile Landstromsysteme
und Photovoltaikanlagen, gefördert. Zusätzlich fördert die Richtlinie zur Aus-
und Umrüstung von Seeschiffen zur Nutzung von LNG als Schiffskraftstoff
den Einsatz von LNG-Antrieben, etwa beim MS „Münsterland“ sowie bei den
TT-Line-Fähren „Nils Holgersson“ und „Peter Pan“. Diese Vorhaben tragen
wesentlich zur Reduktion von Emissionen im Fährverkehr und zur Etablierung
klimafreundlicher Antriebstechnologien bei.
16. Welche Förderprogramme des Bundes befassen sich mit der
Elektrifizierung und Dekarbonisierung der Schifffahrt (bitte Programme unter
Nennung der jeweiligen Mittelausstattung, Soll- und Ist-Werte sowie
Ausgabereste für 2021, 2022, 2023 und 2024 sowie geplant für 2025 bis
2029 aufführen)?
Das Maritime Forschungsprogramm des BMWE, welches sich in fünf
Förderschwerpunkte gliedert (siehe Antwort zu Frage 6) trägt zur Dekarbonisierung
der Schifffahrt bei. Es genießt eine sehr hohe Nachfrage innerhalb der Branche.
Die Mittelausstattung gestaltet sich wie folgt:
– 2021: Sollansatz in Höhe von 54 Mio. Euro, davon 16 Mio. Euro
Zuwendungen für Projekte zur Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen
– 2022: Sollansatz in Höhe von 58 Mio. Euro, davon 14,4 Mio. Euro
Zuwendungen für Projekte zur Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen
– 2023: Sollansatz in Höhe von etwa 60 Mio. Euro, davon 19 Mio. Euro
Zuwendungen für Projekte zur Elektrifizierung und Dekarbonisierung von
Schiffen
– 2024: Sollansatz in Höhe von etwa 60 Mio. Euro, davon 20 Mio. Euro
Zuwendungen für Projekte zur Elektrifizierung und Dekarbonisierung von
Schiffen
– 2025: Sollansatz in Höhe von 62 Mio. Euro, davon 30,5 Mio. Euro
Zuwendungen für Projekte zur Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen
(inkl. vorliegende Anträge)
– 2026: Sollansatz in Höhe von 53 Mio. Euro, davon 23,5 Mio. Euro
Zuwendungen für Projekte zur Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen
(inkl. vorliegende Anträge)
– 2027: Sollansatz in Höhe von 52,5 Mio. Euro, davon 16 Mio. Euro
Zuwendungen für Projekte zur Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen
(inkl. vorliegende Anträge)
– 2028: Sollansatz in Höhe von 42 Mio. Euro, davon 9,3 Mio. Euro
Zuwendungen für Projekte zur Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen
(inkl. vorliegende Anträge)
– 2029: Sollansatz in Höhe von 41,5 Mio. Euro, davon 3,7 Mio. Euro
Zuwendungen für Projekte zur Elektrifizierung und Dekarbonisierung von Schiffen
(inkl. vorliegende Anträge).
Das Programm „Nachhaltige Modernisierung von Küstenschiffen“ (NaMKü)
befasst sich mit der Elektrifizierung und Dekarbonisierung der
Küstenschifffahrt.
Mittelausstattung NaMKü 2021 bis 2025.
HH-Ansatz in Mio. Euro 2021 2022 2023 2024 2025
Soll 10,0 12,0 20,0 19,0 13,99
Ist 0,13 3,12 4,38 11,17 4,13
Ausgabereste 0 9,87 18,76 30,94 27,8
In Mio. Euro 2026 2027 2028 2029
Geplanter HH-Ansatz 8,151 6,151 2,151 2,151
Mit der Fördermaßnahme BordstromTech wird die Marktaktivierung
alternativer Stromversorgungstechnologien im maritimen Bereich unterstützt, um die
sektorale Transformation hin zu klimafreundlicher Energieversorgung zu
stärken.
Nachfolgend wird die Gesamtübersicht der Mittelausstattung über
Zuwendungen BordstromTech dargestellt:
Mittelausstattung in TEUR
Jahr Soll Ist
2021 1 628 1 628
2022 1 907 1 907
2023 2 724 2 724
2024 2 689 2 689
Mittelausstattung in TEUR
Jahr Soll Ist
2025 2 214 0 239
2026 0 226 0
2027–2029 k. A. k. A.
17. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Investitionsbedarfe in die
Renaturierung von küstennahen und marinen Ökosystemen bis 2030, die
einen dreifachen Nutzen haben: langfristige Kohlenstoffspeicherung,
Küsten- und Hochwasserschutz sowie Förderung der Biodiversität, und
geht sie davon aus, dass die im „Aktionsprogramm Natürlicher
Klimaschutz“ dafür vorgesehenen Mittel dafür ausreichend sind?
Der Investitionsbedarf für die Renaturierung von küstennahen und marinen
Ökosystemen bis 2030 ist insgesamt hoch – auch in Bezug auf die
Durchführung der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur. Die Länder werden
mit Blick auf ihre verfassungsrechtlich verankerte Zuständigkeit für
Ökosysteme im Küstenmeer sowie im Küsten- und Hochwasserschutz die nötigen
Investitionen anstoßen. Darüber hinaus wird die Bundesregierung dazu Finanzmittel
beitragen. So ist im Finanzplan der Bundesregierung vorgesehen, die Mittel für
Fördermaßnahmen im „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ zu
verstetigen und in den Jahren 2028 und 2029 gegenüber der bisherigen Planung
erheblich aufzustocken.
18. Fördert die Bundesregierung Pläne, Konzepte und Maßnahmen, um das
Aufkommen von Plastikmüll an den deutschen Stränden und in den
Küstenregionen insgesamt zu reduzieren, wenn ja, welche, und wenn nein,
warum nicht?
Die Bundesregierung fördert auf unterschiedlichen Ebenen einschlägige
Maßnahmen. Legislativ hat sie bereits zahlreiche Maßnahmen im Rahmen der
Umsetzung der Einwegkunststoffrichtlinie erlassen, um die negativen
Auswirkungen bestimmter Einwegkunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die
Meeresumwelt, zu verringern.
Seit dem 3. Juli 2021 wurde mit der Einwegkunststoffverbotsverordnung
(EWKVerbotsV) für einige Einwegkunststoffprodukte, für die bereits
umweltfreundliche Alternativen existieren (z. B. Wattestäbchen, Einmalbesteck und
-teller, Trinkhalme, Rührstäbchen, To-Go-Lebensmittelbehälter und
Getränkebecher) das Inverkehrbringen verboten.
Die Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV) verpflichtet
Hersteller, bestimmte Einwegkunststoffprodukte oder Verpackungen (z. B.
Feuchttücher, Tabakprodukte und Getränkebecher aus Kunststoff). mit einer
Kennzeichnung zu versehen, die zeigt, dass das Produkt Kunststoff enthält und
ein achtloses Wegwerfen in die Umwelt schwere Schäden verursacht.
Seit dem 1. Januar 2023 gilt zudem die Mehrwegangebotspflicht, die u. a. die
Gastronomie verpflichtet, Lebensmittel und Getränke zum Sofortverzehr in
Mehrwegverpackungen anzubieten.
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) sieht vor, dass die Hersteller
bestimmter Einwegkunststoffprodukte (darunter To-Go-Verpackungen und
Getränkebecher sowie Tabakfilterprodukte) sich an den Kosten für deren
Sammlung und Verwertung sowie die Reinigung des öffentlichen Raums beteiligen.
Bislang wurden diese Kosten von der Allgemeinheit getragen.
Auch über den Runden Tisch Meeresmüll (RTM, www.muell-im-meer.de), im
Jahr 2016 von den Schirmherrschaften BMUKN, Umweltbundbundesamt
(UBA) und dem Land Niedersachsen 2016 ins Leben gerufen, wurden
zahlreiche Maßnahmen gegen Meeresmüll, zu denen sich Deutschland national und
international verpflichtet hat, konkret umgesetzt und operationalisiert. Der
RTM hat derzeit ca. 150 Mitglieder und bezieht aktiv alle relevanten
gesellschaftlichen Gruppen/Sektoren aktiv ein mit dem Ziel, weitere Einträge von
Abfällen in die marine Umwelt und damit auch an den deutschen Stränden und
in den Küstenregionen aus den vielfältigen land- und seebasierten Quellen und
Eintragspfaden zu vermeiden sowie bereits vorhandene Müllmengen im Meer
zu reduzieren. Zu wesentlichen Arbeitsergebnisse vgl. www.muell-im-meer.de/
de/ergebnisse/produkte.
Zum Thema Reduktion des Plastikmüllaufkommens in Kommunen wurden
über zahlreiche Workshops u. a. folgende Handlungsleitfäden erarbeitet, die
regelmäßig mit neuen Praxisbeispielen aktualisiert und in einem mittlerweile
etablierten Netzwerk von Küsten- und Inselkommunen verbreitet werden:
– Sammlung von Best-Practice-Beispielen (www.muell-im-meer.de/de/Kom
munen-Best-Practice)
– Kommunale Regelungsmöglichkeiten (www.muell-im-meer.de/de/Kommu
nen-Regelungsmoeglichkeiten)
Im Kontext des RTM haben z. B. die Kommunen Lübeck, Rostock, Niebüll,
Wangeroog und Helgoland, über das Drittmittelprojekt CAPonLITTER mit
dem UBA als Projektpartner Aktionspläne mit konkreten Maßnahmen wie
Plastikinventuren der öffentlichen Hand, plastikfreie Bewirtschaftung von
Großevents, Einführung von Mehrwegsystemen etc. umgesetzt haben.
Vergleiche dazu:
https://projects2014-2020.interregeurope.eu/caponlitter/news/news-article/1602
7/german-coastal-municipalities-implement-action-plan/ www.fct.unl.pt/sites/d
efault/files/imagens/noticias/2023/05/caponlitter_en20230530.pdf.
Im nächsten Schritt ist die Übersetzung und Verbreitung der
Handlungsleitfäden innerhalb der Regionalen Meeresschutzübereinkommen für den Nordost-
Atlantik (OSPAR) und die Ostsee (HELCOM) vorgesehen. Über regionale
Workshops sollen sie um weitere Best-Practice-Beispiele und kommunale
Regelungsmöglichkeiten der Anrainerstaaten ergänzt und über regionales
kommunales Netzwerk verbreitet werden.
Über die Verbändeförderung des BMUKN sind z. B. die Projekte
1) „Meere ohne Plastik“, 08/2010-10/2012, Fördersumme 49 632 Euro sowie
2) „Regionale Maßnahmen gegen die Vermüllung von Nord- und Ostsee“,
09/2013-10/2015, Fördersumme 118 921,99 Euro
zu nennen.
19. Welche Pläne, Konzepte und Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung,
um die besonders beliebten UNESCO-Welterbestätten, Nationalparke,
Naturparke und Biosphärenreservate trotz zunehmender touristischer
Nutzung zu schützen, und wie werden die zahlreichen Elemente der
landesweiten Schutzgebiets- und Biotopverbundsysteme berücksichtigt?
Die Zuständigkeit (Ausweisung, Management und Finanzierung) für
Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke liegt aufgrund
verfassungsrechtlicher Kompetenzverteilung für den Naturschutz allein bei den Ländern. Die
Kategorie UNESCO-Welterbestätte wird von der UNESCO verliehen und ist
keine Schutzgebietskategorie nach deutschem Naturschutzrecht. Die
Einbindung und Vernetzung von Elementen von Schutzgebiets- und
Biotopverbundsystemen obliegen allein den Ländern.
20. Ist der Bundesregierung bekannt, in welchem Umfang es an der Nord-
und Ostsee Fischereibetriebe gibt, die ihr Gewerbe in den letzten zehn
Jahren von der klassischen Fischerei weg umgestellt oder ergänzt haben
zu „Erlebnis“- und „Beobachtungs“-Fahrten für Touristinnen und
Touristen?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
21. Welche Umwelt- und Naturschutzbildungszentren gibt es an der Nord-
und Ostsee, in denen sich Einheimische wie Touristinnen und Touristen
jeweils über die Natur vor Ort informieren und diese z. B. im Zuge von
Führungen oder Wattwanderungen erleben können, und in welchem
Maße werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils von
Kommune, Land und Bund öffentlich gefördert (bitte in der Aufzählung
jeweils ausweisen, ob kommunale, Landes- oder Bundesförderung, in
welcher Höhe und mit welchem Anteil an den Gesamt-Betriebskosten)?
Zur Umsetzung des Beschlusses des Haushaltsausschusses des deutschen
Bundestages vom 19. Mai 2022 zur Förderung investiver Projekte von
Wattenmeerzentren in Höhe von 41,5 Mio. Euro hat das BMUKN Vereinbarungen mit den
Wattenmeer-Bundesländern geschlossen. Der Bund hat ein erhebliches
Interesse an der Förderung, da diese zur gesamtstaatlichen Repräsentation
Deutschlands sowohl im Kontext der über vierzigjährigen erfolgreichen Trilateralen
Wattenmeerzusammenarbeit mit Dänemark und den Niederlanden als auch zur
Umsetzung der auf globaler Ebene eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen
der UNESCO wie auch des Übereinkommens zur Biologischen Vielfalt
beiträgt. Betriebsmittel sind darin nicht vorgesehen.
Gefördert werden folgende Projekte: Trilaterales
Wattenmeerpartnerschaftszentrum in Wilhelmshaven: 10 Mio. Euro; Nationalparkzentrum
Hamburgisches Wattenmeer: 2,9 Mio. Euro; Nationalparkzentren Schleswig-
Holsteinisches Wattenmeer: 13,4 Mio. Euro; Nationalparkzentren Nieder-sächsisches
Wattenmeer: 14 Mio. Euro plus der Aquarienlandschaft im UNESCO-
Weltnaturerbe Wattenmeer Besucherzentrum Wilhelmshaven: ca. 860 00 Euro.
22. Welche Förder- und Bildungsprogramme des Bundes oder nach Kenntnis
der Bundesregierung der Länder befassen sich darüber hinaus mit der
Stärkung des Umwelt- und Meeresschutzbewusstseins an der deutschen
Nord- und Ostsee (bitte Programme unter Nennung der jeweiligen
Mittelausstattung, Soll- und Ist-Werte sowie Ausgabereste für 2021, 2022,
2023 und 2024 sowie geplant für 2025 bis 2029 aufführen)?
Es gibt keine Förder- und Bildungsprogramme des Bundes, die sich mit der
Stärkung des Umwelt- und Meeresschutzbewusstseins an der deutschen Nord-
und Ostsee befassen. Zu den Programmen der Länder liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
23. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Investitionsbedarf
zur Instandhaltung sonstiger touristischer Infrastruktur (Seebrücken,
Promenaden, Strände, Kurhäuser, Bahnhöfen usw.) an der deutschen Nord-
und Ostseeküste (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Bereitstellung sonstiger touristischer Infrastrukturen liegt vorrangig in der
Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen keine Daten zum
Investitionsbedarf zur Instandhaltung dieser Infrastrukturen vor.
Anlage
2019: Ankünfte und Übernachtungen nach Reisegebieten in den Norddeutschen Küstenregionen 2019
Reisegebiete Ankünfte 2019 Übernachtungen 2019 Ankünfte
WH1 2018/2019
Übernachtungen
WH1 2018/2019 Ankünfte SH2 2019 Übernachtungen
SH2 2019
Nordsee 2.209.293 12.512.229 661.032 3.268.463 1.543.912 9.220.360
Ostfriesische Inseln 913.863 5.764.671 262.755 1.474.579 645.857 4.259.104
Nordseeküste 1.978.152 8.503.797 602.750 2.303.854 1.355.905 6.153.597
Ostfriesland 657.052 1.827.590 236.399 603.750 417.407 1.210.889
Summe Nord 5.758.360 28.608.287 1.762.936 7.650.646 3.963.081 20.843.950
Ostsee 4.437.373 17.260.284 1.428.459 4.437.397 2.993.023 12.720.667
Rügen/Hiddensee 1.485.659 7.153.946 386.983 1.596.131 1.081.141 5.507.073
Vorpommern 2.478.564 11.224.719 759.697 2.868.837 1.694.232 8.215.526
Mecklenburgische Ostseeküste 2.484.929 9.501.524 846.335 2.818.588 1.623.210 6.595.207
Summe Ost 10.886.525 45.140.473 3.421.474 11.720.953 7.391.606 33.038.473
Summe Nord und Ost 16.644.885 73.748.760 5.184.410 19.371.599 11.354.687 53.882.423
Deutschland insgesamt 190.944.318 495.615.504 76.429.007 188.068.497 113.562.737 305.016.164
Anteile Nord 3,0 5,8 2,3 4,1 3,5 6,8
Anteile Ost 5,7 9,1 4,5 6,2 6,5 10,8
Anteile Nord und Ost 8,7 14,9 6,8 10,3 10,0 17,7
1 WH enthält Werte vom Winterhalbjahr November 2018 bis April 2019
2 SH enthält Werte vom Sommerhalbjahr Mai 2019 bis Oktober 2019
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ISSN 0722-8333]
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