Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)
Teil von Protokoll der 85. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Tobias Matthias Peterka (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6572)
Plant die Bundesministerin für Gesundheit, Nina Warken, sicherzustellen, dass die im Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) angekündigte Fixumserhöhung für Apotheken tatsächlich in Kraft tritt, nachdem das Honorar aus dem aktuellen Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit herausgenommen und in eine gesonderte Ministerverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgelagert wurde, und, wenn ja, mit welchem konkreten Zeitplan (vergleiche www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/detail/apothekenreform/apothekenreform-verordnungsentwurf-ohne-fixum/, abgerufen am 5. Juni 2026)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Tino Sorge:
Die Erhöhung des Packungsfixums wird mit der gemeinsamen Dritten Verordnung zur Änderung der Arzneimittelpreisverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums für Gesundheit umgesetzt. Die Verordnung ist am 12. Juni 2026 verkündet worden und tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
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