polradar

Frage von Ates Gürpinar (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245)

dip / rede 10.06.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 82. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

Im Graph öffnen

Text

Frage von Ates Gürpinar (DIE LINKE) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6245) Wie begegnet die Bundesregierung dem Vorwurf, dass die geplante Reform der Apothekenvergütung für die Apotheken insgesamt ein Nullsummenspiel darstellt, wenn einer Erhöhung des Fixums eine gleichzeitige Anhebung des Apothekenabschlags gegenübersteht? Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Georg Kippels: Das Bundeskabinett hat am 3. Juni 2026 die Dritte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung, die eine Erhöhung des Packungsfixums vorsieht, zur Kenntnis genommen. Die Verordnung enthält eine zweistufige Anhebung auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Höhe von 9,50 Euro und wird in Kürze verkündet. Ungeachtet dessen erfordert das übergeordnete Ziel der Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung aus Sicht der Bundesregierung vielschichtige Sparmaßnahmen, die grundsätzlich alle Leistungserbringer und Leistungsbereiche einschließlich der Apotheken einbeziehen. Daher hat das Bundeskabinett am 29. April 2026 im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eine im Vergleich geringfügigere Anhebung des Abschlags, den die Krankenkassen von den Apotheken auf verschreibungspflichtige Arzneimittel als Rabatt erhalten, wenn sie die Rechnung innerhalb von zehn Tagen nach Eingang bei der Krankenkasse begleichen, auf 2,07 Euro beschlossen.

Relationen